1Der HERR sagte zu Mose und Aaron:2»Wenn bei einem Menschen auf der Haut eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck auftritt und der Verdacht auf Aussatz besteht[1], dann soll der Erkrankte zu einem Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne.3Der Priester untersucht den Hautausschlag. Hat sich das Haar an den befallenen Stellen weiß verfärbt und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester dies festgestellt hat, muss er den Kranken für unrein erklären.4Wenn der Fleck weiß ist, aber nicht tiefer erscheint als die übrige Haut und die Behaarung sich nicht weiß verfärbt hat, dann soll der Priester den Kranken für sieben Tage isolieren.5Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Wenn der Fleck auf der Haut unverändert ist und der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Erkrankten noch einmal für sieben Tage isolieren.6Danach begutachtet er ihn ein weiteres Mal. Hat die Verfärbung der befallenen Stelle nachgelassen und der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet, soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich um einen ´harmlosen` Ausschlag. Der Betreffende muss nur noch seine Kleidung waschen, dann gilt er wieder als rein.7Sollte sich der Ausschlag ´doch wieder` ausbreiten, nachdem der Erkrankte vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, muss er sich erneut dem Priester zeigen.8Stellt dieser fest, dass der Ausschlag tatsächlich weiter um sich gegriffen hat, muss er den Erkrankten für unrein erklären. Denn dann handelt es sich um Aussatz.9Jeder, bei dem ´der Verdacht auf` Aussatz besteht, muss zum Priester gebracht werden,10damit dieser den Erkrankten untersucht. Ist auf der Haut eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren zu sehen und wuchert dort wildes Fleisch,11dann handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss den Betreffenden ´sofort` für unrein erklären. Er braucht ihn nicht mehr zur Beobachtung zu isolieren, denn der Befund ist eindeutig.12Wenn sich der Aussatz rasch ausbreitet und – soweit der Priester erkennen kann – den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt,13dann muss der Priester den Kranken genau untersuchen. Betrifft der Aussatz tatsächlich den ganzen Körper, soll er den Kranken für rein erklären. Der Betreffende gilt als rein, weil die ganze Haut weiß geworden ist.14Sobald jedoch irgendwo ´an seinem Körper` wildes Fleisch wuchert, ist er unrein.15Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Die Wucherung ist unrein, denn sie ist ´ein Zeichen für` Aussatz.16Bildet sich die Wucherung wieder zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende erneut den Priester aufsuchen17und sich untersuchen lassen. Ist die Stelle tatsächlich wieder weiß geworden, erklärt der Priester die Person für rein.18Bildet sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür und heilt dann wieder ab,19aber es entsteht an derselben Stelle eine weiße Schwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck, muss der Betreffende sich dem Priester zeigen20und sich untersuchen lassen. Erscheint der Fleck tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, muss der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der an der Stelle ausgebrochen ist, wo vorher das Geschwür war.21Entdeckt der Priester bei seiner Untersuchung keine weiße Behaarung an der betroffenen Stelle und der Fleck erscheint nicht tiefer als die umgebende Haut und die Verfärbung ist zurückgegangen, dann soll der Priester den Erkrankten für sieben Tage isolieren.22Greift der Ausschlag in dieser Zeit weiter um sich, muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz.23Bleibt der Fleck dagegen unverändert und wird nicht größer, dann handelt es sich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.24Hat jemand eine Brandwunde, in der sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck bildet,25dann soll der Priester die Wunde untersuchen. Ist die Behaarung dort weiß geworden und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen, und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären.[2]26Stellt der Priester jedoch fest, dass die betroffene Stelle verblasst und nicht mehr vertieft ist und dass keine weiße Behaarung mehr zu sehen ist, dann soll er den Erkrankten für sieben Tage isolieren.27Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Hat sich der Fleck weiter ausgebreitet, muss der Priester die Person für unrein erklären. Denn es handelt sich um Aussatz.28Bleibt der Fleck aber unverändert, wird nicht größer und sieht ´weiterhin` nicht verfärbt aus, dann ist es nur eine Schwellung der Brandwunde. Der Priester soll die Person für rein erklären, weil es sich um eine vernarbte Brandwunde handelt.29Bekommt ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag unter dem Kopfhaar[3] oder ´ein Mann` unter dem Bart,30soll der Priester sich die Stelle anschauen. Erscheint diese tiefer als die umgebende Haut und das Haar dort ist gelblich und dünn, dann erklärt der Priester den Erkrankten für unrein. Es handelt sich um eine Flechte[4], also um Aussatz unter dem Kopfhaar oder unter dem Bart.31Es kann auch vorkommen[5], dass die befallene Stelle zwar nicht tiefer erscheint als die umgebende Haut, aber das Haar dort gelblich geworden ist[6]. Der Priester soll den Kranken für sieben Tage isolieren32und ihn dann wieder untersuchen. Haben sich die Flechte und die gelblichen Haare nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,33dann soll der Erkrankte das Haar rings um die befallene Stelle rasieren. Anschließend isoliert der Priester den Betreffenden für weitere sieben Tage34und sieht sich die Stelle danach wieder an. Hat sich die Flechte nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle auch nicht vertieft, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären. Dieser muss nur noch seine Kleidung waschen, damit er ´von jedem Anschein der Unreinheit` gereinigt ist.35Sollte sich die Flechte ´doch wieder` ausbreiten, nachdem der Betreffende für rein erklärt wurde,36muss der Priester ihn erneut untersuchen. Hat sich der Ausschlag tatsächlich ausgebreitet, dann braucht man nicht noch nach gelblicher Behaarung zu suchen. ´Der Fall ist klar:` Der Kranke ist unrein.37Stellt der Priester keine Ausbreitung der Flechte fest und sieht er, dass die Haare an der betroffenen Stelle wieder ihre natürliche Farbe haben[7], dann ist der Ausschlag abgeheilt. Der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.38Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,39dann soll der Priester die Person untersuchen. Sind die Flecken nur leicht weißlich, dann handelt es sich um einen ´harmlosen` Ausschlag, und die Person ist rein.40Wenn ein Mann die Haare auf dem Hinterkopf verliert und eine Glatze bekommt, wird er dadurch nicht unrein[8].41Fallen seine Haare an der Vorderseite aus und er bekommt eine Stirnglatze, bleibt er ebenso rein.42Bildet sich aber an den kahlen Stellen ein weiß-rötlicher Ausschlag, dann ist ´möglicherweise` Aussatz ausgebrochen.43Der Priester soll den Erkrankten untersuchen. Wenn der weiß-rötliche Ausschlag angeschwollen ist und so ähnlich aussieht wie Aussatz am Körper,44dann muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn ´sein Kopf` ist von Aussatz befallen.
Das Verhalten von Menschen mit Aussatz
45Alle, die an Aussatz leiden, müssen zerrissene Kleider tragen. Sie dürfen ihr Haar nicht schneiden und kämmen, und Männer müssen ihren Bart verhüllen. Jeder Erkrankte muss ´andere, die in seine Nähe kommen`, mit dem Ruf ›Unrein! Unrein!‹ warnen.46Solange er an Aussatz leidet, gilt er als unrein. Er muss abgesondert wohnen und sich außerhalb des Lagers aufhalten.
Gesetz über Schimmel an Stoff und Leder
47Wie Menschen von Aussatz befallen werden können, so kann an Kleidern Schimmel entstehen.[9] Dies betrifft Kleidungsstücke aus Wolle oder Leinen,48Stoffe aus Wolle oder Leinen, gegerbte Felle sowie alles, das aus Leder gemacht ist.49Wenn sich an einem solchen Gegenstand ein grünlicher oder rötlicher Fleck bildet, dann ´besteht der Verdacht auf` Schimmel, und man muss ihn dem Priester zeigen.50Dieser begutachtet die befallene Stelle und hält den Gegenstand für sieben Tage unter Verschluss.51Stellt er am siebten Tag fest, dass der Fleck[10] sich weiter ausgebreitet hat, dann handelt es sich um fressenden Schimmel, und der Gegenstand ist unrein.52Weil der Schimmel um sich frisst, muss der Priester den Gegenstand verbrennen – ganz gleich, ob er aus Wolle, Leinen oder Leder ist.53Sieht der Priester jedoch, dass der Fleck sich nicht weiter vergrößert hat,54dann lässt er den befallenen Gegenstand waschen und hält ihn noch einmal für sieben Tage unter Verschluss.55Stellt der Priester danach fest, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, dann ist der Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Befall an der Außen- oder Innenseite begonnen hat.56Stellt der Priester fest, dass der Fleck durch das Waschen verblasst ist, soll er das befallene Stück aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.57Tritt der Befall ´danach` wieder auf, muss der ganze Gegenstand verbrannt werden, denn der Schimmel hat sich bereits überall ausgebreitet.58Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, dann soll der Gegenstand ein zweites Mal gewaschen werden. Anschließend gilt er als rein.«59Dies sind die Anweisungen zum Schimmel an Kleidungsstücken und Stoffen aus Wolle oder Leinen sowie an allem, das aus Leder hergestellt ist. ´Nach diesen Regeln kann der Priester entscheiden`, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.
1Dann sprach der HERR zu Mose und Aaron:2»Wer eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck an seiner Haut hat, der sich zu einer ansteckenden Hautkrankheit[1] entwickeln könnte, soll zum Priester Aaron oder zu einem seiner Nachkommen gebracht werden. (3Mo 14,56; 5Mo 24,8)3Der Priester soll sich die befallene Stelle ansehen. Wenn die Haare an dieser Stelle hell geworden sind und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, handelt es sich um eine ansteckende Hautkrankheit. Falls der Priester dies entdeckt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.4Wenn die befallene Stelle jedoch hell aussieht, die Hautveränderung aber oberflächlich zu sein scheint und das Haar darauf nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.5Am siebten Tag soll der Priester ihn dann erneut untersuchen. Kann er keine Veränderung der befallenen Stelle erkennen und hat sich die Hautveränderung nicht ausgebreitet, soll der Priester den Betreffenden für sieben weitere Tage unter Quarantäne stellen.6Am siebten Tag soll er ihn dann erneut untersuchen. Wenn die Verfärbung der befallenen Stelle zurückgegangen ist und die Hautveränderung sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es handelte sich lediglich um einen vorübergehenden Ausschlag. Nachdem der Betreffende seine Kleider gewaschen hat, ist er rein. (3Mo 11,25)7Wenn der Ausschlag sich jedoch weiter ausbreitet, nachdem der Betreffende vom Priester untersucht und als rein erklärt worden war, soll der Betreffende sich dem Priester ein weiteres Mal zeigen.8Sieht der Priester nun, dass sich der Ausschlag ausgebreitet hat, soll er die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.9Jeder Mensch, der möglicherweise an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.10Wenn der Priester dann eine helle Schwellung entdeckt, auf der die Haare weiß geworden sind und auf der wildes Fleisch wuchert, (4Mo 12,10; 2Kön 5,27)11handelt es sich um eine schon länger bestehende ansteckende Hautkrankheit, und der Priester soll den Betreffenden für unrein erklären. In solchen Fällen braucht er ihn nicht zur weiteren Beobachtung unter Quarantäne zu stellen, weil der Betreffende eindeutig unrein ist.12Wenn sich die Hautkrankheit nun so weit ausgebreitet hat, dass sie den ganzen Körper des Betreffenden vom Kopf bis zu den Füßen überzieht,13soll der Priester den Kranken genauer untersuchen. Ist tatsächlich der ganze Körper von der Hautkrankheit bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären, denn seine ganze Haut ist hell geworden und deshalb ist er rein.14Sobald sich jedoch wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.15Wenn der Priester wildes Fleisch entdeckt, soll er ihn für unrein erklären. Wildes Fleisch ist unrein, da es sich in diesem Fall stets um eine ansteckende Hautkrankheit handelt.16Verschwindet das wilde Fleisch jedoch und wird wieder hell wie die übrige Haut, soll die Person zum Priester gehen. (Lk 5,12)17Stellt sich dann bei der Untersuchung heraus, dass die befallene Stelle tatsächlich hell geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären.18Wenn jemand ein Geschwür auf der Haut hat, das zwar abheilt, (2Mo 9,9)19bei dem aber eine helle Schwellung oder ein rötlich-weißer Fleck zurückbleibt, soll er sich vom Priester untersuchen lassen.20Wenn der Priester feststellt, dass die Beschädigung der Haut tiefer geht und dass das Haar an der befallenen Stelle weiß geworden ist, soll er die Person für unrein erklären. Es handelt sich hierbei um eine ansteckende Hautkrankheit, die in dem Geschwür ausgebrochen ist.21Wenn der Priester jedoch feststellt, dass auf der befallenen Stelle kein weißes Haar zu sehen ist, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er die Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.22Breitet sich der Fleck während dieser Zeit weiter aus, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.23Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat, handelt es sich in diesem Fall lediglich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll die Person für rein erklären.24Wenn jemand eine Hautverbrennung erlitten hat und bei der Heilung der Brandwunde ein rötlich-weißer oder weißer Fleck entsteht,25soll der Priester den Fleck untersuchen. Stellt er dabei fest, dass das Haar an der betroffenen Stelle weiß geworden ist und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, ist im Bereich der Verbrennung eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen. In diesem Fall soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.26Stellt der Priester jedoch fest, dass sich kein weißes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.27Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Fleck ausgebreitet, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit. (3Mo 13,5)28Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat und auch die Hautverfärbung zurückgegangen ist, handelt es sich lediglich um eine Schwellung der Verbrennung. In diesem Fall soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich nur um eine Narbe der Brandwunde.29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Kinn hat,30soll der Priester den Ausschlag untersuchen. Wenn er tiefer zu gehen scheint und sich feines gelbes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, soll der Priester die betroffene Person für unrein erklären. Es handelt sich bei dem Ausschlag um eine Flechte, um eine ansteckende Hautkrankheit des Kopfs oder Kinns.31Wenn der Priester bei seiner Untersuchung jedoch feststellt, dass der Ausschlag nur die Haut in Mitleidenschaft gezogen hat, sich jedoch keine schwarzen Haare auf der Stelle zeigen, soll er die betroffene Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.32Am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag erneut untersuchen. Wenn die Hautkrankheit sich nicht ausgebreitet hat, sich keine gelben Haare zeigen und der Ausschlag nur oberflächlich zu sein scheint,33soll sich die kranke Person das ganze Haar scheren lassen; lediglich das Haar auf der befallenen Stelle soll nicht geschoren werden. Danach soll der Priester die Person für weitere sieben Tage unter Quarantäne stellen (3Mo 14,9)34und den Ausschlag am siebten Tag erneut untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut nicht ausgebreitet hat und oberflächlich zu sein scheint, soll der Priester die Person für rein erklären. Nachdem sie ihre Kleider gewaschen hat, ist die Person rein. (3Mo 14,8)35Falls der Ausschlag sich jedoch auszubreiten beginnt, nachdem die Person für rein erklärt wurde,36soll der Priester eine weitere Untersuchung vornehmen. Hat sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet, muss der Priester nicht erst nach gelben Haaren suchen, denn die betroffene Person ist unrein.37Hat er jedoch den Eindruck, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausbreitet, und sind auf der befallenen Stelle auch schwarze Haare gewachsen, ist der Ausschlag abgeheilt und die Person rein. Der Priester soll sie für rein erklären.38Wenn ein Mann oder eine Frau helle, weiße Flecken auf der Haut bekommen hat,39soll der Priester die befallene Stelle untersuchen. Sind die Flecken auf der Haut nur blass-weiß, handelt es sich um einen harmlosen Hautausschlag und die Person ist rein.40Wenn einem Mann die Haare auf dem Hinterkopf ausfallen, hat er zwar eine Glatze, aber er ist dennoch rein. (2Kön 2,23; Jes 15,2; Hes 29,18; Am 8,10)41Fallen ihm die Haare auf dem Vorderkopf aus, hat er zwar eine kahle Stirn, aber er ist dennoch rein.42Tritt aber auf der kahlen Stelle an der Stirn oder am Hinterkopf ein rötlich-weißer Ausschlag auf, ist dort möglicherweise eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen.43Wenn der Priester ihn untersucht und dabei feststellt, dass die befallene Haut angeschwollen ist und rötlich-weiß aussieht, genauso wie auch bei einer anderen ansteckenden Hautkrankheit,44hat der Mann eine ansteckende Hautkrankheit und ist unrein. Der Priester soll ihn wegen des Ausschlags am Kopf für unrein erklären.45Wer an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll seine Kleider zerreißen und sein Haar offen hängen lassen[2]. Er soll seinen Bart bedecken und ›Unrein! Unrein!‹ rufen. (Kla 4,15; Hes 24,17; Mi 3,7)46Solange die Krankheit anhält, ist er unrein. Als Unreiner muss er abgesondert leben und außerhalb des Lagers wohnen. (4Mo 5,1; 4Mo 12,14; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Von Schimmel befallene Kleidung
47Angenommen, ein Schimmelpilz[3] befällt ein wollenes oder leinenes Kleidungsstück48oder einen wollenen oder leinenen Stoff, eine Tierhaut oder irgendeinen Gegenstand aus Leder.49Wird die befallene Stelle an der Kleidung, der Tierhaut, dem Stoff oder den Ledergegenständen grünlich oder rötlich, ist sie von Schimmel befallen und soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.50Der Priester soll sich den Fleck ansehen und den Gegenstand für sieben Tage wegschließen.51Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Befall ausgebreitet, handelt es sich bei dem Fleck um bösartigen Schimmel und das Material ist unrein. (3Mo 14,44)52Der Priester soll die Kleidung oder den Stoff aus Leinen oder Wolle oder den befallenen ledernen Gegenstand im Feuer verbrennen.53Stellt der Priester jedoch bei der erneuten Untersuchung fest, dass sich der Schimmel nicht ausgebreitet hat,54soll er anordnen, dass der befallene Gegenstand gewaschen und dann weitere sieben Tage weggeschlossen wird.55Danach soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Stellt er dabei fest, dass die befallene Stelle ihr Aussehen nach dem Waschen nicht verändert hat, ist der Gegenstand, auch wenn der Schimmel sich nicht ausgebreitet hat, unrein und muss vollständig verbrannt werden, ganz gleich, ob er innen oder außen befallen ist.56Sieht der Priester jedoch, dass die befallene Stelle nach dem Waschen verblasst ist, soll er den Fleck aus dem Kleidungsstück, dem Stoff oder dem Leder herausschneiden.57Tritt der Schimmel jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, breitet sich der Schimmelpilz eindeutig aus und der befallene Gegenstand muss verbrannt werden.58Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, soll das Kleidungsstück, der Stoff oder der lederne Gegenstand noch einmal gewaschen werden und ist danach rein.59Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit Schimmel an wollener oder leinener Kleidung, an Stoff oder an irgendeinem Gegenstand aus Leder. So kann der Priester entscheiden, ob diese Dinge rein oder unrein sind.«