1Du sollst nicht zusehen, wie das Rind oder Schaf deines Bruders irregeht, und du sollst dich ihnen nicht entziehen; sondern du sollst sie deinem Bruder unbedingt wieder zurückbringen. (2Mo 23,4; Spr 24,12)2Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. (Mt 7,12)3Ebenso sollst du es auch mit seinem Esel machen, und so sollst du es mit seinem Gewand machen, und so sollst du es mit allem Verlorenen machen, das dein Bruder verliert und das du findest; du kannst dich [ihm] nicht entziehen.4Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen unbedingt aufhelfen. (2Mo 23,5; 3Mo 19,18)
Gebote gegen ungöttliche Vermischung
5Eine Frau soll keine Männersachen auf sich haben, und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen; denn jeder, der dies tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. (5Mo 18,12; 1Kor 11,3; 1Kor 14,33; 1Kor 14,40; 1Petr 3,3)6Wenn du zufällig auf dem Weg ein Vogelnest antriffst, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht samt den Jungen nehmen; (1Mo 8,17; 1Mo 32,11; Spr 12,10; Hos 10,14)7sondern du sollst die Mutter auf jeden Fall fliegen lassen, und die Jungen kannst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst. (3Mo 22,28; 5Mo 6,3; 5Mo 6,18; 5Mo 6,24; 5Mo 10,13; 5Mo 12,25)8Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, falls jemand von ihm herunterfällt. (1Sam 9,25; 2Sam 11,2; Neh 8,16; Jer 19,13; Mt 10,27; Apg 10,9)9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt, der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs. (3Mo 19,19)10Du sollst nicht zugleich mit einem Rind und einem Esel pflügen. (2Kor 6,14)11Du sollst keine Kleidung aus verschiedenartigen Garnen anziehen, die aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3Mo 19,19)12Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, mit dem du dich bedeckst. (4Mo 15,38; Mt 23,5)
Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13Wenn jemand eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, danach aber verschmäht er sie, (Eph 5,25)14und er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, und bringt sie in einen schlechten Ruf, indem er spricht: Ich habe diese Frau genommen; als ich ihr aber nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden!, (2Mo 20,16; 2Mo 23,1; 5Mo 22,19; Spr 18,8; Spr 18,21; 1Tim 5,14)15so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau sie nehmen und die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau zu den Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. (1Mo 23,10; Rut 4,1)16Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er verschmäht sie,17und siehe, er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, indem er spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden — aber dies sind doch die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter! Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn bestrafen; (2Mo 18,21; 5Mo 1,15)19und sie sollen ihm eine Strafe von 100 Schekel Silber auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie als Frau behalten, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5Mo 22,29; Spr 22,1; Mt 19,8)20Wenn aber diese Sache wahr ist und die Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau nicht gefunden worden sind, (5Mo 17,4)21so soll man die junge Frau vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie Unzucht trieb im Haus ihres Vaters. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (1Mo 34,7; 3Mo 21,9; 5Mo 21,21; 5Mo 23,18)22Wenn jemand ertappt wird, dass er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide zusammen sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. (3Mo 20,10; Hes 23,45; Hes 23,47; Joh 8,4; Hebr 13,4)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, mit einem Mann verlobt ist, und ein anderer Mann trifft sie in der Stadt an und liegt bei ihr, (Mt 1,18)24so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat; den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (5Mo 13,6; 5Mo 13,11; 5Mo 21,21; 5Mo 22,22; 5Mo 24,7; Gal 3,13)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld antrifft und sie ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. (2Sam 13,14)26Dem Mädchen aber sollst du nichts tun, weil das Mädchen keine Sünde getan hat, die den Tod verdient. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; so verhält es sich auch damit.27Denn er fand sie auf dem Feld, das verlobte Mädchen schrie; es gab aber niemand, der sie retten konnte. (5Mo 22,24)28Wenn jemand ein Mädchen, eine Jungfrau, antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, (2Mo 22,16)29so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 [Schekel] Silber geben, und er soll sie zur Frau haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (1Mo 34,12; 5Mo 22,19)
1Du sollst nicht untätig zusehen, wie ein Stier oder ein Lamm deines Bruders sich verläuft. Du sollst dann nicht so tun, als gingen sie dich nichts an, sondern sie deinem Bruder zurückbringen. (2Mo 23,4; 3Mo 19,18)2Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in deinen Stall tun und es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht und du es ihm zurückgeben kannst.3Ebenso sollst du es mit einem Esel halten, ebenso mit einem Gewand, ebenso mit allem anderen, was dein Bruder verloren hat: was er verloren hat und was du findest. Du kannst gar nicht so tun, als ginge dich das nichts an.
Nachbarschaftliche Hilfe
4Du sollst nicht untätig zusehen, wie ein Esel oder ein Ochse deines Bruders auf dem Weg zusammenbricht. Du sollst dann nicht so tun, als gingen sie dich nichts an, sondern ihm helfen, sie wieder aufzurichten. (2Mo 23,5)
Kleidung und Geschlecht
5Eine Frau soll nicht die Ausrüstung eines Mannes tragen und ein Mann soll kein Frauenkleid anziehen; denn jeder, der das tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
Aushebung von Vogelnestern
6Wenn du unterwegs auf einem Baum oder auf der Erde zufällig ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern darin findest und die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, sollst du die Mutter nicht zusammen mit den Jungen herausnehmen.7Sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und nur die Jungen nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst.
Schutzgeländer an Dachterrassen
8Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand herunterfällt, Blutschuld auf dein Haus legen. (5Mo 19,10)
Verbot von Vermischung
9Du sollst in deinem Weinberg keine anderen Pflanzen anbauen, sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, sowohl was du zusätzlich angebaut hast als auch was der Weinberg trägt. (3Mo 19,19)10Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen vor den Pflug spannen.11Du sollst für deine Kleidung kein Mischgewebe aus Wolle und Flachs verwenden.
Quasten an den Kleidern
12Du sollst an den vier Zipfeln des Überwurfs, den du trägst, Quasten anbringen. (4Mo 15,38; Mt 23,5)
Beschuldigung der Ehefrau wegen vorehelichen Verkehrs
13Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr Verkehr gehabt hat, sie aber später nicht mehr liebt (5Mo 5,18; 5Mo 13,6; 5Mo 19,12)14und ihr Anrüchiges vorwirft, sie in Verruf bringt und behauptet: Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr näherte, entdeckte ich, dass sie nicht mehr unberührt war!,15wenn Vater und Mutter des Mädchens dann das Beweisstück ihrer Unberührtheit holen und zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen16und der Vater des Mädchens den Ältesten erklärt: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr,17ja er wirft ihr jetzt Anrüchiges vor, indem er sagt: Ich habe entdeckt, dass deine Tochter nicht mehr unberührt war!; aber hier ist das Beweisstück für die Unberührtheit meiner Tochter!, und wenn sie das Gewand vor den Ältesten der Stadt ausbreiten,18dann sollen die Ältesten dieser Stadt den Mann packen und züchtigen lassen.19Sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert Silberschekel auferlegen und sie dem Vater des Mädchens übergeben, weil der Mann eine unberührte Israelitin in Verruf gebracht hat. Sie soll seine Frau bleiben. Er darf sie niemals entlassen.20Wenn der Vorwurf aber zutrifft, wenn sich keine Beweisstücke für die Unberührtheit des Mädchens beibringen lassen,21soll man das Mädchen hinausführen und vor die Tür ihres Vaterhauses bringen. Dann sollen die Männer ihrer Stadt sie steinigen und sie soll sterben; denn sie hat eine Schandtat in Israel begangen, indem sie in ihrem Vaterhaus Unzucht trieb. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 13,6)
Ehebruch mit einer verheirateten Frau
22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Du sollst das Böse aus Israel wegschaffen. (3Mo 18,20; 3Mo 20,10; 5Mo 13,6; Joh 8,5)
Beischlaf mit der Verlobten eines anderen
23Wenn ein unberührtes Mädchen mit einem Mann verlobt ist und ein anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und sich mit ihr hinlegt,24dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen und sie sollen sterben, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien hat, und der Mann, weil er sich die Frau eines andern gefügig gemacht hat. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 13,6)25Wenn der Mann dem verlobten Mädchen aber auf freiem Feld begegnet, sie festhält und sich mit ihr hinlegt, dann soll nur der Mann sterben, der bei ihr gelegen hat,26dem Mädchen aber sollst du nichts tun. Bei dem Mädchen handelt es sich nicht um ein Verbrechen, auf das der Tod steht; denn dieser Fall ist so zu beurteilen, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn tötet.27Auf freiem Feld ist er ihr begegnet, das verlobte Mädchen mag um Hilfe geschrien haben, aber es ist kein Helfer dagewesen.
Beischlaf mit einer noch nicht Verlobten
28Wenn ein Mann einem unberührten Mädchen, das noch nicht verlobt ist, begegnet, sie packt und sich mit ihr hinlegt und sie ertappt werden, (2Mo 22,15)29soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberschekel zahlen und sie soll seine Frau werden, weil er sie sich gefügig gemacht hat. Er darf sie niemals entlassen.
1Nicht darfst du zusehen, wie das Rind deines Bruders oder sein Schaf umherirrt und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2Mo 23,4)2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ⟨wohnt⟩ oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück!3Und ebenso sollst du es mit seinem Esel machen, ebenso sollst du es mit seinem Gewand machen, und ebenso sollst du es mit allem Verlorenen deines Bruders machen, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.4Du darfst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und dich ihnen entziehen; du sollst ⟨sie⟩ unbedingt mit ihm aufrichten.
Verschiedene Vorschriften
5Männerzeug darf nicht auf einer Frau sein, und ein Mann darf nicht das Gewand einer Frau anziehen. Denn jeder, der dieses tut, ist ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott. (5Mo 18,12)6Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg[1] findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du die Mutter auf den Jungen nicht nehmen.7Du sollst die Mutter unbedingt fliegen lassen, die Jungen aber magst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du deine Tage verlängerst. (3Mo 22,28; 5Mo 4,40)8Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgendjemand von ihm herabfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei ⟨Samen⟩ besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt: der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)10Du sollst nicht mit einem Rind und einem Esel zusammen pflügen. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)11Du sollst nicht Gewebe von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)12Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich kleidest. (4Mo 15,38; Mt 23,5; Lk 8,44)
Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung
13Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie[2]14und legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[3], und bringt sie in schlechten Ruf[4] und sagt: Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe ⟨die Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden!,15dann sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt ins Tor hinausbringen.16Dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie.17Und siehe, er legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[5], indem er sagt: Ich habe an deiner Tochter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht gefunden! Dies ⟨hier⟩ sind nun die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.19Und sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert ⟨Schekel⟩ Silber auferlegen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine Jungfrau in Israel in schlechten Ruf gebracht hat[6]. Und sie soll ⟨weiterhin⟩ seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. – (Mt 19,6)20Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,21dann sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie stirbt, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (1Mo 34,7; 1Mo 38,24; 3Mo 20,2; 5Mo 17,7)22Wenn ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen wird, die einem Mann[7] gehört, dann sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen. (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,24dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben; das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er der Frau seines Nächsten Gewalt angetan hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. – (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.26Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde ⟨begangen zum⟩ Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt. (1Joh 5,16)27Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber es hatte keinen Retter.28Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden ⟨dabei⟩ angetroffen,29dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig ⟨Schekel⟩ Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage. (2Mo 22,15; Mt 19,6)
5.Mose 22
Neues Leben. Die Bibel
von SCM Verlag1Wenn ihr seht, dass ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege von einem eurer Landsleute entlaufen ist, dann überlasst es nicht seinem Schicksal, sondern bringt das Tier zurück. (2Mo 23,4)2Falls der Besitzer nicht in eurer Nähe wohnt oder ihr nicht wisst, wem das Tier gehört, behaltet es bei euch, bis der Besitzer nach ihm sucht. Dann sollt ihr es ihm zurückgeben.3Genauso sollt ihr vorgehen, wenn einer eurer Landsleute einen Esel, ein Kleidungsstück oder sonst etwas verloren hat und ihr es findet. Verweigert keinem eure Hilfe.4Wenn ihr seht, wie ein Esel oder ein Rind von einem eurer Landsleute auf der Straße stürzt, dann geht nicht einfach weiter, sondern helft dem Tier mit ihm zusammen wieder auf die Beine.5Eine Frau darf keine Männerkleidung tragen und ein Mann soll keine Frauenkleidung anziehen. Der HERR, euer Gott, verabscheut Menschen, die das tun.6Wenn ihr unterwegs auf dem Boden oder in einem Baum ein Vogelnest findet, in dem junge Vögel oder Eier mit der Vogelmutter sind, dann sollt ihr nicht die Mutter zusammen mit den Jungen nehmen. (3Mo 22,28)7Die Jungen dürft ihr nehmen, die Mutter sollt ihr aber fliegen lassen. Dann wird es euch gut gehen und ihr werdet lange leben.8Wenn ihr ein Haus baut, sollt ihr das Flachdach mit einem Geländer sichern. Sonst würdet ihr euch schuldig machen, falls jemand von eurem Dach stürzt.9Pflanzt in eurem Weinberg außer den Weinstöcken nichts anderes. Sonst fällt der ganze Ertrag, sowohl die Trauben als auch die anderen Früchte, die ihr gepflanzt habt, dem Heiligtum zu. (3Mo 19,19)10Spannt nicht ein Rind und einen Esel zusammen vor den Pflug. (2Kor 6,14)11Tragt keine Kleidung, in der Wolle und Leinen zusammengewebt sind.12Bringt an den vier Zipfeln eurer Obergewänder Quasten an. (4Mo 15,37; Mt 23,5)
Schutz vor übler Nachrede und Vergewaltigung
13Angenommen, ein Mann heiratet eine Frau und schläft mit ihr. Nach einiger Zeit gefällt sie ihm aber nicht mehr (5Mo 24,1)14und er verbreitet ein böses Gerücht über sie, indem er behauptet: ›Ich habe diese Frau geheiratet. Als ich aber mit ihr geschlafen habe, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war.‹15Dann sollen die Eltern der Frau zu den Ältesten der Stadt gehen und ihnen den Beweis ihrer Jungfräulichkeit zeigen.16Ihr Vater soll zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben und jetzt gefällt sie ihm nicht mehr.17Deshalb verleumdet er sie und behauptet: Deine Tochter war bei unserer Hochzeit keine Jungfrau mehr. Doch hier ist der Beweis für die Jungfräulichkeit meiner Tochter.‹ Sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Daraufhin sollen die Richter den Mann ergreifen und ihn bestrafen.19Er muss dem Vater der Frau eine Strafe von 100 Schekel Silber[1] zahlen, die ihm die Ältesten auferlegen sollen. Danach bleibt sie seine Frau und er darf sich nie von ihr scheiden lassen.20Angenommen jedoch, die Anschuldigungen des Mannes sind wahr und die Frau war tatsächlich keine Jungfrau mehr.21In diesem Fall sollen die Ältesten die Frau vor die Tür ihres Elternhauses bringen und die Männer der Stadt sollen sie zu Tode steinigen. Sie hat etwas Schändliches in Israel getan, weil sie sich im Haus ihres Vaters wie eine Hure verhalten hat. Auf diese Weise sollt ihr das Böse aus eurer Mitte entfernen. (5Mo 23,18)22Wenn herauskommt, dass ein Mann mit der Frau eines anderen schläft, sollen sowohl der Mann als auch die Frau mit dem Tod bestraft werden. Auf diese Weise sollt ihr das Böse aus Israel beseitigen. (3Mo 20,10; Hes 16,38; Joh 8,5)23Wenn ein Mann in einer Stadt ein verlobtes Mädchen trifft, das noch Jungfrau ist, und mit ihr schläft, (3Mo 19,20)24sollt ihr die beiden vor das Stadttor bringen und zu Tode steinigen. Das Mädchen ist schuldig, weil sie nicht um Hilfe gerufen hat. Der Mann muss sterben, weil er mit einer Frau geschlafen hat, die einem anderen Mann versprochen war. Auf diese Weise sollt ihr das Böse bei euch beseitigen.25Hat der Mann das verlobte Mädchen jedoch auf dem Feld vergewaltigt, soll nur der Mann mit dem Tod bestraft werden.26Der jungen Frau sollt ihr nichts tun; sie hat kein Verbrechen begangen, auf das die Todesstrafe steht. Dieser Fall ähnelt dem, bei dem jemand einen anderen angreift und umbringt.27Der Mann hat sie draußen auf dem Feld vergewaltigt und als sie um Hilfe gerufen hat, war niemand da, der ihr hätte helfen können.28Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft und sie dabei ertappt werden, (2Mo 22,15)29soll er ihrem Vater 50 Schekel Silber[2] bezahlen. Dann soll er das Mädchen heiraten, weil er mit ihr geschlafen hat, und darf sich nie von ihr scheiden lassen.