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2.Mose 22

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; (Hi 24,16) 2 ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 3 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. (2Mo 21,37; Jes 40,2; Jer 16,18; Offb 18,6) 4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. (2Mo 21,34) 5 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen. (2Sam 14,30) 6 Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. (Spr 6,30) 7 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat. (2Mo 22,10) 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. (4Mo 5,6; 1Kön 8,31; Mt 18,15) 9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht, 10 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. (Hebr 6,16) 11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht. (1Mo 31,39) 13 Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; (5Mo 15,2; Neh 5,4; Ps 37,21) 14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete. 

Sittengesetze

15 Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. (5Mo 22,28) 16 Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29) 

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen! (3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3) 18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben. (3Mo 18,23; 3Mo 18,29; 3Mo 20,15; 5Mo 27,21) 19 Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (2Mo 20,3; 4Mo 25,1; 5Mo 13,1) 

Schutz der Schwachen

20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. (2Mo 23,9; 5Mo 10,19) 21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören, (5Mo 15,9; Ps 146,9) 23 und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen! (Ps 18,27; Kla 5,3) 24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (3Mo 25,35; Spr 28,8) 25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; (5Mo 24,10) 26 denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2Mo 22,23; Ps 34,7; Lk 6,36) 

Gebote der Gottesfurcht

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (3Mo 24,15; Apg 23,2; 1Petr 2,17; Jud 1,8) 28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben![1] (2Mo 13,2; 2Mo 13,11; 2Mo 23,19; 4Mo 18,30; 4Mo 18,32) 29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3Mo 22,27; 5Mo 15,19) 30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen. (3Mo 11,44; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Apg 10,14; 1Petr 1,15) 

Bibeltext der Schlachter
Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

2.Mose 22

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag

Schutz des Eigentums

1 Wird ein Dieb bei einem Einbruch ertappt und dabei getötet, gilt der Täter nicht als Mörder. (4Mo 35,26) 2 War es zur Tatzeit aber schon hell, trägt er die Schuld am Mord. Ein Dieb muss für das, was er gestohlen hat, Ersatz leisten. Kann er es nicht, soll der Dieb als Sklave verkauft und die Schuld durch den Erlös bezahlt werden. (2Mo 21,2) 3 Wenn jemand einen Ochsen, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege stiehlt und das Tier noch lebend bei ihm gefunden wird, soll der Dieb doppelten Ersatz leisten. (Spr 6,31; Jer 2,26; Joh 12,6) 4 Lässt jemand seine Tiere auf seinem Feld oder seinem Weinberg weiden und sie dabei frei herumlaufen, sodass sie den Acker eines anderen abweiden, muss der Besitzer des Tieres den Schaden mit dem besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs ersetzen. (2Mo 21,34) 5 Wenn Feuer auf eine Dornenhecke übergreift und dadurch Garben, Getreide oder sogar ein ganzes Feld verbrennen, soll derjenige, der das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen. 6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung gibt und sie aus dessen Haus gestohlen werden; dann muss der Dieb, wenn er ergriffen wird, das Gestohlene zweifach ersetzen. (3Mo 5,20) 7 Wird der Dieb jedoch nicht ergriffen, soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, damit man herausfindet, ob nicht er den Besitz des anderen unterschlagen hat. (2Mo 21,6; 5Mo 17,8; 5Mo 19,17) 8 Wenn sich zwei Menschen um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege, ein Kleidungsstück oder sonst einen Gegenstand streiten – von dem der eine behauptet, er sei ihm abhandengekommen – soll diese Angelegenheit vor Gott gebracht werden. Derjenige, den Gott für schuldig erklärt, soll dem anderen doppelten Ersatz leisten. (5Mo 25,1) 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, einen Ochsen, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier anvertraut und das Tier stirbt, wird verletzt oder gestohlen, ohne dass es Zeugen gibt, 10 soll der Betreffende vor Gott einen Eid über seine Unschuld ablegen. Der Besitzer des Tieres muss dies dann akzeptieren und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Ist ihm das Tier aber tatsächlich gestohlen worden, muss er dem Besitzer Schadenersatz leisten. 12 Wurde es dagegen von einem wilden Tier gerissen, muss er den Kadaver als Beweis bringen; in diesem Fall muss er dem Besitzer keinen Schadenersatz leisten. (1Mo 31,39) 13 Wenn jemand ein Tier von einem anderen leiht und es verletzt oder getötet wird, so muss er es ersetzen – sofern der Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer jedoch dabei, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Schaden im Mietpreis eingeschlossen. 

Soziale Verantwortung

15 Wenn ein Mann eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den üblichen Brautpreis bezahlen und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28) 16 Falls ihr Vater sich jedoch weigert, sie ihm zur Frau zu geben, soll der Mann trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen. 17 Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,27; 5Mo 18,10) 18 Wer Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat, soll hingerichtet werden. (3Mo 18,23; 3Mo 20,15) 19 Wer einem anderen Gott als dem HERRN opfert, soll hingerichtet[1] werden. (2Mo 32,8; 2Mo 34,15) 20 Ausländer sollt ihr nicht unterdrücken oder bedrängen. Denkt daran, dass ihr selbst Ausländer in Ägypten gewesen seid. (3Mo 19,33) 21 Unterdrückt auch keine Waisen und Witwen. (5Mo 24,17) 22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir schreien, werde ich ihren Hilferuf erhören. 23 Dann wird mein Zorn entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten lassen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn ihr einem Bedürftigen aus meinem Volk Geld leiht, dann verlangt keine Zinsen von ihm wie ein Geldverleiher. (3Mo 25,35; 5Mo 23,20) 25 Wenn ihr den Mantel eines anderen als Pfand nehmt, sollt ihr ihn bis zum Einbruch der Nacht zurückgeben. (5Mo 24,6) 26 Denn er braucht den Mantel, um sich in der Nacht zuzudecken und zu wärmen; worin sollte er sonst schlafen? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig. 27 Ihr sollt Gott nicht lästern und eine führende Persönlichkeit eures Volkes nicht verfluchen.[2] (3Mo 24,15; Apg 23,5) 28 Den ersten Ertrag eures Getreides und eures Weins dürft ihr nicht zurückhalten. Ihr sollt mir eure erstgeborenen Söhne geben[3]; (2Mo 13,2; 2Mo 23,16; 2Mo 34,20; 5Mo 26,2) 29 genauso wie die Erstgeburten eurer Rinder, eurer Schafe und Ziegen. Lasst das neugeborene Tier sieben Tage lang bei seiner Mutter und gebt es mir am achten Tag. (1Mo 17,12; 3Mo 12,3; 3Mo 22,27) 30 Ihr seid mir heilig. Deshalb sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem wilden Tier auf dem Feld gerissen wurde. Werft den Kadaver stattdessen den Hunden vor. (2Mo 19,6; 3Mo 7,24; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8) 

Neues Leben. Die Bibel © der deutschen Ausgabe 2002 / 2006 / 2024 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Max-Eyth-Str. 41, 71088 Holzgerlingen

www.scm-brockhaus.de, E-Mail: [email protected]

2.Mose 22

Hoffnung für alle

von Biblica
1 Wenn ein Einbrecher bei Nacht auf frischer Tat ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann ist der, der ihn getötet hat, kein Mörder. 2 Wenn es aber schon hell war, gilt die Tat als Mord. Ein Dieb muss das Gestohlene erstatten; besitzt er nichts, soll er als Sklave verkauft werden. Das Geld steht dem Bestohlenen als Entschädigung zu. 3 Wenn sich ein gestohlenes Tier – ob Rind, Esel, Schaf oder Ziege – noch lebend im Besitz des Diebes befindet, muss er doppelten Ersatz leisten. 4 Wenn jemand sein Feld oder seinen Weinberg abweiden lässt und das Vieh nicht beaufsichtigt, so dass es das Feld eines anderen abgrast, soll er den Schaden ersetzen: Die besten Früchte seines Weinbergs und das beste Getreide von seinen Feldern muss er dem Geschädigten geben. 5 Entzündet sich durch ein Feuer Gestrüpp, und die Flammen greifen auf ein benachbartes Feld über und vernichten dort Garben, stehendes Getreide oder junge Ähren, dann muss der Schadensersatz leisten, der das Feuer angezündet hat. 6 Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb – falls er gefasst wird – das Gestohlene doppelt ersetzen. 7 Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, eurem Gott, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat. 8 Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten – ganz gleich ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes – und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten. 9 Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt, 10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem HERRN, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen. 12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadensersatz leisten. 13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadensersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist. 14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.« 

Verführung eines Mädchens

15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten. 16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.« 

Vergehen, die mit dem Tod bestraft werden

17 »Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen! 18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Wer anderen Göttern Opfer darbringt und nicht mir, dem HERRN, allein, der soll mir übereignet werden und sterben.« 

Schutzbestimmungen für die Schwachen

20 »Unterdrückt die Fremden nicht und beutet sie nicht aus! Denn ihr selbst seid einmal Fremde in Ägypten gewesen. 21 Benachteiligt die Witwen und Waisen nicht! 22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich sie ganz sicher erhören. 23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich lasse euch von euren Feinden töten. Dann werden eure Frauen Witwen sein und eure Kinder Waisen! 24 Wenn ihr einem Armen aus meinem Volk Geld leiht, sollt ihr euch nicht daran bereichern. Verlangt keine Zinsen von ihm! 25 Wenn ihr den Mantel eures Schuldners als Pfand nehmt, müsst ihr ihn vor Sonnenuntergang zurückgeben, 26 denn er ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn ihr den Mantel nicht zurückgebt und der Mann zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.« 

Verpflichtungen gegenüber Gott

27 »Mich, euren Gott, sollt ihr nicht verhöhnen, und ein Oberhaupt aus eurem Volk sollt ihr nicht verfluchen! 28 Gebt mir rechtzeitig die Opfergaben vom Ertrag eurer Getreidefelder und Weingärten! Auch eure ältesten Söhne sollt ihr mir weihen. 29 Eure erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr sie mir als Opfer darbringen. 30 Heilige Menschen sollt ihr sein, die mir allein gehören. Esst darum kein Fleisch von einem Tier, das von Raubtieren gerissen wurde! Wenn ihr einen Kadaver findet, werft ihn den Hunden vor!« 

Hoffnung für alle TM
Copyright © 1983, 1996, 2002, 2015 by Biblica, Inc.
Used with permission. All rights reserved worldwide.

“Hoffnung für alle” is a trademark registered in European Union Intellectual Property Office (EUIPO) by Biblica, Inc. “Biblica”, “International Bible Society” and the Biblica Logo are trademarks registered in the United States Patent and Trademark Office by Biblica, Inc. Used with permission.

2.Mose 22

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Wird der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, so dass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor. (Jer 2,34) 2 Ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, so ist es Blutschuld. - Der Dieb muss vollen Ersatz leisten. Besitzt er nichts, so wird er für den Wert des von ihm Gestohlenen verkauft. 3 Findet sich das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seiner Hand, muss er doppelten Ersatz leisten. (2Mo 21,37; Jes 40,2) 4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden und sein Vieh frei laufen lässt, so dass es das Feld eines anderen abweidet, muss er den besten Ertrag seines Feldes und den besten Ertrag seines Weinbergs als Ersatz geben. 5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erfasst und dabei ein Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder das Feld verzehrt wird, dann muss der, der den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten. 6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt und es aus dem Haus dieses Mannes gestohlen wird, muss der Dieb, wenn er gefunden wird, doppelten Ersatz leisten. 7 Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, um zu bezeugen, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, es handle sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, einen Mantel oder sonst etwas, das abhanden gekommen ist - wenn einer sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Der, den Gott schuldig spricht, soll dem andern doppelten Ersatz leisten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Tier in Obhut gibt, und es stirbt oder bricht sich ein Glied oder wird weggetrieben, ohne dass es jemand sieht, 10 soll ein Schwur beim HERRN zwischen den beiden entscheiden, ob der eine sich nicht am Eigentum des anderen vergriffen hat. Und der Besitzer muss es hinnehmen, und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Wird es ihm aber gestohlen, so muss er dem Besitzer Ersatz leisten. 12 Wird es von einem Raubtier gerissen, so soll er es als Beweis beibringen. Das Gerissene braucht er nicht zu ersetzen. (1Mo 31,39) 13 Wenn jemand von einem anderen ein Tier entleiht und es bricht sich ein Glied oder stirbt, ohne dass sein Besitzer dabei ist, so muss er vollen Ersatz leisten. 14 Ist der Besitzer dabei, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Ist er Tagelöhner, so geht es auf seinen Lohn[1]. 

Verführung einer Jungfrau

15 Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, soll er das Brautgeld für sie entrichten und sie zur Frau nehmen. (1Mo 34,12; 5Mo 22,28) 16 Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld bezahlen in der Höhe des Brautgeldes für Jungfrauen. 

Verbrechen mit Todesstrafe

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,6; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3) 18 Jeder, der mit einem Tier schläft, muss getötet werden. (3Mo 18,23; 5Mo 27,21) 19 Wer den Göttern opfert, und nicht dem HERRN allein, wird der Vernichtung geweiht. (2Mo 20,3) 

Schutz der Schwachen

20 Einen Fremden sollst du nicht bedrängen und nicht quälen, seid ihr doch selbst Fremde gewesen im Land Ägypten. (2Mo 23,9; 3Mo 19,33; 5Mo 10,18; 5Mo 24,17) 21 Eine Witwe oder eine Waise sollt ihr nicht erniedrigen. (5Mo 24,17; Sach 7,10) 22 Wenn du sie erniedrigst und sie zu mir schreien, werde ich ihr Schreien hören, (2Mo 22,26; 5Mo 15,9; Hi 34,28; Ps 34,7) 23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch töten mit dem Schwert, so dass eure Frauen Witwen und eure Söhne Waisen werden. 24 Leihst du Geld dem Armen aus meinem Volk, der bei dir ist, so sei nicht wie ein Wucherer zu ihm. Ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,21; Spr 28,8; Hes 22,12) 25 Nimmst du den Mantel deines Nächsten zum Pfand, sollst du ihm diesen vor Sonnenuntergang zurückgeben. (5Mo 24,13; Hi 22,6; Hes 18,7; Hes 33,15) 26 Denn er ist seine einzige Decke, die Hülle für seine nackte Haut. Worin sonst soll er sich schlafen legen? Wenn er zu mir schreit, werde ich es hören; denn ich bin gnädig. (2Mo 22,22) 

Pflichten gegenüber Gott

27 Gott sollst du nicht schmähen, und einen Fürsten in deinem Volk sollst du nicht verfluchen. (3Mo 24,16; 2Sam 16,5; 1Kön 21,10; Pred 10,20; Apg 23,5) 28 Die Fülle deiner Tenne und den Überfluss deiner Kelter[2] sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (2Mo 13,2; Spr 3,9) 29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind und deinen Schafen halten. Sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. (3Mo 22,27) 30 Heilige Männer sollt ihr mir sein. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, dürft ihr nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (2Mo 21,28) 

Die Zürcher Bibel (Ausgabe 2007) verwenden wir mit freundlicher Genehmigung des Verlags der Zürcher Bibel beim Theologischen Verlag Zürich, bei dem auch das Copyright für diese Bibelübersetzung liegt.