4.Mose 35

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte der HERR zu Mose:2-3 »Die Leute von Israel sollen von ihrem Landbesitz den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können, und dazu Weideland für ihr Vieh. (3Mo 25,32; Jos 21,1; 1Chr 6,39)4-5 Das Weideland soll sich von der Stadtmauer aus in jeder Richtung 500 Meter weit erstrecken, sodass ein Quadrat von 1000 Meter Seitenlänge entsteht mit der Stadt in der Mitte.[1]6-7 Insgesamt sollt ihr den Leviten 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland geben. Sechs davon sind als Asylstädte bestimmt, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat.8 Die Anzahl der Levitenstädte in jedem Stamm richtet sich nach der Größe seines Gebietes.«9-10 Der HERR gab Mose noch weitere Anweisungen für die Israeliten: »Wenn ihr den Jordan überquert und ins Land Kanaan kommt, (2Mo 21,13; 5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)11 sollt ihr Asylstädte auswählen, in die jeder fliehen kann, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat.12 Kein Verwandter der getöteten Person darf dort an ihm die Blutrache vollziehen. Er darf nur getötet werden, wenn er in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung schuldig gesprochen worden ist.13 Bestimmt sechs solche Städte,14 drei östlich des Jordans und drei im Land Kanaan.15 Jeder Israelit und jeder Fremde, der bei euch lebt, auch der Fremdarbeiter, soll dorthin fliehen können, wenn er unabsichtlich einen Menschen getötet hat.16-18 Wenn aber jemand einen anderen mit einem Stein oder einem eisernen oder hölzernen Gegenstand erschlagen hat, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.19 Der Nächstverwandte der ermordeten Person hat die Pflicht, ihn zu töten, wo immer er ihn findet.20-21 Auch wer einen anderen durch einen Stoß oder Schlag mit der Faust oder durch einen Wurf mit irgendeinem Gegenstand umgebracht hat, gilt als Mörder, sofern er es aus Hass und Feindschaft oder heimtückisch getan hat. Er ist genauso dem Tod verfallen.22-23 Wenn dagegen jemand einen Menschen, der nicht sein Feind ist und dem er gar keinen Schaden zufügen wollte, durch einen Stoß oder Wurf mit einem Stein oder irgendeinem Gegenstand fahrlässig getötet hat,24-25 dann soll die Gemeinde, aus der er stammt, in öffentlicher Gerichtsverhandlung seine Unschuld feststellen und sein Leben vor der Blutrache schützen. Danach wird er in die Asylstadt zurückgebracht, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben bis zum Tod des amtierenden Obersten Priesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt worden ist. (2Mo 29,7; 2Mo 29,29)26 Wenn aber der Totschläger den Zufluchtsort verlässt,27 kann der Nächstverwandte des Getöteten ihn erschlagen, ohne dass er damit Schuld auf sich lädt.28 Erst nach dem Tod des Obersten Priesters kann der Totschläger ohne Gefahr nach Hause zurückkehren.29 Diese Anordnungen gelten für alle eure Nachkommen an jedem Ort des Landes, in dem ihr wohnt.30 Niemand darf wegen eines Mordes zum Tod verurteilt werden, wenn nicht mindestens zwei Zeugen für die Tat vorhanden sind. Auf eine einzige Zeugenaussage hin darf kein Todesurteil gefällt werden. (5Mo 19,15)31 Einen Mörder, der schuldig gesprochen ist, dürft ihr nicht gegen ein Lösegeld freilassen; er muss hingerichtet werden.32 Und wer in eine Asylstadt geflohen ist, den dürft ihr nicht gegen ein Lösegeld bereits vor dem Tod des Obersten Priesters nach Hause zurückkehren lassen.[2]33 Entweiht nicht das Land, in dem ihr lebt! Es wird entweiht durch das Blut eines Ermordeten und kann nur wieder rein werden durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1Mo 9,5; 3Mo 24,17)34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden; denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch.« (2Mo 29,45)

4.Mose 35

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Mose in den Steppen[1] von Moab am Jordan von Jericho und sprach: (4Mo 22,1)2 Befiehl den Söhnen Israel, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben! Und zu den Städten sollt ihr Weideland rings um sie her den Leviten geben. (3Mo 25,32; Jos 14,4; 1Chr 13,2; Neh 13,10; Hes 45,5)3 Und die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und deren Weidegebiete sollen für ihr Vieh und für ihren Besitz und für alle ihre Tiere sein.4 Und die Weidegebiete der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen; die Stadt selbst aber soll in der Mitte sein; das sollen die Weidegebiete ihrer Städte sein. (5Mo 18,6)6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: Sechs Zufluchtsstädte sollen es sein, die ihr ⟨ihnen⟩ geben sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat. Und zu diesen hinzu sollt ihr ⟨noch⟩ 42 Städte geben. (2Mo 21,13; Jos 20,2)7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Weidegebiete, ⟨sollen⟩ 48 Städte ⟨sein⟩. (Jos 21,41)8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Söhne Israel hergeben sollt: von dem ⟨Stamm⟩, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen[2]; jeder ⟨Stamm⟩ soll entsprechend dem Erbteil, das er erben wird, ⟨einige⟩ von seinen Städten den Leviten geben. (1Mo 49,7; 4Mo 26,54; 5Mo 19,1; Jos 20,1; 2Chr 11,14)9 Und der HERR redete zu Mose und sprach:10 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,11 sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass dorthin ein Totschläger flieht, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (2Mo 21,13; Jos 20,2)12 Und die Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Rächer[3] dienen, damit der Totschläger nicht stirbt, bis er angesichts der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13 Und die Städte, die ihr hergeben sollt, sollen sechs Zufluchtsstädte für euch sein.14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordan geben, und drei Städte sollt ihr im Land Kanaan geben; Zufluchtsstädte sollen sie sein. (5Mo 4,41)15 Für die Söhne Israel und den Fremden und den Beisassen[4] in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit dorthin jeder fliehen kann, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (2Mo 12,49)16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Gerät geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder[5]; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)17 Und wenn er ihn mit einem Stein ⟨in⟩ der Hand, durch den man sterben kann, geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Gerät ⟨in⟩ der Hand, durch das man sterben kann, geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn trifft, soll er ihn töten. (Ri 8,19; 2Sam 3,27; 2Sam 14,11)20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder in böser Absicht[6] ⟨etwas⟩ gegen ihn geworfen hat, sodass er gestorben ist,21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann soll der Schläger unbedingt getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn trifft. (1Mo 9,5; Hes 16,38)22 Wenn er ihn aber unversehens, nicht aus Feindschaft gestoßen oder ohne böse Absicht[7] irgendein Gerät auf ihn geworfen hat23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, durch den man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, sodass er gestorben ist – er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht –,24 dann soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen richten:25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen ist; und er soll in ihr bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (2Mo 29,7)26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, jemals hinausgeht,27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, dann hat er keine Blutschuld.28 Denn der ⟨Totschläger⟩ soll in seiner Zufluchtsstadt bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters; und nach dem Tod des Hohen Priesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.29 Und das soll euch zu einer Rechtsordnung sein bei euren Generationen in allen euren Wohnsitzen. (2Mo 27,21)30 Für jeden, der einen Menschen erschlägt⟨, gilt⟩: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen[8], dass er sterben muss. (2Mo 21,12; 5Mo 17,6; Mt 18,16; Mt 26,60)31 Und ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben[9] eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)32 Auch sollt ihr kein Sühnegeld annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflohenen, sodass er vor[10] dem Tod des Priesters zurückkehren könnte, um im Land zu wohnen.33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und dem Land kann für das Blut, das in ihm vergossen worden ist, keine Sühnung erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (5Mo 19,13; 2Sam 3,29; 2Sam 21,9; 2Kön 24,4; 2Chr 23,15; Ps 106,38; Jer 26,15)34 Und du sollst das Land nicht unrein machen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Söhne Israel. (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 4Mo 16,3; 5Mo 6,15; 5Mo 21,23; Hes 35,10)

4.Mose 35

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte der HERR zu Mose:2 »Befiehl den Israeliten, den Leviten von ihrem Stammesgebiet Städte zu überlassen, in denen sie wohnen können. Auch das Weideland ringsum soll den Leviten gehören.3 Sie sollen sich in den Städten niederlassen und die Weiden für ihre Rinder-, Schaf- und Ziegenherden und all ihre anderen Tiere nutzen.4 Die Weidefläche soll sich von der Stadtmauer aus in alle Richtungen fünfhundert Meter[1] weit erstrecken.5 Wenn man also die Weidefläche auf einer Seite der Stadt mit der Weidefläche auf der gegenüberliegenden Seite zusammenzählt, dann ist das Weideland insgesamt tausend Meter breit – das gilt in alle Richtungen.[2]6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs als Zufluchtsstädte dienen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. Darüber hinaus sollt ihr ihnen 42 weitere Städte zuweisen,7 sodass die Leviten von euch insgesamt 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland erhalten.8 Dabei soll die Anzahl der Städte, die jeder Stamm abgibt, der Größe seines Gebiets entsprechen: Die Stämme mit einem großen Gebiet müssen mehr Städte an die Leviten abtreten als die Stämme mit einem kleinen Gebiet.«9 Weiter sagte der HERR zu Mose:10 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn ihr den Jordan überquert und in das Land Kanaan kommt,11 dann sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat,12 um Schutz vor dem Bluträcher[3] zu finden. Er darf nicht getötet werden, bevor sein Fall in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung untersucht wurde. (3Mo 25,25; 3Mo 25,48)13 Insgesamt sollt ihr sechs Zufluchtsstädte aussuchen –14 drei auf der Ostseite des Jordans und drei ´auf der Westseite` im Land Kanaan.15 Sie sollen jedem, der in eurem Land lebt, Schutz bieten, wenn er unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat – den Ausländern, die bei euch Zuflucht gesucht oder sich bei euch niedergelassen haben, genauso wie euch Israeliten.16 Wenn aber jemand einen Menschen mit einem Gegenstand aus Eisen erschlägt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.17 Auch wer einen Stein als Waffe benutzt und jemand damit erschlägt, ist ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.18 Dasselbe gilt bei einem tödlichen Hieb mit einem Gegenstand aus Holz.19 Der nächste Verwandte des Opfers[4] soll den Mörder töten, sobald er ihn findet.20 Auch wer einen anderen tötet, indem er ihn aus Hass umstößt, in böser Absicht einen Gegenstand nach ihm wirft21 oder ihm aus Feindschaft einen Faustschlag versetzt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder, und der nächste Verwandte des Opfers soll ihn töten, sobald er ihn findet.22 Anders sieht es aus, wenn jemand versehentlich und ohne feindliche Absicht einen anderen umstößt, ihn mit einem Wurfgeschoss trifft23 oder einen großen Stein[5] auf ihn fallen lässt, ohne ihn bemerkt zu haben. Wenn der Täter ´allem Anschein nach` mit dem Getöteten nicht verfeindet war und ihm keinen Schaden zufügen wollte,24 dann sollen die führenden Männer aus seiner Stadt in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung den Anspruch des Bluträchers prüfen und darüber urteilen, ob der Täter schuldig ist oder nicht[6]. ´Wird seine Unschuld festgestellt`, muss Folgendes Gesetz angewandt werden:25 Die führenden Männer der Stadt müssen[7] den Totschläger vor dem Bluträcher[8] schützen und ihn zurück in die Zufluchtsstadt bringen, in die er geflohen war. Dort soll er bleiben bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters[9].26 Verlässt der Totschläger jedoch das Gebiet der Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist,27 und der Bluträcher findet und tötet ihn, dann ´gilt seine Rache nicht als Mord und` er lädt keine Blutschuld auf sich.28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben. Erst danach darf er zu seinem Grund und Boden zurückkehren.29 Diese Ordnung gilt für euch in allen Generationen, wo immer ihr auch wohnt.30 Ein Mörder[10] muss zum Tod verurteilt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Ein einzelner Zeuge reicht nicht aus, um ein Todesurteil zu fällen.31 Ein Mörder, der schuldig gesprochen wurde, kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Lösegeld von ihm annehmen. Er muss hingerichtet werden!32 Auch von jemand, der in eine Zufluchtsstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld dafür annehmen, dass er bereits vor dem Tod des amtierenden Hohenpriesters nach Hause zurückkehren kann.33 Entweiht nicht das Land, in dem ihr lebt! Entweiht wird es durch das Blut eines Ermordeten, und es kann nur wieder rein werden durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat.34 Lasst also nicht zu, dass das Land, in dem ihr wohnt, unrein wird. Denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch Israeliten.‹«