Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten
1So spricht GOTT, der Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattag und am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden. (Ps 81,4; Jes 66,23; Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,6)2Und der Fürst soll dann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Friedensopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis zum Abend. (2Mo 34,8; 2Sam 12,20; 2Chr 23,13; Hes 44,3; Hes 46,12)3Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. (Neh 8,6; Neh 9,3; Ps 96,8; Lk 1,10; Joh 4,20)4Und dies ist das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN am Sabbattag darbringen soll: sechs makellose Lämmer und einen makellosen Widder. (Hes 45,17; Hes 45,22; Hes 45,25)5Und als Speisopfer ein Epha [Feinmehl] zu jedem Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha. (3Mo 14,21; 5Mo 16,17; Hes 45,24; Hes 46,7; Hes 46,11)6Und am Tag des Neumonds soll er einen jungen, makellosen Stier und sechs Lämmer und einen Widder geben, die makellos sein sollen. (4Mo 28,11)7Und zu jedem Stier soll er ein Epha [Feinmehl] und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und je ein Hin Öl auf ein Epha. (Hes 45,11; Hes 45,24)8Und wenn der Fürst hineingeht, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Weg wieder hinausgehen. (Hes 44,1; Hes 46,2)9Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen[1] vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. (2Mo 23,14; 5Mo 16,16)10Und der Fürst soll in ihrer Mitte hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie [zusammen] hinausgehen. (Ps 42,5; Joh 10,4; Hebr 2,11)11Und an den Festen und an den hohen Feiertagen soll das Speisopfer in einem Epha [Feinmehl] zu jedem Stier bestehen und einem Epha zu jedem Widder, zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und in einem Hin Öl zu jedem Epha. (3Mo 23,1; 4Mo 15,1; 4Mo 18,1; 4Mo 29,1; 5Mo 16,1; Hes 46,5; Hes 46,9)12Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer darbringen will, so soll man ihm das Tor auftun, das gegen Osten sieht, und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer darbringen, wie er es am Sabbattag zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. (Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,1; Hes 46,8)13Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges makelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3; Dan 8,11)14Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha [Feinmehl] geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Feinmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Ordnungen! (2Mo 29,38; Ps 92,3; Jes 50,4)15So sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl jeden Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen. (Hes 46,13)16So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz. (Röm 8,15; Gal 4,7)17Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Jahr der Freilassung gehören und dann wieder an den Fürsten zurückfallen. Es ist ja sein Besitztum. Seinen Söhnen soll es verbleiben. (3Mo 25,10)18Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, sodass er sie mit Gewalt von ihrem Besitz verstoßen würde. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Besitz verdrängt werde. (Hes 34,20; Hes 45,8; Mi 2,1)19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, die den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, dort war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu. (Hes 40,44; Hes 42,9)20Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden. (1Sam 2,13; 2Chr 35,13; Hes 42,13; Hes 44,19; Hes 46,24)21Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war noch ein [kleiner] Hof. (Hes 41,1; Hes 42,1; Hes 43,1; Hes 44,1; Hes 47,1)22In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, 40 Ellen lang und 30 Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten ein und dasselbe Maß.23Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter der [Mauer]reihe hatte man ringsum Kochherde aufgestellt. (Hes 40,5)24Da sagte er zu mir: Das ist die Kochstätte, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen. (Hes 44,11; Hes 44,14; Hes 46,20)
1So spricht GOTT, der Herr: Das Osttor des inneren Vorhofs soll an den sechs Werktagen geschlossen bleiben, nur am Sabbat soll es geöffnet werden und am Neumondtag soll es geöffnet werden.2Der Fürst soll von außen her durch die Vorhalle den Torbau betreten und sich an den Torpfosten stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen, er aber soll sich an der Schwelle des Tors niederwerfen und wieder hinausgehen. Das Tor soll bis zum Abend nicht geschlossen werden. (Hes 44,3)3Die Bürger des Landes sollen sich an den Sabbat-Tagen und an den Neumond-Tagen am Eingang dieses Tors ebenfalls vor dem HERRN niederwerfen.4Das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringen lässt, soll am Sabbat-Tag aus sechs fehlerlosen Lämmern und aus einem fehlerlosen Widder bestehen. (4Mo 28,9)5Zu dem Widder gehört ein Speiseopfer von einem Efa Mehl, zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.6Am Neumond-Tag sollen es ein junger fehlerloser Stier aus der Rinderherde, sechs Lämmer und ein Widder sein, die ohne Fehler sind.7Zu dem Stier und zu dem Widder soll er je ein Efa Mehl als Speiseopfer besorgen, außerdem zu den Lämmern so viel, wie er gerade zur Verfügung hat, und dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.8Wenn der Fürst den Torbau betritt, soll er ihn durch die Vorhalle betreten und auf dem gleichen Weg muss er wieder hinausgehen.9Wenn aber das Volk des Landes an den Festen vor den HERRN tritt, dann soll der, der durch das Nordtor gekommen ist, um sich niederzuwerfen, durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor gekommen ist, soll durch das Nordtor hinausgehen. Niemand soll durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist, sondern jeder soll durch das gegenüberliegende Tor hinausgehen. (2Mo 23,14)10Der Fürst soll mitten unter ihnen sein; wenn sie hineingehen, soll auch er hineingehen, und wenn sie hinausgehen, soll auch er hinausgehen.11An den Festtagen und an den Feiertagen gehört zu dem Stier und zu dem Widder das Speiseopfer von je einem Efa Mehl und zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.12Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder ein freiwilliges Heilsopfer darbringen lassen will, soll man für ihn das Osttor öffnen. Dann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer genauso darbringen, wie er es am Sabbat darbringen lässt. Daraufhin soll er hinausgehen, und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.13Täglich sollst du dem HERRN ein einjähriges Lamm, das ohne Fehler ist, als Brandopfer darbringen, Morgen für Morgen sollst du es tun. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3)14Dazu sollst du als Speiseopfer jeden Morgen ein Sechstel Efa Mehl und ein Drittel Hin Öl herrichten, um das Mehl zu besprengen. Das soll ein Speiseopfer für den HERRN sein. Eine ewige Satzung sei dies immerdar.15Bringt also jeden Morgen das Lamm, das Speiseopfer und das Öl als das tägliche Brandopfer dar!
Besitz des Fürsten
16So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas von seinem Erbbesitz schenkt, gehört es seinen Söhnen; es ist ihr Eigentum und sie können es weitervererben.[1]17Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur seine Söhne dürfen behalten, was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat.18Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen. Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will, muss er es von seinem Eigentum nehmen, damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden.
Opferküchen des Tempels
19Dann brachte er mich durch den Eingang auf der Torseite zu den heiligen Priesterräumen im Norden und siehe, da war ein Ort am äußersten Ende im Westen.[2]20Und er sagte zu mir: Das ist der Ort, an dem die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und wo sie das Speiseopfer backen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinausbringen müssen und dadurch das Volk heiligen.21Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und er ließ mich hinübergehen zu den vier Ecken des Vorhofs. Und siehe, an jeder Ecke des Vorhofs war noch ein Hof.22An allen vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Dasselbe Maß für die vier.23Und rings um sie lief eine Steinmauer, rings um alle vier, und unten an den Steinmauern waren ringsum Kochstellen angelegt.24Da sagte er zu mir: Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volkes kochen.