1Der HERR sagte zu Mose:2»Die folgenden Anweisungen gelten für einen Menschen, der an Aussatz[1] gelitten hat und nun wieder für rein erklärt werden soll. Man soll ihn dem Priester vorstellen, (3Mo 13,2)3der dazu vor das Lager hinausgeht. Stellt der Priester fest, dass der Aussatz abgeheilt ist,4dann lässt er für den, der gereinigt werden soll, Folgendes bringen: zwei wildlebende, reine Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinrote Wolle[2] und Ysop.5Der Priester lässt einen der Vögel über einem Tongefäß mit frischem Wasser[3] schlachten.6Dann nimmt er den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels.7´Mit dem blutvermischten Wasser` besprengt er siebenmal die Person, die vom Aussatz genesen ist[4], und reinigt sie so. Den lebenden Vogel lässt er fliegen.8Der Geheilte muss seine Kleidung waschen, seine Haare vollständig abrasieren und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er wieder rein und darf ins Lager zurückkommen, soll aber noch sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten.9Am siebten Tag soll er ´erneut` alle Haare abrasieren: Kopfhaare, Barthaare, Augenbrauen und die gesamte Körperbehaarung. Anschließend wäscht er seine Kleidung und spült seinen Körper mit Wasser ab. Dann ist er rein, ´muss aber dem HERRN noch ein Reinigungsopfer bringen`.10Am achten Tag sucht er zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm aus. Zusätzlich bringt er drei Kilogramm[5] mit Öl vermischtes Weizenmehl für das Speiseopfer sowie einen Becher[6] Öl.11Der Priester, der die Reinigung vollzieht, führt die Person mitsamt den Opfergaben zum Eingang des Begegnungszeltes ´und stellt ihn` vor den HERRN.12Eins der männlichen Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester bietet beides zunächst dem HERRN als Schwingopfer dar13und schlachtet dann das Lamm vor dem Heiligtum an der Stelle, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Genau wie das Sündopfer fällt das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig.14Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.15Aus dem Becher mit Öl gießt er sich etwas in die linke Hand,16taucht seinen rechten Zeigefinger hinein und sprengt es siebenmal in Richtung des Altars[7].17Anschließend streicht er etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.18Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen, um für ihn Sühne beim HERRN zu erwirken.19Anschließend bringt der Priester das ´weibliche Lamm als` Sündopfer dar, um Sühne für den Genesenen zu erwirken ´und ihn` von seiner Unreinheit ´zu befreien`. Danach schlachtet er das ´zweite männliche Lamm für` das Brandopfer20und verbrennt es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. ´Durch all dies` erwirkt der Priester Sühne für den Genesenen. Er ist dann ´endgültig` rein.21Wenn jemand zu arm ist und ´diese Gaben` nicht aufbringen kann, ´dann fallen seine Opfergaben geringer aus`: Für das Schuldopfer bringt er ein männliches Lamm, das ´dem HERRN zunächst` als Schwingopfer dargeboten wird. ´Dann wird es geschlachtet`, um Sühne für den Genesenen zu erwirken. Als Speiseopfer genügt ein Kilogramm[8] mit Öl vermischtes Weizenmehl. Dazu kommt ein Becher[9] Öl.22Außerdem ´soll er` entsprechend seinen Möglichkeiten zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben ´bringen`. Eine ist für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer bestimmt.23Am achten Tag, an dem er gereinigt werden soll, bringt er alle seine Gaben zum Priester an den Eingang des Begegnungszeltes ´und tritt damit` vor den HERRN.24Der Priester nimmt das männliche Lamm, das für das Schuldopfer bestimmt ist, und den Becher[10] mit Öl und bietet beides dem HERRN als Schwingopfer dar.25Dann schlachtet er das Lamm und streicht ´etwas` von dem Blut an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll.26Anschließend gießt sich der Priester Öl in die linke Hand27und sprengt mit dem rechten Zeigefinger etwas davon siebenmal in Richtung des Altars.28Von dem Öl in seiner Hand streicht er ´außerdem ein wenig` an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe dessen, der gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Schuldopfertieres getan hat.29Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen. So erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für ihn.30Entsprechend seinen Möglichkeiten opfert der Genesene entweder zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben,31die eine für das Sündopfer und die andere für das Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. ´Durch all dies` erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für die Person, die gereinigt werden soll.32Nach diesen Anweisungen ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um die für seine Reinigung vorgeschriebenen Opfer zu bezahlen.«
Gesetz über Schimmel an Häusern
33Der HERR sagte zu Mose und Aaron:34»Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz geben werde, und ich lasse dort an einem Haus Schimmel entstehen[11],35dann soll der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: ›Wahrscheinlich ist mein Haus von Schimmel befallen.‹36Bevor der Priester sich den Befall anschaut, lässt er das Haus ausräumen. Denn sonst müsste, wenn sich der Verdacht bestätigt, alles im Haus für unrein erklärt werden. Erst wenn alles ausgeräumt ist, betritt der Priester das Haus, um es zu untersuchen.37Entdeckt er an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken, die tiefer zu gehen scheinen als der Putz[12],38dann soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen.39Am siebten Tag soll er wiederkommen und das Haus erneut begutachten. Hat der Befall sich weiter ausgebreitet,40dann lässt er die befallenen Steine herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort werfen.41Die Innenwände des Hauses werden vollständig abgekratzt und der abgekratzte Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort geschüttet.42Dann werden neue Steine geholt und anstelle der alten eingesetzt. Anschließend verputzt man das Haus mit neuem Lehm.43Kommen erneut Flecken zum Vorschein, nachdem man die befallenen Steine herausgerissen, die Wände abgekratzt und alles neu verputzt hat,44dann soll der Priester wieder kommen und das Haus begutachten. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen fressenden Schimmel und das Haus ist unrein.45Man muss es abreißen und die Steine, die Balken und den Lehmputz an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.46Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend.47Wer darin schläft oder isst, ´wird unrein und` muss seine Kleidung waschen.48Wenn der Priester zur Besichtigung kommt, nachdem das Haus neu verputzt wurde, und feststellt, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, soll er das Haus für rein erklären. Denn der Schimmel ist beseitigt.49Um die Reinigung des Hauses ´endgültig` zu vollziehen, besorgt der Priester zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und Ysop.50Er schlachtet den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser.51Dann nimmt der Priester den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zederholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels. ´Mit dem blutvermischten Wasser` besprengt er siebenmal das Haus.52So[13] befreit er es von der Unreinheit, die auf ihm lastet.53Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. ´Durch all dies` erwirkt der Priester Sühne für das Haus, und es ist wieder rein.«
Abschließende Bemerkungen
54Dies sind die Anweisungen über ´den Umgang mit` Aussatz und Hautflechten[14], (3Mo 13,30)55über Schimmelbefall an Kleidung und an Häusern,56über Schwellungen, Ausschlag und helle Flecken ´auf der Haut`.57´Mit Hilfe dieser Anweisungen` kann man beurteilen, wann ein Mensch oder ein Gegenstand rein oder unrein ist. Es ist das Gesetz über Aussatz und Schimmelbefall.[15] (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)
1Und der HERR sprach zu Mose:2»Die folgenden Anweisungen gelten für einen Kranken, der unter einer ansteckenden Hautkrankheit[1] gelitten hat und wieder für rein erklärt werden will: Er muss zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,40; Lk 5,12; Lk 17,12)3der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Stellt der Priester fest, dass die ansteckende Hautkrankheit abgeheilt ist, (3Mo 13,46)4soll er für die Reinigung des Geheilten zwei reine, lebende Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop holen lassen. (3Mo 14,6; 4Mo 19,6)5Dann soll der Priester einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[2] gefüllt ist, ausbluten lassen.6Den lebenden Vogel soll er dann mit dem Zedernholz, der karmesinfarbenen Wolle und dem Ysop in das mit dem lebendigen Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen. (Ps 51,9)7Anschließend soll er den Geheilten, der gereinigt werden soll, siebenmal mit dem Blut des Vogels besprengen und ihn dann für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er fliegen lassen.8Der Geheilte soll seine Kleider waschen, sich das Haar vollständig scheren und sich baden. Dann ist er rein und darf ins Lager zurückkehren. Allerdings soll er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes verbringen. (3Mo 14,9; 4Mo 8,7)9Am siebten Tag muss er sich erneut das gesamte Haar scheren, einschließlich des Bartes und der Augenbrauen, sodass alle Haare abgeschnitten werden, seine Kleider waschen und sich baden. Dann ist er rein. (3Mo 13,33; 3Mo 14,8; 4Mo 6,9)10Am achten Tag soll der Geheilte zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein einjähriges fehlerloses weibliches Lamm nehmen, dazu drei Krug feines Mehl und einen Becher[3] Öl als Speiseopfer. (3Mo 23,12; 4Mo 6,10; Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14)11Der Dienst tuende Priester soll den Geheilten, der sich reinigen lässt, zusammen mit den Opfergaben in die Gegenwart des HERRN an den Eingang des Zeltes Gottes bringen.12Der Priester soll eines der männlichen Lämmer zusammen mit dem Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem HERRN als Weihegaben in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen. (2Mo 29,24)13Dann soll er das Lamm dort an dem heiligen Ort schlachten, wo auch die Sündopfer und die Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester, es ist besonders heilig. (3Mo 1,11; 3Mo 6,17)14Dann soll der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, die sich reinigen lässt, streichen. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Anschließend soll der Priester sich etwas von dem Becher Öl in seine linke Hand gießen.16Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl tauchen und es siebenmal vor dem HERRN versprengen.17Danach soll er etwas von dem in seiner linken Hand verbliebenen Öl an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, über das Blut des Schuldopfers, streichen.18Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen und so Wiedergutmachung für ihn schaffen.19Dann soll der Priester das Sündopfer bringen, um dadurch dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung für seine Unreinheit zu schaffen. Danach soll der Priester das Brandopfer schlachten20und es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar darbringen. Auf diese Weise soll er Wiedergutmachung für den Geheilten schaffen und dieser wird rein sein. (3Mo 14,8)21Falls jemand zu arm ist, soll er nur ein männliches Lamm als Schuldopfer und nur einen Krug[4] feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer und einen Becher Öl bringen. Das Schuldopfer soll in einer symbolischen Opferhandlung hin und her geschwungen werden und so Wiedergutmachung für den Betreffenden, der sich reinigen lässt, schaffen. (3Mo 5,7; 3Mo 12,8)22Er soll außerdem zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, je nachdem, was er sich leisten kann. Ein Vogel soll als Sündopfer und der andere als Brandopfer dienen. (3Mo 5,7)23Am achten Tag, nachdem er für rein erklärt wurde, soll der Geheilte dem Priester die Opfergaben zum Eingang des Zeltes Gottes in die Gegenwart des HERRN bringen. (3Mo 14,11)24Der Priester soll das für das Schuldopfer bestimmte Lamm und den Becher Öl nehmen und sie vor dem HERRN als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen.25Dann soll der Priester das Lamm für das Schuldopfer schlachten und etwas von dem Blut des Tieres an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt. (3Mo 14,14)26Danach soll der Priester sich etwas von dem Öl in seine linke Hand gießen.27Er soll mit seinem rechten Zeigefinger etwas von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor dem HERRN versprengen.28Sodann soll der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand über das Blut auf dem rechten Ohrläppchen, dem Daumen der rechten Hand und der großen Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt.29Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen, um so Wiedergutmachung für ihn zu schaffen.30Dann soll der Priester eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben – je nachdem, was die Person sich leisten konnte – darbringen.31Eines der Tiere dient als Sündopfer und das andere als Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. Auf diese Weise soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen.32Dies sind die Anweisungen zur Reinigung derer, die von einer ansteckenden Hautkrankheit genesen sind, sich jedoch das vollständige Opfer nicht leisten können.«
Schimmel an Häusern
33Weiter sprach der HERR zu Mose und Aaron:34»Wenn ihr nach Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich dort an einem Haus Schimmel[5] entstehen lasse, (1Mo 17,8; 4Mo 32,22; 5Mo 7,1)35soll der Besitzer des befallenen Hauses zum Priester gehen und ihm mitteilen: ›Mein Haus ist vermutlich vom Schimmel befallen.‹ (Ps 91,10)36Der Priester soll das Haus völlig ausräumen lassen, bevor er kommt und den Fleck begutachtet, damit nicht alles, was sich darin befindet, unrein wird. Dann soll er hineingehen, um das Haus zu untersuchen.37Wenn er die befallene Stelle begutachtet und es sich um grünliche oder rötliche Flecken an den Wänden des Hauses handelt, die nicht nur oberflächlich sind, sondern tiefer in die Wände zu gehen scheinen,38soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen.39Am siebten Tag soll er wiederkommen und es erneut untersuchen. Hat der Schimmel sich inzwischen an den Wänden des Hauses ausgebreitet, (3Mo 13,5)40dann soll der Priester die befallenen Steine aus der Wand herausbrechen und anschließend zu einem unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen lassen.41Danach soll er innen die ganzen Wände im Haus abkratzen lassen; der abgekratzte Lehm soll dann auch an den unreinen Ort außerhalb der Stadt gebracht werden.42Anschließend soll man neue Steine nehmen, diese anstelle der entfernten Steine einfügen und die Wände mit frischem Lehm neu verputzen.43Bricht der Schimmel jedoch noch einmal im Haus aus, nachdem die Steine herausgebrochen und die Wände abgeschabt und frisch verputzt wurden,44soll der Priester erneut kommen, um das Haus zu untersuchen. Stellt er dabei fest, dass sich der Schimmel weiter ausgebreitet hat, handelt es sich um einen bösartigen Schimmel und das Haus ist unrein.45Es muss abgerissen werden. Danach sollen alle Steine, das Holz und der Lehm aus der Stadt heraus an den unreinen Ort gebracht werden. (3Mo 14,41)46Jeder, der das Haus betritt, während es abgeschlossen ist, wird bis zum Abend unrein.47Jeder, der in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen.48Stellt der Priester bei seiner Besichtigung fest, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, nachdem das Haus neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, da der Schimmelbefall eindeutig verschwunden ist.49Um das Haus zu reinigen, soll der Priester zwei Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop nehmen. (3Mo 14,4; 4Mo 19,6)50Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[6] gefüllt ist, ausbluten lassen.51Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinfarbene Wolle und den lebenden Vogel in das mit dem lebendigen Wasser gemischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen und das Haus damit siebenmal besprengen.52Wenn er das Haus auf diese Weise gereinigt hat,53soll er den noch lebenden Vogel fliegen lassen. Auf diese Weise soll er das Haus reinigen, dann wird es rein sein.54Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit den verschiedenen ansteckenden Hautkrankheiten[7] und Schimmelbefall[8],55egal, ob Kleider oder Häuser davon befallen sind56oder ob es sich um angeschwollene Hautpartien, Ausschläge oder helle Flecken auf der Haut handelt. (3Mo 13,2)57Diese Anweisungen sollen immer dann befolgt werden, wenn ansteckende Hautkrankheiten oder Schimmelbefall auftreten, um zu entscheiden, ob etwas rein oder unrein ist.«