Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten
1So spricht GOTT, der Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattag und am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden. (Ps 81,4; Jes 66,23; Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,6)2Und der Fürst soll dann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Friedensopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis zum Abend. (2Mo 34,8; 2Sam 12,20; 2Chr 23,13; Hes 44,3; Hes 46,12)3Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. (Neh 8,6; Neh 9,3; Ps 96,8; Lk 1,10; Joh 4,20)4Und dies ist das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN am Sabbattag darbringen soll: sechs makellose Lämmer und einen makellosen Widder. (Hes 45,17; Hes 45,22; Hes 45,25)5Und als Speisopfer ein Epha [Feinmehl] zu jedem Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha. (3Mo 14,21; 5Mo 16,17; Hes 45,24; Hes 46,7; Hes 46,11)6Und am Tag des Neumonds soll er einen jungen, makellosen Stier und sechs Lämmer und einen Widder geben, die makellos sein sollen. (4Mo 28,11)7Und zu jedem Stier soll er ein Epha [Feinmehl] und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und je ein Hin Öl auf ein Epha. (Hes 45,11; Hes 45,24)8Und wenn der Fürst hineingeht, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Weg wieder hinausgehen. (Hes 44,1; Hes 46,2)9Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen[1] vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. (2Mo 23,14; 5Mo 16,16)10Und der Fürst soll in ihrer Mitte hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie [zusammen] hinausgehen. (Ps 42,5; Joh 10,4; Hebr 2,11)11Und an den Festen und an den hohen Feiertagen soll das Speisopfer in einem Epha [Feinmehl] zu jedem Stier bestehen und einem Epha zu jedem Widder, zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und in einem Hin Öl zu jedem Epha. (3Mo 23,1; 4Mo 15,1; 4Mo 18,1; 4Mo 29,1; 5Mo 16,1; Hes 46,5; Hes 46,9)12Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer darbringen will, so soll man ihm das Tor auftun, das gegen Osten sieht, und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer darbringen, wie er es am Sabbattag zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. (Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,1; Hes 46,8)13Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges makelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3; Dan 8,11)14Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha [Feinmehl] geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Feinmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Ordnungen! (2Mo 29,38; Ps 92,3; Jes 50,4)15So sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl jeden Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen. (Hes 46,13)16So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz. (Röm 8,15; Gal 4,7)17Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Jahr der Freilassung gehören und dann wieder an den Fürsten zurückfallen. Es ist ja sein Besitztum. Seinen Söhnen soll es verbleiben. (3Mo 25,10)18Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, sodass er sie mit Gewalt von ihrem Besitz verstoßen würde. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Besitz verdrängt werde. (Hes 34,20; Hes 45,8; Mi 2,1)19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, die den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, dort war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu. (Hes 40,44; Hes 42,9)20Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden. (1Sam 2,13; 2Chr 35,13; Hes 42,13; Hes 44,19; Hes 46,24)21Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war noch ein [kleiner] Hof. (Hes 41,1; Hes 42,1; Hes 43,1; Hes 44,1; Hes 47,1)22In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, 40 Ellen lang und 30 Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten ein und dasselbe Maß.23Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter der [Mauer]reihe hatte man ringsum Kochherde aufgestellt. (Hes 40,5)24Da sagte er zu mir: Das ist die Kochstätte, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen. (Hes 44,11; Hes 44,14; Hes 46,20)
1So spricht GOTT, der Herr: Das Osttor des inneren Vorhofs soll an den sechs Werktagen geschlossen bleiben, nur am Sabbat soll es geöffnet werden und am Neumondtag soll es geöffnet werden.2Der Fürst soll von außen her durch die Vorhalle den Torbau betreten und sich an den Torpfosten stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen, er aber soll sich an der Schwelle des Tors niederwerfen und wieder hinausgehen. Das Tor soll bis zum Abend nicht geschlossen werden. (Hes 44,3)3Die Bürger des Landes sollen sich an den Sabbat-Tagen und an den Neumond-Tagen am Eingang dieses Tors ebenfalls vor dem HERRN niederwerfen.4Das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringen lässt, soll am Sabbat-Tag aus sechs fehlerlosen Lämmern und aus einem fehlerlosen Widder bestehen. (4Mo 28,9)5Zu dem Widder gehört ein Speiseopfer von einem Efa Mehl, zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.6Am Neumond-Tag sollen es ein junger fehlerloser Stier aus der Rinderherde, sechs Lämmer und ein Widder sein, die ohne Fehler sind.7Zu dem Stier und zu dem Widder soll er je ein Efa Mehl als Speiseopfer besorgen, außerdem zu den Lämmern so viel, wie er gerade zur Verfügung hat, und dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.8Wenn der Fürst den Torbau betritt, soll er ihn durch die Vorhalle betreten und auf dem gleichen Weg muss er wieder hinausgehen.9Wenn aber das Volk des Landes an den Festen vor den HERRN tritt, dann soll der, der durch das Nordtor gekommen ist, um sich niederzuwerfen, durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor gekommen ist, soll durch das Nordtor hinausgehen. Niemand soll durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist, sondern jeder soll durch das gegenüberliegende Tor hinausgehen. (2Mo 23,14)10Der Fürst soll mitten unter ihnen sein; wenn sie hineingehen, soll auch er hineingehen, und wenn sie hinausgehen, soll auch er hinausgehen.11An den Festtagen und an den Feiertagen gehört zu dem Stier und zu dem Widder das Speiseopfer von je einem Efa Mehl und zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.12Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder ein freiwilliges Heilsopfer darbringen lassen will, soll man für ihn das Osttor öffnen. Dann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer genauso darbringen, wie er es am Sabbat darbringen lässt. Daraufhin soll er hinausgehen, und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.13Täglich sollst du dem HERRN ein einjähriges Lamm, das ohne Fehler ist, als Brandopfer darbringen, Morgen für Morgen sollst du es tun. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3)14Dazu sollst du als Speiseopfer jeden Morgen ein Sechstel Efa Mehl und ein Drittel Hin Öl herrichten, um das Mehl zu besprengen. Das soll ein Speiseopfer für den HERRN sein. Eine ewige Satzung sei dies immerdar.15Bringt also jeden Morgen das Lamm, das Speiseopfer und das Öl als das tägliche Brandopfer dar!
Besitz des Fürsten
16So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas von seinem Erbbesitz schenkt, gehört es seinen Söhnen; es ist ihr Eigentum und sie können es weitervererben.[1]17Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur seine Söhne dürfen behalten, was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat.18Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen. Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will, muss er es von seinem Eigentum nehmen, damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden.
Opferküchen des Tempels
19Dann brachte er mich durch den Eingang auf der Torseite zu den heiligen Priesterräumen im Norden und siehe, da war ein Ort am äußersten Ende im Westen.[2]20Und er sagte zu mir: Das ist der Ort, an dem die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und wo sie das Speiseopfer backen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinausbringen müssen und dadurch das Volk heiligen.21Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und er ließ mich hinübergehen zu den vier Ecken des Vorhofs. Und siehe, an jeder Ecke des Vorhofs war noch ein Hof.22An allen vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Dasselbe Maß für die vier.23Und rings um sie lief eine Steinmauer, rings um alle vier, und unten an den Steinmauern waren ringsum Kochstellen angelegt.24Da sagte er zu mir: Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volkes kochen.
Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen
1So spricht der Herr, HERR: Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten weist, soll die sechs Werktage ⟨hindurch⟩ geschlossen sein; aber am Sabbattag soll es geöffnet werden, und am Tag des Neumondes soll es geöffnet werden. (Jes 66,23; Hes 44,1)2Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Tores von außen her hineingehen und an den Pfosten des Tores stehen bleiben; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Heilsopfer[1] darbringen, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten[2] und hinausgehen; das Tor soll aber bis zum Abend nicht geschlossen werden. (2Chr 23,13; Hes 44,3)3Und das Volk des Landes soll vor dem HERRN anbeten[3] am Eingang dieses Tores, an den Sabbaten und an den Neumonden. – (Ps 96,8)4Und das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringt, soll am Sabbattag sechs fehlerlose Lämmer und einen fehlerlosen Widder ⟨betragen⟩. (4Mo 28,10; Hes 45,17)5Und das Speisopfer: ein Efa für den Widder; für die Lämmer aber ⟨beträgt⟩ das Speisopfer eine Gabe seiner Hand[4]; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)6Und am Tag des Neumondes ⟨soll das Brandopfer⟩ einen fehlerlosen Jungstier ⟨betragen⟩ und sechs Lämmer und einen Widder; ohne Fehler sollen sie sein. (4Mo 28,11)7Und ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder soll er als Speisopfer opfern; und für die Lämmer: so viel seine Hand aufbringen kann; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)8Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores[5] hineingehen; und auf demselben Weg soll er hinausgehen. (Hes 44,3)9Und wenn das Volk des Landes zu den Festzeiten vor den HERRN kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus[6] soll er hinausgehen. (2Mo 23,14; Hes 36,38; Hes 44,24)10Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, soll ⟨auch⟩ er hinausgehen[7]. –11Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer ein Efa für den Stier betragen und ein Efa für den Widder; und für die Lämmer: eine Gabe seiner Hand[8]; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)12Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder ein Heilsopfer[9], als freiwillige Gabe für den HERRN, dann soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten weist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer[10] darbringen, ebenso wie er ⟨es⟩ am Sabbattag darbringt. Dann soll er hinausgehen, und man soll das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. – (Hes 44,1)13Und du sollst täglich ein einjähriges fehlerloses Lamm dem HERRN als Brandopfer zubereiten, Morgen für Morgen sollst du es zubereiten. (2Mo 29,38)14Und ein Speisopfer sollst du dazu zubereiten, Morgen für Morgen: ein sechstel Efa und Öl, ein drittel Hin, um den Weizengrieß zu befeuchten, ein Speisopfer für den HERRN – ewige Ordnungen⟨, die⟩ beständig ⟨gelten sollen⟩.15Und man soll das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein regelmäßiges Brandopfer darbringen. (2Mo 29,38)16So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk aus seinem Erbbesitz gibt, so gehört es[11] seinen Söhnen, es ist ihr Grundeigentum als Erbbesitz.17Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz[12] ⟨für immer⟩ gehören. (3Mo 25,10)18Und der Fürst soll nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, sodass er sie gewaltsam aus ihrem Grundbesitz verdrängt; von seinem ⟨eigenen⟩ Grundbesitz soll er an seine Söhne vererben, damit sich mein Volk nicht zerstreut, jeder aus seinem Grundbesitz. (1Kön 21,3; Hes 45,8)19Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seite[13] des Tores war, zu den heiligen Priesterzellen[14], die nach Norden gerichtet sind, und siehe, dort war ein Ort am äußersten Ende nach Westen zu. (Hes 42,9)20Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss ⟨und dabei⟩ das Volk heilig macht. (2Mo 29,31; 3Mo 2,1; 1Sam 2,13; 2Chr 35,13; Hes 44,19)21Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war je ein Hof. (Hes 40,17)22In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine[15] Höfe, vierzig ⟨Ellen⟩ lang und dreißig breit. Ein ⟨und dasselbe⟩ Maß hatten alle vier[16].23Und in ihnen war eine Steinlage ringsherum bei allen vieren; und Kochstellen waren unten an den Steinlagen angebracht ringsum.24Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen[17], wo die, die den Dienst am Haus versehen, das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen. (Hes 44,11)
Hesekiel 46
Neues Leben. Die Bibel
von SCM Verlag1So spricht Gott, der HERR: Das Osttor am inneren Vorhof soll während der sechs Arbeitstage geschlossen und nur am Sabbat und am Neumondtag geöffnet werden. (2Mo 20,9; Jes 66,23; Hes 44,1)2Der Fürst soll die Vorhalle des Tors von außen betreten. Dann soll er sich neben den Torpfosten stellen, während der Priester sein Brand- und sein Friedensopfer darbringt. Er soll sich auf der Schwelle des Tors anbetend niederwerfen und dann wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend wieder geschlossen werden. (Hes 44,3)3Auch das Volk des Landes soll sich am Sabbat und am Neumondtag am Eingang dieses Tors anbetend vor dem HERRN niederwerfen. (Lk 1,10)4Jeden Sabbat soll der Fürst dem HERRN ein Brandopfer darbringen, um den HERRN zu ehren: Es soll aus sechs Lämmern und einem Widder bestehen; alle Tiere müssen makellos sein. (Hes 45,17)5Dazu soll er als Kornopfer ein Efa Mehl für jeden Widder, eine beliebige Menge Mehl für jedes Lamm und eine Kanne Öl[1] für jedes Efa darbringen. (Hes 45,24)6Bei den Neumondfeiern soll er einen jungen Stier, sechs Lämmer und einen Widder darbringen; alle Tiere müssen makellos sein.7Zu dem jungen Stier soll er ein Efa Mehl als Kornopfer darbringen, zu dem Widder ebenfalls ein Efa und zu jedem Lamm eine beliebige Menge. Für jedes Efa Mehl soll eine Kanne Öl geopfert werden.[2] (5Mo 16,17)8Und wenn der Fürst in den Torbau geht, soll er durch die Vorhalle des Tors kommen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen. (Hes 44,1)9Wenn aber das Volk an den Feiertagen vor den HERRN kommt, um ihn anzubeten, sollen die, die durch das nördliche Tor hereingekommen sind, durch das südliche Tor hinausgehen; und die, die durch das südliche Tor hereingekommen sind, sollen durch das nördliche Tor hinausgehen. Niemand soll durch dasselbe Tor hinausgehen, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll das gegenüberliegende Tor benutzen. (Ps 84,8)10Der Fürst soll mit dem Volk zusammen kommen und gehen. (2Chr 6,3; 2Chr 7,4; Ps 42,5)11Bei Festen und Feiertagen soll das Kornopfer ein Efa Mehl für jeden jungen Stier, ein weiteres Efa Mehl für jeden Widder und eine im Belieben des Fürsten stehende Menge für jedes Lamm umfassen. Dazu soll pro Efa Mehl eine Kanne Öl[3] geopfert werden. (Hes 45,17)12Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brand- oder Friedensopfer darbringen will, soll man ihm das östliche Tor öffnen, und er soll seine Opfer auf die gleiche Weise darbringen, wie man es am Sabbat tut. Und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor wieder hinter ihm schließen. (3Mo 23,38; 2Chr 29,31; Hes 44,3; Hes 45,17)13Jeden Morgen sollt ihr dem HERRN ein makelloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen. Jeden Morgen soll es zubereitet werden, (Jes 50,4)14und dazu soll ein Kornopfer dargebracht werden – ein Sechstel Efa Mehl und ein Drittel einer Kanne Öl[4], um das Feinmehl als Kornopfer für den HERRN zu besprengen. Dies soll ein ewiges Gesetz bei euch sein. (2Mo 29,42; 4Mo 28,5)15Das Lamm, das Kornopfer und das Öl soll man täglich jeden Morgen als ständiges Brandopfer darbringen. (2Mo 29,42; 4Mo 28,6)16So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Stück von seinem Erbteil zum Geschenk macht, dann gehört es ihm und er soll es als Erbteil besitzen. (2Chr 21,3)17Wenn er jedoch einem seiner Diener ein Stück von seinem Erbteil schenkt, dann soll es diesem nur bis zum Jahr der Freilassung[5] gehören und dann an den Fürsten zurückfallen. Nur die Söhne des Fürsten dürfen als dauerhaften Erbbesitz behalten, was er ihnen schenkt. (3Mo 25,10)18Der Fürst darf nichts vom Erbbesitz des Volkes wegnehmen und die Menschen auf diese Weise mit Gewalt von ihrem Grund und Boden verdrängen. Von seinem eigenen Besitz kann er seinen Söhnen etwas vermachen, aber ich will nicht, dass die Angehörigen meines Volkes von ihrem Land vertrieben werden.‹« (Hes 45,8; Mi 2,1)
Die Tempelküchen
19Dann führte mich der Mann durch den Eingang neben dem Tor zu den heiligen Kammern der Priester, die nach Norden gerichtet sind. Dort war ganz hinten ein Raum Richtung Westen.20Und er erklärte: »Hier sollen die Priester das Schuld- und Sündopfer kochen und das Kornopfer backen, damit sie die Opfer nicht durch den äußeren Vorhof tragen müssen und so das Volk heiligen.« (3Mo 2,4; 2Chr 35,13)21Dann brachte er mich in den äußeren Vorhof und führte mich in jede seiner vier Ecken. In jeder Ecke sah ich einen weiteren Vorhof.22Geschlossene Vorhöfe befanden sich in den vier Ecken des Vorhofs, sie waren 40 Ellen lang und 30 Ellen breit[6]; alle vier waren gleich groß.23Um jeden der vier Vorhöfe lief eine Mauer, und unten an der Mauer waren rundherum Feuerplätze angelegt.24Er sagte zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener die Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.«