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3.Mose 14

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk

Kultische Wiedereingliederung

1 Der HERR sprach zu Mose: (Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14; Lk 17,14) 2 Das ist die Weisung für den Aussätzigen, wenn er für rein erklärt wird: Man soll ihn zum Priester führen 3 und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussätzige von seinem Aussatz geheilt ist, 4 soll er anordnen, dass man für den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt. (4Mo 19,6; Ps 51,9) 5 Dann soll er anordnen, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten. 6 Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen. 7 Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und ihn für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er ins freie Feld schicken. (3Mo 16,22) 8 Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 9 Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Körper in Wasser gebadet hat, ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjähriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt als Speiseopfer und ein Log Öl nehmen. 11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem HERRN aufstellen. 12 Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beide als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben. 13 Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Sünd- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort; denn das Schuldopfer gehört wie das Sündopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges. 14 Der Priester soll etwas Blut vom Schuldopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 15 Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen. 16 Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Öl vor dem HERRN verspritzen. 17 Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übrig gebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll der Priester für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken. 19 Nun soll der Priester das Sündopfer durchführen und für den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit Versöhnung erwirken. Danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen und für den betreffenden Menschen Versöhnung erwirken. So ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll er einen Widder als Schuldopfer für das Erhebungsopfer nehmen, um für ihn Versöhnung zu erwirken. Er soll nur ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt und ein Log Öl als Speiseopfer nehmen, 22 und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben bringen, von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll. 23 Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN bringen. 24 Der Priester soll den Widder des Schuldopfers und das Log Öl nehmen und als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben. 25 Hat er diesen Widder des Schuldopfers geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Der Priester soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen 27 und etwas von diesem Öl, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem HERRN verspritzen. 28 Dann soll der Priester etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken. 30 Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder Felsentauben 31 als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit für den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem HERRN Versöhnung erwirken. 32 Das ist die Weisung für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen. 33 Der HERR sprach zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, ein Anzeichen von Aussatz auftreten, 35 so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen. 36 Der Priester soll anordnen, dass man das Haus räumt, bevor er kommt, um das Anzeichen zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu untersuchen. 37 Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses grünlich-gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden, 38 so soll der Priester aus dem Haus zum Eingang des Hauses hinausgehen und das Haus für sieben Tage abschließen. 39 Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Untersuchung fest, dass sich das Anzeichen an den Hausmauern ausgebreitet hat, 40 so ordne er an, die Steine, die von dem Anzeichen befallen sind, herauszureißen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen. 41 Dann soll er die Innenwände des Hauses abkratzen lassen und man soll den so entfernten Mörtel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schütten. 42 Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Mörtel verputzen. 43 Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Anzeichen bricht wieder aus, 44 soll der Priester kommen, um es zu untersuchen. Stellt er fest, dass sich das Anzeichen an dem Haus ausgebreitet hat, so ist bösartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein. 45 Man soll es niederreißen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Mörtelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort. 46 Jeder, der das Haus während der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend. 47 Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen. 48 Kommt aber der Priester, um das Anzeichen zu untersuchen, und stellt fest, dass sich das Anzeichen, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus für rein erklären, denn das Anzeichen ist abgeheilt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen. 50 Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß mit Quellwasser schlachten. 51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und, 52 nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigt hat, 53 den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld schicken. So erwirkt er Sühne für das Haus und es ist wieder rein. 54 Das ist die Weisung für jedes Anzeichen von Aussatz und Flechte, 55 von Aussatz an Kleidern und Häusern, 56 von Geschwülsten, Ausschlag und hellen Flecken, 57 zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist die Weisung über den Aussatz. 

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift
© 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart
Alle Rechte vorbehalten.
Die Herausgeber sind: (Erz-)Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz u.a.
Herausgebender Verlag: Katholische Bibelanstalt GmbH

www.bibelwerk.de

3.Mose 14

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich

Anweisung für Geheilte

1 Und der HERR sprach zu Mose: 2 Dies soll die Weisung sein für den Aussätzigen, für den Tag seiner Reinigung. Er soll zum Priester gebracht werden. (Mt 8,4; Mk 1,44) 3 Und der Priester soll vor das Lager hinausgehen, und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das Aussatzmal des Aussätzigen verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. (4Mo 19,6) 5 Und der Priester lasse den einen Vogel schlachten über einem Tongefäss mit frischem Wasser. (3Mo 14,50) 6 Er soll den lebenden Vogel und das Zedernholz nehmen, das Karmesin und den Ysop und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut jenes Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Und er soll den, der sich vom Aussatz reinigen lässt, siebenmal besprengen und ihn so reinigen. Den lebenden Vogel aber soll er auf freiem Feld fliegen lassen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,22) 8 Der aber, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen und sein ganzes Haar scheren, und er selbst soll sich mit Wasser waschen, so wird er rein. Und danach darf er wieder ins Lager kommen, er muss aber sieben Tage ausserhalb seines Zelts bleiben. (3Mo 13,6; 4Mo 8,7) 9 Und am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, das Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare soll er scheren. Und er soll seine Kleider waschen und soll seinen Leib mit Wasser waschen, so wird er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei makellose männliche Lämmer und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm nehmen und drei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, als Speiseopfer und ein Log Öl. (3Mo 2,1) 11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigen lässt, mit den Gaben vor den HERRN treten lassen, an den Eingang des Zelts der Begegnung. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem HERRN als Weihegabe hin und her schwingen. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27) 13 Er soll aber das Lamm dort schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an der heiligen Stätte. Denn wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester. Es ist hochheilig. (3Mo 7,7) 14 Und der Priester soll etwas vom Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester streiche es an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses. (3Mo 8,23; 3Mo 14,17) 15 Dann soll der Priester etwas von dem Log Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand giessen. 16 Und der Priester soll den rechten Finger in das Öl in seiner linken Hand tauchen und mit dem Finger siebenmal etwas von dem Öl vor dem HERRN versprengen. (3Mo 4,6) 17 Vom Rest des Öls in seiner Hand aber streiche der Priester etwas an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,14) 18 Und was übrig bleibt vom Öl in der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt dessen giessen, der sich reinigen lässt. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN. (3Mo 4,20) 19 Dann soll der Priester das Sündopfer darbringen und für den, der sich reinigen lässt, Sühne erwirken für seine Unreinheit. Und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und er wird rein. 21 Ist er aber arm und reichen seine Mittel dafür nicht aus, soll er ein männliches Lamm nehmen, als Schuldopfer, als Weihegabe, um Sühne für sich zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, als Speiseopfer und ein Log Öl (3Mo 5,7) 22 und zwei Turteltauben oder zwei Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. 23 Und am achten Tag soll er sie zu seiner Reinigung dem Priester bringen, an den Eingang des Zelts der Begegnung, vor den HERRN. (3Mo 15,14) 24 Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer und das Log Öl nehmen, und der Priester soll beides vor dem HERRN als Weihegabe hin und her schwingen. 25 Dann soll er das Lamm für das Schuldopfer schlachten. Und der Priester soll etwas vom Blut des Schuldopfers nehmen und es an das rechte Ohrläppchen dessen streichen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses. (3Mo 14,14) 26 Von dem Öl aber soll der Priester etwas in seine eigene linke Hand giessen. 27 Und der Priester soll mit dem rechten Finger siebenmal etwas von dem Öl in seiner linken Hand vor dem HERRN versprengen. 28 Dann streiche der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, an dieselbe Stelle wie das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,14) 29 Und was übrig bleibt von dem Öl in der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt dessen giessen, der sich reinigen lässt, um Sühne für ihn zu erwirken vor dem HERRN. 30 Dann soll er von den Turteltauben oder von den Tauben, die er aufbringen kann, 31 die eine als Sündopfer darbringen und die andere als Brandopfer, zusammen mit dem Speiseopfer. So soll der Priester für den, der sich reinigen lässt, Sühne erwirken vor dem HERRN.[1] 32 Dies ist die Weisung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel nicht für mehr ausreichen bei seiner Reinigung. 

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus im Land, das ihr besitzt, ein Aussatzmal auftreten, (5Mo 32,49) 35 so soll der Besitzer des Hauses kommen und dem Priester melden: An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal. 36 Dann soll der Priester das Haus ausräumen lassen, bevor der Priester hineingeht, um das Mal zu untersuchen. So wird nicht alles unrein, was im Haus ist. Danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu untersuchen. 37 Und er soll das Mal untersuchen. Wenn das Mal an den Wänden des Hauses aus grünlichen oder rötlichen Einbuchtungen besteht, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3Mo 13,3) 38 soll der Priester aus dem Haus treten, vor den Eingang des Hauses, und das Haus für sieben Tage verschliessen. (3Mo 13,4) 39 Am siebten Tag aber soll der Priester wiederkommen und es untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll der Priester die Steine, an denen das Mal ist, herausbrechen und vor der Stadt an einen unreinen Ort werfen lassen. 41 Das Haus aber soll er innen ringsum abkratzen lassen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, soll man draussen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten. 42 Dann soll man andere Steine nehmen und anstelle der herausgebrochenen Steine einfügen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus verputzen. 43 Bricht dann das Mal am Haus von neuem aus, nachdem man die Steine herausgebrochen und das Haus abgekratzt und wieder verputzt hat, 44 soll der Priester kommen und es untersuchen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein. (3Mo 13,51) 45 Dann soll man das Haus abreissen, seine Steine, seine Balken und den ganzen Lehm des Hauses, und es vor die Stadt an einen unreinen Ort schaffen. 46 Wer aber das Haus, während es abgesperrt ist, betritt, ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24) 47 Und wer in dem Haus schläft, muss seine Kleider waschen. Auch wer in dem Haus isst, muss seine Kleider waschen. 48 Kommt aber der Priester und untersucht es und das Mal an dem Haus hat sich nicht ausgebreitet, nachdem das Haus neu verputzt worden ist, soll der Priester das Haus für rein erklären, denn das Mal ist verheilt. 49 Dann soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen, um das Haus zu entsündigen. 50 Und er soll den einen Vogel über einem Tongefäss mit frischem Wasser schlachten. (3Mo 14,5) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel und es in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen. 52 So soll er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen. 53 Den lebenden Vogel aber soll er vor der Stadt auf freiem Feld fliegen lassen. So soll er Sühne erwirken für das Haus, und es wird rein. 54 Dies ist die Weisung jedes Aussatzmal und die Flechte betreffend, (3Mo 13,3) 55 den Aussatz an Kleidern und an Häusern, (3Mo 13,34; 3Mo 13,47) 56 die Schwellung, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 zur Unterweisung, wann etwas unrein und wann etwas rein ist. Dies ist die Weisung betreffend den Aussatz. (3Mo 10,10) 

Die Zürcher Bibel (Ausgabe 2007) verwenden wir mit freundlicher Genehmigung des Verlags der Zürcher Bibel beim Theologischen Verlag Zürich, bei dem auch das Copyright für diese Bibelübersetzung liegt.

3.Mose 14

Das Buch

von SCM Verlag

Das Kapitel ist in dieser Übersetzung nicht verfügbar.

3.Mose 14

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft

Bestimmungen für die Reinerklärung von Aussätzigen

1-2 Der HERR sagte Mose auch, wie zu verfahren ist, damit ein Aussätziger,[1] der geheilt ist, wieder als rein gelten kann.[2] Der Betreffende wird zum Priester gebracht, (Mk 1,44) 3 der dazu vor das Lager hinausgeht. Wenn der Priester feststellt, dass der Kranke von seinem Aussatz geheilt ist, 4 ordnet er an, dass zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop gebracht werden. 5 Er lässt den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser schlachten. 6 Dann wirft er das Zedernholz, die Karmesinfarbe und den Ysop in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den lebenden zweiten Vogel hinein. 7 Mit der Mischung besprengt er den Genesenen siebenmal und erklärt ihn für rein; den Vogel lässt er fortfliegen. 8 Dann wäscht der Genesene seine Kleider, er lässt sein gesamtes Haar scheren und spült sich mit Wasser ab. Nun ist er rein und er darf ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. 9 Am siebten Tag muss er sein Haar nochmals scheren lassen, das Kopf- und Barthaar, die Augenbrauen und die Haare am übrigen Körper, er muss seine Kleider waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er endgültig rein. 10 Am achten Tag nimmt der Genesene zwei fehlerfreie junge Schafböcke und ein fehlerfreies einjähriges Schaf sowie als Speiseopfer 3/10 Efa (3,5 Kilo) Weizenmehl mit Olivenöl vermengt und außerdem 1/12 Hin (1/3 Liter) Olivenöl. 11 Der Priester führt ihn mit seinen Opfergaben zum Eingang des Heiligen Zeltes und stellt ihn vor den HERRN. 12 Der erste Schafbock und das Öl sind für das Wiedergutmachungsopfer bestimmt. Der Priester übereignet diese Opfergaben symbolisch dem HERRN 13 und schlachtet dann den Schafbock an geweihter Stätte, dort, wo die Sühne- und Brandopfertiere geschlachtet werden. Genau wie das Sühneopfer fällt das Wiedergutmachungsopfer dem Priester zu; es ist etwas besonders Heiliges. (4Mo 18,8) 14 Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und betupft damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. 15 Von dem Öl gießt er sich etwas in die hohle linke Hand, 16 taucht den rechten Zeigefinger hinein und sprengt damit siebenmal an den Altar. 17 Dann betupft er damit dem Genesenen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe 18 und streicht ihm den Rest des Öls in seiner Hand auf den Kopf. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird. 19 Dann bringt der Priester das Schaf als Sühneopfer dar und befreit so den Genesenen von dem Makel, der ihm wegen seiner Unreinheit anhaftet. Danach schlachtet er den zweiten Schafbock für das Brandopfer 20 und verbrennt ihn zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. So nimmt der Priester die Unreinheit des Genesenen weg und er ist wieder rein. 21 Ist jemand zu arm für diese Opfergaben, so muss er nur den einen Schafbock aufbringen, der als Wiedergutmachungsopfer dient und dem HERRN symbolisch übereignet wird, damit alles ins Reine kommt. Dazu nimmt er als Speiseopfer 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Mehl mit Öl vermengt und 1/12 Hin (1/3 Liter) Öl (3Mo 12,7) 22 sowie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine für das Sühneopfer, die andere für das Brandopfer. 23 Er bringt dies alles am achten Tag zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes und tritt damit vor den HERRN. 24 Der Priester nimmt den Schafbock für das Wiedergutmachungsopfer sowie das Öl und übereignet beides symbolisch dem HERRN. 25-31 Darauf schlachtet er den Bock und verfährt mit dem Blut und dem Öl genau wie im vorangehenden Fall. Dann bringt er die eine Taube als Sühneopfer dar, die andere als Brandopfer, und dazu das Speiseopfer. So sorgt er dafür, dass zwischen dem Genesenen und dem HERRN alles wieder ins Reine gebracht wird. 32 Nach dieser Vorschrift ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um ein größeres Opfer für seine Reinigung aufzubringen. 

Bestimmungen für Befall an Häusern

33 Weiter sagte der HERR zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land kommt, das der HERR euch zum Eigentum gibt, und der HERR lässt an einem Haus Schwamm auftreten, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: »An meinem Haus ist etwas, das wie Aussatz aussieht.« 36 Bevor der Priester in das Haus geht, lässt er es ausräumen. Sonst muss, wenn der Verdacht zutrifft, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an der Wand gelblich grüne oder rötliche Flecken sind, die tiefer liegen als die übrige Wand, 38 so versperrt er das Haus für sieben Tage. 39 Stellt er danach fest, dass die Flecken an der Wand sich ausgedehnt haben, 40 so lässt er die Steine, die davon befallen sind, herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz werfen. 41 Die Innenwände werden ringsum abgekratzt und der Putz wird ebenfalls an einen unreinen Platz vor der Stadt geworfen. 42 Dann werden andere Steine anstelle der alten eingesetzt und das Haus wird neu verputzt. 43 Kommen die Flecken danach wieder zum Vorschein 44 und der Priester stellt fest, dass sie sich ausbreiten, so ist es fressender Schwamm. Das Haus ist unrein; 45 es muss niedergerissen werden. Steine, Balken und Putz werden an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft. 46 Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend. 47 Wer dort schläft oder isst, wird unrein und muss seine Kleider waschen. 48 Stellt der Priester jedoch fest, dass die Flecken nicht wieder aufgetreten sind, nachdem der Putz erneuert wurde, erklärt er das Haus für rein; der Befall ist völlig beseitigt. 49 Um das Haus vollends rein zu machen, nimmt er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfarbe und Ysop. 50 Er schlachtet den einen Vogel über einer Tonschale mit Quellwasser, 51 wirft das Zedernholz, den Ysop und die Karmesinfarbe in das mit dem Wasser vermischte Blut und taucht auch den anderen Vogel hinein. Mit der Mischung besprengt er das Haus siebenmal. 52-53 Dann lässt er den lebenden Vogel aus der Stadt hinausfliegen. So nimmt er die Unreinheit von dem Haus und es ist wieder rein. 54-57 Nach diesen Weisungen soll der Priester Hautausschläge bei Menschen und Flecken an Stoffen und Häusern beurteilen und entscheiden, ob der erkrankte Mensch oder der befallene Gegenstand rein oder unrein ist. 

Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

3.Mose 14

Hoffnung für alle

von Biblica

Reinigungsopfer für vom Aussatz Geheilte

1 Der HERR sprach zu Mose: 2 »Wenn ein Aussätziger gesund geworden ist und für rein erklärt werden will, dann gelten folgende Anweisungen: Er muss zum Priester gebracht werden, 3 der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Ist der Kranke wirklich wieder gesund geworden, 4 lässt der Priester für ihn zwei lebende, reine Vögel bringen sowie Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop. 5 Auf Anweisung des Priesters wird ein Vogel über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser getötet, um das Blut des Tieres aufzufangen. 6 Den lebenden Vogel nimmt der Priester in die Hand und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem frischen Quellwasser vermischt hat. 7 Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser den Geheilten und erklärt ihn für rein. Den lebenden Vogel lässt er fliegen. 8 Der Geheilte wäscht seine Kleider, rasiert alle seine Haare ab und wäscht sich; danach ist er rein. Er darf wieder ins Lager kommen, soll aber sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten. 9 Am siebten Tag rasiert er noch einmal den Kopf, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare. Nachdem er seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, ist er endgültig rein. 10 Am achten Tag sucht er zwei männliche Lämmer und ein einjähriges weibliches Lamm aus, alles fehlerlose Tiere; zusätzlich bringt er für das Speiseopfer vier Kilogramm feines Weizenmehl, mit Öl vermengt, sowie einen halben Liter Öl. 11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, führt den Mann mit seinen Opfergaben zum Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart. 12 Eines der Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester weiht sie mir, dem HERRN, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt. 13 Dann schlachtet er das Lamm am Eingang des heiligen Zeltes, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer steht das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig. 14 Der Priester nimmt etwas vom Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden möchte, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. 15 Nun gießt er etwas Öl in die linke Hand, 16 taucht einen Finger der rechten Hand hinein und besprengt damit siebenmal den Altar. 17 Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat. 18 Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen. 19 Dann bringt er das Sündopfer dar, um den Geheilten von aller Verunreinigung und Schuld zu befreien. Anschließend schlachtet er das Tier für das Brandopfer 20 und verbrennt das Speise- und das Brandopfer auf dem Altar. So bewirkt er, dass der Betreffende wieder als rein gelten darf. 21 Wenn jemand zu arm ist und sich die Opfergaben nicht leisten kann, bringt er nur ein Lamm für das Schuldopfer. Es soll mir, dem Herrn, geweiht werden, damit ich dem Geheilten seine Schuld vergebe. Als Speiseopfer genügen in einem solchen Fall eineinhalb Kilogramm feines, mit Öl vermengtes Mehl sowie ein halber Liter Öl. 22 Wenn der Mann es aufbringen kann, kommen noch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben dazu, eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer. 23 Am achten Tag, wenn er für rein erklärt werden möchte, bringt er diese Opfergaben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart. 24 Der Priester nimmt das Lamm und den halben Liter Öl entgegen und schwingt sie vor dem Heiligtum hin und her, um sie mir, dem HERRN, zu weihen. 25 Dann schlachtet er das Lamm für das Schuldopfer und streicht dem Geheilten etwas von dem Blut auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. 26 Anschließend gießt er Öl in die linke Hand 27 und sprengt etwas davon mit einem Finger der rechten Hand siebenmal an den Altar. 28 Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat. 29 Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen. 30-31 Dann bringt er eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, zusammen mit den Speiseopfergaben. So befreit der Priester den Mann von seiner Unreinheit und sorgt dafür, dass ich, der HERR, ihm seine Schuld vergebe. 32 Diese Bestimmungen gelten für einen vom Aussatz Geheilten, der die volle Opfergabe für seine Reinigung nicht aufbringen kann.« 

Schimmelpilzbefall an Häusern

33 Der HERR sprach zu Mose und Aaron: 34 »Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch als euer Eigentum schenken will, und ich lasse dort an einem Haus Schimmelpilz entstehen, 35 dann soll der Besitzer seinen Verdacht dem Priester melden. 36 Dieser ordnet an, das Haus auszuräumen, ehe er kommt, um den Befall zu untersuchen. Denn sonst müsste, falls es ein Pilzbefall ist, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Nun kommt der Priester, um sich das Haus anzusehen. 37 Entdeckt er im Mauerwerk rötliche oder grünliche Vertiefungen, 38 verlässt er das Haus und verschließt es für sieben Tage. 39 Wenn er am siebten Tag wiederkommt und sieht, dass sich der Befall am Mauerwerk ausgebreitet hat, 40 dann muss er anordnen, die befallenen Steine auszubrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen. 41 Die Innenwände des Hauses lässt er abkratzen und den Lehm ebenfalls außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten. 42 Dann werden die herausgebrochenen Steine durch andere ersetzt, und das Haus wird mit neuem Lehm verputzt. 43 Wenn aber der Befall wieder auftritt, nachdem man die alten Steine herausgebrochen, den Lehm abgekratzt und das Haus neu verputzt hat, 44 kommt der Priester und schaut es sich erneut an. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen hartnäckigen Schimmelpilz, der nicht wieder verschwindet; das Haus bleibt unrein. 45 Man muss es abreißen und den Schutt – die Steine, die Balken und den Lehm – an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen. 46 Wer das Haus betritt, während es verschlossen bleiben soll, ist unrein bis zum Abend. 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, muss danach seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester sieht, dass sich der Pilzbefall am Haus nicht ausgebreitet hat, nachdem es neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, denn der Schimmelpilz ist verschwunden. 49 Er holt dann zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop, um das Haus von seiner Unreinheit zu befreien. 50 Den einen Vogel tötet er über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser, um das Blut des Tieres aufzufangen. 51 Dann nimmt er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinrote Wolle und den lebenden Vogel und taucht alles in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem Wasser vermischt hat. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser das Haus. 52 So befreit er es von aller Unreinheit, die auf ihm lastet. 53 Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. So sorgt er dafür, dass das Haus wieder als rein gelten darf. 54-56 Diese Vorschriften gelten für jede Art von krankhaftem oder schädlichem Befall, nämlich für Hautkrankheiten wie Aussatz, Geschwüre, Ausschläge und Flecken sowie für Schimmelpilz an Kleidung und Häusern. 57 Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, wann ein Mensch oder ein Gegenstand unrein oder rein ist.« 

Hoffnung für alle TM
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3.Mose 14

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden

Reinigungsopfer für Geheilte

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 „Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, dazu Zedernholz, Karmesin[1] und Ysop.[2] 5 Einen der beiden Vögel soll er dann über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Anschließend soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleidung waschen, alle seine Haare scheren und sich in Wasser baden. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleidung waschen und sich in Wasser baden. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu drei Liter Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und einen Becher[3] Öl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem Becher Öl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchstheilig. 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 15 Dann gieße er sich etwas aus dem Becher mit Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm das restliche Öl in seiner Hand auf den Kopf. So soll er Sühnung für ihn erwirken. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er nur ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er auch nur einen halben Liter Feinmehl, das er mit Öl vermengt hat, und einen Becher Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Offenbarungszelt und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und den Becher mit Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand 27 und versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen.“ 

Aussatz an Häusern

33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 „Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird dadurch unrein bis zum Abend. 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidung und Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz.“ 

© 2025 by Karl-Heinz Vanheiden (Textstand 2025.10)
www.derbibelvertrauen.de

3.Mose 14

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft

Reinigung nach Heilung von Aussatz

1 Der HERR sagte zu Mose: 2 »Die folgenden Anweisungen gelten für einen Menschen, der an Aussatz[1] gelitten hat und nun wieder für rein erklärt werden soll. Man soll ihn dem Priester vorstellen, (3Mo 13,2) 3 der dazu vor das Lager hinausgeht. Stellt der Priester fest, dass der Aussatz abgeheilt ist, 4 dann lässt er für den, der gereinigt werden soll, Folgendes bringen: zwei wildlebende, reine Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinrote Wolle[2] und Ysop. 5 Der Priester lässt einen der Vögel über einem Tongefäß mit frischem Wasser[3] schlachten. 6 Dann nimmt er den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels. 7 ´Mit dem blutvermischten Wasser` besprengt er siebenmal die Person, die vom Aussatz genesen ist[4], und reinigt sie so. Den lebenden Vogel lässt er fliegen. 8 Der Geheilte muss seine Kleidung waschen, seine Haare vollständig abrasieren und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er wieder rein und darf ins Lager zurückkommen, soll aber noch sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten. 9 Am siebten Tag soll er ´erneut` alle Haare abrasieren: Kopfhaare, Barthaare, Augenbrauen und die gesamte Körperbehaarung. Anschließend wäscht er seine Kleidung und spült seinen Körper mit Wasser ab. Dann ist er rein, ´muss aber dem HERRN noch ein Reinigungsopfer bringen`. 10 Am achten Tag sucht er zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm aus. Zusätzlich bringt er drei Kilogramm[5] mit Öl vermischtes Weizenmehl für das Speiseopfer sowie einen Becher[6] Öl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, führt die Person mitsamt den Opfergaben zum Eingang des Begegnungszeltes ´und stellt ihn` vor den HERRN. 12 Eins der männlichen Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester bietet beides zunächst dem HERRN als Schwingopfer dar 13 und schlachtet dann das Lamm vor dem Heiligtum an der Stelle, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Genau wie das Sündopfer fällt das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig. 14 Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. 15 Aus dem Becher mit Öl gießt er sich etwas in die linke Hand, 16 taucht seinen rechten Zeigefinger hinein und sprengt es siebenmal in Richtung des Altars[7]. 17 Anschließend streicht er etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat. 18 Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen, um für ihn Sühne beim HERRN zu erwirken. 19 Anschließend bringt der Priester das ´weibliche Lamm als` Sündopfer dar, um Sühne für den Genesenen zu erwirken ´und ihn` von seiner Unreinheit ´zu befreien`. Danach schlachtet er das ´zweite männliche Lamm für` das Brandopfer 20 und verbrennt es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. ´Durch all dies` erwirkt der Priester Sühne für den Genesenen. Er ist dann ´endgültig` rein. 21 Wenn jemand zu arm ist und ´diese Gaben` nicht aufbringen kann, ´dann fallen seine Opfergaben geringer aus`: Für das Schuldopfer bringt er ein männliches Lamm, das ´dem HERRN zunächst` als Schwingopfer dargeboten wird. ´Dann wird es geschlachtet`, um Sühne für den Genesenen zu erwirken. Als Speiseopfer genügt ein Kilogramm[8] mit Öl vermischtes Weizenmehl. Dazu kommt ein Becher[9] Öl. 22 Außerdem ´soll er` entsprechend seinen Möglichkeiten zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben ´bringen`. Eine ist für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer bestimmt. 23 Am achten Tag, an dem er gereinigt werden soll, bringt er alle seine Gaben zum Priester an den Eingang des Begegnungszeltes ´und tritt damit` vor den HERRN. 24 Der Priester nimmt das männliche Lamm, das für das Schuldopfer bestimmt ist, und den Becher[10] mit Öl und bietet beides dem HERRN als Schwingopfer dar. 25 Dann schlachtet er das Lamm und streicht ´etwas` von dem Blut an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll. 26 Anschließend gießt sich der Priester Öl in die linke Hand 27 und sprengt mit dem rechten Zeigefinger etwas davon siebenmal in Richtung des Altars. 28 Von dem Öl in seiner Hand streicht er ´außerdem ein wenig` an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe dessen, der gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Schuldopfertieres getan hat. 29 Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen. So erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für ihn. 30 Entsprechend seinen Möglichkeiten opfert der Genesene entweder zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben, 31 die eine für das Sündopfer und die andere für das Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. ´Durch all dies` erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für die Person, die gereinigt werden soll. 32 Nach diesen Anweisungen ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um die für seine Reinigung vorgeschriebenen Opfer zu bezahlen.« 

Gesetz über Schimmel an Häusern

33 Der HERR sagte zu Mose und Aaron: 34 »Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz geben werde, und ich lasse dort an einem Haus Schimmel entstehen[11], 35 dann soll der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: ›Wahrscheinlich ist mein Haus von Schimmel befallen.‹ 36 Bevor der Priester sich den Befall anschaut, lässt er das Haus ausräumen. Denn sonst müsste, wenn sich der Verdacht bestätigt, alles im Haus für unrein erklärt werden. Erst wenn alles ausgeräumt ist, betritt der Priester das Haus, um es zu untersuchen. 37 Entdeckt er an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken, die tiefer zu gehen scheinen als der Putz[12], 38 dann soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen. 39 Am siebten Tag soll er wiederkommen und das Haus erneut begutachten. Hat der Befall sich weiter ausgebreitet, 40 dann lässt er die befallenen Steine herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Die Innenwände des Hauses werden vollständig abgekratzt und der abgekratzte Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort geschüttet. 42 Dann werden neue Steine geholt und anstelle der alten eingesetzt. Anschließend verputzt man das Haus mit neuem Lehm. 43 Kommen erneut Flecken zum Vorschein, nachdem man die befallenen Steine herausgerissen, die Wände abgekratzt und alles neu verputzt hat, 44 dann soll der Priester wieder kommen und das Haus begutachten. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen fressenden Schimmel und das Haus ist unrein. 45 Man muss es abreißen und die Steine, die Balken und den Lehmputz an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen. 46 Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend. 47 Wer darin schläft oder isst, ´wird unrein und` muss seine Kleidung waschen. 48 Wenn der Priester zur Besichtigung kommt, nachdem das Haus neu verputzt wurde, und feststellt, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, soll er das Haus für rein erklären. Denn der Schimmel ist beseitigt. 49 Um die Reinigung des Hauses ´endgültig` zu vollziehen, besorgt der Priester zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und Ysop. 50 Er schlachtet den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. 51 Dann nimmt der Priester den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zederholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels. ´Mit dem blutvermischten Wasser` besprengt er siebenmal das Haus. 52 So[13] befreit er es von der Unreinheit, die auf ihm lastet. 53 Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. ´Durch all dies` erwirkt der Priester Sühne für das Haus, und es ist wieder rein.« 

Abschließende Bemerkungen

54 Dies sind die Anweisungen über ´den Umgang mit` Aussatz und Hautflechten[14], (3Mo 13,30) 55 über Schimmelbefall an Kleidung und an Häusern, 56 über Schwellungen, Ausschlag und helle Flecken ´auf der Haut`. 57 ´Mit Hilfe dieser Anweisungen` kann man beurteilen, wann ein Mensch oder ein Gegenstand rein oder unrein ist. Es ist das Gesetz über Aussatz und Schimmelbefall.[15] (3Mo 13,47; 3Mo 14,34) 

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ).
© Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz.
© Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart.
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

3.Mose 14

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag

Die Reinigung nach ansteckenden Hautkrankheiten

1 Und der HERR sprach zu Mose: 2 »Die folgenden Anweisungen gelten für einen Kranken, der unter einer ansteckenden Hautkrankheit[1] gelitten hat und wieder für rein erklärt werden will: Er muss zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,40; Lk 5,12; Lk 17,12) 3 der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Stellt der Priester fest, dass die ansteckende Hautkrankheit abgeheilt ist, (3Mo 13,46) 4 soll er für die Reinigung des Geheilten zwei reine, lebende Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop holen lassen. (3Mo 14,6; 4Mo 19,6) 5 Dann soll der Priester einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[2] gefüllt ist, ausbluten lassen. 6 Den lebenden Vogel soll er dann mit dem Zedernholz, der karmesinfarbenen Wolle und dem Ysop in das mit dem lebendigen Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen. (Ps 51,9) 7 Anschließend soll er den Geheilten, der gereinigt werden soll, siebenmal mit dem Blut des Vogels besprengen und ihn dann für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er fliegen lassen. 8 Der Geheilte soll seine Kleider waschen, sich das Haar vollständig scheren und sich baden. Dann ist er rein und darf ins Lager zurückkehren. Allerdings soll er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes verbringen. (3Mo 14,9; 4Mo 8,7) 9 Am siebten Tag muss er sich erneut das gesamte Haar scheren, einschließlich des Bartes und der Augenbrauen, sodass alle Haare abgeschnitten werden, seine Kleider waschen und sich baden. Dann ist er rein. (3Mo 13,33; 3Mo 14,8; 4Mo 6,9) 10 Am achten Tag soll der Geheilte zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein einjähriges fehlerloses weibliches Lamm nehmen, dazu drei Krug feines Mehl und einen Becher[3] Öl als Speiseopfer. (3Mo 23,12; 4Mo 6,10; Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14) 11 Der Dienst tuende Priester soll den Geheilten, der sich reinigen lässt, zusammen mit den Opfergaben in die Gegenwart des HERRN an den Eingang des Zeltes Gottes bringen. 12 Der Priester soll eines der männlichen Lämmer zusammen mit dem Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem HERRN als Weihegaben in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen. (2Mo 29,24) 13 Dann soll er das Lamm dort an dem heiligen Ort schlachten, wo auch die Sündopfer und die Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester, es ist besonders heilig. (3Mo 1,11; 3Mo 6,17) 14 Dann soll der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, die sich reinigen lässt, streichen. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23) 15 Anschließend soll der Priester sich etwas von dem Becher Öl in seine linke Hand gießen. 16 Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl tauchen und es siebenmal vor dem HERRN versprengen. 17 Danach soll er etwas von dem in seiner linken Hand verbliebenen Öl an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, über das Blut des Schuldopfers, streichen. 18 Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen und so Wiedergutmachung für ihn schaffen. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer bringen, um dadurch dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung für seine Unreinheit zu schaffen. Danach soll der Priester das Brandopfer schlachten 20 und es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar darbringen. Auf diese Weise soll er Wiedergutmachung für den Geheilten schaffen und dieser wird rein sein. (3Mo 14,8) 21 Falls jemand zu arm ist, soll er nur ein männliches Lamm als Schuldopfer und nur einen Krug[4] feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer und einen Becher Öl bringen. Das Schuldopfer soll in einer symbolischen Opferhandlung hin und her geschwungen werden und so Wiedergutmachung für den Betreffenden, der sich reinigen lässt, schaffen. (3Mo 5,7; 3Mo 12,8) 22 Er soll außerdem zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, je nachdem, was er sich leisten kann. Ein Vogel soll als Sündopfer und der andere als Brandopfer dienen. (3Mo 5,7) 23 Am achten Tag, nachdem er für rein erklärt wurde, soll der Geheilte dem Priester die Opfergaben zum Eingang des Zeltes Gottes in die Gegenwart des HERRN bringen. (3Mo 14,11) 24 Der Priester soll das für das Schuldopfer bestimmte Lamm und den Becher Öl nehmen und sie vor dem HERRN als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen. 25 Dann soll der Priester das Lamm für das Schuldopfer schlachten und etwas von dem Blut des Tieres an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt. (3Mo 14,14) 26 Danach soll der Priester sich etwas von dem Öl in seine linke Hand gießen. 27 Er soll mit seinem rechten Zeigefinger etwas von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor dem HERRN versprengen. 28 Sodann soll der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand über das Blut auf dem rechten Ohrläppchen, dem Daumen der rechten Hand und der großen Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt. 29 Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen, um so Wiedergutmachung für ihn zu schaffen. 30 Dann soll der Priester eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben – je nachdem, was die Person sich leisten konnte – darbringen. 31 Eines der Tiere dient als Sündopfer und das andere als Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. Auf diese Weise soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen. 32 Dies sind die Anweisungen zur Reinigung derer, die von einer ansteckenden Hautkrankheit genesen sind, sich jedoch das vollständige Opfer nicht leisten können.« 

Schimmel an Häusern

33 Weiter sprach der HERR zu Mose und Aaron: 34 »Wenn ihr nach Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich dort an einem Haus Schimmel[5] entstehen lasse, (1Mo 17,8; 4Mo 32,22; 5Mo 7,1) 35 soll der Besitzer des befallenen Hauses zum Priester gehen und ihm mitteilen: ›Mein Haus ist vermutlich vom Schimmel befallen.‹ (Ps 91,10) 36 Der Priester soll das Haus völlig ausräumen lassen, bevor er kommt und den Fleck begutachtet, damit nicht alles, was sich darin befindet, unrein wird. Dann soll er hineingehen, um das Haus zu untersuchen. 37 Wenn er die befallene Stelle begutachtet und es sich um grünliche oder rötliche Flecken an den Wänden des Hauses handelt, die nicht nur oberflächlich sind, sondern tiefer in die Wände zu gehen scheinen, 38 soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen. 39 Am siebten Tag soll er wiederkommen und es erneut untersuchen. Hat der Schimmel sich inzwischen an den Wänden des Hauses ausgebreitet, (3Mo 13,5) 40 dann soll der Priester die befallenen Steine aus der Wand herausbrechen und anschließend zu einem unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen lassen. 41 Danach soll er innen die ganzen Wände im Haus abkratzen lassen; der abgekratzte Lehm soll dann auch an den unreinen Ort außerhalb der Stadt gebracht werden. 42 Anschließend soll man neue Steine nehmen, diese anstelle der entfernten Steine einfügen und die Wände mit frischem Lehm neu verputzen. 43 Bricht der Schimmel jedoch noch einmal im Haus aus, nachdem die Steine herausgebrochen und die Wände abgeschabt und frisch verputzt wurden, 44 soll der Priester erneut kommen, um das Haus zu untersuchen. Stellt er dabei fest, dass sich der Schimmel weiter ausgebreitet hat, handelt es sich um einen bösartigen Schimmel und das Haus ist unrein. 45 Es muss abgerissen werden. Danach sollen alle Steine, das Holz und der Lehm aus der Stadt heraus an den unreinen Ort gebracht werden. (3Mo 14,41) 46 Jeder, der das Haus betritt, während es abgeschlossen ist, wird bis zum Abend unrein. 47 Jeder, der in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen. 48 Stellt der Priester bei seiner Besichtigung fest, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, nachdem das Haus neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, da der Schimmelbefall eindeutig verschwunden ist. 49 Um das Haus zu reinigen, soll der Priester zwei Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop nehmen. (3Mo 14,4; 4Mo 19,6) 50 Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[6] gefüllt ist, ausbluten lassen. 51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinfarbene Wolle und den lebenden Vogel in das mit dem lebendigen Wasser gemischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen und das Haus damit siebenmal besprengen. 52 Wenn er das Haus auf diese Weise gereinigt hat, 53 soll er den noch lebenden Vogel fliegen lassen. Auf diese Weise soll er das Haus reinigen, dann wird es rein sein. 54 Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit den verschiedenen ansteckenden Hautkrankheiten[7] und Schimmelbefall[8], 55 egal, ob Kleider oder Häuser davon befallen sind 56 oder ob es sich um angeschwollene Hautpartien, Ausschläge oder helle Flecken auf der Haut handelt. (3Mo 13,2) 57 Diese Anweisungen sollen immer dann befolgt werden, wenn ansteckende Hautkrankheiten oder Schimmelbefall auftreten, um zu entscheiden, ob etwas rein oder unrein ist.« 

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