3.Mose 14

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:2 Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Man soll ihn zum Priester bringen, (Mt 8,4)3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,4 und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (4Mo 19,6)5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop und sie in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet wurde,7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,22)8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4Mo 8,7)9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, alle Haare soll er abscheren, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feines Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, mit all dem vor den HERRN treten lassen an den Eingang der Stiftshütte.12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. (3Mo 7,7)14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15 Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. (3Mo 4,6; 3Mo 4,17)17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.19 Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl22 und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, (3Mo 5,7)23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang der Stiftshütte vor den HERRN.24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen als ein Schwingopfer vor dem HERRN25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes26 und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen27 und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,31 zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. (3Mo 13,47)33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. (3Mo 13,2)36 Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an den Wänden des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, (3Mo 13,3)38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47 Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.51 Und er soll nehmen das Zedernholz, das Karmesin, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen52 und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,56 über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.

3.Mose 14

King James Version

1 And the LORD spake unto Moses, saying,2 This shall be the law of the leper in the day of his cleansing: He shall be brought unto the priest:3 And the priest shall go forth out of the camp; and the priest shall look, and, behold, if the plague of leprosy be healed in the leper;4 Then shall the priest command to take for him that is to be cleansed two birds alive and clean, and cedar wood, and scarlet, and hyssop:5 And the priest shall command that one of the birds be killed in an earthen vessel over running water:6 As for the living bird, he shall take it, and the cedar wood, and the scarlet, and the hyssop, and shall dip them and the living bird in the blood of the bird that was killed over the running water:7 And he shall sprinkle upon him that is to be cleansed from the leprosy seven times, and shall pronounce him clean, and shall let the living bird loose into the open field.8 And he that is to be cleansed shall wash his clothes, and shave off all his hair, and wash himself in water, that he may be clean: and after that he shall come into the camp, and shall tarry abroad out of his tent seven days.9 But it shall be on the seventh day, that he shall shave all his hair off his head and his beard and his eyebrows, even all his hair he shall shave off: and he shall wash his clothes, also he shall wash his flesh in water, and he shall be clean.10 And on the eighth day he shall take two he lambs without blemish, and one ewe lamb of the first year without blemish, and three tenth deals of fine flour for a meat offering, mingled with oil, and one log of oil.11 And the priest that maketh him clean shall present the man that is to be made clean, and those things, before the LORD, at the door of the tabernacle of the congregation:12 And the priest shall take one he lamb, and offer him for a trespass offering, and the log of oil, and wave them for a wave offering before the LORD:13 And he shall slay the lamb in the place where he shall kill the sin offering and the burnt offering, in the holy place: for as the sin offering is the priest', so is the trespass offering: it is most holy:14 And the priest shall take some of the blood of the trespass offering, and the priest shall put it upon the tip of the right ear of him that is to be cleansed, and upon the thumb of his right hand, and upon the great toe of his right foot:15 And the priest shall take some of the log of oil, and pour it into the palm of his own left hand:16 And the priest shall dip his right finger in the oil that is in his left hand, and shall sprinkle of the oil with his finger seven times before the LORD:17 And of the rest of the oil that is in his hand shall the priest put upon the tip of the right ear of him that is to be cleansed, and upon the thumb of his right hand, and upon the great toe of his right foot, upon the blood of the trespass offering:18 And the remnant of the oil that is in the priest' hand he shall pour upon the head of him that is to be cleansed: and the priest shall make an atonement for him before the LORD.19 And the priest shall offer the sin offering, and make an atonement for him that is to be cleansed from his uncleanness; and afterward he shall kill the burnt offering:20 And the priest shall offer the burnt offering and the meat offering upon the altar: and the priest shall make an atonement for him, and he shall be clean.21 And if he be poor, and cannot get so much; then he shall take one lamb for a trespass offering to be waved, to make an atonement for him, and one tenth deal of fine flour mingled with oil for a meat offering, and a log of oil;22 And two turtledoves, or two young pigeons, such as he is able to get; and the one shall be a sin offering, and the other a burnt offering.23 And he shall bring them on the eighth day for his cleansing unto the priest, unto the door of the tabernacle of the congregation, before the LORD.24 And the priest shall take the lamb of the trespass offering, and the log of oil, and the priest shall wave them for a wave offering before the LORD:25 And he shall kill the lamb of the trespass offering, and the priest shall take some of the blood of the trespass offering, and put it upon the tip of the right ear of him that is to be cleansed, and upon the thumb of his right hand, and upon the great toe of his right foot:26 And the priest shall pour of the oil into the palm of his own left hand:27 And the priest shall sprinkle with his right finger some of the oil that is in his left hand seven times before the LORD:28 And the priest shall put of the oil that is in his hand upon the tip of the right ear of him that is to be cleansed, and upon the thumb of his right hand, and upon the great toe of his right foot, upon the place of the blood of the trespass offering:29 And the rest of the oil that is in the priest' hand he shall put upon the head of him that is to be cleansed, to make an atonement for him before the LORD.30 And he shall offer the one of the turtledoves, or of the young pigeons, such as he can get;31 Even such as he is able to get, the one for a sin offering, and the other for a burnt offering, with the meat offering: and the priest shall make an atonement for him that is to be cleansed before the LORD.32 This is the law of him in whom is the plague of leprosy, whose hand is not able to get that which pertaineth to his cleansing.33 And the LORD spake unto Moses and unto Aaron, saying,34 When ye be come into the land of Canaan, which I give to you for a possession, and I put the plague of leprosy in a house of the land of your possession;35 And he that owneth the house shall come and tell the priest, saying, It seemeth to me there is as it were a plague in the house:36 Then the priest shall command that they empty the house, before the priest go into it to see the plague, that all that is in the house be not made unclean: and afterward the priest shall go in to see the house:37 And he shall look on the plague, and, behold, if the plague be in the walls of the house with hollow strakes, greenish or reddish, which in sight are lower than the wall;38 Then the priest shall go out of the house to the door of the house, and shut up the house seven days:39 And the priest shall come again the seventh day, and shall look: and, behold, if the plague be spread in the walls of the house;40 Then the priest shall command that they take away the stones in which the plague is , and they shall cast them into an unclean place without the city:41 And he shall cause the house to be scraped within round about, and they shall pour out the dust that they scrape off without the city into an unclean place:42 And they shall take other stones, and put them in the place of those stones; and he shall take other morter, and shall plaister the house.43 And if the plague come again, and break out in the house, after that he hath taken away the stones, and after he hath scraped the house, and after it is plaistered;44 Then the priest shall come and look, and, behold, if the plague be spread in the house, it is a fretting leprosy in the house: it is unclean.45 And he shall break down the house, the stones of it, and the timber thereof, and all the morter of the house; and he shall carry them forth out of the city into an unclean place.46 Moreover he that goeth into the house all the while that it is shut up shall be unclean until the even.47 And he that lieth in the house shall wash his clothes; and he that eateth in the house shall wash his clothes.48 And if the priest shall come in, and look upon it , and, behold, the plague hath not spread in the house, after the house was plaistered: then the priest shall pronounce the house clean, because the plague is healed.49 And he shall take to cleanse the house two birds, and cedar wood, and scarlet, and hyssop:50 And he shall kill the one of the birds in an earthen vessel over running water:51 And he shall take the cedar wood, and the hyssop, and the scarlet, and the living bird, and dip them in the blood of the slain bird, and in the running water, and sprinkle the house seven times:52 And he shall cleanse the house with the blood of the bird, and with the running water, and with the living bird, and with the cedar wood, and with the hyssop, and with the scarlet:53 But he shall let go the living bird out of the city into the open fields, and make an atonement for the house: and it shall be clean.54 This is the law for all manner of plague of leprosy, and scall,55 And for the leprosy of a garment, and of a house,56 And for a rising, and for a scab, and for a bright spot:57 To teach when it is unclean, and when it is clean: this is the law of leprosy.

3.Mose 14

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Mose:2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung[1]: Er soll zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,44)3 und der Priester soll nach draußen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt,4 dann soll der Priester gebieten, für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel zu nehmen und Zedernholz, Karmesin und Ysop. (4Mo 19,6; Hebr 9,19)5 Und der Priester soll gebieten, den einen Vogel über lebendigem Wasser[2] in ein Tongefäß hinein zu schlachten. (3Mo 14,50)6 Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser[3] geschlachtet worden ist. (3Mo 14,50)7 Und er soll ⟨davon etwas⟩ auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären[4]. Und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,22; 4Mo 19,19)8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (3Mo 13,6)9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: Dann ist er rein. (4Mo 8,7)10 Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler, drei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[5], zum Speisopfer, und ein Log Öl. (3Mo 1,3; 3Mo 2,1)11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN stellen.12 Und der Priester nehme das eine Lamm[6] und bringe es als Schuldopfer dar mit dem Log Öl und schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13 Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es. (3Mo 2,3; 3Mo 7,2; 3Mo 21,22)14 Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15 Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Log Öl und gieße es in seine[7] linke Hand.16 Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge ⟨etwas⟩ von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3Mo 8,11)17 Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester ⟨etwas⟩ auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut[8] des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)18 Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN. (3Mo 4,20)19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten.20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein.21 Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen[9] kann, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen für das Schwingopfer, um Sühnung für ihn zu erwirken, und für das Speisopfer ein Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[10], und ein Log Öl (3Mo 5,7)22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen[11] kann: eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN. (3Mo 15,14)24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)26 Und der Priester gieße ⟨etwas⟩ von dem Öl in seine[12] linke Hand;27 und der Priester sprenge vor dem HERRN siebenmal mit seinem rechten Finger ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner linken Hand ist.28 Und der Priester tue ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)29 Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem HERRN.30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen[13] kann –31 das, was seine Hand aufbringen[14] kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. So erwirke der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen[15] kann⟨, was vorgeschrieben ist⟩.33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze, (1Mo 17,8; 3Mo 20,24; 5Mo 32,49)35 dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus.36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37 Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,38 dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus ⟨für⟩ sieben Tage verschließen. (3Mo 13,4)39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,40 dann soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Mal ist, herausreißt und sie hinauswirft nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.41 Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ⟨herausgerissenen⟩ Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus ⟨damit⟩ verputzen[16].43 Wenn aber nach dem Ausreißen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen[17] das Mal zurückkehrt und am Haus ausbricht,44 dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es ein bösartiger Aussatz am Haus: Unrein ist es. (3Mo 13,51)45 Man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46 Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24)47 Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen.48 Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen[18] des Hauses nicht um sich gegriffen am Haus, dann soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Mal ist geheilt.49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop;50 und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser[19] in ein Tongefäß hinein. (3Mo 14,4)51 Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge ⟨damit⟩ das Haus siebenmal.52 Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin.53 Den lebenden Vogel aber soll er nach draußen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: Dann wird es rein sein.54 Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze (3Mo 13,3)55 und für den Aussatz des Kleides und des Hauses (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)56 und für die Erhöhung und für den Schorf und für den Fleck, (3Mo 13,3)57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das Gesetz des Aussatzes. (3Mo 10,10; 3Mo 13,59)

3.Mose 14

Hoffnung für alle

von Biblica
1 Der HERR sprach zu Mose:2 »Wenn ein Aussätziger gesund geworden ist und für rein erklärt werden will, dann gelten folgende Anweisungen: Er muss zum Priester gebracht werden,3 der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Ist der Kranke wirklich wieder gesund geworden,4 lässt der Priester für ihn zwei lebende, reine Vögel bringen sowie Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop.5 Auf Anweisung des Priesters wird ein Vogel über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser getötet, um das Blut des Tieres aufzufangen.6 Den lebenden Vogel nimmt der Priester in die Hand und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem frischen Quellwasser vermischt hat.7 Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser den Geheilten und erklärt ihn für rein. Den lebenden Vogel lässt er fliegen.8 Der Geheilte wäscht seine Kleider, rasiert alle seine Haare ab und wäscht sich; danach ist er rein. Er darf wieder ins Lager kommen, soll aber sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten.9 Am siebten Tag rasiert er noch einmal den Kopf, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare. Nachdem er seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, ist er endgültig rein.10 Am achten Tag sucht er zwei männliche Lämmer und ein einjähriges weibliches Lamm aus, alles fehlerlose Tiere; zusätzlich bringt er für das Speiseopfer vier Kilogramm feines Weizenmehl, mit Öl vermengt, sowie einen halben Liter Öl.11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, führt den Mann mit seinen Opfergaben zum Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.12 Eines der Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester weiht sie mir, dem HERRN, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt.13 Dann schlachtet er das Lamm am Eingang des heiligen Zeltes, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer steht das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig.14 Der Priester nimmt etwas vom Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden möchte, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.15 Nun gießt er etwas Öl in die linke Hand,16 taucht einen Finger der rechten Hand hinein und besprengt damit siebenmal den Altar.17 Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.18 Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen.19 Dann bringt er das Sündopfer dar, um den Geheilten von aller Verunreinigung und Schuld zu befreien. Anschließend schlachtet er das Tier für das Brandopfer20 und verbrennt das Speise- und das Brandopfer auf dem Altar. So bewirkt er, dass der Betreffende wieder als rein gelten darf.21 Wenn jemand zu arm ist und sich die Opfergaben nicht leisten kann, bringt er nur ein Lamm für das Schuldopfer. Es soll mir, dem Herrn, geweiht werden, damit ich dem Geheilten seine Schuld vergebe. Als Speiseopfer genügen in einem solchen Fall eineinhalb Kilogramm feines, mit Öl vermengtes Mehl sowie ein halber Liter Öl.22 Wenn der Mann es aufbringen kann, kommen noch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben dazu, eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer.23 Am achten Tag, wenn er für rein erklärt werden möchte, bringt er diese Opfergaben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.24 Der Priester nimmt das Lamm und den halben Liter Öl entgegen und schwingt sie vor dem Heiligtum hin und her, um sie mir, dem HERRN, zu weihen.25 Dann schlachtet er das Lamm für das Schuldopfer und streicht dem Geheilten etwas von dem Blut auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.26 Anschließend gießt er Öl in die linke Hand27 und sprengt etwas davon mit einem Finger der rechten Hand siebenmal an den Altar.28 Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.29 Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen.30-31 Dann bringt er eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, zusammen mit den Speiseopfergaben. So befreit der Priester den Mann von seiner Unreinheit und sorgt dafür, dass ich, der HERR, ihm seine Schuld vergebe.32 Diese Bestimmungen gelten für einen vom Aussatz Geheilten, der die volle Opfergabe für seine Reinigung nicht aufbringen kann.«33 Der HERR sprach zu Mose und Aaron:34 »Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch als euer Eigentum schenken will, und ich lasse dort an einem Haus Schimmelpilz entstehen,35 dann soll der Besitzer seinen Verdacht dem Priester melden.36 Dieser ordnet an, das Haus auszuräumen, ehe er kommt, um den Befall zu untersuchen. Denn sonst müsste, falls es ein Pilzbefall ist, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Nun kommt der Priester, um sich das Haus anzusehen.37 Entdeckt er im Mauerwerk rötliche oder grünliche Vertiefungen,38 verlässt er das Haus und verschließt es für sieben Tage.39 Wenn er am siebten Tag wiederkommt und sieht, dass sich der Befall am Mauerwerk ausgebreitet hat,40 dann muss er anordnen, die befallenen Steine auszubrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen.41 Die Innenwände des Hauses lässt er abkratzen und den Lehm ebenfalls außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten.42 Dann werden die herausgebrochenen Steine durch andere ersetzt, und das Haus wird mit neuem Lehm verputzt.43 Wenn aber der Befall wieder auftritt, nachdem man die alten Steine herausgebrochen, den Lehm abgekratzt und das Haus neu verputzt hat,44 kommt der Priester und schaut es sich erneut an. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen hartnäckigen Schimmelpilz, der nicht wieder verschwindet; das Haus bleibt unrein.45 Man muss es abreißen und den Schutt – die Steine, die Balken und den Lehm – an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.46 Wer das Haus betritt, während es verschlossen bleiben soll, ist unrein bis zum Abend.47 Wer in dem Haus schläft oder isst, muss danach seine Kleider waschen.48 Wenn aber der Priester sieht, dass sich der Pilzbefall am Haus nicht ausgebreitet hat, nachdem es neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, denn der Schimmelpilz ist verschwunden.49 Er holt dann zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop, um das Haus von seiner Unreinheit zu befreien.50 Den einen Vogel tötet er über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser, um das Blut des Tieres aufzufangen.51 Dann nimmt er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinrote Wolle und den lebenden Vogel und taucht alles in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem Wasser vermischt hat. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser das Haus.52 So befreit er es von aller Unreinheit, die auf ihm lastet.53 Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. So sorgt er dafür, dass das Haus wieder als rein gelten darf.54-56 Diese Vorschriften gelten für jede Art von krankhaftem oder schädlichem Befall, nämlich für Hautkrankheiten wie Aussatz, Geschwüre, Ausschläge und Flecken sowie für Schimmelpilz an Kleidung und Häusern.57 Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, wann ein Mensch oder ein Gegenstand unrein oder rein ist.«

3.Mose 14

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR sprach zu Mose:2 »Die folgenden Anweisungen gelten für einen Kranken, der unter einer ansteckenden Hautkrankheit[1] gelitten hat und wieder für rein erklärt werden will: Er muss zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,40; Lk 5,12; Lk 17,12)3 der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Stellt der Priester fest, dass die ansteckende Hautkrankheit abgeheilt ist, (3Mo 13,46)4 soll er für die Reinigung des Geheilten zwei reine, lebende Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop holen lassen. (3Mo 14,6; 4Mo 19,6)5 Dann soll der Priester einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[2] gefüllt ist, ausbluten lassen.6 Den lebenden Vogel soll er dann mit dem Zedernholz, der karmesinfarbenen Wolle und dem Ysop in das mit dem lebendigen Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen. (Ps 51,9)7 Anschließend soll er den Geheilten, der gereinigt werden soll, siebenmal mit dem Blut des Vogels besprengen und ihn dann für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er fliegen lassen.8 Der Geheilte soll seine Kleider waschen, sich das Haar vollständig scheren und sich baden. Dann ist er rein und darf ins Lager zurückkehren. Allerdings soll er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes verbringen. (3Mo 14,9; 4Mo 8,7)9 Am siebten Tag muss er sich erneut das gesamte Haar scheren, einschließlich des Bartes und der Augenbrauen, sodass alle Haare abgeschnitten werden, seine Kleider waschen und sich baden. Dann ist er rein. (3Mo 13,33; 3Mo 14,8; 4Mo 6,9)10 Am achten Tag soll der Geheilte zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein einjähriges fehlerloses weibliches Lamm nehmen, dazu drei Krug feines Mehl und einen Becher[3] Öl als Speiseopfer. (3Mo 23,12; 4Mo 6,10; Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14)11 Der Dienst tuende Priester soll den Geheilten, der sich reinigen lässt, zusammen mit den Opfergaben in die Gegenwart des HERRN an den Eingang des Zeltes Gottes bringen.12 Der Priester soll eines der männlichen Lämmer zusammen mit dem Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem HERRN als Weihegaben in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen. (2Mo 29,24)13 Dann soll er das Lamm dort an dem heiligen Ort schlachten, wo auch die Sündopfer und die Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester, es ist besonders heilig. (3Mo 1,11; 3Mo 6,17)14 Dann soll der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, die sich reinigen lässt, streichen. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15 Anschließend soll der Priester sich etwas von dem Becher Öl in seine linke Hand gießen.16 Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl tauchen und es siebenmal vor dem HERRN versprengen.17 Danach soll er etwas von dem in seiner linken Hand verbliebenen Öl an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, über das Blut des Schuldopfers, streichen.18 Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen und so Wiedergutmachung für ihn schaffen.19 Dann soll der Priester das Sündopfer bringen, um dadurch dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung für seine Unreinheit zu schaffen. Danach soll der Priester das Brandopfer schlachten20 und es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar darbringen. Auf diese Weise soll er Wiedergutmachung für den Geheilten schaffen und dieser wird rein sein. (3Mo 14,8)21 Falls jemand zu arm ist, soll er nur ein männliches Lamm als Schuldopfer und nur einen Krug[4] feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer und einen Becher Öl bringen. Das Schuldopfer soll in einer symbolischen Opferhandlung hin und her geschwungen werden und so Wiedergutmachung für den Betreffenden, der sich reinigen lässt, schaffen. (3Mo 5,7; 3Mo 12,8)22 Er soll außerdem zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, je nachdem, was er sich leisten kann. Ein Vogel soll als Sündopfer und der andere als Brandopfer dienen. (3Mo 5,7)23 Am achten Tag, nachdem er für rein erklärt wurde, soll der Geheilte dem Priester die Opfergaben zum Eingang des Zeltes Gottes in die Gegenwart des HERRN bringen. (3Mo 14,11)24 Der Priester soll das für das Schuldopfer bestimmte Lamm und den Becher Öl nehmen und sie vor dem HERRN als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen.25 Dann soll der Priester das Lamm für das Schuldopfer schlachten und etwas von dem Blut des Tieres an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt. (3Mo 14,14)26 Danach soll der Priester sich etwas von dem Öl in seine linke Hand gießen.27 Er soll mit seinem rechten Zeigefinger etwas von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor dem HERRN versprengen.28 Sodann soll der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand über das Blut auf dem rechten Ohrläppchen, dem Daumen der rechten Hand und der großen Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt.29 Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen, um so Wiedergutmachung für ihn zu schaffen.30 Dann soll der Priester eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben – je nachdem, was die Person sich leisten konnte – darbringen.31 Eines der Tiere dient als Sündopfer und das andere als Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. Auf diese Weise soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen.32 Dies sind die Anweisungen zur Reinigung derer, die von einer ansteckenden Hautkrankheit genesen sind, sich jedoch das vollständige Opfer nicht leisten können.«33 Weiter sprach der HERR zu Mose und Aaron:34 »Wenn ihr nach Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich dort an einem Haus Schimmel[5] entstehen lasse, (1Mo 17,8; 4Mo 32,22; 5Mo 7,1)35 soll der Besitzer des befallenen Hauses zum Priester gehen und ihm mitteilen: ›Mein Haus ist vermutlich vom Schimmel befallen.‹ (Ps 91,10)36 Der Priester soll das Haus völlig ausräumen lassen, bevor er kommt und den Fleck begutachtet, damit nicht alles, was sich darin befindet, unrein wird. Dann soll er hineingehen, um das Haus zu untersuchen.37 Wenn er die befallene Stelle begutachtet und es sich um grünliche oder rötliche Flecken an den Wänden des Hauses handelt, die nicht nur oberflächlich sind, sondern tiefer in die Wände zu gehen scheinen,38 soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen.39 Am siebten Tag soll er wiederkommen und es erneut untersuchen. Hat der Schimmel sich inzwischen an den Wänden des Hauses ausgebreitet, (3Mo 13,5)40 dann soll der Priester die befallenen Steine aus der Wand herausbrechen und anschließend zu einem unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen lassen.41 Danach soll er innen die ganzen Wände im Haus abkratzen lassen; der abgekratzte Lehm soll dann auch an den unreinen Ort außerhalb der Stadt gebracht werden.42 Anschließend soll man neue Steine nehmen, diese anstelle der entfernten Steine einfügen und die Wände mit frischem Lehm neu verputzen.43 Bricht der Schimmel jedoch noch einmal im Haus aus, nachdem die Steine herausgebrochen und die Wände abgeschabt und frisch verputzt wurden,44 soll der Priester erneut kommen, um das Haus zu untersuchen. Stellt er dabei fest, dass sich der Schimmel weiter ausgebreitet hat, handelt es sich um einen bösartigen Schimmel und das Haus ist unrein.45 Es muss abgerissen werden. Danach sollen alle Steine, das Holz und der Lehm aus der Stadt heraus an den unreinen Ort gebracht werden. (3Mo 14,41)46 Jeder, der das Haus betritt, während es abgeschlossen ist, wird bis zum Abend unrein.47 Jeder, der in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen.48 Stellt der Priester bei seiner Besichtigung fest, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, nachdem das Haus neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, da der Schimmelbefall eindeutig verschwunden ist.49 Um das Haus zu reinigen, soll der Priester zwei Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop nehmen. (3Mo 14,4; 4Mo 19,6)50 Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[6] gefüllt ist, ausbluten lassen.51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinfarbene Wolle und den lebenden Vogel in das mit dem lebendigen Wasser gemischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen und das Haus damit siebenmal besprengen.52 Wenn er das Haus auf diese Weise gereinigt hat,53 soll er den noch lebenden Vogel fliegen lassen. Auf diese Weise soll er das Haus reinigen, dann wird es rein sein.54 Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit den verschiedenen ansteckenden Hautkrankheiten[7] und Schimmelbefall[8],55 egal, ob Kleider oder Häuser davon befallen sind56 oder ob es sich um angeschwollene Hautpartien, Ausschläge oder helle Flecken auf der Haut handelt. (3Mo 13,2)57 Diese Anweisungen sollen immer dann befolgt werden, wenn ansteckende Hautkrankheiten oder Schimmelbefall auftreten, um zu entscheiden, ob etwas rein oder unrein ist.«

3.Mose 14

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:2 Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden. (Lk 5,14; Lk 17,14)3 Und der Priester soll [dafür] hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, dass das Mal des Aussatzes an dem Aussätzigen heil geworden ist, (3Mo 13,13)4 so soll der Priester gebieten, dass man für den, der gereinigt werden soll, zwei lebendige Vögel bringt, die rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; (2Mo 12,22; 4Mo 19,6; Hebr 9,19)5 und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schächtet in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser. (Jer 17,13; Joh 4,10; Joh 4,14)6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschächtet worden ist; (Joh 14,19; Röm 4,25; Hebr 1,3; Offb 1,18)7 und er soll denjenigen siebenmal besprengen, der vom Aussatz gereinigt werden soll, und ihn so reinigen; und den lebendigen Vogel soll er in das freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,19; 4Mo 19,18; 2Kön 5,10; Ps 51,9; Hes 36,25; Hebr 9,13)8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich im Wasser baden; so ist er rein. Danach darf er in das Lager gehen; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seines Zeltes bleiben. (3Mo 11,25; 3Mo 13,6; 4Mo 8,7; 4Mo 12,15; Eph 5,26; Hebr 10,22)9 Und am siebten Tag soll er dann alle seine Haare abschneiden auf dem Haupt, am Bart und an den Augenbrauen, alle seine Haare soll er abschneiden; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.10 Und am achten Tag soll er zwei makellose Lämmer nehmen und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl angerührt, und ein Log Öl. (3Mo 2,1; 3Mo 15,14; 3Mo 15,29; 4Mo 15,4; 4Mo 15,6; 4Mo 28,13)11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der gereinigt werden soll, und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor den Eingang der Stiftshütte; (3Mo 8,3)12 und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es als Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl und soll es als Webopfer vor dem HERRN hin und her weben. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13 Danach soll er das Lamm schächten an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig. (3Mo 7,2; 3Mo 7,6)14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3Mo 8,23)15 Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und [es] in seine eigene linke Hand gießen, (3Mo 14,26)16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3Mo 8,11; 3Mo 14,27)17 Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,28)18 Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN. (3Mo 14,29)19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten. (3Mo 4,31; 3Mo 4,35; 3Mo 14,20)20 Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein.21 Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, (3Mo 5,7; 3Mo 5,11; 3Mo 12,8; 3Mo 14,19)22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.23 Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den HERRN.24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem HERRN weben als ein Webopfer.25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;26 und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen, (3Mo 14,15)27 und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN. (3Mo 14,16)28 Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,17)29 Den Rest des Öls in seiner Hand aber soll der Priester dem zu Reinigenden auf das Haupt gießen, um für ihn Sühnung zu erwirken vor dem HERRN. (3Mo 14,18)30 Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was seine Hand aufbringen kann — (3Mo 12,8; 3Mo 14,22; Lk 2,24)31 eben das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer; und so soll der Priester Sühnung erwirken vor dem HERRN für den, der gereinigt werden soll. (3Mo 5,7; 3Mo 14,22; 3Mo 15,15; 3Mo 15,30)32 Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört. (Ps 72,13; Ps 113,7; Mt 11,5)33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege, (1Mo 17,8; 3Mo 20,24; 2Kön 5,27; Ps 127,1; Kla 3,37)35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus. (2Kön 20,15; Ps 91,9; Spr 3,33; Sach 5,4)36 Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen. (Hag 2,13)37 Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand, (3Mo 13,3; 3Mo 13,20; 3Mo 13,43; 3Mo 13,50)38 so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen. (3Mo 13,4; 3Mo 13,50)39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und wenn er nachsieht und findet, dass die Plage an der Wand des Hauses weitergefressen hat, (3Mo 13,5)40 so soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausbricht, an denen das Mal ist, und dass man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort wirft; (Mt 5,29; 1Kor 5,6; 1Kor 5,13)41 das Haus aber soll man inwendig ringsum abschaben, und den Verputz, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten. (3Mo 14,40; 3Mo 14,45; Jes 65,3; Offb 22,15)42 Und man nehme andere Steine und setze sie an die Stelle jener Steine und nehme anderen Mörtel und verputze das Haus.43 Wenn dann die Plage wiederkommt und am Haus ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, dass die Plage am Haus weitergefressen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Haus, und es ist unrein. (3Mo 13,51)45 Dann soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Haus, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort bringen. (3Mo 14,41; 5Mo 13,12; 2Kön 10,16)46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 17,15; 3Mo 22,6; 1Kor 15,33)47 Und wer in dem Haus schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen. (3Mo 14,8)48 Wenn aber der Priester beim Betreten [des Hauses] sieht, dass sich die Plage am Haus nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus [neu] verputzt wurde, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn die Plage ist heil geworden. (3Mo 13,6; Hi 5,18; 1Kor 6,11)49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (3Mo 14,4)50 und er soll den einen Vogel schächten in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser, (3Mo 14,5)51 und er soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und sie in das Blut des geschächteten Vogels tauchen und in das lebendige Wasser, und er soll das Haus siebenmal besprengen. (3Mo 14,6; Ps 51,9)52 Und so soll er das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin;53 und er lasse den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen und erwirke Sühnung für das Haus; so ist es rein. (3Mo 13,58; 3Mo 14,7; 3Mo 14,19)54 Dies ist das Gesetz über alle Arten der Aussatz-Plage und über den Schorf, (3Mo 6,2; 3Mo 7,37; 3Mo 13,2; 3Mo 13,30; 3Mo 13,59; 3Mo 14,34)55 auch über den Aussatz der Kleidungsstücke und der Häuser (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)56 und über das Hautmal, den Ausschlag und die hellen Flecken, (3Mo 13,2)57 um Belehrung zu geben, wann sie für rein und wann für unrein zu erklären sind. Es ist das Gesetz vom Aussatz. (3Mo 10,10; 3Mo 14,54; 5Mo 24,8; Hes 44,23)