Hesekiel 44

Neues Leben. Die Bibel

1 Dann brachte er mich zurück zum äußeren Osttor, doch es war geschlossen.2 Und der HERR sagte zu mir: »Dieses Tor soll geschlossen bleiben; es wird nie wieder geöffnet werden. Kein Mensch wird je wieder hindurchgehen, denn hier ist der HERR, der Gott Israels, eingezogen. Deshalb soll es geschlossen bleiben. (Hes 43,4)3 Nur der Fürst darf, weil er der Fürst ist, sich hier hinsetzen, um in der Gegenwart des HERRN das Opfermahl zu essen. Doch er soll durch die Vorhalle des Tors hinein- und auf demselben Weg wieder hinausgehen.« (1Mo 31,54; 2Mo 24,9; Sach 6,12)4 Dann brachte der Mann mich zum Nordtor an der Vorderseite des Tempels. Ich blickte auf und sah, dass die Herrlichkeit des HERRN den Tempel des HERRN erfüllte, und ich warf mich zu Boden. (Hes 1,28; Hes 3,23)5 Und der HERR sagte zu mir: »Menschenkind, pass gut auf; sieh her und hör genau zu, was ich dir alles über die Vorschriften und Bestimmungen für den Tempel des HERRN sage. Achte darauf, wie man an allen Eingängen des Tempels das Heiligtum betreten soll. (5Mo 13,1; 5Mo 32,46; Hes 40,4; Hes 43,10)6 Und sag diesen Widerspenstigen, dem Volk der Israeliten: ›So spricht Gott, der HERR: O Volk der Israeliten, ich habe genug von euren abscheulichen Taten! (Hes 2,5; Hes 3,9; 1Petr 4,3)7 Ihr habt Fremden, die am Herzen und am Körper unbeschnitten sind, erlaubt, mein Heiligtum zu betreten. Auf diese Weise habt ihr meinen Tempel entweiht, als ihr mir meine Opferspeise, Fett und Blut, gebracht habt. Mit all euren abscheulichen Taten habt ihr meinen Bund gebrochen. (1Mo 17,14; 2Mo 12,43; 3Mo 22,25; 3Mo 26,41; Jer 4,4; Jer 9,25)8 Ihr habt in meinem Heiligtum nicht selbst Dienst getan, sondern ihr habt Ausländer mit dem Dienst in meinem Heiligtum beauftragt. (4Mo 18,7)9 Deshalb spricht Gott, der HERR: Kein Ausländer, der am Herzen und am Körper unbeschnitten ist, darf mein Heiligtum betreten, keiner von den Fremden, die bei den Israeliten leben. (Joe 4,17; Sach 14,21)10 Und die Männer vom Stamm Levi, die mich verließen, als Israel von mir abfiel und sich den Götzen zuwandte, müssen ihre Schuld tragen. (4Mo 18,23; 2Kön 23,8; Hes 22,26)11 Sie sollen als Tempeldiener und Torwächter Dienst tun; sie dürfen nur noch das Brandopfer und das Schlachtopfer für das Volk schlachten, vor den Leuten stehen und ihnen dienen. (4Mo 3,5; 4Mo 4,1; 4Mo 16,8; 4Mo 18,2; 1Chr 26,1; 2Chr 29,34)12 Weil sie sich dem Götzendienst zur Verfügung gestellt und damit das Volk der Israeliten zur Sünde verführt haben, habe ich mit erhobener Hand geschworen, dass sie die Folgen ihrer Schuld tragen müssen, spricht Gott, der HERR. (2Kön 16,10; Hes 14,3; Hos 4,6; Hos 5,1)13 Sie dürfen nicht mehr vor mich treten und mir nicht mehr als Priester dienen. Sie dürfen meine heiligen Geräte und hochheiligen Opfer nicht mehr berühren, denn sie müssen ihre Schande und die Folgen ihrer abscheulichen Taten tragen, die sie begangen haben. (4Mo 18,3; 2Kön 23,9)14 Sie sollen als Tempeldiener arbeiten und alles erledigen, was dort getan werden muss. (4Mo 18,4; 1Chr 23,28)15 Die levitischen Priester, die Nachkommen Zadoks, die treu den Dienst im Tempel taten, als Israel von mir abfiel, diese Männer sollen zu mir herantreten, um mir zu dienen. Sie sollen in meiner Gegenwart stehen und Fett und Blut darbringen, spricht Gott, der HERR. (4Mo 18,7; Jer 33,18; Hes 48,11)16 Sie sollen in mein Heiligtum kommen und an meinen Tisch treten, um mir zu dienen. Sie sollen meinen Dienst verrichten.17 Und wenn sie durch das Tor zum inneren Vorhof gehen, dürfen sie nur Kleidung aus Leinen tragen. Sie dürfen keine Wolle tragen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs oder im Tempel Dienst tun. (2Mo 39,27)18 Sie sollen eine Kopfbedeckung und Hosen aus Leinen tragen. Sie dürfen nichts tragen, worin man schwitzt. (2Mo 28,40)19 Wenn sie in den äußeren Vorhof zurückkehren, in dem sich das Volk aufhält, sollen sie die Kleidung, in der sie mir gedient haben, ausziehen. Sie sollen sie dann in den heiligen Kammern lassen und andere Kleider anziehen, damit sie das Volk nicht durch ihre Kleidung heilig machen. (3Mo 16,23)20 Sie dürfen ihr Haar nicht zu lang wachsen lassen und es auch nicht kahl scheren, sondern sie sollen es kurz schneiden. (3Mo 21,5; 4Mo 6,5)21 Die Priester dürfen keinen Wein trinken, wenn sie den inneren Vorhof betreten. (3Mo 10,8)22 Sie dürfen keine Witwe oder geschiedene Frau heiraten, sondern nur eine Jungfrau von den Nachkommen des israelitischen Volkes. Die Witwe eines Priesters dürfen sie jedoch heiraten. (3Mo 21,7)23 Sie sollen meinem Volk zeigen, was der Unterschied zwischen heilig und nicht heilig ist, und es lehren, wie man zwischen rein und unrein unterscheidet. (3Mo 10,10; 5Mo 33,10)24 Sie sollen Richter sein, wenn es Uneinigkeiten unter meinem Volk gibt. Gemäß meinen Vorschriften sollen sie einen Rechtsstreit schlichten. Bei allen meinen Festen sollen sie meinen Anweisungen und meinem Gesetz gehorchen und meinen Sabbat heilig halten. (5Mo 17,8; 5Mo 21,5; 2Chr 19,8)25 Ein Priester darf zu keinem Toten gehen und sich unrein machen, es sei denn, es handelt sich um seinen Vater, seine Mutter, seinen Sohn, seine Tochter, seinen Bruder oder seine unverheiratete Schwester; in diesen Fällen darf er sich unrein machen. (3Mo 21,1)26 Und nach seiner Reinigung soll er sieben Tage warten. (4Mo 19,13)27 Am ersten Tag, wenn er dann zu seinem Dienst im Heiligtum zurückkehrt und den inneren Vorhof und das Heiligtum betritt, soll er ein Sündopfer darbringen, spricht Gott, der HERR. (4Mo 6,9)28 Die Priester dürfen keinen Erbbesitz haben, denn ich bin ihr Erbbesitz. Sie sollen auch kein Eigentum in Israel haben, denn ich bin ihr Eigentum. (4Mo 18,20; 5Mo 10,9; Jos 13,33)29 Sie sollen die Kornopfer, die Sündopfer und die Schuldopfer essen. Was auch immer in Israel für den HERRN ausgesondert[1] wird, soll ihnen gehören. (3Mo 27,21; 4Mo 18,9; Jos 13,14)30 Das Beste von all euren Erstlingsopfern und alle Abgaben, die ihr leistet, sollen die Priester erhalten. Auch das Beste von eurem Schrotmehl[2] sollt ihr den Priestern geben, damit der HERR eure Häuser segnet. (4Mo 15,20; 4Mo 18,12; 2Chr 31,4)31 Die Priester dürfen kein Fleisch von einem Vogel oder einem Tier essen, das verendet ist oder von einem anderen Tier gerissen wurde. (3Mo 22,8; 5Mo 14,21)