3.Mose 13

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und auf der Haut zu einem Anzeichen von Aussatz wird, soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, führen. (5Mo 24,8)3 Der Priester soll das Anzeichen auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Anzeichen untersucht hat, soll er den Erkrankten für unrein erklären.4 Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern. (4Mo 12,14)5 Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Anzeichen gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern6 und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Anzeichen nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für rein erklären. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.7 Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen.8 Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es handelt sich um Aussatz.9 Wenn sich also an jemandem ein Anzeichen von Aussatz zeigt, soll man ihn zum Priester bringen.10 Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat,11 dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt, überall, wohin der Priester schaut,13 so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, den Kranken für rein erklären. Da er völlig weiß geworden ist, ist er rein.14 An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein.15 Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz.16 Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird, soll der Betroffene den Priester aufsuchen.17 Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist, soll er den Kranken für rein erklären: Er ist rein.18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt,19 sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen;20 dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist.21 Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern.22 Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein Anzeichen von Aussatz.23 Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären.24 Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet,25 soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.26 Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern.27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Hat sich der Fleck auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.28 Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken für rein erklären, denn es ist nur eine Brandnarbe.29 Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle,30 soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich-gelb glänzendem, schütter gewordenem Haar fest, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns.31 Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Anzeichens von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern.32 Am siebten Tag soll er das Anzeichen untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rötlichgelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht,33 soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.34 Am siebten Tag soll er die Flechte wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.35 Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet,36 soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich-gelb glänzend ist; er ist unrein.37 Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären.38 Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiße Flecken auf der Haut,39 so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut abklingen, so handelt es sich um Weißflecken, die auf der Haut ausgebrochen sind; der Kranke ist rein.40 Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein.41 Geschieht es an der Schädelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein.42 Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht.43 Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht,44 so ist der Mensch aussätzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn für unrein erklären; sein Kopf weist das Anzeichen auf.45 Der Aussätzige mit dem Anzeichen soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekämmt lassen; er soll den Bart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein! (Kla 4,15)46 Solange das Anzeichen an ihm besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5; Lk 17,12)47 Zeigt sich ein Anzeichen von Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,48 ein Gewebe oder Tuch aus Leinen oder Wolle oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,49 so ist das ein Anzeichen von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Tuch oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint.50 Der Priester soll das Anzeichen untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.51 Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Anzeichen auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Tuch, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Anzeichen von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.52 Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Tuch aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Anzeichen zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss.53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Anzeichen sich auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat,54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.55 Nach dem Abwaschen soll er das Anzeichen untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Anzeichen nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Rückseite oder Vorderseite vor.56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Anzeichen nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Tuch abreißen.57 Sollte aber das Anzeichen auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Anzeichen weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.58 Aber das Kleid, das Gewebe, das Tuch oder das Ledergerät, auf dem das Anzeichen nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.59 Das ist die Weisung für das Anzeichen von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Tuch oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären. (3Mo 10,10)

3.Mose 13

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:2 Wenn sich bei jemandem auf der Haut eine Schwellung oder ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet, und es wird daraus ein Aussatzmal auf der Haut, soll er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden. (5Mo 24,8; Mt 8,4)3 Und der Priester soll das Mal auf der Haut untersuchen. Wenn die Haare auf der erkrankten Stelle weiss geworden sind und das Mal tiefer erscheint als die übrige Haut, ist es ein Aussatzmal. Und wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 14,37)4 Ist es aber ein weisser Fleck auf der Haut und erscheint er nicht tiefer als die übrige Haut und sind die Haare darauf nicht weiss geworden, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern. (3Mo 13,50; 3Mo 14,38; 4Mo 12,14)5 Und am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn das Mal in seinen Augen unverändert ist, sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für weitere sieben Tage absondern.6 Und am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Wenn das Mal verblasst ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Er soll aber seine Kleider waschen, dann wird er rein. (3Mo 14,8)7 Breitet sich aber der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat, um wieder rein zu werden, soll er sich dem Priester noch einmal zeigen.8 Und der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist Aussatz.9 Wenn sich bei jemandem ein Aussatzmal bildet, soll er zum Priester gebracht werden.10 Und der Priester soll es untersuchen. Wenn sich auf der Haut eine weisse Schwellung findet und die Haare darauf weiss geworden sind und wildes Fleisch auf der Schwellung wuchert,11 so ist es alter Aussatz auf seiner Haut. Und der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12 Bricht aber der Aussatz auf der Haut aus, so dass der Aussatz die ganze Haut des Kranken von Kopf bis Fuss bedeckt, wohin der Priester auch schaut,13 soll der Priester es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Er ist ganz weiss geworden, er ist rein. (4Mo 12,10)14 Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist unrein, es ist Aussatz.16 Wenn aber das wilde Fleisch zurückgeht und weiss wird, soll er zum Priester gehen.17 Und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das Mal weiss geworden ist, soll der Priester den Kranken für rein erklären. Er ist rein.18 Und wenn sich bei jemandem auf der Haut ein Geschwür bildet und es verheilt,19 und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weisse Schwellung oder ein weissrötlicher Fleck, soll er sich dem Priester zeigen.20 Und der Priester soll es untersuchen. Wenn die Stelle tiefer erscheint als die übrige Haut und die Haare darauf weiss geworden sind, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist ein Mal von Aussatz, der im Geschwür ausgebrochen ist.21 Untersucht aber der Priester die Stelle, und es sind keine weissen Haare darauf, und sie ist nicht tiefer als die übrige Haut, und sie ist blass, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern.22 Breitet sich das Mal aber aus auf der Haut, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.23 Bleibt der helle Fleck an seiner Stelle aber unverändert, ohne sich auszubreiten, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.24 Oder wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich in der Wunde eine Wucherung bildet als weissrötlicher oder weisser Fleck,25 soll der Priester ihn untersuchen. Wenn die Haare auf dem hellen Fleck weiss geworden sind und er tiefer erscheint als die übrige Haut, ist es Aussatz, der in der Wunde ausgebrochen ist. Und der Priester soll ihn für unrein erklären, es ist ein Aussatzmal.26 Untersucht der Priester aber den Fleck, und es sind keine weissen Haare auf dem hellen Fleck, und er ist nicht tiefer als die übrige Haut, und er ist blass, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern.27 Und am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.28 Bleibt der helle Fleck an seiner Stelle aber unverändert, ohne sich auf der Haut auszubreiten, und ist er blass, so ist es die Schwellung der Wunde, und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist nur die Wundnarbe.29 Und wenn sich bei einem Mann oder einer Frau auf dem Kopf oder unter dem Bart ein Mal bildet,30 soll der Priester das Mal untersuchen. Wenn es tiefer erscheint als die übrige Haut und rot glänzende, dünne Haare darauf wachsen, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, es ist Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31 Wenn aber der Priester die von der Flechte befallene Stelle untersucht, und sie erscheint nicht tiefer als die übrige Haut, und es wachsen keine schwarzen Haare darauf, soll der Priester den von der Flechte Befallenen für sieben Tage absondern.32 Und am siebten Tag soll der Priester das Mal untersuchen. Wenn sich die Flechte dann nicht ausgebreitet hat und keine rot glänzenden Haare darauf gewachsen sind und die Flechte nicht tiefer erscheint als die übrige Haut,33 so soll er sich scheren, doch die Flechte darf er nicht scheren. Der Priester aber soll den von der Flechte Befallenen für weitere sieben Tage absondern.34 Und am siebten Tag soll der Priester die Flechte untersuchen. Wenn sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und nicht tiefer erscheint als die übrige Haut, soll ihn der Priester für rein erklären. Und er soll seine Kleider waschen, dann wird er rein.35 Breitet sich aber die Flechte auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,36 soll der Priester ihn untersuchen. Wenn sich dann die Flechte auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester nicht nach den rot glänzenden Haaren suchen. Er ist unrein.37 Ist aber die Flechte in seinen Augen unverändert geblieben und sind schwarze Haare darauf gewachsen, ist die Flechte geheilt. Er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.38 Und wenn sich bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut helle Flecken bilden, weisse Flecken,39 soll der Priester sie untersuchen. Wenn auf ihrer Haut nur weisse Flecken sind, ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Sie sind rein.40 Und wenn ein Mann auf dem Kopf kahl wird, hat er eine Glatze am Hinterkopf. Er ist rein.41 Und wird sein Kopf auf der Vorderseite kahl, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein.42 Wenn aber auf der hinteren oder auf der vorderen Glatze ein weissrötliches Mal entsteht, ist es Aussatz, der auf seiner hinteren oder auf seiner vorderen Glatze ausgebrochen ist.43 Und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder auf seiner vorderen Glatze weissrötlich aussieht, wie Aussatz auf der Haut,44 ist er ein Aussätziger. Er ist unrein. Der Priester soll ihn für unrein erklären, er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal.45 Der Aussätzige aber, der ein Aussatzmal hat, soll zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar frei wachsen lassen und den Schnurrbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein! (Kla 4,15)46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, ausserhalb des Lagers soll seine Wohnstätte sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5; Lk 17,12)47 Und wenn sich an einem Kleid ein Aussatzmal bildet, sei es an einem Wollkleid oder an einem Leinenkleid48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder an etwas, was aus Leder gefertigt ist,49 und das Mal am Kleid oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, so ist es ein Aussatzmal und soll dem Priester gezeigt werden.50 Und der Priester soll das Mal untersuchen und den befallenen Gegenstand für sieben Tage absondern. (3Mo 13,4)51 Und am siebten Tag soll er das Mal untersuchen. Wenn sich das Mal ausgebreitet hat an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder, wozu auch immer das Leder verarbeitet ist, so handelt es sich bei dem Mal um bösartigen Aussatz. Es ist unrein. (3Mo 14,44)52 Und man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem sich das Mal zeigt, verbrennen, denn es ist bösartiger Aussatz. Er soll im Feuer verbrannt werden.53 Untersucht es aber der Priester und hat sich das Mal an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an dem ledernen Gegenstand nicht ausgebreitet,54 so soll der Priester anordnen, dass man das Stück mit dem Mal wasche, und er soll es für weitere sieben Tage absondern.55 Und der Priester soll es untersuchen, nachdem das Mal abgewaschen worden ist. Und hat das Mal sein Aussehen nicht verändert, ist das Stück unrein, auch wenn sich das Mal nicht ausgebreitet hat. Du sollst es im Feuer verbrennen. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Rückseite oder seiner Vorderseite.56 Untersucht es aber der Priester und ist das Mal verblasst, nachdem es abgewaschen worden ist, soll er es aus dem Kleid oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreissen.57 Zeigt es sich aber wieder an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an dem ledernen Gegenstand, so ist es neu ausbrechender Aussatz. Du sollst das Stück mit dem Mal im Feuer verbrennen.58 Das Kleid aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder der lederne Gegenstand, von denen das Mal beim Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und wird dann rein.59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an gewebtem oder gewirktem Stoff oder an einem ledernen Gegenstand, nach der man diese für rein oder für unrein erklären soll. (3Mo 10,10)

3.Mose 13

Das Buch

von SCM Verlag

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3.Mose 13

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Der HERR gab Mose und Aaron folgende Anweisungen:2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung zeigt oder Schuppen oder ein heller Fleck und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, muss die betreffende Person zum Priester, zu Aaron oder einem seiner Söhne, gebracht werden.3 Der Priester muss sich den Fall ansehen. Ist die Behaarung an der kranken Stelle weiß und liegt diese tiefer als die umgebende Haut, so handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester das festgestellt hat, erklärt er die betreffende Person für unrein.4 Ist es aber ein heller Fleck auf der Haut, der nicht tiefer liegt als die umgebende Haut und dessen Behaarung nicht weiß geworden ist, so soll der Priester die erkrankte Person eine Woche lang isolieren.5 Dann soll er sie sich wieder ansehen. Wenn die Stelle noch genauso aussieht wie vorher und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, soll er sie noch einmal sieben Tage isolieren.6 Ist dann der Fleck dunkler geworden und hat sich nicht weiter ausgebreitet, so war es ein harmloser Ausschlag und der Priester erklärt die Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.7 Wenn der Ausschlag sich später doch wieder ausbreitet, muss sie sich ein zweites Mal dem Priester zeigen.8 Findet der Priester den Verdacht auf Aussatz bestätigt, muss er sie für unrein erklären.9-10 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine weiße Schwellung zeigt, muss die betreffende Person zum Priester gebracht werden, damit der sich den Fall ansieht. Ist auch die Behaarung an der kranken Stelle weiß geworden und es wuchert darauf wildes Fleisch,11 so handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss die betreffende Person für unrein erklären; der Fall ist eindeutig.12-13 Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, soll er die erkrankte Person für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt die Person als rein.14-15 Sobald jedoch irgendwo wildes Fleisch wuchert, muss sie für unrein erklärt werden. Wucherndes Fleisch ist ein Zeichen für Aussatz.16-17 Wenn die Wucherung zurückgeht und alles weiß wird, soll sie wieder zum Priester gehen und der Priester erklärt sie für rein.18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt,19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Schwellung oder ein rotweißer Fleck, dann muss die betreffende Person sich dem Priester zeigen.20 Liegt die Stelle tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, so soll der Priester die Person für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der mit einem Geschwür angefangen hat.21 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er die betreffende Person sieben Tage isolieren.22 Hat der Fleck sich danach ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.23 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden, so ist es nur die Narbe von dem Geschwür und der Priester erklärt die Person für rein.24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und sich darin ein rotweißer oder weißer Fleck bildet,25 muss die betreffende Person die Wunde dem Priester zeigen. Stellt sich heraus, dass die Behaarung auf dem Fleck weiß geworden ist und die Stelle tiefer liegt als die umgebende Haut, so ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen und der Priester muss die Person für unrein erklären.26 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er sie eine Woche lang isolieren27 und sich dann wieder ansehen. Hat der Fleck sich in der Zwischenzeit ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.28 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden und die Haut hat wieder ihre normale Färbung, so ist es nur die Narbe von der Brandwunde und der Priester erklärt die Person für rein.29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf der Kopfhaut bekommt oder der Mann unter dem Bart,30 dann muss der Priester sich den Fall ansehen. Liegt der Ausschlag tiefer als die umgebende Haut und die Haare an der Stelle sind gelblich geworden und haben ihre Festigkeit verloren, so ist es Aussatz, wie er auf dem Kopf oder im Bart auftritt, und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.31 Liegt der Ausschlag zwar nicht tiefer als die umgebende Haut, aber das Haar an der Stelle ist gelblich geworden, so soll der Priester die Person eine Woche lang isolieren32 und sich dann wieder ansehen. Hat sich der Ausschlag in der Zwischenzeit nicht weiter ausgebreitet, haben sich keine gelblichen Haare mehr gebildet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,33 so soll die Person das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliert sie noch einmal sieben Tage34 und sieht sich den Fall danach wieder an. Hat sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet und die Stelle liegt nicht tiefer als die umgebende Haut, so erklärt er die betreffende Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.35 Wenn der Befall sich später doch noch weiter ausbreitet,36 muss der Priester sich die Person noch einmal ansehen. Hat sich der Ausschlag wirklich ausgebreitet, so braucht er nicht erst nach gelblich gewordenen Haaren zu suchen. Der Fall ist eindeutig: Die erkrankte Person ist unrein.37 Findet jedoch der Priester, dass der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, und sprossen an der Stelle wieder schwarze Haare, so ist der Ausschlag geheilt und der Priester erklärt die Person für rein.38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,39 so muss der Priester sich den Fall ansehen. Sind es nur blassweiße Flecken, so ist es ein harmloser Ausschlag und die betreffende Person ist rein.40-41 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, an der Stirnseite oder auf dem Hinterkopf, wird er dadurch nicht unrein.42-43 Zeigt sich aber auf der kahlen Stelle ein rotweißer Ausschlag, so muss der Priester sich den Fall ansehen. Stellt er fest, dass der rotweiße Fleck genauso aussieht wie Aussatz am Körper,44 so handelt es sich tatsächlich um Aussatz und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz am Kopf.45 Alle, die von Aussatz[1] befallen sind, müssen zerrissene Kleider tragen und ihr Haar frei hängen lassen; Männer müssen den Bart verhüllen. Sie müssen andere, die in ihre Nähe kommen, mit dem Ruf »Unrein, unrein!« warnen.46 Solange der Zustand anhält, bleiben sie unrein. Sie müssen abgesondert leben und sich außerhalb des Lagers aufhalten.47-49 Wenn an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an gegerbten Fellen oder an Gegenständen aus Leder ein Fleck auftritt und dieser Fleck gelblich grün oder rötlich ist, dann kann es sich um fressenden Schimmel handeln und das Stück muss dem Priester gezeigt werden.50 Der Priester sieht es sich an und schließt es sieben Tage ein.51 Hat sich danach der Fleck vergrößert, so ist es tatsächlich fressender Schimmel. Der Priester erklärt das Stück für unrein52 und es muss verbrannt werden.53 Stellt der Priester jedoch fest, dass der Fleck sich nicht ausgebreitet hat,54 so lässt er das befallene Stück waschen und schließt es noch einmal sieben Tage ein.55 Ist danach das Aussehen an der Stelle unverändert, so ist das Stück unrein, auch wenn der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet hat. Es muss verbrannt werden, weil der Schimmel so tief sitzt, gleichgültig, ob es auf der Außenseite oder auf der Innenseite ist.56 Stellt der Priester fest, dass der Fleck nach der Reinigung verblasst ist, so reißt er das befallene Stück von dem Kleid, dem Leder oder dem Gewebe ab.57 Tritt der Befall danach an den übrigen Teilen auf, so muss der Gegenstand verbrannt werden.58 Ist jedoch der Fleck bei der Reinigung ganz verschwunden, so muss das Stück ein zweites Mal gewaschen werden und ist dann rein.59 Nach diesen Regeln muss bei Schimmel an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an Gegenständen aus Leder entschieden werden, ob etwas für rein oder unrein zu erklären ist.

3.Mose 13

Hoffnung für alle

von Biblica
1 Der HERR sagte zu Mose und Aaron:2 »Wenn jemand auf seiner Haut eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck entdeckt und darum Verdacht auf Aussatz besteht, dann soll er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne.3 Der Priester untersucht die erkrankte Stelle: Ist das Haar dort weiß geworden und erscheint die Haut tiefer als ringsum, dann ist es Aussatz, und der Priester muss den Kranken für unrein erklären.4 Wenn der Fleck zwar weiß ist, aber nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und sich das Haar auch nicht weiß verfärbt hat, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.5 Am Ende dieser Woche untersucht ihn der Priester erneut. Sieht er, dass der weiße Fleck sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, soll er den Betreffenden ein weiteres Mal für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.6 Danach begutachtet ihn der Priester noch einmal. Sieht er, dass die Verfärbung der Haut nachgelassen und die Krankheit sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll er ihn für rein erklären; denn der Fleck ist nur ein Hautausschlag. Der Kranke muss lediglich seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein.7 Wenn sich aber der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet, nachdem der Priester den Kranken untersucht und für rein erklärt hat, soll er sich erneut dem Priester zeigen.8 Stellt dieser dann fest, dass der Ausschlag doch weiter um sich greift, muss er den Kranken für unrein erklären, weil es Aussatz ist.9 Immer wenn bei einem Menschen Verdacht auf Aussatz besteht, soll er zum Priester gebracht werden.10 Sieht dieser eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren und wild wucherndem Fleisch,11 dann ist es weit fortgeschrittener Aussatz. Der Priester muss den Kranken sofort für unrein erklären, ohne ihn vorher noch zur Beobachtung an einen abgesonderten Ort zu schicken.12 Wenn sich aber der Aussatz rasch auf der Haut ausbreitet und den Kranken von Kopf bis Fuß bedeckt,13 wenn also der Priester sieht, dass der Aussatz die Haut ganz erfasst hat, erklärt er den Betreffenden für rein. Weil die Haut dann ganz weiß ist, gilt er als rein.14 Zeigt sich aber wucherndes Fleisch, ist er unrein.15 Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Wild wucherndes Fleisch ist in jedem Fall unrein, denn es handelt sich um Aussatz.16 Bildet sich aber das wuchernde Fleisch zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende den Priester aufsuchen.17 Sieht dieser, dass die Haut dort tatsächlich wieder weiß geworden ist, erklärt er ihn für rein.18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür bildet und wieder abheilt,19 dann aber an dieser Stelle eine weiße Schwellung oder ein weißlich-roter Fleck entsteht, soll der Kranke sich dem Priester zeigen.20 Stellt dieser eine Vertiefung der Haut und weiß gewordenes Haar fest, erklärt er den Kranken für unrein. Denn dann hat sich an der Stelle, wo vorher das Geschwür war, Aussatz gebildet.21 Sieht der Priester aber, dass sich das Haar nicht weiß verfärbt hat, die Stelle nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und auch die Verfärbung schon nachlässt, dann schickt er den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort.22 Breitet sich der Hautausschlag in dieser Zeit weiter aus, erklärt der Priester den Kranken für unrein, denn es handelt sich um Aussatz.23 Wird aber der Fleck nicht größer, dann ist es die Narbe des abgeheilten Geschwürs. Der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.24 Wenn jemand eine Brandwunde hat und sich dort ein weiß-roter oder weißer Fleck bildet,25 muss er den Priester aufsuchen. Stellt dieser fest, dass sich das Haar dort weiß verfärbt hat und die Stelle tiefer liegt als die Haut ringsum, dann handelt es sich um Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester erklärt den Kranken für unrein, weil er aussätzig ist.26 Bemerkt der Priester aber keine weißen Haare im Bereich des Flecks und auch keine Vertiefung oder starke Verfärbung der Haut, dann soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.27 Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Fleck ausgebreitet hat, muss er den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz.28 Wenn aber der Fleck nicht größer wird und die Haut wieder annähernd normal aussieht, ist es nur die Narbe der Brandwunde. Darum erklärt der Priester ihn für rein.29 Bekommt jemand, egal ob Mann oder Frau, auf der Kopfhaut oder auf der Haut unter dem Bart einen Ausschlag,30 soll der Priester die Stelle untersuchen. Sieht er eine Vertiefung der Haut mit schütterem, gelblichem Haar, erklärt er den Betreffenden für unrein. Es handelt sich um Aussatz an Kopf oder Kinn.31 Stellt der Priester fest, dass die befallene Stelle nicht tiefer liegt als die umliegende Haut, die Haare sich aber trotzdem verfärbt haben, soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.32 Sieht der Priester am siebten Tag, dass der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat, kein gelbliches Haar dort zu finden ist und die Stelle auch nicht tiefer liegt,33 dann soll der Kranke sich rasieren, aber die befallene Stelle aussparen. Der Priester schickt ihn für weitere sieben Tage an einen abgesonderten Ort.34 Stellt er danach fest, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet hat und die Haut dort auch nicht tiefer liegt als ringsum, soll er den Betreffenden für rein erklären. Dieser wäscht seine Kleider und gilt dann als rein.35 Wenn sich der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet,36 soll der Priester den Kranken erneut untersuchen und ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Er braucht gar nicht erst nach gelblichen Haaren zu suchen.37 Sieht er aber, dass der Ausschlag zum Stillstand gekommen und schwarzes Haar nachgewachsen ist, dann ist der Betreffende wieder gesund, und der Priester erklärt ihn für rein.38 Bilden sich auf der Haut eines Mannes oder einer Frau weiße Flecken,39 soll der Priester sie untersuchen. Sind die Flecken nur weißlich-blass, dann handelt es sich um einen gutartigen Ausschlag, und der Betreffende ist rein.40-41 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, sei es am Hinterkopf oder an der Stirnseite, bleibt er trotzdem rein.42-43 Wenn aber an der kahlen Stelle ein weiß-rötlicher Ausschlag entsteht, muss der Priester den Mann gründlich untersuchen. Stellt er fest, dass sich dort auch eine Schwellung gebildet hat, die genau wie Aussatz am Körper aussieht,44 dann hat der Mann Aussatz, und der Priester muss ihn für unrein erklären.«45 »Ein Aussätziger soll zerrissene Kleider tragen, das Haar ungeschnitten und ungekämmt lassen, den Bart verhüllen und immer wieder rufen: ›Unrein, unrein!‹46 Solange er vom Aussatz befallen ist, gilt er als unrein. Er soll außerhalb des Lagers wohnen, abgesondert von allen anderen.«47-49 »Wenn an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist, ein grünlicher oder rötlicher Fleck auftritt, dann ist es von Schimmel befallen, und man soll es dem Priester zeigen.50 Dieser begutachtet die Stelle und schließt den betreffenden Gegenstand sieben Tage lang ein.51 Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann ist es fressender Schimmel. Der Gegenstand ist dadurch unrein52 und muss verbrannt werden. Weil der Schimmel sich immer weiter ausbreiten würde, muss das befallene Stück restlos beseitigt werden, ganz gleich ob es aus Wolle, Leinen oder Leder gemacht ist.53 Stellt der Priester aber fest, dass der Schimmelfleck nicht größer geworden ist,54 ordnet er an, dass man das Stück wäscht und weitere sieben Tage einschließt.55 Sieht der Priester nach dieser Zeit, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, ist der betreffende Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Außenseite oder die Innenseite befallen ist.56 Bemerkt der Priester aber, dass die Stelle durch das Waschen blass geworden ist, soll er sie aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.57 Falls nun wiederum Schimmel an einer anderen Stelle auftritt, muss das Stück verbrannt werden, denn der Schimmel hat es bereits ganz befallen.58 Ist der Schimmel jedoch nach dem Waschen verschwunden, wäscht man das Stück noch einmal. Danach ist es rein.59 Dies sind die Vorschriften über Schimmelpilzbefall an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist. Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.«

3.Mose 13

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron:2 „Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz[1] besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne.3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären.4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren.5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren.6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleidung waschen und ist dann rein.7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen.8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären: Es ist wirklich Aussatz.9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden.10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet,11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein.12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, soweit der Priester es sehen kann,13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein.14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein.15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz.16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen,17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein.18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt,19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen.20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat.21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren.22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck,25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren.27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe.29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt,30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes.31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren.32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut,33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage.34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleidung waschen und ist rein.35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift,36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein.37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären.38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein.40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein.41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein.42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen.43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut,44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal.45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleidung tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: 'Unrein, unrein!'46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein.“47 „Wenn an einem Kleidungsstück aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal[2] entsteht48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist,49 und das Mal am Kleidungsstück, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden.50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein.51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleidungsstück, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein.52 Man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden.53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleidungsstück, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat,54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen.55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite.56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleidungsstück, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen.57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleidungsstück, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden.58 Aber das Kleidungsstück, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von dem das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleidungsstück aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man dieses für rein oder unrein erklären muss.“

3.Mose 13

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Der HERR sagte zu Mose und Aaron:2 »Wenn bei einem Menschen auf der Haut eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck auftritt und der Verdacht auf Aussatz besteht[1], dann soll der Erkrankte zu einem Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne.3 Der Priester untersucht den Hautausschlag. Hat sich das Haar an den befallenen Stellen weiß verfärbt und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester dies festgestellt hat, muss er den Kranken für unrein erklären.4 Wenn der Fleck weiß ist, aber nicht tiefer erscheint als die übrige Haut und die Behaarung sich nicht weiß verfärbt hat, dann soll der Priester den Kranken für sieben Tage isolieren.5 Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Wenn der Fleck auf der Haut unverändert ist und der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Erkrankten noch einmal für sieben Tage isolieren.6 Danach begutachtet er ihn ein weiteres Mal. Hat die Verfärbung der befallenen Stelle nachgelassen und der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet, soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich um einen ´harmlosen` Ausschlag. Der Betreffende muss nur noch seine Kleidung waschen, dann gilt er wieder als rein.7 Sollte sich der Ausschlag ´doch wieder` ausbreiten, nachdem der Erkrankte vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, muss er sich erneut dem Priester zeigen.8 Stellt dieser fest, dass der Ausschlag tatsächlich weiter um sich gegriffen hat, muss er den Erkrankten für unrein erklären. Denn dann handelt es sich um Aussatz.9 Jeder, bei dem ´der Verdacht auf` Aussatz besteht, muss zum Priester gebracht werden,10 damit dieser den Erkrankten untersucht. Ist auf der Haut eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren zu sehen und wuchert dort wildes Fleisch,11 dann handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss den Betreffenden ´sofort` für unrein erklären. Er braucht ihn nicht mehr zur Beobachtung zu isolieren, denn der Befund ist eindeutig.12 Wenn sich der Aussatz rasch ausbreitet und – soweit der Priester erkennen kann – den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt,13 dann muss der Priester den Kranken genau untersuchen. Betrifft der Aussatz tatsächlich den ganzen Körper, soll er den Kranken für rein erklären. Der Betreffende gilt als rein, weil die ganze Haut weiß geworden ist.14 Sobald jedoch irgendwo ´an seinem Körper` wildes Fleisch wuchert, ist er unrein.15 Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Die Wucherung ist unrein, denn sie ist ´ein Zeichen für` Aussatz.16 Bildet sich die Wucherung wieder zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende erneut den Priester aufsuchen17 und sich untersuchen lassen. Ist die Stelle tatsächlich wieder weiß geworden, erklärt der Priester die Person für rein.18 Bildet sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür und heilt dann wieder ab,19 aber es entsteht an derselben Stelle eine weiße Schwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck, muss der Betreffende sich dem Priester zeigen20 und sich untersuchen lassen. Erscheint der Fleck tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, muss der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der an der Stelle ausgebrochen ist, wo vorher das Geschwür war.21 Entdeckt der Priester bei seiner Untersuchung keine weiße Behaarung an der betroffenen Stelle und der Fleck erscheint nicht tiefer als die umgebende Haut und die Verfärbung ist zurückgegangen, dann soll der Priester den Erkrankten für sieben Tage isolieren.22 Greift der Ausschlag in dieser Zeit weiter um sich, muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz.23 Bleibt der Fleck dagegen unverändert und wird nicht größer, dann handelt es sich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.24 Hat jemand eine Brandwunde, in der sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck bildet,25 dann soll der Priester die Wunde untersuchen. Ist die Behaarung dort weiß geworden und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen, und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären.[2]26 Stellt der Priester jedoch fest, dass die betroffene Stelle verblasst und nicht mehr vertieft ist und dass keine weiße Behaarung mehr zu sehen ist, dann soll er den Erkrankten für sieben Tage isolieren.27 Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Hat sich der Fleck weiter ausgebreitet, muss der Priester die Person für unrein erklären. Denn es handelt sich um Aussatz.28 Bleibt der Fleck aber unverändert, wird nicht größer und sieht ´weiterhin` nicht verfärbt aus, dann ist es nur eine Schwellung der Brandwunde. Der Priester soll die Person für rein erklären, weil es sich um eine vernarbte Brandwunde handelt.29 Bekommt ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag unter dem Kopfhaar[3] oder ´ein Mann` unter dem Bart,30 soll der Priester sich die Stelle anschauen. Erscheint diese tiefer als die umgebende Haut und das Haar dort ist gelblich und dünn, dann erklärt der Priester den Erkrankten für unrein. Es handelt sich um eine Flechte[4], also um Aussatz unter dem Kopfhaar oder unter dem Bart.31 Es kann auch vorkommen[5], dass die befallene Stelle zwar nicht tiefer erscheint als die umgebende Haut, aber das Haar dort gelblich geworden ist[6]. Der Priester soll den Kranken für sieben Tage isolieren32 und ihn dann wieder untersuchen. Haben sich die Flechte und die gelblichen Haare nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,33 dann soll der Erkrankte das Haar rings um die befallene Stelle rasieren. Anschließend isoliert der Priester den Betreffenden für weitere sieben Tage34 und sieht sich die Stelle danach wieder an. Hat sich die Flechte nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle auch nicht vertieft, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären. Dieser muss nur noch seine Kleidung waschen, damit er ´von jedem Anschein der Unreinheit` gereinigt ist.35 Sollte sich die Flechte ´doch wieder` ausbreiten, nachdem der Betreffende für rein erklärt wurde,36 muss der Priester ihn erneut untersuchen. Hat sich der Ausschlag tatsächlich ausgebreitet, dann braucht man nicht noch nach gelblicher Behaarung zu suchen. ´Der Fall ist klar:` Der Kranke ist unrein.37 Stellt der Priester keine Ausbreitung der Flechte fest und sieht er, dass die Haare an der betroffenen Stelle wieder ihre natürliche Farbe haben[7], dann ist der Ausschlag abgeheilt. Der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,39 dann soll der Priester die Person untersuchen. Sind die Flecken nur leicht weißlich, dann handelt es sich um einen ´harmlosen` Ausschlag, und die Person ist rein.40 Wenn ein Mann die Haare auf dem Hinterkopf verliert und eine Glatze bekommt, wird er dadurch nicht unrein[8].41 Fallen seine Haare an der Vorderseite aus und er bekommt eine Stirnglatze, bleibt er ebenso rein.42 Bildet sich aber an den kahlen Stellen ein weiß-rötlicher Ausschlag, dann ist ´möglicherweise` Aussatz ausgebrochen.43 Der Priester soll den Erkrankten untersuchen. Wenn der weiß-rötliche Ausschlag angeschwollen ist und so ähnlich aussieht wie Aussatz am Körper,44 dann muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn ´sein Kopf` ist von Aussatz befallen.45 Alle, die an Aussatz leiden, müssen zerrissene Kleider tragen. Sie dürfen ihr Haar nicht schneiden und kämmen, und Männer müssen ihren Bart verhüllen. Jeder Erkrankte muss ´andere, die in seine Nähe kommen`, mit dem Ruf ›Unrein! Unrein!‹ warnen.46 Solange er an Aussatz leidet, gilt er als unrein. Er muss abgesondert wohnen und sich außerhalb des Lagers aufhalten.47 Wie Menschen von Aussatz befallen werden können, so kann an Kleidern Schimmel entstehen.[9] Dies betrifft Kleidungsstücke aus Wolle oder Leinen,48 Stoffe aus Wolle oder Leinen, gegerbte Felle sowie alles, das aus Leder gemacht ist.49 Wenn sich an einem solchen Gegenstand ein grünlicher oder rötlicher Fleck bildet, dann ´besteht der Verdacht auf` Schimmel, und man muss ihn dem Priester zeigen.50 Dieser begutachtet die befallene Stelle und hält den Gegenstand für sieben Tage unter Verschluss.51 Stellt er am siebten Tag fest, dass der Fleck[10] sich weiter ausgebreitet hat, dann handelt es sich um fressenden Schimmel, und der Gegenstand ist unrein.52 Weil der Schimmel um sich frisst, muss der Priester den Gegenstand verbrennen – ganz gleich, ob er aus Wolle, Leinen oder Leder ist.53 Sieht der Priester jedoch, dass der Fleck sich nicht weiter vergrößert hat,54 dann lässt er den befallenen Gegenstand waschen und hält ihn noch einmal für sieben Tage unter Verschluss.55 Stellt der Priester danach fest, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, dann ist der Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Befall an der Außen- oder Innenseite begonnen hat.56 Stellt der Priester fest, dass der Fleck durch das Waschen verblasst ist, soll er das befallene Stück aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.57 Tritt der Befall ´danach` wieder auf, muss der ganze Gegenstand verbrannt werden, denn der Schimmel hat sich bereits überall ausgebreitet.58 Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, dann soll der Gegenstand ein zweites Mal gewaschen werden. Anschließend gilt er als rein.«59 Dies sind die Anweisungen zum Schimmel an Kleidungsstücken und Stoffen aus Wolle oder Leinen sowie an allem, das aus Leder hergestellt ist. ´Nach diesen Regeln kann der Priester entscheiden`, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.

3.Mose 13

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Dann sprach der HERR zu Mose und Aaron:2 »Wer eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck an seiner Haut hat, der sich zu einer ansteckenden Hautkrankheit[1] entwickeln könnte, soll zum Priester Aaron oder zu einem seiner Nachkommen gebracht werden. (3Mo 14,56; 5Mo 24,8)3 Der Priester soll sich die befallene Stelle ansehen. Wenn die Haare an dieser Stelle hell geworden sind und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, handelt es sich um eine ansteckende Hautkrankheit. Falls der Priester dies entdeckt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.4 Wenn die befallene Stelle jedoch hell aussieht, die Hautveränderung aber oberflächlich zu sein scheint und das Haar darauf nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.5 Am siebten Tag soll der Priester ihn dann erneut untersuchen. Kann er keine Veränderung der befallenen Stelle erkennen und hat sich die Hautveränderung nicht ausgebreitet, soll der Priester den Betreffenden für sieben weitere Tage unter Quarantäne stellen.6 Am siebten Tag soll er ihn dann erneut untersuchen. Wenn die Verfärbung der befallenen Stelle zurückgegangen ist und die Hautveränderung sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es handelte sich lediglich um einen vorübergehenden Ausschlag. Nachdem der Betreffende seine Kleider gewaschen hat, ist er rein. (3Mo 11,25)7 Wenn der Ausschlag sich jedoch weiter ausbreitet, nachdem der Betreffende vom Priester untersucht und als rein erklärt worden war, soll der Betreffende sich dem Priester ein weiteres Mal zeigen.8 Sieht der Priester nun, dass sich der Ausschlag ausgebreitet hat, soll er die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.9 Jeder Mensch, der möglicherweise an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.10 Wenn der Priester dann eine helle Schwellung entdeckt, auf der die Haare weiß geworden sind und auf der wildes Fleisch wuchert, (4Mo 12,10; 2Kön 5,27)11 handelt es sich um eine schon länger bestehende ansteckende Hautkrankheit, und der Priester soll den Betreffenden für unrein erklären. In solchen Fällen braucht er ihn nicht zur weiteren Beobachtung unter Quarantäne zu stellen, weil der Betreffende eindeutig unrein ist.12 Wenn sich die Hautkrankheit nun so weit ausgebreitet hat, dass sie den ganzen Körper des Betreffenden vom Kopf bis zu den Füßen überzieht,13 soll der Priester den Kranken genauer untersuchen. Ist tatsächlich der ganze Körper von der Hautkrankheit bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären, denn seine ganze Haut ist hell geworden und deshalb ist er rein.14 Sobald sich jedoch wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.15 Wenn der Priester wildes Fleisch entdeckt, soll er ihn für unrein erklären. Wildes Fleisch ist unrein, da es sich in diesem Fall stets um eine ansteckende Hautkrankheit handelt.16 Verschwindet das wilde Fleisch jedoch und wird wieder hell wie die übrige Haut, soll die Person zum Priester gehen. (Lk 5,12)17 Stellt sich dann bei der Untersuchung heraus, dass die befallene Stelle tatsächlich hell geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären.18 Wenn jemand ein Geschwür auf der Haut hat, das zwar abheilt, (2Mo 9,9)19 bei dem aber eine helle Schwellung oder ein rötlich-weißer Fleck zurückbleibt, soll er sich vom Priester untersuchen lassen.20 Wenn der Priester feststellt, dass die Beschädigung der Haut tiefer geht und dass das Haar an der befallenen Stelle weiß geworden ist, soll er die Person für unrein erklären. Es handelt sich hierbei um eine ansteckende Hautkrankheit, die in dem Geschwür ausgebrochen ist.21 Wenn der Priester jedoch feststellt, dass auf der befallenen Stelle kein weißes Haar zu sehen ist, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er die Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.22 Breitet sich der Fleck während dieser Zeit weiter aus, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.23 Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat, handelt es sich in diesem Fall lediglich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll die Person für rein erklären.24 Wenn jemand eine Hautverbrennung erlitten hat und bei der Heilung der Brandwunde ein rötlich-weißer oder weißer Fleck entsteht,25 soll der Priester den Fleck untersuchen. Stellt er dabei fest, dass das Haar an der betroffenen Stelle weiß geworden ist und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, ist im Bereich der Verbrennung eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen. In diesem Fall soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.26 Stellt der Priester jedoch fest, dass sich kein weißes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.27 Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Fleck ausgebreitet, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit. (3Mo 13,5)28 Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat und auch die Hautverfärbung zurückgegangen ist, handelt es sich lediglich um eine Schwellung der Verbrennung. In diesem Fall soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich nur um eine Narbe der Brandwunde.29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Kinn hat,30 soll der Priester den Ausschlag untersuchen. Wenn er tiefer zu gehen scheint und sich feines gelbes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, soll der Priester die betroffene Person für unrein erklären. Es handelt sich bei dem Ausschlag um eine Flechte, um eine ansteckende Hautkrankheit des Kopfs oder Kinns.31 Wenn der Priester bei seiner Untersuchung jedoch feststellt, dass der Ausschlag nur die Haut in Mitleidenschaft gezogen hat, sich jedoch keine schwarzen Haare auf der Stelle zeigen, soll er die betroffene Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.32 Am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag erneut untersuchen. Wenn die Hautkrankheit sich nicht ausgebreitet hat, sich keine gelben Haare zeigen und der Ausschlag nur oberflächlich zu sein scheint,33 soll sich die kranke Person das ganze Haar scheren lassen; lediglich das Haar auf der befallenen Stelle soll nicht geschoren werden. Danach soll der Priester die Person für weitere sieben Tage unter Quarantäne stellen (3Mo 14,9)34 und den Ausschlag am siebten Tag erneut untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut nicht ausgebreitet hat und oberflächlich zu sein scheint, soll der Priester die Person für rein erklären. Nachdem sie ihre Kleider gewaschen hat, ist die Person rein. (3Mo 14,8)35 Falls der Ausschlag sich jedoch auszubreiten beginnt, nachdem die Person für rein erklärt wurde,36 soll der Priester eine weitere Untersuchung vornehmen. Hat sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet, muss der Priester nicht erst nach gelben Haaren suchen, denn die betroffene Person ist unrein.37 Hat er jedoch den Eindruck, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausbreitet, und sind auf der befallenen Stelle auch schwarze Haare gewachsen, ist der Ausschlag abgeheilt und die Person rein. Der Priester soll sie für rein erklären.38 Wenn ein Mann oder eine Frau helle, weiße Flecken auf der Haut bekommen hat,39 soll der Priester die befallene Stelle untersuchen. Sind die Flecken auf der Haut nur blass-weiß, handelt es sich um einen harmlosen Hautausschlag und die Person ist rein.40 Wenn einem Mann die Haare auf dem Hinterkopf ausfallen, hat er zwar eine Glatze, aber er ist dennoch rein. (2Kön 2,23; Jes 15,2; Hes 29,18; Am 8,10)41 Fallen ihm die Haare auf dem Vorderkopf aus, hat er zwar eine kahle Stirn, aber er ist dennoch rein.42 Tritt aber auf der kahlen Stelle an der Stirn oder am Hinterkopf ein rötlich-weißer Ausschlag auf, ist dort möglicherweise eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen.43 Wenn der Priester ihn untersucht und dabei feststellt, dass die befallene Haut angeschwollen ist und rötlich-weiß aussieht, genauso wie auch bei einer anderen ansteckenden Hautkrankheit,44 hat der Mann eine ansteckende Hautkrankheit und ist unrein. Der Priester soll ihn wegen des Ausschlags am Kopf für unrein erklären.45 Wer an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll seine Kleider zerreißen und sein Haar offen hängen lassen[2]. Er soll seinen Bart bedecken und ›Unrein! Unrein!‹ rufen. (Kla 4,15; Hes 24,17; Mi 3,7)46 Solange die Krankheit anhält, ist er unrein. Als Unreiner muss er abgesondert leben und außerhalb des Lagers wohnen. (4Mo 5,1; 4Mo 12,14; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)47 Angenommen, ein Schimmelpilz[3] befällt ein wollenes oder leinenes Kleidungsstück48 oder einen wollenen oder leinenen Stoff, eine Tierhaut oder irgendeinen Gegenstand aus Leder.49 Wird die befallene Stelle an der Kleidung, der Tierhaut, dem Stoff oder den Ledergegenständen grünlich oder rötlich, ist sie von Schimmel befallen und soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.50 Der Priester soll sich den Fleck ansehen und den Gegenstand für sieben Tage wegschließen.51 Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Befall ausgebreitet, handelt es sich bei dem Fleck um bösartigen Schimmel und das Material ist unrein. (3Mo 14,44)52 Der Priester soll die Kleidung oder den Stoff aus Leinen oder Wolle oder den befallenen ledernen Gegenstand im Feuer verbrennen.53 Stellt der Priester jedoch bei der erneuten Untersuchung fest, dass sich der Schimmel nicht ausgebreitet hat,54 soll er anordnen, dass der befallene Gegenstand gewaschen und dann weitere sieben Tage weggeschlossen wird.55 Danach soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Stellt er dabei fest, dass die befallene Stelle ihr Aussehen nach dem Waschen nicht verändert hat, ist der Gegenstand, auch wenn der Schimmel sich nicht ausgebreitet hat, unrein und muss vollständig verbrannt werden, ganz gleich, ob er innen oder außen befallen ist.56 Sieht der Priester jedoch, dass die befallene Stelle nach dem Waschen verblasst ist, soll er den Fleck aus dem Kleidungsstück, dem Stoff oder dem Leder herausschneiden.57 Tritt der Schimmel jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, breitet sich der Schimmelpilz eindeutig aus und der befallene Gegenstand muss verbrannt werden.58 Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, soll das Kleidungsstück, der Stoff oder der lederne Gegenstand noch einmal gewaschen werden und ist danach rein.59 Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit Schimmel an wollener oder leinener Kleidung, an Stoff oder an irgendeinem Gegenstand aus Leder. So kann der Priester entscheiden, ob diese Dinge rein oder unrein sind.«