Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den Herrn
1Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN eine Weihegabe als heilige Abgabe des Landes erheben: 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. (Jos 14,1; Hes 47,21; Hes 48,8)2Davon soll ein Quadrat von 500 [Ruten] für das Heiligtum verwendet werden, und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. (Hes 42,15; Hes 43,21)3Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. (Hes 48,9)4Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, den Dienern des Heiligtums, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. (4Mo 16,5; Hes 44,13; Hes 45,1; Hes 48,12)5Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. (Hes 48,13)6Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören. (Hes 48,15)7Dem Fürsten aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Jes 9,5; Hes 34,24; Hes 37,24; Hes 45,8; Hes 48,21)8Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das [übrige] Land soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen. (Jos 11,23; Jer 23,4; Hes 46,18)
Anordnungen für den Opferdienst
9So spricht GOTT, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben!, spricht GOTT, der Herr. (Ps 82,2; Jes 1,17; Jer 22,3; Mi 2,1; Mi 3,1)10Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen! (3Mo 19,35; Spr 16,11; Spr 20,10; Spr 21,3; Am 8,4; Mi 6,10)11Das Epha und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten. (2Mo 16,36; Rut 2,17; Jes 5,10; Hes 45,13)12Ein Schekel soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten. (2Mo 30,13; 3Mo 25,1; 3Mo 27,1; 4Mo 3,47)13Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben. (3Mo 27,16; Jes 5,10; Hes 45,11)14Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor, von 10 Bat, von einem Homer; denn 10 Bat machen ein Homer. (1Kön 7,26; Esr 7,22; Hes 45,10)15Dazu je ein Lamm von 200 Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um damit Sühnung für sie zu erwirken, spricht GOTT, der Herr. (2Mo 12,1; 3Mo 16,30; 3Mo 23,27; Jes 53,7; Joh 1,29; 2Kor 5,19; Eph 2,16; Hebr 2,17; Hebr 9,22; 1Petr 1,19; 1Joh 2,2; Offb 5,6; Offb 19,9)16Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. (2Mo 30,14)17Dem Fürsten dagegen obliegen die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer für die Feste und die Neumonde und die Sabbate, an allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und die Friedensopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühnung zu erwirken. (4Mo 7,1; 2Chr 8,12)
Opferordnungen für die Feste
18So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (2Mo 12,1; 2Mo 40,17; 4Mo 28,11)19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs. (3Mo 16,18; Hes 43,20)20So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken. (3Mo 4,27; Hebr 5,2)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; da soll man ungesäuertes Brot essen. (2Mo 12,2; 3Mo 23,5; 1Kor 5,7)22An jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen. (3Mo 4,13; 4Mo 28,19)23Und während der sieben Festtage soll er dem HERRN täglich sieben makellose Stiere und Widder als Brandopfer darbringen, sieben Tage lang; und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (3Mo 23,8; 4Mo 28,16)24Er soll auch ein Speisopfer opfern: je ein Epha [Feinmehl] zu einem Stier und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (3Mo 2,1; 4Mo 28,12; Hes 46,5)25Am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll er an dem Fest[1] sieben Tage lang dasselbe darbringen, sowohl Sündopfer als auch Brandopfer, sowohl Speisopfer als auch Öl. (3Mo 23,34; 4Mo 29,12; 5Mo 16,13; Neh 8,14; Joh 7,2; Joh 7,37)
1Wenn ihr das Land durch das Los verteilt, sollt ihr ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zwanzigtausend Ellen Breite als Hebeopfer für den HERRN darbringen. Es soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.[1] (Hes 48,8)2Davon gehört um den Tempel herum ein Quadrat von fünfhundert mal fünfhundert Ellen dem Heiligtum, dazu ringsum fünfzig Ellen unbestelltes Land.3Von diesem abgemessenen Stück Land sollt ihr wiederum ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, auf dem das hochheilige Heiligtum stehen soll.4Das ist das heilige Gebiet des Landes und es soll den Priestern gehören, die den Dienst im Heiligtum verrichten und sich beim Gottesdienst dem HERRN nähern dürfen. Es ist der Platz für ihre Häuser, wie der heilige Bezirk für das Heiligtum.5Und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite sollen den Leviten gehören, die den Tempeldienst verrichten. Es ist ihr Eigentum, Städte zum Bewohnen.6Als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge abmessen, genauso lang wie die heilige Abgabe. Dieses Stück gehört dem ganzen Haus Israel.7Dem Fürsten soll auf beiden Seiten des heiligen Hebeopfers und des Eigentums der Stadt, im Westen und Osten, ein Gebiet gehören, das an das heilige Hebeopfer und das Eigentum der Stadt angrenzt und in der Länge einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze8des Landes entspricht. Es gehört ihm als Eigentum in Israel. Meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel und seinen Stämmen überlassen.
Mahnung an die Fürsten
9So spricht GOTT, der Herr: Genug, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben - Spruch GOTTES, des Herrn. (Jer 21,11; Jer 22,3; Mi 3,1)10Verwendet richtige Waagen, richtiges Efa und richtiges Bat! (3Mo 19,35; 5Mo 25,13)11Das Efa und das Bat sollen das gleiche Maß haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Hómer fassen und ebenso das Efa den zehnten Teil eines Hómer; nach dem Hómer sollen sich die anderen Maße richten.12Ein Schekel soll bei euch zwanzig Gera entsprechen. Zwanzig Schekel und fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch eine Mine.13Dies sollt ihr als Hebeopfer erheben: von jedem Hómer Weizen ein Sechstel Efa und von jedem Hómer Gerste ein Sechstel Efa;14und das Gesetz für das Öl: Das Bat ist das Ölmaß. Ein Zehntel Bat vom Kor, zehn Bat sind ein Hómer, ja zehn Bat sind ein Hómer;15ferner aus jeder Herde ein Schaf auf je zweihundert Tiere vom Weideland Israels: für die Speiseopfer, die Brandopfer und die Heilsopfer, um euch zu entsühnen - Spruch GOTTES, des Herrn.16Das ganze Volk im Land hat dieses Hebeopfer an den Fürsten von Israel zu entrichten.17Der Fürst aber hat an allen Feiertagen des Hauses Israel, an den Festen und an den Neumondtagen und Sabbat-Tagen für Brandopfer, Speiseopfer und Trankopfer zu sorgen. Er veranstaltet das Sündopfer, das Speiseopfer, das Brandopfer und die Heilsopfer, um das Haus Israel zu entsühnen. (3Mo 1,3; 3Mo 2,1; 3Mo 3,1)
Die großen Feste
18So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen jungen Stier aus der Rinderherde nehmen, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.19Der Priester nimmt etwas Blut von dem Sündopfer und bestreicht damit die Türpfosten des Tempels und die vier Ecken der Einfassung des Altars und die Türpfosten des Tors zum inneren Vorhof.20Dasselbe sollst du am siebten Tag des Monats tun für die, die sich aus Versehen oder aus Unwissenheit verfehlt haben. So sollt ihr den Tempel entsühnen. (3Mo 5,17)21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Pessach feiern, ein Fest von sieben Tagen. Da soll man ungesäuerte Brote essen.[2] (2Mo 12,3; 3Mo 23,5)22Der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk im Land einen Stier zum Sündopfer bereitstellen. (3Mo 4,22)23An den sieben Festtagen soll er als Brandopfer für den HERRN sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, bereitstellen, und zwar an jedem der sieben Tage, dazu täglich einen Ziegenbock als Sündopfer. (4Mo 28,17)24Für das Speiseopfer soll er ein Efa Mehl je Stier und ein Efa Mehl je Widder bereitstellen, dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.25Genau dasselbe soll er sieben Tage lang mit dem Sündopfer, dem Brandopfer und Speiseopfer und mit dem Öl an dem Fest machen, das am fünfzehnten Tag des siebten Monats beginnt. (2Mo 23,14; 3Mo 23,34; 4Mo 15,4)