1Dann sprach der HERR zu Mose und Aaron:2»Wer eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck an seiner Haut hat, der sich zu einer ansteckenden Hautkrankheit[1] entwickeln könnte, soll zum Priester Aaron oder zu einem seiner Nachkommen gebracht werden. (3Mo 14,56; 5Mo 24,8)3Der Priester soll sich die befallene Stelle ansehen. Wenn die Haare an dieser Stelle hell geworden sind und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, handelt es sich um eine ansteckende Hautkrankheit. Falls der Priester dies entdeckt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.4Wenn die befallene Stelle jedoch hell aussieht, die Hautveränderung aber oberflächlich zu sein scheint und das Haar darauf nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.5Am siebten Tag soll der Priester ihn dann erneut untersuchen. Kann er keine Veränderung der befallenen Stelle erkennen und hat sich die Hautveränderung nicht ausgebreitet, soll der Priester den Betreffenden für sieben weitere Tage unter Quarantäne stellen.6Am siebten Tag soll er ihn dann erneut untersuchen. Wenn die Verfärbung der befallenen Stelle zurückgegangen ist und die Hautveränderung sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es handelte sich lediglich um einen vorübergehenden Ausschlag. Nachdem der Betreffende seine Kleider gewaschen hat, ist er rein. (3Mo 11,25)7Wenn der Ausschlag sich jedoch weiter ausbreitet, nachdem der Betreffende vom Priester untersucht und als rein erklärt worden war, soll der Betreffende sich dem Priester ein weiteres Mal zeigen.8Sieht der Priester nun, dass sich der Ausschlag ausgebreitet hat, soll er die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.9Jeder Mensch, der möglicherweise an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.10Wenn der Priester dann eine helle Schwellung entdeckt, auf der die Haare weiß geworden sind und auf der wildes Fleisch wuchert, (4Mo 12,10; 2Kön 5,27)11handelt es sich um eine schon länger bestehende ansteckende Hautkrankheit, und der Priester soll den Betreffenden für unrein erklären. In solchen Fällen braucht er ihn nicht zur weiteren Beobachtung unter Quarantäne zu stellen, weil der Betreffende eindeutig unrein ist.12Wenn sich die Hautkrankheit nun so weit ausgebreitet hat, dass sie den ganzen Körper des Betreffenden vom Kopf bis zu den Füßen überzieht,13soll der Priester den Kranken genauer untersuchen. Ist tatsächlich der ganze Körper von der Hautkrankheit bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären, denn seine ganze Haut ist hell geworden und deshalb ist er rein.14Sobald sich jedoch wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.15Wenn der Priester wildes Fleisch entdeckt, soll er ihn für unrein erklären. Wildes Fleisch ist unrein, da es sich in diesem Fall stets um eine ansteckende Hautkrankheit handelt.16Verschwindet das wilde Fleisch jedoch und wird wieder hell wie die übrige Haut, soll die Person zum Priester gehen. (Lk 5,12)17Stellt sich dann bei der Untersuchung heraus, dass die befallene Stelle tatsächlich hell geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären.18Wenn jemand ein Geschwür auf der Haut hat, das zwar abheilt, (2Mo 9,9)19bei dem aber eine helle Schwellung oder ein rötlich-weißer Fleck zurückbleibt, soll er sich vom Priester untersuchen lassen.20Wenn der Priester feststellt, dass die Beschädigung der Haut tiefer geht und dass das Haar an der befallenen Stelle weiß geworden ist, soll er die Person für unrein erklären. Es handelt sich hierbei um eine ansteckende Hautkrankheit, die in dem Geschwür ausgebrochen ist.21Wenn der Priester jedoch feststellt, dass auf der befallenen Stelle kein weißes Haar zu sehen ist, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er die Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.22Breitet sich der Fleck während dieser Zeit weiter aus, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.23Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat, handelt es sich in diesem Fall lediglich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll die Person für rein erklären.24Wenn jemand eine Hautverbrennung erlitten hat und bei der Heilung der Brandwunde ein rötlich-weißer oder weißer Fleck entsteht,25soll der Priester den Fleck untersuchen. Stellt er dabei fest, dass das Haar an der betroffenen Stelle weiß geworden ist und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, ist im Bereich der Verbrennung eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen. In diesem Fall soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.26Stellt der Priester jedoch fest, dass sich kein weißes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.27Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Fleck ausgebreitet, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit. (3Mo 13,5)28Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat und auch die Hautverfärbung zurückgegangen ist, handelt es sich lediglich um eine Schwellung der Verbrennung. In diesem Fall soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich nur um eine Narbe der Brandwunde.29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Kinn hat,30soll der Priester den Ausschlag untersuchen. Wenn er tiefer zu gehen scheint und sich feines gelbes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, soll der Priester die betroffene Person für unrein erklären. Es handelt sich bei dem Ausschlag um eine Flechte, um eine ansteckende Hautkrankheit des Kopfs oder Kinns.31Wenn der Priester bei seiner Untersuchung jedoch feststellt, dass der Ausschlag nur die Haut in Mitleidenschaft gezogen hat, sich jedoch keine schwarzen Haare auf der Stelle zeigen, soll er die betroffene Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.32Am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag erneut untersuchen. Wenn die Hautkrankheit sich nicht ausgebreitet hat, sich keine gelben Haare zeigen und der Ausschlag nur oberflächlich zu sein scheint,33soll sich die kranke Person das ganze Haar scheren lassen; lediglich das Haar auf der befallenen Stelle soll nicht geschoren werden. Danach soll der Priester die Person für weitere sieben Tage unter Quarantäne stellen (3Mo 14,9)34und den Ausschlag am siebten Tag erneut untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut nicht ausgebreitet hat und oberflächlich zu sein scheint, soll der Priester die Person für rein erklären. Nachdem sie ihre Kleider gewaschen hat, ist die Person rein. (3Mo 14,8)35Falls der Ausschlag sich jedoch auszubreiten beginnt, nachdem die Person für rein erklärt wurde,36soll der Priester eine weitere Untersuchung vornehmen. Hat sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet, muss der Priester nicht erst nach gelben Haaren suchen, denn die betroffene Person ist unrein.37Hat er jedoch den Eindruck, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausbreitet, und sind auf der befallenen Stelle auch schwarze Haare gewachsen, ist der Ausschlag abgeheilt und die Person rein. Der Priester soll sie für rein erklären.38Wenn ein Mann oder eine Frau helle, weiße Flecken auf der Haut bekommen hat,39soll der Priester die befallene Stelle untersuchen. Sind die Flecken auf der Haut nur blass-weiß, handelt es sich um einen harmlosen Hautausschlag und die Person ist rein.40Wenn einem Mann die Haare auf dem Hinterkopf ausfallen, hat er zwar eine Glatze, aber er ist dennoch rein. (2Kön 2,23; Jes 15,2; Hes 29,18; Am 8,10)41Fallen ihm die Haare auf dem Vorderkopf aus, hat er zwar eine kahle Stirn, aber er ist dennoch rein.42Tritt aber auf der kahlen Stelle an der Stirn oder am Hinterkopf ein rötlich-weißer Ausschlag auf, ist dort möglicherweise eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen.43Wenn der Priester ihn untersucht und dabei feststellt, dass die befallene Haut angeschwollen ist und rötlich-weiß aussieht, genauso wie auch bei einer anderen ansteckenden Hautkrankheit,44hat der Mann eine ansteckende Hautkrankheit und ist unrein. Der Priester soll ihn wegen des Ausschlags am Kopf für unrein erklären.45Wer an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll seine Kleider zerreißen und sein Haar offen hängen lassen[2]. Er soll seinen Bart bedecken und ›Unrein! Unrein!‹ rufen. (Kla 4,15; Hes 24,17; Mi 3,7)46Solange die Krankheit anhält, ist er unrein. Als Unreiner muss er abgesondert leben und außerhalb des Lagers wohnen. (4Mo 5,1; 4Mo 12,14; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Von Schimmel befallene Kleidung
47Angenommen, ein Schimmelpilz[3] befällt ein wollenes oder leinenes Kleidungsstück48oder einen wollenen oder leinenen Stoff, eine Tierhaut oder irgendeinen Gegenstand aus Leder.49Wird die befallene Stelle an der Kleidung, der Tierhaut, dem Stoff oder den Ledergegenständen grünlich oder rötlich, ist sie von Schimmel befallen und soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.50Der Priester soll sich den Fleck ansehen und den Gegenstand für sieben Tage wegschließen.51Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Befall ausgebreitet, handelt es sich bei dem Fleck um bösartigen Schimmel und das Material ist unrein. (3Mo 14,44)52Der Priester soll die Kleidung oder den Stoff aus Leinen oder Wolle oder den befallenen ledernen Gegenstand im Feuer verbrennen.53Stellt der Priester jedoch bei der erneuten Untersuchung fest, dass sich der Schimmel nicht ausgebreitet hat,54soll er anordnen, dass der befallene Gegenstand gewaschen und dann weitere sieben Tage weggeschlossen wird.55Danach soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Stellt er dabei fest, dass die befallene Stelle ihr Aussehen nach dem Waschen nicht verändert hat, ist der Gegenstand, auch wenn der Schimmel sich nicht ausgebreitet hat, unrein und muss vollständig verbrannt werden, ganz gleich, ob er innen oder außen befallen ist.56Sieht der Priester jedoch, dass die befallene Stelle nach dem Waschen verblasst ist, soll er den Fleck aus dem Kleidungsstück, dem Stoff oder dem Leder herausschneiden.57Tritt der Schimmel jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, breitet sich der Schimmelpilz eindeutig aus und der befallene Gegenstand muss verbrannt werden.58Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, soll das Kleidungsstück, der Stoff oder der lederne Gegenstand noch einmal gewaschen werden und ist danach rein.59Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit Schimmel an wollener oder leinener Kleidung, an Stoff oder an irgendeinem Gegenstand aus Leder. So kann der Priester entscheiden, ob diese Dinge rein oder unrein sind.«
1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und auf der Haut zu einem Anzeichen von Aussatz wird, soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, führen. (5Mo 24,8)3Der Priester soll das Anzeichen auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Anzeichen untersucht hat, soll er den Erkrankten für unrein erklären.4Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern. (4Mo 12,14)5Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Anzeichen gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern6und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Anzeichen nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für rein erklären. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.7Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen.8Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es handelt sich um Aussatz.9Wenn sich also an jemandem ein Anzeichen von Aussatz zeigt, soll man ihn zum Priester bringen.10Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat,11dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt, überall, wohin der Priester schaut,13so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, den Kranken für rein erklären. Da er völlig weiß geworden ist, ist er rein.14An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein.15Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz.16Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird, soll der Betroffene den Priester aufsuchen.17Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist, soll er den Kranken für rein erklären: Er ist rein.18Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt,19sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen;20dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist.21Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern.22Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein Anzeichen von Aussatz.23Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären.24Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet,25soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.26Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern.27Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Hat sich der Fleck auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.28Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken für rein erklären, denn es ist nur eine Brandnarbe.29Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle,30soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich-gelb glänzendem, schütter gewordenem Haar fest, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns.31Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Anzeichens von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern.32Am siebten Tag soll er das Anzeichen untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rötlichgelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht,33soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.34Am siebten Tag soll er die Flechte wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.35Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet,36soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich-gelb glänzend ist; er ist unrein.37Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären.38Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiße Flecken auf der Haut,39so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut abklingen, so handelt es sich um Weißflecken, die auf der Haut ausgebrochen sind; der Kranke ist rein.40Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein.41Geschieht es an der Schädelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein.42Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht.43Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht,44so ist der Mensch aussätzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn für unrein erklären; sein Kopf weist das Anzeichen auf.45Der Aussätzige mit dem Anzeichen soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekämmt lassen; er soll den Bart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein! (Kla 4,15)46Solange das Anzeichen an ihm besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5; Lk 17,12)47Zeigt sich ein Anzeichen von Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,48ein Gewebe oder Tuch aus Leinen oder Wolle oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,49so ist das ein Anzeichen von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Tuch oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint.50Der Priester soll das Anzeichen untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.51Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Anzeichen auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Tuch, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Anzeichen von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.52Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Tuch aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Anzeichen zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss.53Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Anzeichen sich auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat,54soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.55Nach dem Abwaschen soll er das Anzeichen untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Anzeichen nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Rückseite oder Vorderseite vor.56Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Anzeichen nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Tuch abreißen.57Sollte aber das Anzeichen auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Anzeichen weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.58Aber das Kleid, das Gewebe, das Tuch oder das Ledergerät, auf dem das Anzeichen nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.59Das ist die Weisung für das Anzeichen von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Tuch oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären. (3Mo 10,10)