Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den Herrn
1Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN eine Weihegabe als heilige Abgabe des Landes erheben: 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. (Jos 14,1; Hes 47,21; Hes 48,8)2Davon soll ein Quadrat von 500 [Ruten] für das Heiligtum verwendet werden, und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. (Hes 42,15; Hes 43,21)3Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. (Hes 48,9)4Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, den Dienern des Heiligtums, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. (4Mo 16,5; Hes 44,13; Hes 45,1; Hes 48,12)5Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. (Hes 48,13)6Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören. (Hes 48,15)7Dem Fürsten aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Jes 9,5; Hes 34,24; Hes 37,24; Hes 45,8; Hes 48,21)8Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das [übrige] Land soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen. (Jos 11,23; Jer 23,4; Hes 46,18)
Anordnungen für den Opferdienst
9So spricht GOTT, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben!, spricht GOTT, der Herr. (Ps 82,2; Jes 1,17; Jer 22,3; Mi 2,1; Mi 3,1)10Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen! (3Mo 19,35; Spr 16,11; Spr 20,10; Spr 21,3; Am 8,4; Mi 6,10)11Das Epha und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten. (2Mo 16,36; Rut 2,17; Jes 5,10; Hes 45,13)12Ein Schekel soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten. (2Mo 30,13; 3Mo 25,1; 3Mo 27,1; 4Mo 3,47)13Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben. (3Mo 27,16; Jes 5,10; Hes 45,11)14Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor, von 10 Bat, von einem Homer; denn 10 Bat machen ein Homer. (1Kön 7,26; Esr 7,22; Hes 45,10)15Dazu je ein Lamm von 200 Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um damit Sühnung für sie zu erwirken, spricht GOTT, der Herr. (2Mo 12,1; 3Mo 16,30; 3Mo 23,27; Jes 53,7; Joh 1,29; 2Kor 5,19; Eph 2,16; Hebr 2,17; Hebr 9,22; 1Petr 1,19; 1Joh 2,2; Offb 5,6; Offb 19,9)16Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. (2Mo 30,14)17Dem Fürsten dagegen obliegen die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer für die Feste und die Neumonde und die Sabbate, an allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und die Friedensopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühnung zu erwirken. (4Mo 7,1; 2Chr 8,12)
Opferordnungen für die Feste
18So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (2Mo 12,1; 2Mo 40,17; 4Mo 28,11)19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs. (3Mo 16,18; Hes 43,20)20So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken. (3Mo 4,27; Hebr 5,2)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; da soll man ungesäuertes Brot essen. (2Mo 12,2; 3Mo 23,5; 1Kor 5,7)22An jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen. (3Mo 4,13; 4Mo 28,19)23Und während der sieben Festtage soll er dem HERRN täglich sieben makellose Stiere und Widder als Brandopfer darbringen, sieben Tage lang; und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (3Mo 23,8; 4Mo 28,16)24Er soll auch ein Speisopfer opfern: je ein Epha [Feinmehl] zu einem Stier und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (3Mo 2,1; 4Mo 28,12; Hes 46,5)25Am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll er an dem Fest[1] sieben Tage lang dasselbe darbringen, sowohl Sündopfer als auch Brandopfer, sowohl Speisopfer als auch Öl. (3Mo 23,34; 4Mo 29,12; 5Mo 16,13; Neh 8,14; Joh 7,2; Joh 7,37)
1Wenn ihr das Land durch das Los verteilt, sollt ihr ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zwanzigtausend Ellen Breite als Hebeopfer für den HERRN darbringen. Es soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.[1] (Hes 48,8)2Davon gehört um den Tempel herum ein Quadrat von fünfhundert mal fünfhundert Ellen dem Heiligtum, dazu ringsum fünfzig Ellen unbestelltes Land.3Von diesem abgemessenen Stück Land sollt ihr wiederum ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, auf dem das hochheilige Heiligtum stehen soll.4Das ist das heilige Gebiet des Landes und es soll den Priestern gehören, die den Dienst im Heiligtum verrichten und sich beim Gottesdienst dem HERRN nähern dürfen. Es ist der Platz für ihre Häuser, wie der heilige Bezirk für das Heiligtum.5Und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite sollen den Leviten gehören, die den Tempeldienst verrichten. Es ist ihr Eigentum, Städte zum Bewohnen.6Als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge abmessen, genauso lang wie die heilige Abgabe. Dieses Stück gehört dem ganzen Haus Israel.7Dem Fürsten soll auf beiden Seiten des heiligen Hebeopfers und des Eigentums der Stadt, im Westen und Osten, ein Gebiet gehören, das an das heilige Hebeopfer und das Eigentum der Stadt angrenzt und in der Länge einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze8des Landes entspricht. Es gehört ihm als Eigentum in Israel. Meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel und seinen Stämmen überlassen.
Mahnung an die Fürsten
9So spricht GOTT, der Herr: Genug, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben - Spruch GOTTES, des Herrn. (Jer 21,11; Jer 22,3; Mi 3,1)10Verwendet richtige Waagen, richtiges Efa und richtiges Bat! (3Mo 19,35; 5Mo 25,13)11Das Efa und das Bat sollen das gleiche Maß haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Hómer fassen und ebenso das Efa den zehnten Teil eines Hómer; nach dem Hómer sollen sich die anderen Maße richten.12Ein Schekel soll bei euch zwanzig Gera entsprechen. Zwanzig Schekel und fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch eine Mine.13Dies sollt ihr als Hebeopfer erheben: von jedem Hómer Weizen ein Sechstel Efa und von jedem Hómer Gerste ein Sechstel Efa;14und das Gesetz für das Öl: Das Bat ist das Ölmaß. Ein Zehntel Bat vom Kor, zehn Bat sind ein Hómer, ja zehn Bat sind ein Hómer;15ferner aus jeder Herde ein Schaf auf je zweihundert Tiere vom Weideland Israels: für die Speiseopfer, die Brandopfer und die Heilsopfer, um euch zu entsühnen - Spruch GOTTES, des Herrn.16Das ganze Volk im Land hat dieses Hebeopfer an den Fürsten von Israel zu entrichten.17Der Fürst aber hat an allen Feiertagen des Hauses Israel, an den Festen und an den Neumondtagen und Sabbat-Tagen für Brandopfer, Speiseopfer und Trankopfer zu sorgen. Er veranstaltet das Sündopfer, das Speiseopfer, das Brandopfer und die Heilsopfer, um das Haus Israel zu entsühnen. (3Mo 1,3; 3Mo 2,1; 3Mo 3,1)
Die großen Feste
18So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen jungen Stier aus der Rinderherde nehmen, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.19Der Priester nimmt etwas Blut von dem Sündopfer und bestreicht damit die Türpfosten des Tempels und die vier Ecken der Einfassung des Altars und die Türpfosten des Tors zum inneren Vorhof.20Dasselbe sollst du am siebten Tag des Monats tun für die, die sich aus Versehen oder aus Unwissenheit verfehlt haben. So sollt ihr den Tempel entsühnen. (3Mo 5,17)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Pessach feiern, ein Fest von sieben Tagen. Da soll man ungesäuerte Brote essen.[2] (2Mo 12,3; 3Mo 23,5)22Der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk im Land einen Stier zum Sündopfer bereitstellen. (3Mo 4,22)23An den sieben Festtagen soll er als Brandopfer für den HERRN sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, bereitstellen, und zwar an jedem der sieben Tage, dazu täglich einen Ziegenbock als Sündopfer. (4Mo 28,17)24Für das Speiseopfer soll er ein Efa Mehl je Stier und ein Efa Mehl je Widder bereitstellen, dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.25Genau dasselbe soll er sieben Tage lang mit dem Sündopfer, dem Brandopfer und Speiseopfer und mit dem Öl an dem Fest machen, das am fünfzehnten Tag des siebten Monats beginnt. (2Mo 23,14; 3Mo 23,34; 4Mo 15,4)
Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk – Pflichten und Opfer der Fürsten – Festtage
1Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost, sollt ihr für den HERRN eine Weihegabe aussondern[1], als heiliges ⟨Stück⟩ vom Land, in der Länge 25 000 ⟨Ellen⟩ lang und in einer Breite von 20 000[2] ⟨Ellen⟩. Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum. (Jos 14,1; Hes 47,21)2Davon sollen zum Heiligtum[3] gehören ein Viereck von 500 auf 500 ⟨Ellen⟩ ringsum, und 500 Ellen Weideland hat es ringsum. (Hes 42,15; Hes 43,21)3Und von diesem abgemessenen Stück sollst du eine Länge von 25 000 ⟨Ellen⟩ abmessen und eine Breite von 10 000 ⟨Ellen⟩; da soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. (1Kön 6,16)4Der heilige ⟨Teil⟩ vom Land ist es; den Priestern, die am Heiligtum Dienst tun, soll es gehören, die nahen, um dem HERRN zu dienen. Und es soll ihnen als Platz für Häuser und[4] als Weideland für das Vieh dienen[5].5Und ⟨ein Stück von⟩ 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge und 10 000 ⟨Ellen⟩ Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz ⟨für⟩ Städte zum Wohnen[6]. (4Mo 35,2)6Und als Besitz der Stadt sollt ihr ⟨ein Stück von⟩ 5 000 ⟨Ellen⟩ Breite und 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge geben, entlang der heiligen Weihegabe[7]. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören.7Und dem Fürsten ⟨sollt ihr Land geben⟩ auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe[8] und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihegabe[9] und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge[10] entsprechend eines der ⟨Stammes⟩anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze8als Land⟨besitz⟩. Es soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen[11]. (Jos 19,49; Hes 22,6; Hes 46,18)9So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Gewalttat und Misshandlung beseitigt, und übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Grundbesitz zu vertreiben[12]!, spricht der Herr, HERR[13]. (Ps 82,2; Jes 1,17; Hes 44,6; Am 5,15; Mi 2,2)10Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben. (3Mo 19,35)11Das Efa und das Bat sollen gleiches Maß[14] haben, sodass das Bat den zehnten Teil des Homer enthält und das Efa den zehnten ⟨Teil⟩ des Homer; nach dem Homer soll seine Maßbestimmung geschehen. (2Mo 16,36; 1Kön 7,26)12Und der Schekel soll 20 Gera ⟨betragen⟩; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll bei euch die Mine ⟨betragen⟩. (2Mo 30,13)13Das ist das Hebopfer, das ihr abheben sollt: ein sechstel Efa vom Homer Weizen und ein sechstel Efa vom Homer Gerste14und die Gebühr an Öl – das Bat ist das Öl⟨maß⟩ –: ein zehntel Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Homer, denn zehn Bat sind ⟨auch⟩ ein Kor[15];15und ein Schaf[16] von der Herde, von zweihundert, von den Geschlechtern Israels[17] zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Heilsopfern[18], um ihnen Sühnung zu erwirken, spricht der Herr, HERR[19]. (3Mo 1,4)16Das ganze Volk des Landes soll ⟨verpflichtet⟩ sein zu diesem Hebopfer an den Fürsten in Israel. (2Mo 30,14)17Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer[20] zubereiten, um dem Haus Israel Sühnung zu erwirken. (4Mo 28,1; 4Mo 29,1; 2Chr 8,12; 2Chr 35,7)18So spricht der Herr, HERR: Im ersten ⟨Monat⟩, am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (3Mo 16,16; Hes 43,20)19Und der Priester soll ⟨etwas⟩ von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die ⟨Tür⟩pfosten[21] des Hauses tun und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Pfosten[22] der Tore des inneren Vorhofs. (3Mo 16,16; Hes 43,20)20Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats wegen des Mannes, der ⟨aus Versehen⟩ sündigt, und wegen des Einfältigen. Und so sollt ihr dem Haus Sühnung erwirken. (3Mo 4,27)21Im ersten ⟨Monat⟩, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah halten, als Fest ⟨sollt ihr es feiern⟩; sieben Tage soll man[23] ungesäuerte Brote essen. (2Mo 12,2)22Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen. (3Mo 4,13; Hes 46,4)23Und die sieben Tage des Festes ⟨hindurch⟩ soll er dem HERRN ein Brandopfer darbringen: sieben Stiere und sieben Widder, ohne Fehler, täglich, die sieben Tage lang, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock[24]. (3Mo 23,8; 4Mo 28,16)24Und als Speisopfer soll er ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder darbringen; und ein Hin Öl für das Efa. (Hes 46,5)25Im siebten ⟨Monat⟩, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest[25], soll er die sieben Tage lang ebenso ⟨Opfer⟩ darbringen, so das Sündopfer wie das Brandopfer und so das Speisopfer wie das Öl. (3Mo 23,34)
1Wenn ihr das Land mit dem Los verteilt, sollt ihr eine Abgabe davon erheben und als heiliges Land des HERRN absondern. Dieses Landstück soll 25.000 Ellen lang und 10.000 Ellen breit[1] sein. Das gesamte Gebiet soll heiliger Boden sein. (Jos 13,7; Jos 14,2; Ps 16,5; Hes 47,21; Hes 48,8)2Ein Teil dieses Landes, 500 Ellen im Quadrat[2], soll auf das Heiligtum entfallen, dazu ringsherum ein freier Streifen Land von 50 Ellen[3]. (Hes 42,16)3Innerhalb dieses Bezirks soll ein 25.000 Ellen langes und 10.000 Ellen breites[4] Landstück abgemessen werden; darauf soll das Heiligtum, das Allerheiligste, stehen. (Hes 48,10)4Dieser Bereich ist heiliger Boden, abgesondert für die Priester, die im Heiligtum Dienst tun und die vor den HERRN treten, um ihm zu dienen. Hier sollen sie ihre Häuser bauen, und das Land soll heilig sein. (4Mo 16,5; Hes 40,45; Hes 44,13; Hes 48,10)5Und ein Streifen Land von 25.000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite[5] soll den Leviten gegeben werden, die im Tempel Dienst tun. Er soll ihr Eigentum sein, damit sie dort in Städten wohnen können[6]. (Hes 48,12)6Und als Eigentum für die Stadt soll ein 25.000 Ellen langes und 5000 Ellen breites[7] Landstück abgeteilt werden, neben dem Land, das für das Heiligtum abgesondert wurde, und es soll ganz Israel gehören. (Hes 48,15)7Dem Fürsten soll auf beiden Seiten des Landes für das Heiligtum und des Landes für die Stadt, im Westen und im Osten, ein Stück Land gehören. Von der östlichen bis zur westlichen Grenze soll es der Länge eines der Stammesgebiete entsprechen. (Hes 46,16; Hes 48,21)
Vorschriften für die Fürsten
8Diese Teile des Landes sollen dem Fürsten in Israel gehören. Meine Fürsten dürfen das Volk nicht mehr unterdrücken; sie sollen das Land dem israelitischen Volk und seinen Stämmen überlassen. (Jos 11,23; Jes 11,3; Jer 23,5; Hes 22,27; Hes 46,18)9Denn so spricht Gott, der HERR: Es reicht, ihr Fürsten von Israel! Gewalt und Unterdrückung sollen ein Ende haben; ihr sollt tun, was recht und gerecht ist. Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, sagt Gott, der HERR. (Neh 5,1; Jer 6,7; Jer 22,3; Sach 8,16)10Ihr sollt richtige Waagen benutzen, richtiges Efa und richtigen Eimer[8]. (3Mo 19,35; 5Mo 25,13; Spr 11,1; Spr 16,11; Mi 6,10)11Das Efa und der Eimer sollen das gleiche Maß haben: Das Efa soll ein Zehntel des Homers[9] sein und auch der Eimer soll ein Zehntel des Homers sein. Nach dem Homer sollt ihr sie berechnen.12Ein Schekel soll 20 Gera wiegen; 60 Schekel entsprechen einer Mine.[10] (2Mo 30,13)
Besondere Opfer und Feste
13Folgende Abgaben sollt ihr erheben: Ein Sechstel Efa[11] von jedem Homer Weizen und ein Sechstel Efa von jedem Homer Gerste;14für das Öl gilt: von jedem Fass ein Zehntel Eimer[12] – der Eimer ist das Maß für das Öl; zehn Eimer sind ein Homer, und zehn Eimer sind auch ein Fass –,15außerdem ein Schaf[13] von je 200 Tieren aus den Herden in Israel. Dies sollen die Korn-, Brand- und Friedensopfer sein, um die Menschen zu entsühnen, spricht Gott, der HERR. (3Mo 1,4; 3Mo 6,23)16Das ganze Volk der Israeliten soll dem Fürsten diese Abgaben leisten.17Der Fürst wiederum soll die Brand-, Korn- und Trankopfer zur Verfügung stellen, die an den Feiertagen, bei den Neumondfeiern, am Sabbat und bei sämtlichen Festen des Volkes der Israeliten dargebracht werden. Er selbst soll die Sünd-, Brand-, Korn- und Friedensopfer zubereiten, um das Volk der Israeliten zu entsühnen. (3Mo 23,1; 1Kön 8,62; 2Chr 31,3; Hes 46,4)18So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tag des ersten Monats[14] sollt ihr einen makellosen jungen Stier opfern, um den Tempel zu reinigen. (2Mo 12,2; 3Mo 16,16; 3Mo 22,20; Hebr 9,14)19Vom Blut dieses Sündopfers soll der Priester etwas nehmen und die Türpfosten des Tempels, die vier Ecken des oberen Absatzes am Altar und die Torpfeiler am Eingang zum inneren Vorhof damit besprengen. (3Mo 16,18)20Dasselbe sollt ihr am siebten Tag dieses Monats für alle tun, die versehentlich oder aus Unwissenheit gesündigt haben. Auf diese Weise entsühnt ihr den Tempel. (3Mo 4,27; Ps 19,13)21Am 14. Tag des ersten Monats sollt ihr das Passahfest feiern. Sieben Tage sollt ihr feiern und ungesäuertes Brot[15] essen. (2Mo 12,18; 3Mo 23,5; 4Mo 9,2; 4Mo 28,16)22An diesem Tag soll der Fürst einen jungen Stier als Sündopfer für sich selbst und das ganze Volk des Landes darbringen. (3Mo 4,14)23An den sieben Festtagen soll er dem HERRN darüber hinaus ein Brandopfer darbringen, sieben junge Stiere und sieben makellose Widder an jedem der sieben Tage, und jeden Tag einen Ziegenbock als Sündopfer. (3Mo 23,8; 4Mo 28,16; Hi 42,8)24Zusammen mit jedem jungen Stier und jedem Widder soll er ein Efa Mehl als Kornopfer und eine Kanne Öl[16] für jedes Efa darbringen. (4Mo 28,12)25Beim Fest am 15. Tag des siebten Monats[17] soll der Fürst die sieben Tage hindurch die gleichen Opfer als Sünd-, Brand- und Kornopfer und dazu das Öl darbringen. (3Mo 23,33; 4Mo 29,12)