5.Mose 23

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken. (3Mo 18,8; 3Mo 20,11; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1)2 Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3Mo 21,17; Neh 13,1; Jes 56,3)3 Es soll auch kein Bastard[1] in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. (Ri 11,1)4 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen auf ewig, (Neh 13,1; Kla 1,10)5 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche. (4Mo 22,5; Jos 24,9; Mt 10,42; Mt 25,45; Jak 4,17)6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb. (5Mo 7,7; Jos 24,10; Mi 6,5; Joh 11,3)7 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich. (Esr 9,12)8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen. (2Mo 22,21; 2Mo 23,9; 3Mo 19,34; 4Mo 20,14; 5Mo 10,19; Ob 1,10; Ob 1,12)9 Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des HERRN kommen. (3Mo 11,43; Jes 19,18)10 Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen. (Jos 6,18; Hebr 12,1)11 Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; (3Mo 15,16; 4Mo 5,2)12 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen. (3Mo 15,5)13 Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst.14 Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist.15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet. (3Mo 26,12; 5Mo 20,4; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,5; Zef 3,17; 2Kor 6,16)16 Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern. (1Sam 30,13; Phlm 1,11)17 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken. (2Mo 22,21)18 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (1Mo 19,4; 3Mo 19,29; 5Mo 22,21; 1Kön 14,24; Röm 1,26)19 Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld[2] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. (Spr 26,11; Jes 66,3; Hes 16,33; Mt 7,6; Phil 3,2)20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann. (2Mo 22,25; Ps 15,5; Hes 18,8; Hes 18,17; Hes 22,12; Lk 6,34)21 Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (5Mo 15,3; 5Mo 15,10; Spr 19,17)22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein. (4Mo 30,3; 5Mo 12,6; 5Mo 12,26; Pred 5,3)23 Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich. (Pred 5,3; Mt 5,33; Apg 5,4)24 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast. (Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 12,36)25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun. (Röm 12,13; Hebr 13,5)26 Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen! (Mt 12,1; Mk 2,23)

5.Mose 23

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Niemand soll seines Vaters Frau nehmen und aufdecken seines Vaters Decke. (3Mo 18,8; 2Sam 16,22)2 Kein Entmannter oder Verschnittener soll in die Gemeinde des HERRN kommen. (Jes 56,3; Apg 8,27)3 Es soll auch kein Mischling in die Gemeinde des HERRN kommen; auch seine Nachkommenschaft bis ins zehnte Glied soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. (Esr 9,1)4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nicht ihre Nachkommen bis ins zehnte Glied; sie sollen nie hineinkommen, (1Mo 19,37)5 weil sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. Vielmehr haben sie gegen dich den Bileam gedungen, den Sohn Beors aus Petor in Mesopotamien, dass er dich verfluchen sollte. (4Mo 22,5)6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in Segen um, weil dich der HERR, dein Gott, lieb hatte.7 Du sollst nie ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang. (Esr 9,12)8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, dürfen in die Gemeinde des HERRN kommen.10 Wenn du ausziehst gegen deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, weil ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, (3Mo 15,16; 3Mo 15,18)12 bis er vor dem Abend sich mit Wasser gewaschen hat; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen.13 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Platz haben, wohin du zur Notdurft hinausgehst.14 Und du sollst eine Schaufel bei dir haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.15 Denn der HERR, dein Gott, zieht mit dir inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. (3Mo 26,12)16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn ausliefern, der von ihm zu dir geflüchtet ist.17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt, in einer deiner Städte, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht bedrücken. (Phlm 1,12)18 Es soll keine Tempeldirne sein unter den Töchtern Israel und kein Tempelhurer unter den Söhnen Israel.[1] (1Kön 14,24; 2Kön 23,7; Hos 4,14)19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld[2] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgendeinem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Gräuel.20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zinsen nehmen kann. (2Mo 22,24; 3Mo 25,36)21 Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird’s von dir fordern, und es wird Schuld auf dich fallen. (4Mo 30,3)23 Wenn du das Geloben unterlässt, so wird keine Schuld auf dich fallen.24 Aber was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und danach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund geredet hast.25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so darfst du Trauben essen nach deinem Wunsch, bis du satt bist, aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.26 Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abrupfen, aber mit der Sichel sollst du nicht dreinfahren. (Mt 12,1)

5.Mose 23

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters nehmen und darf die Decke[1] seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 5Mo 27,20)2 Einer, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen. (3Mo 21,20; Jes 56,3)3 Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des HERRN kommen. –4 Ein Ammoniter oder Moabiter darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihnen darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen, für ewig; (Esr 9,1; Kla 1,10; Hes 44,9)5 deshalb, weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt, und weil er[2] Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor in Mesopotamien, gegen dich angeheuert hat, dich zu verfluchen. (4Mo 22,5; 5Mo 2,29)6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der HERR, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen um; denn der HERR, dein Gott, hatte dich lieb. (4Mo 24,10; 5Mo 7,8; 2Sam 16,12; Mi 6,5)7 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, für ewig. (Esr 9,12; Mt 5,43)8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen[3], denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen. (1Mo 25,25; 2Mo 22,20; 3Mo 19,34; 5Mo 10,19; 1Sam 30,11; Esr 9,1; Ob 1,10)9 Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen von ihnen in der dritten Generation[4] in die Versammlung des HERRN kommen. (Jes 56,3)10 Wenn du gegen deine Feinde ins Kriegslager ausziehst, dann sollst du dich vor allem Bösen hüten: (Jos 6,18)11 Wenn ein Mann unter dir ist, der durch einen Zufall der Nacht nicht rein ist, dann soll er nach draußen vor das Lager hinausgehen. Er darf nicht ins Lager hineinkommen.12 Und es soll geschehen, beim Anbruch des Abends soll er sich im Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er ⟨wieder⟩ ins Lager kommen. (3Mo 15,16)13 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dahin kannst du hinausgehen⟨, um auszutreten⟩.14 Und du sollst eine Schaufel bei deinem Gerät haben. Und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du ⟨ein Loch⟩ damit graben und deine Ausscheidung wieder zudecken.15 Denn der HERR, dein Gott, lebt[5] mitten in deinem Lager, um dich zu retten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Anstößiges[6] unter dir sieht und sich von dir abwendet. (3Mo 26,12; 4Mo 5,3; Ps 78,65; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,17)16 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.17 Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.18 Eine Geweihte[7] soll es unter den Töchtern Israel nicht geben, und ⟨auch⟩ einen Geweihten[8] soll es nicht unter den Söhnen Israel geben. (3Mo 19,29; 1Kön 14,24)19 Du sollst keinen Hurenlohn und ⟨kein⟩ Hundegeld[9] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott.20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht. (2Mo 22,24; Ps 15,5; Hes 18,8)21 Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2Mo 22,24; 5Mo 14,29; 5Mo 15,3; Ps 15,5; Hes 18,8)22 Wenn du für den HERRN, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der HERR, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)23 Wenn du es aber unterlässt, ⟨etwas⟩ zu geloben, wird keine Sünde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)24 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust[10], ⟨bis⟩ du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun.26 Wenn du in das Getreide⟨feld⟩ deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen. (Mt 12,1)

5.Mose 23

Menge Bibel

1 Niemand darf die[1] Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.« (5Mo 27,20)2 »Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.3 Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –4 Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,5 deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche. (4Mo 24,5)6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.7 Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –8 Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.9 Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.«10 »Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.11 Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;12 gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.13 Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz[2] haben, wohin du austreten kannst;14 und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.15 Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Häßliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.«16 »Einen Knecht[3], der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:17 er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! –18 Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne[4] geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.19 Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. –20 Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.21 Von einem Ausländer[5] magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.23 Wenn du aber das Geloben unterläßt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;24 nur was deine Lippen ausgesprochen haben, mußt du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –25 Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.26 Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –

5.Mose 23

King James Version

1 He that is wounded in the stones, or hath his privy member cut off, shall not enter into the congregation of the LORD.2 A bastard shall not enter into the congregation of the LORD; even to his tenth generation shall he not enter into the congregation of the LORD.3 An Ammonite or Moabite shall not enter into the congregation of the LORD; even to their tenth generation shall they not enter into the congregation of the LORD for ever:4 Because they met you not with bread and with water in the way, when ye came forth out of Egypt; and because they hired against thee Balaam the son of Beor of Pethor of Mesopotamia, to curse thee.5 Nevertheless the LORD thy God would not hearken unto Balaam; but the LORD thy God turned the curse into a blessing unto thee, because the LORD thy God loved thee.6 Thou shalt not seek their peace nor their prosperity all thy days for ever.7 Thou shalt not abhor an Edomite; for he is thy brother: thou shalt not abhor an Egyptian; because thou wast a stranger in his land.8 The children that are begotten of them shall enter into the congregation of the LORD in their third generation.9 When the host goeth forth against thine enemies, then keep thee from every wicked thing.10 If there be among you any man, that is not clean by reason of uncleanness that chanceth him by night, then shall he go abroad out of the camp, he shall not come within the camp:11 But it shall be, when evening cometh on, he shall wash himself with water: and when the sun is down, he shall come into the camp again .12 Thou shalt have a place also without the camp, whither thou shalt go forth abroad:13 And thou shalt have a paddle upon thy weapon; and it shall be, when thou wilt ease thyself abroad, thou shalt dig therewith, and shalt turn back and cover that which cometh from thee:14 For the LORD thy God walketh in the midst of thy camp, to deliver thee, and to give up thine enemies before thee; therefore shall thy camp be holy: that he see no unclean thing in thee, and turn away from thee.15 Thou shalt not deliver unto his master the servant which is escaped from his master unto thee:16 He shall dwell with thee, even among you, in that place which he shall choose in one of thy gates, where it liketh him best: thou shalt not oppress him.17 There shall be no whore of the daughters of Israel, nor a sodomite of the sons of Israel.18 Thou shalt not bring the hire of a whore, or the price of a dog, into the house of the LORD thy God for any vow: for even both these are abomination unto the LORD thy God.19 Thou shalt not lend upon usury to thy brother; usury of money, usury of victuals, usury of any thing that is lent upon usury:20 Unto a stranger thou mayest lend upon usury; but unto thy brother thou shalt not lend upon usury: that the LORD thy God may bless thee in all that thou settest thine hand to in the land whither thou goest to possess it.21 When thou shalt vow a vow unto the LORD thy God, thou shalt not slack to pay it: for the LORD thy God will surely require it of thee; and it would be sin in thee.22 But if thou shalt forbear to vow, it shall be no sin in thee.23 That which is gone out of thy lips thou shalt keep and perform; even a freewill offering, according as thou hast vowed unto the LORD thy God, which thou hast promised with thy mouth.24 When thou comest into thy neighbour's vineyard, then thou mayest eat grapes thy fill at thine own pleasure; but thou shalt not put any in thy vessel.25 When thou comest into the standing corn of thy neighbour, then thou mayest pluck the ears with thine hand; but thou shalt not move a sickle unto thy neighbour's standing corn.