1Und der HERR redete mit Mose in den Steppen Moabs gegenüber Jericho und sprach: (Jos 21,1)2Gebiete den Israeliten, dass sie von ihren Erbteilen den Leviten Städte zur Wohnung geben. Auch Weideland um die Städte her sollt ihr den Leviten geben, (3Mo 25,32; 4Mo 18,20)3dass sie in den Städten wohnen und auf den Weiden ihr Vieh und ihre Herden und alle ihre Tiere haben.4Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken.5So sollt ihr nun abmessen außerhalb der Stadt auf der Seite nach Osten zweitausend Ellen und auf der Seite nach Süden zweitausend Ellen und auf der Seite nach Westen zweitausend Ellen und auf der Seite nach Norden zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das soll ihnen als Weide bei den Städten gehören.6Und von den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs zu Freistädten bestimmen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat. Dazu aber sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2Mo 21,13)7dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihrem Weideland.8Ihr sollt mehr geben an Städten vom Besitz derer, die viel besitzen unter den Israeliten, und weniger vom Besitz derer, die wenig besitzen; ein jeder Stamm soll nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, den Leviten Städte geben. (4Mo 26,54)9Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)10Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,11sollt ihr Städte auswählen, dass sie für euch Freistädte seien, wohin fliehen soll, wer einen Totschlag aus Versehen tut.12Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und die Städte, die ihr zu Freistädten bestimmt, sollen sechs sein.14Drei sollt ihr bestimmen diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan.15Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben. (5Mo 19,4)17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand getötet werden kann, dass er daran stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.18Schlägt er ihn mit einem Holz, mit dem jemand totgeschlagen werden kann, dass er stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.19Der Bluträcher soll den Mörder zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.20Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.22Wenn er ihn aber aus Versehen stößt ohne Feindschaft oder wirft irgendetwas auf ihn ohne Absicht23oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, woran man sterben kann, aber er hat’s nicht gesehen, sodass jener stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichts Böses antun wollen,24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen.25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3Mo 21,10)26Geht aber der Totschläger über die Grenze seiner Freistadt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters und nach dem Tod des Hohenpriesters in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren.29Das soll euch Gesetz und Recht für immer sein, überall, wo ihr wohnt.30Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15)31Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. (Ps 49,8)32Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt.33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,6)34Macht das Land nicht unrein, darin ihr wohnt, darin auch ich wohne; denn ich bin der HERR, der mitten unter den Israeliten wohnt. (2Mo 29,45; 3Mo 18,24)
1On the plains of Moab by the Jordan opposite Jericho, the Lord said to Moses,2‘Command the Israelites to give the Levites towns to live in from the inheritance the Israelites will possess. And give them pasture-lands around the towns.3Then they will have towns to live in and pasture-lands for the cattle they own and all their other animals.4‘The pasture-lands around the towns that you give the Levites will extend a thousand cubits[1] from the town wall.5Outside the town, measure two thousand cubits[2] on the east side, two thousand on the south side, two thousand on the west and two thousand on the north, with the town in the centre. They will have this area as pasture-land for the towns.
Cities of refuge
6‘Six of the towns you give the Levites will be cities of refuge, to which a person who has killed someone may flee. In addition, give them forty-two other towns.7In all you must give the Levites forty-eight towns, together with their pasture-lands.8The towns you give the Levites from the land the Israelites possess are to be given in proportion to the inheritance of each tribe: take many towns from a tribe that has many, but few from one that has few.’9Then the Lord said to Moses:10‘Speak to the Israelites and say to them: “When you cross the Jordan into Canaan,11select some towns to be your cities of refuge, to which a person who has killed someone accidentally may flee.12They will be places of refuge from the avenger, so that anyone accused of murder may not die before they stand trial before the assembly.13These six towns you give will be your cities of refuge.14Give three on this side of the Jordan and three in Canaan as cities of refuge.15These six towns will be a place of refuge for Israelites and for foreigners residing among them, so that anyone who has killed another accidentally can flee there.16‘ “If anyone strikes someone a fatal blow with an iron object, that person is a murderer; the murderer is to be put to death.17Or if anyone is holding a stone and strikes someone a fatal blow with it, that person is a murderer; the murderer is to be put to death.18Or if anyone is holding a wooden object and strikes someone a fatal blow with it, that person is a murderer; the murderer is to be put to death.19The avenger of blood shall put the murderer to death; when the avenger comes upon the murderer, the avenger shall put the murderer to death.20If anyone with malice aforethought pushes another or throws something at them intentionally so that they die21or if out of enmity one person hits another with their fist so that the other dies, that person is to be put to death; that person is a murderer. The avenger of blood shall put the murderer to death when they meet.22‘ “But if without enmity someone suddenly pushes another or throws something at them unintentionally23or, without seeing them, drops on them a stone heavy enough to kill them, and they die, then since that other person was not an enemy and no harm was intended,24the assembly must judge between the accused and the avenger of blood according to these regulations.25The assembly must protect the one accused of murder from the avenger of blood and send the accused back to the city of refuge to which they fled. The accused must stay there until the death of the high priest, who was anointed with holy oil.26‘ “But if the accused ever goes outside the limits of the city of refuge to which they fled27and the avenger of blood finds them outside the city, the avenger of blood may kill the accused without being guilty of murder.28The accused must stay in the city of refuge until the death of the high priest; only after the death of the high priest may they return to their own property.29‘ “This is to have the force of law for you throughout the generations to come, wherever you live.30‘ “Anyone who kills a person is to be put to death as a murderer only on the testimony of witnesses. But no-one is to be put to death on the testimony of only one witness.31‘ “Do not accept a ransom for the life of a murderer, who deserves to die. They are to be put to death.32‘ “Do not accept a ransom for anyone who has fled to a city of refuge and so allow them to go back and live on their own land before the death of the high priest.33‘ “Do not pollute the land where you are. Bloodshed pollutes the land, and atonement cannot be made for the land on which blood has been shed, except by the blood of the one who shed it.34Do not defile the land where you live and where I dwell, for I, the Lord, dwell among the Israelites.” ’
Leviten- und Zufluchtstädte. Absichtlicher und unabsichtlicher Totschlag
1In den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, sprach der HERR zu Mose: (2Mo 21,12; 5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)2Gebiete den Israeliten, sie sollen von ihrem vererbbaren Grundbesitz den Leviten einige Städte abgeben, in denen sie sich niederlassen können! Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen. (3Mo 25,32; Jos 21,1; 1Chr 6,39)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen ihrem Vieh, ihren Herden und allen ihren Tieren zur Verfügung stehen.4Die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen ringsum von der Stadtmauer tausend Ellen nach außen reichen.[1]5Außerhalb der Stadt sollt ihr in östlicher Richtung zweitausend Ellen, in südlicher Richtung zweitausend Ellen, in westlicher Richtung zweitausend Ellen und in nördlicher Richtung zweitausend Ellen abmessen. Die Stadt soll also in der Mitte liegen. Das soll den Leviten als Weidefläche der Städte gehören.6Unter den Städten, die ihr ihnen abgebt, sollen sechs Asylstädte sein, die ihr als Zufluchtsorte für den bestimmt, der einen Menschen getötet hat. Außerdem sollt ihr ihnen weitere zweiundvierzig Städte geben.7Im Ganzen sind es achtundvierzig Städte samt ihren Weideflächen, die ihr den Leviten abgeben sollt. (Jos 21,41)8Die Zahl der Städte, die ihr vom Grundbesitz der Israeliten abgebt, sollt ihr bei einem großen Stamm höher, bei einem kleinen niedriger ansetzen; jeder Stamm soll von seinen Städten den Leviten so viele abgeben, wie es der Größe seines eigenen Erbbesitzes entspricht. (4Mo 26,54)9Der HERR sprach zu Mose:10Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan nach Kanaan zieht,11dann sollt ihr einige Städte bestimmen, die euch als Asylstädte dienen. Dorthin kann einer fliehen, der einen Menschen unabsichtlich erschlagen hat.12Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen, sodass der, der getötet hat, nicht sterben muss, bevor er vor dem Gericht der Gemeinde stand.13Von den Städten, die ihr abgebt, sollen euch sechs als Asylstädte dienen.14Drei dieser Städte sollt ihr jenseits des Jordan und drei in Kanaan bestimmen; sie sollen Asylstädte sein.15Den Israeliten, auch den Fremden und den Beisassen bei euch, sollen diese sechs Städte als Asyl zur Verfügung stehen; dorthin kann jeder fliehen, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem Eisengerät so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.17Wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, der groß genug ist, jemanden zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.18Auch wenn er ihn mit einem hölzernen Gegenstand, der geeignet ist, einen Menschen zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder hat den Tod verdient.19Der Bluträcher darf den Mörder töten; sobald er ihn trifft, darf er ihn töten.20Wenn einer einen andern aus Hass stößt oder mit Vorsatz nach ihm wirft, sodass er stirbt,21oder wenn er ihn in feindlicher Absicht mit der Hand so schlägt, dass er stirbt, dann hat der, der zugeschlagen hat, den Tod verdient; er ist ein Mörder. Der Bluträcher darf den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn aber einer einen andern aus Unachtsamkeit, ohne feindliche Absicht, gestoßen oder ohne Vorsatz irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen hat23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein, der einen Menschen töten kann, auf ihn fallen ließ, sodass er starb - vorausgesetzt, er war nicht sein Feind und suchte ihn auch nicht zu schädigen -,24dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsentscheiden ein Urteil fällen.25Die Gemeinde soll den, der getötet hat, vor der Gewalt des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt, in die er geflohen war, zurückbringen. Er darf darin wohnen, bis der Hohepriester stirbt, den man mit heiligem Öl gesalbt hat.26Wenn der, der getötet hat, das Gebiet der Asylstadt verlässt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebietes seiner Asylstadt trifft, darf dieser den, der getötet hat, töten; dadurch entsteht ihm keine Blutschuld.28Denn der, der getötet hat, soll bis zum Tod des Hohepriesters in der Asylstadt bleiben; nach dem Tod des Hohepriesters kann er zu seinem Land und zu seinem Grundbesitz zurückkehren.29Das soll bei euch überall, wo ihr wohnt, von Generation zu Generation als Satzung und Rechtsentscheid gelten.30Wenn irgendjemand einen Menschen erschlägt, darf man den Mörder nur aufgrund von Zeugenaussagen töten; doch aufgrund der Aussage nur eines einzigen Zeugen darf man einen Menschen nicht töten. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15; 1Kön 21,10; Mt 18,16; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28)31Ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig gesprochen und zum Tod verurteilt ist; denn er hat den Tod verdient. (Ps 49,8)32Auch dürft ihr von einem, der in eine Asylstadt geflohen ist, kein Sühnegeld annehmen, sodass er vor dem Tod des Hohepriesters in die Heimat zurückkehren könnte.33Ihr dürft das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn Blut entweiht das Land und man kann dem Land für das auf ihm vergossene Blut keine Sühne erwirken, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,5)34Verunreinigt nicht das Land, in dem ihr euch niedergelassen habt und in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten. (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 5Mo 21,23; Jos 22,19; Jer 2,7; Hes 36,17)