4.Mose 36

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und es traten herzu die Familienoberhäupter[1] von der Sippe der Söhne des Gilead, des Sohnes des Machir, des Sohnes des Manasse, aus den Sippen der Söhne Josefs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Söhne Israel, (4Mo 26,29; 4Mo 27,1; 4Mo 27,2)2 und sagten: Der HERR hat meinem Herrn befohlen, den Söhnen Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von dem HERRN befohlen worden, das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4Mo 26,55; 4Mo 27,7)3 Werden sie nun einem von den Söhnen der ⟨anderen⟩ Stämme der Söhne Israel als Frauen ⟨zuteil⟩, dann wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.4 Und ⟨auch⟩ wenn das Jobel⟨jahr⟩[2] der Söhne Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3Mo 25,8)5 Da befahl Mose den Söhnen Israel nach der Anweisung des HERRN und sagte: Der Stamm der Söhne Josef redet recht. (4Mo 27,7)6 Dies ist das Wort, das der HERR betreffs der Töchter Zelofhads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, als Frauen zuteilwerden; nur sollen sie ⟨einem aus⟩ der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frauen zuteilwerden, (1Chr 23,22)7 damit nicht ein Erbteil der Söhne Israel von Stamm zu Stamm übergeht; denn die Söhne Israel sollen jeder am Erbteil des Stammes seiner Väter festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)8 Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Söhne Israel besitzt, soll einem aus der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frau zuteilwerden, damit die Söhne Israel ⟨ihr Erbteil⟩, jeder das Erbteil seiner Väter, besitzen9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Söhne Israel sollen jeder an seinem Erbteil festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)10 So wie der HERR dem Mose geboten hatte, so machten es die Töchter Zelofhads. (2Mo 12,50; 4Mo 1,54)11 Und Machla, Tirza und Hogla und Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, wurden den Söhnen ihrer Onkel als Frauen zuteil. (4Mo 26,33; 4Mo 27,1)12 ⟨Männern⟩ aus den Sippen der Söhne Manasse, des Sohnes des Josef, wurden sie als Frauen zuteil. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamm der Sippen ihres Vaters. (Jos 17,14)13 Das sind die Gebote und die Rechtsbestimmungen, die der HERR in den Steppen[3] von Moab am Jordan von Jericho den Söhnen Israel durch Mose geboten hat. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)

4.Mose 36

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Sippen der Nachkommen Josefs, kamen zu Mose und den Anführern, den Familienhäuptern der Israeliten, um mit ihnen zu reden. (4Mo 27,1)2 Sie sagten: Der HERR hat meinem Herrn geboten, das Land durch das Los als Erbbesitz an die Israeliten zu verteilen. Und meinem Herrn wurde durch den HERRN geboten, den Erbbesitz unseres Bruders Zelofhad seinen Töchtern zu geben.3 Wenn diese nun einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiraten, dann geht ihr Besitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten; er geht also unserem durch das Los zugeteilten Erbbesitz verloren.4 Sobald das Jubeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten, aber dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes geht ihr Erbbesitz verloren. (3Mo 25,10)5 Da gebot Mose den Israeliten auf Befehl des HERRN: Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht.6 Das ist es, was der HERR den Töchtern Zelofhads gebietet: Heiratet, wen ihr wollt, nur müsst ihr einen Mann aus einer Sippe eures väterlichen Stammes heiraten.7 Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben.8 Jede Tochter, die Erbbesitz aus den israelitischen Stämmen besitzt, muss einen Mann aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Väter erbt.9 Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen. Denn jeder israelitische Stamm soll an seinen Erbbesitz gebunden bleiben.10 Die Töchter Zelofhads taten, was der HERR dem Mose geboten hatte.11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, heirateten Söhne ihrer Onkel;12 sie heirateten Männer aus den Sippen der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. So blieb ihr Erbbesitz dem Stamm ihrer väterlichen Sippe erhalten.13 Das sind die Gebote und Rechtsentscheide, die der HERR den Israeliten in den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, durch Mose geboten hat. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)