1Und der HERR redete zu Mose in den Steppen[1] von Moab am Jordan von Jericho und sprach: (4Mo 22,1)2Befiehl den Söhnen Israel, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben! Und zu den Städten sollt ihr Weideland rings um sie her den Leviten geben. (3Mo 25,32; Jos 14,4; 1Chr 13,2; Neh 13,10; Hes 45,5)3Und die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und deren Weidegebiete sollen für ihr Vieh und für ihren Besitz und für alle ihre Tiere sein.4Und die Weidegebiete der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen; die Stadt selbst aber soll in der Mitte sein; das sollen die Weidegebiete ihrer Städte sein. (5Mo 18,6)6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: Sechs Zufluchtsstädte sollen es sein, die ihr ⟨ihnen⟩ geben sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat. Und zu diesen hinzu sollt ihr ⟨noch⟩ 42 Städte geben. (2Mo 21,13; Jos 20,2)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Weidegebiete, ⟨sollen⟩ 48 Städte ⟨sein⟩. (Jos 21,41)8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Söhne Israel hergeben sollt: von dem ⟨Stamm⟩, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen[2]; jeder ⟨Stamm⟩ soll entsprechend dem Erbteil, das er erben wird, ⟨einige⟩ von seinen Städten den Leviten geben. (1Mo 49,7; 4Mo 26,54; 5Mo 19,1; Jos 20,1; 2Chr 11,14)9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,11sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass dorthin ein Totschläger flieht, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (2Mo 21,13; Jos 20,2)12Und die Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Rächer[3] dienen, damit der Totschläger nicht stirbt, bis er angesichts der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und die Städte, die ihr hergeben sollt, sollen sechs Zufluchtsstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordan geben, und drei Städte sollt ihr im Land Kanaan geben; Zufluchtsstädte sollen sie sein. (5Mo 4,41)15Für die Söhne Israel und den Fremden und den Beisassen[4] in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit dorthin jeder fliehen kann, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (2Mo 12,49)16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Gerät geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder[5]; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)17Und wenn er ihn mit einem Stein ⟨in⟩ der Hand, durch den man sterben kann, geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Gerät ⟨in⟩ der Hand, durch das man sterben kann, geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn trifft, soll er ihn töten. (Ri 8,19; 2Sam 3,27; 2Sam 14,11)20Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder in böser Absicht[6] ⟨etwas⟩ gegen ihn geworfen hat, sodass er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann soll der Schläger unbedingt getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn trifft. (1Mo 9,5; Hes 16,38)22Wenn er ihn aber unversehens, nicht aus Feindschaft gestoßen oder ohne böse Absicht[7] irgendein Gerät auf ihn geworfen hat23oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, durch den man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, sodass er gestorben ist – er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht –,24dann soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen richten:25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen ist; und er soll in ihr bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (2Mo 29,7)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, jemals hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, dann hat er keine Blutschuld.28Denn der ⟨Totschläger⟩ soll in seiner Zufluchtsstadt bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters; und nach dem Tod des Hohen Priesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.29Und das soll euch zu einer Rechtsordnung sein bei euren Generationen in allen euren Wohnsitzen. (2Mo 27,21)30Für jeden, der einen Menschen erschlägt⟨, gilt⟩: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen[8], dass er sterben muss. (2Mo 21,12; 5Mo 17,6; Mt 18,16; Mt 26,60)31Und ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben[9] eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)32Auch sollt ihr kein Sühnegeld annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflohenen, sodass er vor[10] dem Tod des Priesters zurückkehren könnte, um im Land zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und dem Land kann für das Blut, das in ihm vergossen worden ist, keine Sühnung erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (5Mo 19,13; 2Sam 3,29; 2Sam 21,9; 2Kön 24,4; 2Chr 23,15; Ps 106,38; Jer 26,15)34Und du sollst das Land nicht unrein machen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Söhne Israel. (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 4Mo 16,3; 5Mo 6,15; 5Mo 21,23; Hes 35,10)
Leviten- und Zufluchtstädte. Absichtlicher und unabsichtlicher Totschlag
1In den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, sprach der HERR zu Mose: (2Mo 21,12; 5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)2Gebiete den Israeliten, sie sollen von ihrem vererbbaren Grundbesitz den Leviten einige Städte abgeben, in denen sie sich niederlassen können! Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen. (3Mo 25,32; Jos 21,1; 1Chr 6,39)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen ihrem Vieh, ihren Herden und allen ihren Tieren zur Verfügung stehen.4Die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen ringsum von der Stadtmauer tausend Ellen nach außen reichen.[1]5Außerhalb der Stadt sollt ihr in östlicher Richtung zweitausend Ellen, in südlicher Richtung zweitausend Ellen, in westlicher Richtung zweitausend Ellen und in nördlicher Richtung zweitausend Ellen abmessen. Die Stadt soll also in der Mitte liegen. Das soll den Leviten als Weidefläche der Städte gehören.6Unter den Städten, die ihr ihnen abgebt, sollen sechs Asylstädte sein, die ihr als Zufluchtsorte für den bestimmt, der einen Menschen getötet hat. Außerdem sollt ihr ihnen weitere zweiundvierzig Städte geben.7Im Ganzen sind es achtundvierzig Städte samt ihren Weideflächen, die ihr den Leviten abgeben sollt. (Jos 21,41)8Die Zahl der Städte, die ihr vom Grundbesitz der Israeliten abgebt, sollt ihr bei einem großen Stamm höher, bei einem kleinen niedriger ansetzen; jeder Stamm soll von seinen Städten den Leviten so viele abgeben, wie es der Größe seines eigenen Erbbesitzes entspricht. (4Mo 26,54)9Der HERR sprach zu Mose:10Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan nach Kanaan zieht,11dann sollt ihr einige Städte bestimmen, die euch als Asylstädte dienen. Dorthin kann einer fliehen, der einen Menschen unabsichtlich erschlagen hat.12Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen, sodass der, der getötet hat, nicht sterben muss, bevor er vor dem Gericht der Gemeinde stand.13Von den Städten, die ihr abgebt, sollen euch sechs als Asylstädte dienen.14Drei dieser Städte sollt ihr jenseits des Jordan und drei in Kanaan bestimmen; sie sollen Asylstädte sein.15Den Israeliten, auch den Fremden und den Beisassen bei euch, sollen diese sechs Städte als Asyl zur Verfügung stehen; dorthin kann jeder fliehen, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem Eisengerät so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.17Wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, der groß genug ist, jemanden zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.18Auch wenn er ihn mit einem hölzernen Gegenstand, der geeignet ist, einen Menschen zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.19Der Bluträcher darf den Mörder töten; sobald er ihn trifft, darf er ihn töten.20Wenn einer einen andern aus Hass stößt oder mit Vorsatz nach ihm wirft, sodass er stirbt,21oder wenn er ihn in feindlicher Absicht mit der Hand so schlägt, dass er stirbt, dann hat der, der zugeschlagen hat, den Tod verdient; er ist ein Mörder. Der Bluträcher darf den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn aber einer einen andern aus Unachtsamkeit, ohne feindliche Absicht, gestoßen oder ohne Vorsatz irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen hat23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein, der einen Menschen töten kann, auf ihn fallen ließ, sodass er starb - vorausgesetzt, er war nicht sein Feind und suchte ihn auch nicht zu schädigen -,24dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsentscheiden ein Urteil fällen.25Die Gemeinde soll den, der getötet hat, vor der Gewalt des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt, in die er geflohen war, zurückbringen. Er darf darin wohnen, bis der Hohepriester stirbt, den man mit heiligem Öl gesalbt hat.26Wenn der, der getötet hat, das Gebiet der Asylstadt verlässt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebietes seiner Asylstadt trifft, darf dieser den, der getötet hat, töten; dadurch entsteht ihm keine Blutschuld.28Denn der, der getötet hat, soll bis zum Tod des Hohepriesters in der Asylstadt bleiben; nach dem Tod des Hohepriesters kann er zu seinem Land und zu seinem Grundbesitz zurückkehren.29Das soll bei euch überall, wo ihr wohnt, von Generation zu Generation als Satzung und Rechtsentscheid gelten.30Wenn irgendjemand einen Menschen erschlägt, darf man den Mörder nur aufgrund von Zeugenaussagen töten; doch aufgrund der Aussage nur eines einzigen Zeugen darf man einen Menschen nicht töten. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15; 1Kön 21,10; Mt 18,16; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28)31Ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig gesprochen und zum Tod verurteilt ist; denn er hat den Tod verdient. (Ps 49,8)32Auch dürft ihr von einem, der in eine Asylstadt geflohen ist, kein Sühnegeld annehmen, sodass er vor dem Tod des Hohepriesters in die Heimat zurückkehren könnte.33Ihr dürft das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn Blut entweiht das Land und man kann dem Land für das auf ihm vergossene Blut keine Sühne erwirken, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,5)34Verunreinigt nicht das Land, in dem ihr euch niedergelassen habt und in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten. (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 5Mo 21,23; Jos 22,19; Jer 2,7; Hes 36,17)