3.Mose 14

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR sprach zu Mose:2 »Die folgenden Anweisungen gelten für einen Kranken, der unter einer ansteckenden Hautkrankheit[1] gelitten hat und wieder für rein erklärt werden will: Er muss zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,40; Lk 5,12; Lk 17,12)3 der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Stellt der Priester fest, dass die ansteckende Hautkrankheit abgeheilt ist, (3Mo 13,46)4 soll er für die Reinigung des Geheilten zwei reine, lebende Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop holen lassen. (3Mo 14,6; 4Mo 19,6)5 Dann soll der Priester einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[2] gefüllt ist, ausbluten lassen.6 Den lebenden Vogel soll er dann mit dem Zedernholz, der karmesinfarbenen Wolle und dem Ysop in das mit dem lebendigen Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen. (Ps 51,9)7 Anschließend soll er den Geheilten, der gereinigt werden soll, siebenmal mit dem Blut des Vogels besprengen und ihn dann für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er fliegen lassen.8 Der Geheilte soll seine Kleider waschen, sich das Haar vollständig scheren und sich baden. Dann ist er rein und darf ins Lager zurückkehren. Allerdings soll er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes verbringen. (3Mo 14,9; 4Mo 8,7)9 Am siebten Tag muss er sich erneut das gesamte Haar scheren, einschließlich des Bartes und der Augenbrauen, sodass alle Haare abgeschnitten werden, seine Kleider waschen und sich baden. Dann ist er rein. (3Mo 13,33; 3Mo 14,8; 4Mo 6,9)10 Am achten Tag soll der Geheilte zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein einjähriges fehlerloses weibliches Lamm nehmen, dazu drei Krug feines Mehl und einen Becher[3] Öl als Speiseopfer. (3Mo 23,12; 4Mo 6,10; Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14)11 Der Dienst tuende Priester soll den Geheilten, der sich reinigen lässt, zusammen mit den Opfergaben in die Gegenwart des HERRN an den Eingang des Zeltes Gottes bringen.12 Der Priester soll eines der männlichen Lämmer zusammen mit dem Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem HERRN als Weihegaben in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen. (2Mo 29,24)13 Dann soll er das Lamm dort an dem heiligen Ort schlachten, wo auch die Sündopfer und die Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester, es ist besonders heilig. (3Mo 1,11; 3Mo 6,17)14 Dann soll der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, die sich reinigen lässt, streichen. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15 Anschließend soll der Priester sich etwas von dem Becher Öl in seine linke Hand gießen.16 Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl tauchen und es siebenmal vor dem HERRN versprengen.17 Danach soll er etwas von dem in seiner linken Hand verbliebenen Öl an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, über das Blut des Schuldopfers, streichen.18 Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen und so Wiedergutmachung für ihn schaffen.19 Dann soll der Priester das Sündopfer bringen, um dadurch dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung für seine Unreinheit zu schaffen. Danach soll der Priester das Brandopfer schlachten20 und es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar darbringen. Auf diese Weise soll er Wiedergutmachung für den Geheilten schaffen und dieser wird rein sein. (3Mo 14,8)21 Falls jemand zu arm ist, soll er nur ein männliches Lamm als Schuldopfer und nur einen Krug[4] feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer und einen Becher Öl bringen. Das Schuldopfer soll in einer symbolischen Opferhandlung hin und her geschwungen werden und so Wiedergutmachung für den Betreffenden, der sich reinigen lässt, schaffen. (3Mo 5,7; 3Mo 12,8)22 Er soll außerdem zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, je nachdem, was er sich leisten kann. Ein Vogel soll als Sündopfer und der andere als Brandopfer dienen. (3Mo 5,7)23 Am achten Tag, nachdem er für rein erklärt wurde, soll der Geheilte dem Priester die Opfergaben zum Eingang des Zeltes Gottes in die Gegenwart des HERRN bringen. (3Mo 14,11)24 Der Priester soll das für das Schuldopfer bestimmte Lamm und den Becher Öl nehmen und sie vor dem HERRN als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen.25 Dann soll der Priester das Lamm für das Schuldopfer schlachten und etwas von dem Blut des Tieres an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt. (3Mo 14,14)26 Danach soll der Priester sich etwas von dem Öl in seine linke Hand gießen.27 Er soll mit seinem rechten Zeigefinger etwas von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor dem HERRN versprengen.28 Sodann soll der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand über das Blut auf dem rechten Ohrläppchen, dem Daumen der rechten Hand und der großen Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt.29 Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen, um so Wiedergutmachung für ihn zu schaffen.30 Dann soll der Priester eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben – je nachdem, was die Person sich leisten konnte – darbringen.31 Eines der Tiere dient als Sündopfer und das andere als Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. Auf diese Weise soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen.32 Dies sind die Anweisungen zur Reinigung derer, die von einer ansteckenden Hautkrankheit genesen sind, sich jedoch das vollständige Opfer nicht leisten können.«33 Weiter sprach der HERR zu Mose und Aaron:34 »Wenn ihr nach Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich dort an einem Haus Schimmel[5] entstehen lasse, (1Mo 17,8; 4Mo 32,22; 5Mo 7,1)35 soll der Besitzer des befallenen Hauses zum Priester gehen und ihm mitteilen: ›Mein Haus ist vermutlich vom Schimmel befallen.‹ (Ps 91,10)36 Der Priester soll das Haus völlig ausräumen lassen, bevor er kommt und den Fleck begutachtet, damit nicht alles, was sich darin befindet, unrein wird. Dann soll er hineingehen, um das Haus zu untersuchen.37 Wenn er die befallene Stelle begutachtet und es sich um grünliche oder rötliche Flecken an den Wänden des Hauses handelt, die nicht nur oberflächlich sind, sondern tiefer in die Wände zu gehen scheinen,38 soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen.39 Am siebten Tag soll er wiederkommen und es erneut untersuchen. Hat der Schimmel sich inzwischen an den Wänden des Hauses ausgebreitet, (3Mo 13,5)40 dann soll der Priester die befallenen Steine aus der Wand herausbrechen und anschließend zu einem unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen lassen.41 Danach soll er innen die ganzen Wände im Haus abkratzen lassen; der abgekratzte Lehm soll dann auch an den unreinen Ort außerhalb der Stadt gebracht werden.42 Anschließend soll man neue Steine nehmen, diese anstelle der entfernten Steine einfügen und die Wände mit frischem Lehm neu verputzen.43 Bricht der Schimmel jedoch noch einmal im Haus aus, nachdem die Steine herausgebrochen und die Wände abgeschabt und frisch verputzt wurden,44 soll der Priester erneut kommen, um das Haus zu untersuchen. Stellt er dabei fest, dass sich der Schimmel weiter ausgebreitet hat, handelt es sich um einen bösartigen Schimmel und das Haus ist unrein.45 Es muss abgerissen werden. Danach sollen alle Steine, das Holz und der Lehm aus der Stadt heraus an den unreinen Ort gebracht werden. (3Mo 14,41)46 Jeder, der das Haus betritt, während es abgeschlossen ist, wird bis zum Abend unrein.47 Jeder, der in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen.48 Stellt der Priester bei seiner Besichtigung fest, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, nachdem das Haus neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, da der Schimmelbefall eindeutig verschwunden ist.49 Um das Haus zu reinigen, soll der Priester zwei Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop nehmen. (3Mo 14,4; 4Mo 19,6)50 Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[6] gefüllt ist, ausbluten lassen.51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinfarbene Wolle und den lebenden Vogel in das mit dem lebendigen Wasser gemischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen und das Haus damit siebenmal besprengen.52 Wenn er das Haus auf diese Weise gereinigt hat,53 soll er den noch lebenden Vogel fliegen lassen. Auf diese Weise soll er das Haus reinigen, dann wird es rein sein.54 Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit den verschiedenen ansteckenden Hautkrankheiten[7] und Schimmelbefall[8],55 egal, ob Kleider oder Häuser davon befallen sind56 oder ob es sich um angeschwollene Hautpartien, Ausschläge oder helle Flecken auf der Haut handelt. (3Mo 13,2)57 Diese Anweisungen sollen immer dann befolgt werden, wenn ansteckende Hautkrankheiten oder Schimmelbefall auftreten, um zu entscheiden, ob etwas rein oder unrein ist.«

3.Mose 14

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Der HERR sprach zu Mose: (Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14; Lk 17,14)2 Das ist die Weisung für den Aussätzigen, wenn er für rein erklärt wird: Man soll ihn zum Priester führen3 und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussätzige von seinem Aussatz geheilt ist,4 soll er anordnen, dass man für den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt. (4Mo 19,6; Ps 51,9)5 Dann soll er anordnen, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten.6 Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen.7 Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und ihn für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er ins freie Feld schicken. (3Mo 16,22)8 Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.9 Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Körper in Wasser gebadet hat, ist er rein.10 Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjähriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt als Speiseopfer und ein Log Öl nehmen.11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem HERRN aufstellen.12 Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beide als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.13 Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Sünd- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort; denn das Schuldopfer gehört wie das Sündopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges.14 Der Priester soll etwas Blut vom Schuldopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.15 Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen.16 Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Öl vor dem HERRN verspritzen.17 Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übrig gebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.18 Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll der Priester für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.19 Nun soll der Priester das Sündopfer durchführen und für den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit Versöhnung erwirken. Danach soll er das Brandopfer schlachten.20 Der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen und für den betreffenden Menschen Versöhnung erwirken. So ist er rein.21 Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll er einen Widder als Schuldopfer für das Erhebungsopfer nehmen, um für ihn Versöhnung zu erwirken. Er soll nur ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt und ein Log Öl als Speiseopfer nehmen,22 und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben bringen, von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll.23 Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN bringen.24 Der Priester soll den Widder des Schuldopfers und das Log Öl nehmen und als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.25 Hat er diesen Widder des Schuldopfers geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.26 Der Priester soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen27 und etwas von diesem Öl, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem HERRN verspritzen.28 Dann soll der Priester etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.29 Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.30 Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder Felsentauben31 als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit für den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem HERRN Versöhnung erwirken.32 Das ist die Weisung für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen.33 Der HERR sprach zu Mose und Aaron:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, ein Anzeichen von Aussatz auftreten,35 so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen.36 Der Priester soll anordnen, dass man das Haus räumt, bevor er kommt, um das Anzeichen zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu untersuchen.37 Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses grünlich-gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden,38 so soll der Priester aus dem Haus zum Eingang des Hauses hinausgehen und das Haus für sieben Tage abschließen.39 Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Untersuchung fest, dass sich das Anzeichen an den Hausmauern ausgebreitet hat,40 so ordne er an, die Steine, die von dem Anzeichen befallen sind, herauszureißen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen.41 Dann soll er die Innenwände des Hauses abkratzen lassen und man soll den so entfernten Mörtel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schütten.42 Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Mörtel verputzen.43 Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Anzeichen bricht wieder aus,44 soll der Priester kommen, um es zu untersuchen. Stellt er fest, dass sich das Anzeichen an dem Haus ausgebreitet hat, so ist bösartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein.45 Man soll es niederreißen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Mörtelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort.46 Jeder, der das Haus während der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend.47 Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen.48 Kommt aber der Priester, um das Anzeichen zu untersuchen, und stellt fest, dass sich das Anzeichen, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus für rein erklären, denn das Anzeichen ist abgeheilt.49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.50 Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß mit Quellwasser schlachten.51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und,52 nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigt hat,53 den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld schicken. So erwirkt er Sühne für das Haus und es ist wieder rein.54 Das ist die Weisung für jedes Anzeichen von Aussatz und Flechte,55 von Aussatz an Kleidern und Häusern,56 von Geschwülsten, Ausschlag und hellen Flecken,57 zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist die Weisung über den Aussatz.