1Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt, (5Mo 19,7; Jes 50,1; Jer 3,8; Mt 5,31)2und sie verlässt dann sein Haus und geht hin und wird [die Ehefrau ] eines anderen Mannes, (3Mo 21,7; 3Mo 21,14; Hes 44,22; 1Kor 7,15)3aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr [auch] einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt. (Jer 3,1)
Verordnungen für das Leben des Volkes
5Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat. (5Mo 20,7; Spr 5,18; Lk 14,20; Eph 5,25)6Man soll niemals die Handmühle[1] oder [auch nur] den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfand. (5Mo 24,17)7Wird jemand ertappt, dass er einen von seinen Brüdern unter den Söhnen Israels stiehlt und ihn zum Sklaven macht und ihn verkauft, so soll jener Dieb sterben, und du sollst das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (2Mo 21,16; 5Mo 13,6; 1Tim 1,10; Offb 18,11)8Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, indem du eifrig alles befolgst und tust, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich es ihnen geboten habe, so sollt ihr es befolgen und tun! (3Mo 13,1)9Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid! (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. (2Mo 22,26; 3Mo 19,13; 5Mo 15,7)11Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand[2] nicht schlafen legen; (Hi 22,6; Am 2,8)13sondern du sollst ihm sein Pfand unbedingt wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Gewand schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (1Mo 15,6; 2Mo 22,26; 5Mo 6,25; Hi 24,7; Hi 29,13; Hi 31,19; Ps 106,31; Ps 112,9; Jak 2,21)14Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind. (3Mo 25,40; Hi 24,9; Hi 31,13; Am 4,1; Lk 10,7)15Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich danach; damit er nicht deinetwegen den HERRN anruft und es dir zur Sünde wird. (3Mo 19,13; Spr 3,27; Jer 22,13; Mal 3,5; Jak 5,4)16Die Väter sollen nicht für die Kinder getötet werden und die Kinder sollen nicht für die Väter getötet werden, sondern jeder soll für seine Sünde getötet werden. (2Kön 14,6; Jer 31,29; Hes 18,20)17Du sollst das Recht eines Fremdlings [und] einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen. (2Mo 22,21; 2Mo 22,26; 5Mo 27,19; Hi 24,3; Hi 24,9; Spr 22,22; Jer 22,3; Hes 22,29; Sach 7,10; Mal 3,5)18Und du sollst bedenken, dass du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du dies tust. (5Mo 15,15)
Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen
19Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der HERR, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände. (3Mo 19,9; 3Mo 23,22; 5Mo 15,10; Rut 2,15)20Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. (3Mo 19,9)21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du danach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. (5Mo 24,19)22Und du sollst bedenken, dass du [selbst] ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten; darum gebiete ich dir, dies zu tun. (5Mo 24,18; 5Mo 26,6)
1Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt (Mt 5,31)2und wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Frau3und dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist – denn solches ist ein Gräuel vor dem HERRN –, auf dass du nicht Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.5Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
Das Recht der Schwachen und Armen
6Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.7Wenn jemand ergriffen wird, der von seinen Brüdern, den Israeliten, einen Menschen raubt und ihn gewalttätig behandelt oder ihn verkauft: Solch ein Dieb soll sterben, dass du das Böse aus deiner Mitte wegtust. (2Mo 21,16)8Hüte dich beim Auftreten von Aussatz, dass du alles genau hältst und tust, was euch die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und danach tun. (3Mo 13,1)9Bedenke, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendetwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,11sondern du sollst draußen stehen und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber bedürftig, so sollst du dich nicht schlafen legen mit seinem Pfand,13sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafe und dich segne. So wird das deine Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25; Hi 22,6; Am 2,8)14Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, (3Mo 19,13; Jak 5,4)15sondern du sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe – denn er ist bedürftig und verlangt danach –, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde.16Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2Kön 14,6)17Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2Mo 22,20; 2Mo 22,21; 2Mo 23,6; 2Mo 23,9)18Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust. (5Mo 5,15)19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3Mo 19,9)20Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.21Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.22Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust.
Vorschriften über den Scheidebrief – Kriegsdienst der Jungverheirateten
1Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet[1] und es geschieht, dass sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Anstößiges[2] an ihr gefunden hat und er ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat, (Jes 50,1; Jer 3,8; Mt 1,19; Mt 5,31; Mk 10,4)2und sie ist aus seinem Haus gezogen und ist hingegangen und ⟨die Frau⟩ eines anderen Mannes geworden,3⟨wenn dann⟩ auch der andere Mann sie gehasst und ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat,4⟨dann⟩ kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, seine Frau zu sein, nachdem sie unrein gemacht worden ist. Denn ein Gräuel ist das vor dem HERRN. Und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, nicht zur Sünde verführen. (5Mo 4,21; Jer 3,1)5Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist[3], soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und es soll ihm keinerlei Verpflichtung[4] auferlegt werden. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau, die er genommen hat, erfreuen. (5Mo 20,7)
Schutz der Schwachen
6Man soll nicht Handmühle und Mühlstein[5] pfänden, denn ⟨damit⟩ pfändet man das Leben.7Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, ⟨einen⟩ von den Söhnen Israel, geraubt hat und ihn als Sklaven[6] behandelt und verkauft hat, dann soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (2Mo 21,16; 5Mo 17,7; 1Tim 1,10)8Bei der Plage des Aussatzes hüte dich, dass du sehr darauf achtest und alles tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden. Ihr sollt darauf achten, zu tun, wie ich ihnen befohlen habe. (3Mo 13,1; 3Mo 14,1)9Denk daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt! (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, dann sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben.11Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir nach draußen hinausbringen.12Und wenn er ein bedürftiger Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen. (Hi 22,6)13Du sollst ihm das Pfand unbedingt beim Untergang der Sonne zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legt und dich segnet; und es wird für dich als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25; Hi 24,7; Hi 29,13)14Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter[7] nicht unterdrücken, ⟨sei er einer⟩ von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren ⟨wohnen⟩.15Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen – denn er ist bedürftig und verlangt sehnsüchtig danach[8] –, damit er nicht über dich zum HERRN schreit und Sünde an dir ist. (3Mo 19,13; 5Mo 15,9; Eph 4,26; Jak 5,4)16Nicht sollen Väter um der Söhne willen[9] getötet werden und Söhne sollen nicht um der Väter willen[10] getötet werden; sie sollen jeder für seine ⟨eigene⟩ Sünde getötet werden. (1Sam 22,16; 2Kön 14,6; Jer 31,29; Hes 18,4)17Du sollst das Recht eines Fremden ⟨und⟩ einer Waise nicht beugen, und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2Mo 22,20; 5Mo 27,19; Hi 24,3; Jer 22,3; Mal 3,5)18Und du sollst daran denken, dass du Sklave in Ägypten warst und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen. (5Mo 5,15)19Wenn du deine Ernte auf deinem Feld einbringst und hast eine Garbe auf dem Feld vergessen, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Tun deiner Hände. (3Mo 19,9; 5Mo 14,29)20Wenn du deine Oliven abschlägst, sollst du nicht hinterher[11] die Zweige absuchen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.21Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher[12] Nachlese halten: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein. (3Mo 19,9)22Und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen. (5Mo 5,15)
5.Mose 24
Menge Bibel
1Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Häßliches[1] an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –2wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat3und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:4so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.5Wenn jemand neuvermählt[2] ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –6Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –7Wird jemand dabei ertappt, daß er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –8Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, daß du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.9Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat! – (4Mo 12,4)10Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;11nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;12und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,13sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –14Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden[3] gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!15Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –16Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –17Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;18du sollst vielmehr daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –19Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.20Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.21Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.22Denn du sollst daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.«
5.Mose 24
King James Version
1When a man hath taken a wife, and married her, and it come to pass that she find no favour in his eyes, because he hath found some uncleanness in her: then let him write her a bill of divorcement, and give it in her hand, and send her out of his house.2And when she is departed out of his house, she may go and be another man' wife .3And if the latter husband hate her, and write her a bill of divorcement, and giveth it in her hand, and sendeth her out of his house; or if the latter husband die, which took her to be his wife;4Her former husband, which sent her away, may not take her again to be his wife, after that she is defiled; for that is abomination before the LORD: and thou shalt not cause the land to sin, which the LORD thy God giveth thee for an inheritance.5When a man hath taken a new wife, he shall not go out to war, neither shall he be charged with any business: but he shall be free at home one year, and shall cheer up his wife which he hath taken.6No man shall take the nether or the upper millstone to pledge: for he taketh a man' life to pledge.7If a man be found stealing any of his brethren of the children of Israel, and maketh merchandise of him, or selleth him; then that thief shall die; and thou shalt put evil away from among you.8Take heed in the plague of leprosy, that thou observe diligently, and do according to all that the priests the Levites shall teach you: as I commanded them, so ye shall observe to do.9Remember what the LORD thy God did unto Miriam by the way, after that ye were come forth out of Egypt.10When thou dost lend thy brother any thing, thou shalt not go into his house to fetch his pledge.11Thou shalt stand abroad, and the man to whom thou dost lend shall bring out the pledge abroad unto thee.12And if the man be poor, thou shalt not sleep with his pledge:13In any case thou shalt deliver him the pledge again when the sun goeth down, that he may sleep in his own raiment, and bless thee: and it shall be righteousness unto thee before the LORD thy God.14Thou shalt not oppress an hired servant that is poor and needy, whether he be of thy brethren, or of thy strangers that are in thy land within thy gates:15At his day thou shalt give him his hire, neither shall the sun go down upon it; for he is poor, and setteth his heart upon it: lest he cry against thee unto the LORD, and it be sin unto thee.16The fathers shall not be put to death for the children, neither shall the children be put to death for the fathers: every man shall be put to death for his own sin.17Thou shalt not pervert the judgment of the stranger, nor of the fatherless; nor take a widow' raiment to pledge:18But thou shalt remember that thou wast a bondman in Egypt, and the LORD thy God redeemed thee thence: therefore I command thee to do this thing.19When thou cuttest down thine harvest in thy field, and hast forgot a sheaf in the field, thou shalt not go again to fetch it: it shall be for the stranger, for the fatherless, and for the widow: that the LORD thy God may bless thee in all the work of thine hands.20When thou beatest thine olive tree, thou shalt not go over the boughs again: it shall be for the stranger, for the fatherless, and for the widow.21When thou gatherest the grapes of thy vineyard, thou shalt not glean it afterward: it shall be for the stranger, for the fatherless, and for the widow.22And thou shalt remember that thou wast a bondman in the land of Egypt: therefore I command thee to do this thing.