5.Mose 25

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 19,17; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35; Hes 44,24)2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Schuld. (Mt 10,17; Lk 12,47; Apg 5,40)3 Wenn man ihm 40 Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und dass dein Bruder nicht verächtlich gemacht wird in deinen Augen. (2Kor 11,24)4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (Spr 12,11; 1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (1Mo 38,8; 5Mo 25,6; Rut 1,12; Rut 3,9; Rut 4,5)6 Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen,[1] damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird. (1Mo 38,8; 1Mo 38,9; Rut 4,10; Ps 9,6; Ps 109,13)7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen ins Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten! (Rut 4,1)8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn herbeirufen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!, (Rut 4,6)9 so soll seine Schwägerin vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Angesicht spucken, und sie soll das Wort ergreifen und sagen: »So soll man jedem Mann tun, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!« (1Mo 38,8; 1Sam 2,30; Hi 30,10; Jes 50,6)10 Und sein Name soll in Israel »Das Haus des Barfüßers« heißen.11 Wenn zwei Männer miteinander streiten, und die Frau des einen läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, (1Mo 32,11; Ps 37,32)12 so sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst sie nicht verschonen. (5Mo 13,8; Mt 5,3; Mt 18,8)13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! (Spr 11,1; Hes 45,10; Mi 6,11)14 In deinem Haus soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! (5Mo 25,13; Spr 20,10)15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, damit du lange lebst in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt. (3Mo 19,35; 5Mo 5,33; 5Mo 6,2; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,10)16 Denn jeder, der so etwas tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, jeder, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Spr 16,10; 1Kor 6,9)17 Gedenke daran, was dir Amalek antat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid; (1Mo 36,12; 1Mo 36,16; 2Mo 17,8)18 wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachhut abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. (Neh 5,9; Ps 10,13; Ps 18,19; Ps 36,2)19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gibt, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du das Andenken an Amalek unter dem Himmel vertilgen; vergiss es nicht! (2Mo 17,14; 5Mo 32,43; 1Sam 15,2; Lk 18,7)

5.Mose 25

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Wenn eine Streitsache zwischen Männern ist und sie vor Gericht kommen und man sie richtet, so soll man den, der im Recht ist, gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig sprechen. (2Mo 23,7)2 Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat, soll ihn der Richter hinlegen lassen, und man soll ihm vor dem Richter eine Anzahl Schläge geben nach dem Maß seiner Schuld.3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man nicht weiterschlagen, damit, wenn man mehr Schläge gibt, er nicht zu viel geschlagen werde und dein Bruder entehrt werde in deinen Augen. (2Kor 11,24)4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5 Wenn Brüder beieinanderwohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen. (1Mo 38,8; Rut 4,5; Mt 22,24)6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, dass dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel.7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll sie, seine Schwägerin, hingehen ins Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder seinen Namen zu erhalten in Israel, und will mich nicht ehelichen.8 Dann sollen ihn die Ältesten der Stadt zu sich rufen und mit ihm reden. Wenn er aber darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen –,9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm den Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Gesicht speien und soll antworten und sprechen: So soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!10 Und sein Name soll in Israel heißen »des Barfüßers Haus«.11 Wenn zwei Männer gegeneinander handgreiflich werden und des einen Frau läuft hinzu, um ihren Mann zu erretten von der Hand dessen, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht schonen.13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht, groß und klein, in deinem Beutel haben, (3Mo 19,35; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,11)14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Maß, groß und klein, sein.15 Du sollst ein volles und rechtes Gewicht und ein volles und rechtes Maß haben, auf dass dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.16 Denn wer das tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, ein jeder, der übel tut.17 Denke daran, was dir Amalek tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt: (2Mo 17,8)18 wie sie dich unterwegs angriffen und deine Nachzügler erschlugen, alle die Schwachen, die hinter dir zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und dass sie Gott nicht fürchteten.19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich vor allen deinen Feinden ringsumher zur Ruhe bringt im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, es einzunehmen, so sollst du die Erinnerung an Amalek austilgen unter dem Himmel. Das vergiss nicht! (1Sam 15,2)

5.Mose 25

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Wenn ein Rechtsstreit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, dann soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 17,9; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35)2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, dann soll der Richter ihn hinlegen und ihm in seiner Gegenwart nach ⟨der festgesetzten⟩ Zahl Schläge geben ⟨lassen⟩, seiner Schuld entsprechend. (Lk 12,47; Apg 5,40)3 Vierzig ⟨Schläge⟩ darf er ihm geben ⟨lassen⟩ – nicht mehr –, damit nicht, wenn er fortfährt, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder in deinen Augen entehrt wird. (2Kor 11,24)4 Du sollst dem Ochsen[1] nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5 Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen. (Mt 22,24)6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie ⟨dann⟩ gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen[2], damit dessen Name aus Israel nicht ausgelöscht wird. (1Mo 38,8; Rut 4,10)7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, dann soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und soll sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder den Namen in Israel aufrechtzuerhalten; er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen. (Rut 4,2)8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden. Doch stellt er sich dann hin und sagt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, (Rut 4,6)9 dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten und ihm den Schuh von seinem Fuß abziehen und ihm ins Gesicht spucken. Und sie soll antworten und sagen: So soll dem Mann geschehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! (4Mo 12,14; Rut 4,6)10 Und sein Name soll in Israel heißen »Haus des Barfüßers«.11 Wenn Männer miteinander raufen, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand dessen, der ihn schlägt, zu retten, und sie streckt ihre Hand aus und greift an seine Geschlechtsteile[3],12 dann sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst nicht schonen[4]. (5Mo 13,9)13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.14 Du sollst nicht zweierlei Efa in deinem Haus haben, ein großes und ein kleines.15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Efa sollst du haben, damit deine Tage lange währen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt. (3Mo 19,35; 5Mo 4,40; Am 8,5)16 Denn ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der dieses tut, jeder, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Mi 6,10)17 Denk daran, was Amalek dir getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt,18 wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachzügler schlug[5], alle Schwachen hinter dir, als du erschöpft und müde warst, und dass er Gott nicht fürchtete. (2Mo 17,8; Röm 3,18)19 Und wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, dann sollst du die Erwähnung Amaleks unter dem Himmel auslöschen. Vergiss es nicht! (2Mo 17,14; 5Mo 3,18)

5.Mose 25

Menge Bibel

1 »Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,2 so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner[1] Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen[2] nach Maßgabe seiner Verschuldung geben.3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. –4 Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden[3]5 »Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;6 der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.7 Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!‹8 Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: ›Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!‹,9 so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: ›So soll es dem Mann[4] ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‹10 Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ›Barfüßerfamilie‹ heißen.«11 »Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen faßt,12 so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! –13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine, einen größeren und einen kleineren, haben;14 du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße, ein größeres und ein kleineres, haben:15 volle und richtige Gewichte und volle und richtige Maße sollst du haben, damit du lange in dem Lande lebst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird;16 denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unredlichkeit übt.«17 »Denke daran, was die Amalekiter dir unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten angetan haben:18 daß sie dich, während du müde und matt warst, auf der Wanderung ohne Furcht vor Gott überfallen und alle die niedergehauen haben, welche bei dir vor Ermattung zurückgeblieben waren (2.Mose 17,8-16).19 Wenn dir also der HERR, dein Gott, Ruhe vor allen deinen Feinden ringsum geschafft hat in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbgut zu seiner Besetzung geben wird, so sollst du das Andenken an die Amalekiter unter dem ganzen Himmel austilgen: vergiß es nicht!« (1Sam 15,1)

5.Mose 25

King James Version

1 If there be a controversy between men, and they come unto judgment, that the judges may judge them; then they shall justify the righteous, and condemn the wicked.2 And it shall be, if the wicked man be worthy to be beaten, that the judge shall cause him to lie down, and to be beaten before his face, according to his fault, by a certain number.3 Forty stripes he may give him, and not exceed: lest, if he should exceed, and beat him above these with many stripes, then thy brother should seem vile unto thee.4 Thou shalt not muzzle the ox when he treadeth out the corn .5 If brethren dwell together, and one of them die, and have no child, the wife of the dead shall not marry without unto a stranger: her husband' brother shall go in unto her, and take her to him to wife, and perform the duty of an husband' brother unto her.6 And it shall be, that the firstborn which she beareth shall succeed in the name of his brother which is dead, that his name be not put out of Israel.7 And if the man like not to take his brother' wife, then let his brother' wife go up to the gate unto the elders, and say, My husband' brother refuseth to raise up unto his brother a name in Israel, he will not perform the duty of my husband' brother.8 Then the elders of his city shall call him, and speak unto him: and if he stand to it , and say, I like not to take her;9 Then shall his brother' wife come unto him in the presence of the elders, and loose his shoe from off his foot, and spit in his face, and shall answer and say, So shall it be done unto that man that will not build up his brother' house.10 And his name shall be called in Israel, The house of him that hath his shoe loosed.11 When men strive together one with another, and the wife of the one draweth near for to deliver her husband out of the hand of him that smiteth him, and putteth forth her hand, and taketh him by the secrets:12 Then thou shalt cut off her hand, thine eye shall not pity her .13 Thou shalt not have in thy bag divers weights, a great and a small.14 Thou shalt not have in thine house divers measures, a great and a small.15 But thou shalt have a perfect and just weight, a perfect and just measure shalt thou have: that thy days may be lengthened in the land which the LORD thy God giveth thee.16 For all that do such things, and all that do unrighteously, are an abomination unto the LORD thy God.17 Remember what Amalek did unto thee by the way, when ye were come forth out of Egypt;18 How he met thee by the way, and smote the hindmost of thee, even all that were feeble behind thee, when thou wast faint and weary; and he feared not God.19 Therefore it shall be, when the LORD thy God hath given thee rest from all thine enemies round about, in the land which the LORD thy God giveth thee for an inheritance to possess it, that thou shalt blot out the remembrance of Amalek from under heaven; thou shalt not forget it .