1Und der HERR redete zu Mose:2Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung[1]: Er soll zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,44)3und der Priester soll nach draußen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt,4dann soll der Priester gebieten, für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel zu nehmen und Zedernholz, Karmesin und Ysop. (4Mo 19,6; Hebr 9,19)5Und der Priester soll gebieten, den einen Vogel über lebendigem Wasser[2] in ein Tongefäß hinein zu schlachten. (3Mo 14,50)6Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser[3] geschlachtet worden ist. (3Mo 14,50)7Und er soll ⟨davon etwas⟩ auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären[4]. Und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,22; 4Mo 19,19)8Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (3Mo 13,6)9Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: Dann ist er rein. (4Mo 8,7)10Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler, drei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[5], zum Speisopfer, und ein Log Öl. (3Mo 1,3; 3Mo 2,1)11Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN stellen.12Und der Priester nehme das eine Lamm[6] und bringe es als Schuldopfer dar mit dem Log Öl und schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es. (3Mo 2,3; 3Mo 7,2; 3Mo 21,22)14Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Log Öl und gieße es in seine[7] linke Hand.16Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge ⟨etwas⟩ von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3Mo 8,11)17Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester ⟨etwas⟩ auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut[8] des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)18Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN. (3Mo 4,20)19Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten.20Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein.21Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen[9] kann, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen für das Schwingopfer, um Sühnung für ihn zu erwirken, und für das Speisopfer ein Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[10], und ein Log Öl (3Mo 5,7)22und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen[11] kann: eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.23Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN. (3Mo 15,14)24Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.25Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)26Und der Priester gieße ⟨etwas⟩ von dem Öl in seine[12] linke Hand;27und der Priester sprenge vor dem HERRN siebenmal mit seinem rechten Finger ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner linken Hand ist.28Und der Priester tue ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)29Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem HERRN.30Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen[13] kann –31das, was seine Hand aufbringen[14] kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. So erwirke der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.32Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen[15] kann⟨, was vorgeschrieben ist⟩.
Reinigung vom Aussatz an Häusern
33Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze, (1Mo 17,8; 3Mo 20,24; 5Mo 32,49)35dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus.36Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,38dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus ⟨für⟩ sieben Tage verschließen. (3Mo 13,4)39Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,40dann soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Mal ist, herausreißt und sie hinauswirft nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.41Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.42Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ⟨herausgerissenen⟩ Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus ⟨damit⟩ verputzen[16].43Wenn aber nach dem Ausreißen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen[17] das Mal zurückkehrt und am Haus ausbricht,44dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es ein bösartiger Aussatz am Haus: Unrein ist es. (3Mo 13,51)45Man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24)47Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen[18] des Hauses nicht um sich gegriffen am Haus, dann soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Mal ist geheilt.49Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop;50und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser[19] in ein Tongefäß hinein. (3Mo 14,4)51Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge ⟨damit⟩ das Haus siebenmal.52Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin.53Den lebenden Vogel aber soll er nach draußen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: Dann wird es rein sein.54Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze (3Mo 13,3)55und für den Aussatz des Kleides und des Hauses (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)56und für die Erhöhung und für den Schorf und für den Fleck, (3Mo 13,3)57um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das Gesetz des Aussatzes. (3Mo 10,10; 3Mo 13,59)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden. (Lk 5,14; Lk 17,14)3Und der Priester soll [dafür] hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, dass das Mal des Aussatzes an dem Aussätzigen heil geworden ist, (3Mo 13,13)4so soll der Priester gebieten, dass man für den, der gereinigt werden soll, zwei lebendige Vögel bringt, die rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; (2Mo 12,22; 4Mo 19,6; Hebr 9,19)5und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schächtet in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser. (Jer 17,13; Joh 4,10; Joh 4,14)6Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschächtet worden ist; (Joh 14,19; Röm 4,25; Hebr 1,3; Offb 1,18)7und er soll denjenigen siebenmal besprengen, der vom Aussatz gereinigt werden soll, und ihn so reinigen; und den lebendigen Vogel soll er in das freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,19; 4Mo 19,18; 2Kön 5,10; Ps 51,9; Hes 36,25; Hebr 9,13)8Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich im Wasser baden; so ist er rein. Danach darf er in das Lager gehen; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seines Zeltes bleiben. (3Mo 11,25; 3Mo 13,6; 4Mo 8,7; 4Mo 12,15; Eph 5,26; Hebr 10,22)9Und am siebten Tag soll er dann alle seine Haare abschneiden auf dem Haupt, am Bart und an den Augenbrauen, alle seine Haare soll er abschneiden; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.10Und am achten Tag soll er zwei makellose Lämmer nehmen und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl angerührt, und ein Log Öl. (3Mo 2,1; 3Mo 15,14; 3Mo 15,29; 4Mo 15,4; 4Mo 15,6; 4Mo 28,13)11Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der gereinigt werden soll, und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor den Eingang der Stiftshütte; (3Mo 8,3)12und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es als Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl und soll es als Webopfer vor dem HERRN hin und her weben. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13Danach soll er das Lamm schächten an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig. (3Mo 7,2; 3Mo 7,6)14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3Mo 8,23)15Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und [es] in seine eigene linke Hand gießen, (3Mo 14,26)16und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3Mo 8,11; 3Mo 14,27)17Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,28)18Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN. (3Mo 14,29)19Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten. (3Mo 4,31; 3Mo 4,35; 3Mo 14,20)20Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein.21Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, (3Mo 5,7; 3Mo 5,11; 3Mo 12,8; 3Mo 14,19)22und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.23Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den HERRN.24Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem HERRN weben als ein Webopfer.25Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;26und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen, (3Mo 14,15)27und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN. (3Mo 14,16)28Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,17)29Den Rest des Öls in seiner Hand aber soll der Priester dem zu Reinigenden auf das Haupt gießen, um für ihn Sühnung zu erwirken vor dem HERRN. (3Mo 14,18)30Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was seine Hand aufbringen kann — (3Mo 12,8; 3Mo 14,22; Lk 2,24)31eben das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer; und so soll der Priester Sühnung erwirken vor dem HERRN für den, der gereinigt werden soll. (3Mo 5,7; 3Mo 14,22; 3Mo 15,15; 3Mo 15,30)32Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört. (Ps 72,13; Ps 113,7; Mt 11,5)
Die Reinigung eines aussätzigen Hauses
33Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege, (1Mo 17,8; 3Mo 20,24; 2Kön 5,27; Ps 127,1; Kla 3,37)35so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus. (2Kön 20,15; Ps 91,9; Spr 3,33; Sach 5,4)36Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen. (Hag 2,13)37Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand, (3Mo 13,3; 3Mo 13,20; 3Mo 13,43; 3Mo 13,50)38so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen. (3Mo 13,4; 3Mo 13,50)39Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und wenn er nachsieht und findet, dass die Plage an der Wand des Hauses weitergefressen hat, (3Mo 13,5)40so soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausbricht, an denen das Mal ist, und dass man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort wirft; (Mt 5,29; 1Kor 5,6; 1Kor 5,13)41das Haus aber soll man inwendig ringsum abschaben, und den Verputz, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten. (3Mo 14,40; 3Mo 14,45; Jes 65,3; Offb 22,15)42Und man nehme andere Steine und setze sie an die Stelle jener Steine und nehme anderen Mörtel und verputze das Haus.43Wenn dann die Plage wiederkommt und am Haus ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,44so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, dass die Plage am Haus weitergefressen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Haus, und es ist unrein. (3Mo 13,51)45Dann soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Haus, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort bringen. (3Mo 14,41; 5Mo 13,12; 2Kön 10,16)46Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 17,15; 3Mo 22,6; 1Kor 15,33)47Und wer in dem Haus schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen. (3Mo 14,8)48Wenn aber der Priester beim Betreten [des Hauses] sieht, dass sich die Plage am Haus nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus [neu] verputzt wurde, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn die Plage ist heil geworden. (3Mo 13,6; Hi 5,18; 1Kor 6,11)49Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (3Mo 14,4)50und er soll den einen Vogel schächten in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser, (3Mo 14,5)51und er soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und sie in das Blut des geschächteten Vogels tauchen und in das lebendige Wasser, und er soll das Haus siebenmal besprengen. (3Mo 14,6; Ps 51,9)52Und so soll er das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin;53und er lasse den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen und erwirke Sühnung für das Haus; so ist es rein. (3Mo 13,58; 3Mo 14,7; 3Mo 14,19)54Dies ist das Gesetz über alle Arten der Aussatz-Plage und über den Schorf, (3Mo 6,2; 3Mo 7,37; 3Mo 13,2; 3Mo 13,30; 3Mo 13,59; 3Mo 14,34)55auch über den Aussatz der Kleidungsstücke und der Häuser (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)56und über das Hautmal, den Ausschlag und die hellen Flecken, (3Mo 13,2)57um Belehrung zu geben, wann sie für rein und wann für unrein zu erklären sind. Es ist das Gesetz vom Aussatz. (3Mo 10,10; 3Mo 14,54; 5Mo 24,8; Hes 44,23)
1Und der HERR sprach zu Mose:2Dies soll die Weisung sein für den Aussätzigen, für den Tag seiner Reinigung. Er soll zum Priester gebracht werden. (Mt 8,4; Mk 1,44)3Und der Priester soll vor das Lager hinausgehen, und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das Aussatzmal des Aussätzigen verheilt ist,4lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. (4Mo 19,6)5Und der Priester lasse den einen Vogel schlachten über einem Tongefäss mit frischem Wasser. (3Mo 14,50)6Er soll den lebenden Vogel und das Zedernholz nehmen, das Karmesin und den Ysop und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut jenes Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde.7Und er soll den, der sich vom Aussatz reinigen lässt, siebenmal besprengen und ihn so reinigen. Den lebenden Vogel aber soll er auf freiem Feld fliegen lassen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,22)8Der aber, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen und sein ganzes Haar scheren, und er selbst soll sich mit Wasser waschen, so wird er rein. Und danach darf er wieder ins Lager kommen, er muss aber sieben Tage ausserhalb seines Zelts bleiben. (3Mo 13,6; 4Mo 8,7)9Und am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, das Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare soll er scheren. Und er soll seine Kleider waschen und soll seinen Leib mit Wasser waschen, so wird er rein.10Und am achten Tag soll er zwei makellose männliche Lämmer und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm nehmen und drei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, als Speiseopfer und ein Log Öl. (3Mo 2,1)11Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigen lässt, mit den Gaben vor den HERRN treten lassen, an den Eingang des Zelts der Begegnung.12Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem HERRN als Weihegabe hin und her schwingen. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13Er soll aber das Lamm dort schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an der heiligen Stätte. Denn wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester. Es ist hochheilig. (3Mo 7,7)14Und der Priester soll etwas vom Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester streiche es an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses. (3Mo 8,23; 3Mo 14,17)15Dann soll der Priester etwas von dem Log Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand giessen.16Und der Priester soll den rechten Finger in das Öl in seiner linken Hand tauchen und mit dem Finger siebenmal etwas von dem Öl vor dem HERRN versprengen. (3Mo 4,6)17Vom Rest des Öls in seiner Hand aber streiche der Priester etwas an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,14)18Und was übrig bleibt vom Öl in der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt dessen giessen, der sich reinigen lässt. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN. (3Mo 4,20)19Dann soll der Priester das Sündopfer darbringen und für den, der sich reinigen lässt, Sühne erwirken für seine Unreinheit. Und danach soll er das Brandopfer schlachten.20Und der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und er wird rein.21Ist er aber arm und reichen seine Mittel dafür nicht aus, soll er ein männliches Lamm nehmen, als Schuldopfer, als Weihegabe, um Sühne für sich zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, als Speiseopfer und ein Log Öl (3Mo 5,7)22und zwei Turteltauben oder zwei Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.23Und am achten Tag soll er sie zu seiner Reinigung dem Priester bringen, an den Eingang des Zelts der Begegnung, vor den HERRN. (3Mo 15,14)24Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer und das Log Öl nehmen, und der Priester soll beides vor dem HERRN als Weihegabe hin und her schwingen.25Dann soll er das Lamm für das Schuldopfer schlachten. Und der Priester soll etwas vom Blut des Schuldopfers nehmen und es an das rechte Ohrläppchen dessen streichen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses. (3Mo 14,14)26Von dem Öl aber soll der Priester etwas in seine eigene linke Hand giessen.27Und der Priester soll mit dem rechten Finger siebenmal etwas von dem Öl in seiner linken Hand vor dem HERRN versprengen.28Dann streiche der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, an dieselbe Stelle wie das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,14)29Und was übrig bleibt von dem Öl in der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt dessen giessen, der sich reinigen lässt, um Sühne für ihn zu erwirken vor dem HERRN.30Dann soll er von den Turteltauben oder von den Tauben, die er aufbringen kann,31die eine als Sündopfer darbringen und die andere als Brandopfer, zusammen mit dem Speiseopfer. So soll der Priester für den, der sich reinigen lässt, Sühne erwirken vor dem HERRN.[1]32Dies ist die Weisung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel nicht für mehr ausreichen bei seiner Reinigung.
Aussatz an Häusern
33Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus im Land, das ihr besitzt, ein Aussatzmal auftreten, (5Mo 32,49)35so soll der Besitzer des Hauses kommen und dem Priester melden: An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.36Dann soll der Priester das Haus ausräumen lassen, bevor der Priester hineingeht, um das Mal zu untersuchen. So wird nicht alles unrein, was im Haus ist. Danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu untersuchen.37Und er soll das Mal untersuchen. Wenn das Mal an den Wänden des Hauses aus grünlichen oder rötlichen Einbuchtungen besteht, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3Mo 13,3)38soll der Priester aus dem Haus treten, vor den Eingang des Hauses, und das Haus für sieben Tage verschliessen. (3Mo 13,4)39Am siebten Tag aber soll der Priester wiederkommen und es untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat,40soll der Priester die Steine, an denen das Mal ist, herausbrechen und vor der Stadt an einen unreinen Ort werfen lassen.41Das Haus aber soll er innen ringsum abkratzen lassen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, soll man draussen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.42Dann soll man andere Steine nehmen und anstelle der herausgebrochenen Steine einfügen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus verputzen.43Bricht dann das Mal am Haus von neuem aus, nachdem man die Steine herausgebrochen und das Haus abgekratzt und wieder verputzt hat,44soll der Priester kommen und es untersuchen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein. (3Mo 13,51)45Dann soll man das Haus abreissen, seine Steine, seine Balken und den ganzen Lehm des Hauses, und es vor die Stadt an einen unreinen Ort schaffen.46Wer aber das Haus, während es abgesperrt ist, betritt, ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47Und wer in dem Haus schläft, muss seine Kleider waschen. Auch wer in dem Haus isst, muss seine Kleider waschen.48Kommt aber der Priester und untersucht es und das Mal an dem Haus hat sich nicht ausgebreitet, nachdem das Haus neu verputzt worden ist, soll der Priester das Haus für rein erklären, denn das Mal ist verheilt.49Dann soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen, um das Haus zu entsündigen.50Und er soll den einen Vogel über einem Tongefäss mit frischem Wasser schlachten. (3Mo 14,5)51Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel und es in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen.52So soll er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen.53Den lebenden Vogel aber soll er vor der Stadt auf freiem Feld fliegen lassen. So soll er Sühne erwirken für das Haus, und es wird rein.54Dies ist die Weisung jedes Aussatzmal und die Flechte betreffend, (3Mo 13,3)55den Aussatz an Kleidern und an Häusern, (3Mo 13,34; 3Mo 13,47)56die Schwellung, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken,57zur Unterweisung, wann etwas unrein und wann etwas rein ist. Dies ist die Weisung betreffend den Aussatz. (3Mo 10,10)
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Man soll ihn zum Priester bringen, (Mt 8,4)3und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,4und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (4Mo 19,6)5und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.6Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop und sie in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet wurde,7und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,22)8Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4Mo 8,7)9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, alle Haare soll er abscheren, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feines Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.11Und der Priester soll den, der sich reinigt, mit all dem vor den HERRN treten lassen an den Eingang der Stiftshütte.12Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen13und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. (3Mo 7,7)14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen16und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. (3Mo 4,6; 3Mo 4,17)17Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.19Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten20und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.21Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl22und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, (3Mo 5,7)23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang der Stiftshütte vor den HERRN.24Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen als ein Schwingopfer vor dem HERRN25und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes26und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen27und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.28Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,30und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,31zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.32Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. (3Mo 13,47)
Aussatz an Häusern
33Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:34Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,35so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. (3Mo 13,2)36Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an den Wänden des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, (3Mo 13,3)38so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,40so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.41Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten42und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.43Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,44so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.45Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.49Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop50und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.51Und er soll nehmen das Zedernholz, das Karmesin, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen52und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin53und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.54Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,55über den Aussatz an Kleidern und Häusern,56über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,57damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.