1Die Sippenältesten der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs und Enkels des Josefssohnes Manasse, gingen zu Mose und den Stammesoberhäuptern des Volkes (4Mo 27,1)2und sagten zu Mose: »Der HERR hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Landanteil unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen.3Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm heiraten, wird ihr Land unserem Stammesbesitz entzogen und dem anderen Stamm zugeschlagen.4Und wenn dann das Erlassjahr kommt, wird ihr Landbesitz endgültig dem Stamm zufallen, in den sie eingeheiratet haben.«5Auf Befehl des HERRN gab Mose den Israeliten die Anweisung: »Die Männer vom Stamm Manasse haben recht. (4Mo 9,8)6Darum hat der HERR bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes.7Kein Grundbesitz darf von einem Stamm zu anderen übergehen, sondern der Anteil jedes Stammes muss geschlossen erhalten bleiben.8-9Deshalb darf eine Tochter, die erbberechtigt ist, nur einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten.«10-11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, handelten nach dieser Anweisung und heirateten ihre Vettern.12So verblieb ihr Landbesitz beim Stamm ihres Vaters.13Alle diese Gesetze und Anordnungen gab der HERR den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho.
1Und es traten herzu die Familienoberhäupter[1] von der Sippe der Söhne des Gilead, des Sohnes des Machir, des Sohnes des Manasse, aus den Sippen der Söhne Josefs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Söhne Israel, (4Mo 26,29; 4Mo 27,1; 4Mo 27,2)2und sagten: Der HERR hat meinem Herrn befohlen, den Söhnen Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von dem HERRN befohlen worden, das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4Mo 26,55; 4Mo 27,7)3Werden sie nun einem von den Söhnen der ⟨anderen⟩ Stämme der Söhne Israel als Frauen ⟨zuteil⟩, dann wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.4Und ⟨auch⟩ wenn das Jobel⟨jahr⟩[2] der Söhne Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3Mo 25,8)5Da befahl Mose den Söhnen Israel nach der Anweisung des HERRN und sagte: Der Stamm der Söhne Josef redet recht. (4Mo 27,7)6Dies ist das Wort, das der HERR betreffs der Töchter Zelofhads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, als Frauen zuteilwerden; nur sollen sie ⟨einem aus⟩ der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frauen zuteilwerden, (1Chr 23,22)7damit nicht ein Erbteil der Söhne Israel von Stamm zu Stamm übergeht; denn die Söhne Israel sollen jeder am Erbteil des Stammes seiner Väter festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)8Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Söhne Israel besitzt, soll einem aus der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frau zuteilwerden, damit die Söhne Israel ⟨ihr Erbteil⟩, jeder das Erbteil seiner Väter, besitzen9und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Söhne Israel sollen jeder an seinem Erbteil festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)10So wie der HERR dem Mose geboten hatte, so machten es die Töchter Zelofhads. (2Mo 12,50; 4Mo 1,54)11Und Machla, Tirza und Hogla und Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, wurden den Söhnen ihrer Onkel als Frauen zuteil. (4Mo 26,33; 4Mo 27,1)12⟨Männern⟩ aus den Sippen der Söhne Manasse, des Sohnes des Josef, wurden sie als Frauen zuteil. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamm der Sippen ihres Vaters. (Jos 17,14)13Das sind die Gebote und die Rechtsbestimmungen, die der HERR in den Steppen[3] von Moab am Jordan von Jericho den Söhnen Israel durch Mose geboten hat. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)
Nachtrag zum Erbrecht von Töchtern – Grundstücke dürfen nur innerhalb eines Stammes vererbt werden
1Die führenden Männer der Sippe Gilead, die auf Machir, den Sohn Manasses und Enkel Josefs zurückging, kamen zu Mose und den Oberhäuptern der Stämme Israels.2Sie trugen ´Mose` ihr Anliegen vor: »Der HERR hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durch das Los unter uns Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch aufgetragen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen.3Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm Israels heiraten, dann verliert unser Stamm den Erbbesitz, den sie bekommen haben. Ihr Land wird Eigentum des Stammes, in den sie einheiraten. Auf diese Weise wird uns ein Stück von dem Land weggenommen, das unserem Stamm durch das Los als Besitz zugeteilt wurde.4Nicht einmal im Erlassjahr kommt das Land wieder in unseren Besitz. Im Gegenteil: es wird endgültig dem Stamm zugerechnet, in den die Frauen eingeheiratet haben[1], und unser Stamm verliert es unwiderruflich.« (3Mo 25,8)5Mose befragte den HERRN, und auf seinen Befehl hin sagte er zu den Israeliten:[2] »Die Männer vom Stamm Manasse haben recht![3]6Darum gibt der HERR folgende Anweisung: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes.7Denn der Grundbesitz eines Stammes darf nicht an einen anderen Stamm übergehen. Jeder Israelit muss darauf achten, dass das Gebiet seines Stammes vollständig erhalten bleibt.[4]8Wenn eine Frau ein Stück Land aus dem Grundbesitz der Familie erbt, muss sie einen Mann aus ihrem Stamm heiraten, damit der Grundbesitz in ihrem eigenen Stamm bleibt9und nicht an einen anderen Stamm fällt. Alle Stämme Israels müssen darauf achten, dass ihr Gebiet vollständig erhalten bleibt.[5]«10Die Töchter Zelofhads richteten sich nach der Anweisung, die Mose vom HERRN erhalten hatte.11Alle fünf – Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa – heirateten ihre Cousins, Söhne der Brüder ihres Vaters,12also Männer, die ebenso wie sie selbst zum Stamm Manasse gehörten. So blieb ihr Grundbesitz im Stamm ihrer Vorfahren.13Diese Gebote und Rechtsbestimmungen gab der HERR den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho.