Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest
1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des ⟨Horn⟩blasens soll es für euch sein. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35; Neh 8,2)2Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten zum wohlgefälligen Geruch[1] für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler; (3Mo 1,3; Esr 3,6)3und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[2] mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock[3] als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken; (4Mo 28,15)6außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch[4], ein Feueropfer für den HERRN. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26; 4Mo 15,4)7Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch[5] demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch[6]: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; (3Mo 1,3)9und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[7] mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11⟨und⟩ einen Ziegenbock[8] als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern. (3Mo 23,33)12Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[9] für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein; (3Mo 1,3)14und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[10] mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock[11] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. (4Mo 28,15)17Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;18und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19und einen Ziegenbock[12] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.20Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;21und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22und einen Ziegenbock[13] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.23Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;24das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25und einen Ziegenbock[14] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.26Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;27und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28und einen Ziegenbock[15] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.29Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;30und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31und einen Ziegenbock[16] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.32Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;33und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34und einen Ziegenbock[17] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. (4Mo 29,1; Joh 7,37)36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[18] für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;37das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38und einen Ziegenbock[19] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.39Das sollt ihr bei euren Festtagen[20] dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern[21] und an Trankopfern und an Heilsopfern[22]. (3Mo 23,38; 4Mo 28,2; Esr 3,4)
4.Mose 29
Lutherbibel 2017
1Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. (3Mo 23,24; 4Mo 10,10)2Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler,3samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern,5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,6über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, (3Mo 23,27)8sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler9samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder10und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer,11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus. (3Mo 16,11)12Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern (3Mo 23,34)13und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder15und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer,16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler18samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus.20Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,22dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.23Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler,24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.26Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,28dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.29Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,31dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus.32Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,34dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.35Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun36und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,38dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.39Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
4.Mose 29
Neue Genfer Übersetzung
Die Opfer am Neujahrsfest und am Versöhnungstag
1Kommt am ersten Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert an diesem Tag den Beginn des neuen Jahres, indem ihr das Widderhorn blast.[1]2Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlererlose einjährige Lämmer;3dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm[2] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[3]4und für jedes Lamm ein Kilogramm[4].5Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, um Sühne für euch zu erwirken.6Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den monatlichen und täglichen Brandopfern und ihren jeweiligen Speise- und Trankopfern darbringen. Es sind Gaben, deren Geruch den HERRN gnädig stimmt[5].7Am zehnten Tag des siebten Monats ist der Versöhnungstag. Kommt zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Fastet an diesem Tag und demütigt euch vor dem HERRN[6].8Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer;9dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm[7] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[8]10und für jedes Lamm ein Kilogramm[9].11Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, und zwar zusätzlich zu den Böcken und den anderen Opfern, durch die an diesem Tag Sühne für das Volk erwirkt wird, und zusätzlich zu den täglichen Brandopfern mit ihren Speise- und Trankopfern.
Die Opfer am Laubhüttenfest
12Kommt am 15. Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert sieben Tag lang zu Ehren des HERRN das Laubhüttenfest.13Bringt dem HERRN am ersten Tag dreizehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen;14dazu als Speiseopfer für jeden Stier drei Kilogramm[10] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[11]15und für jedes Lamm ein Kilogramm[12].16Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten. Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern darbringen.17Am zweiten Tag opfert ihr zwölf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,18dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier19und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.20Am dritten Tag opfert ihr elf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,21dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier22und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.23Am vierten Tag opfert ihr zehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,24dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier25und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.26Am fünften Tag opfert ihr neun Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,27dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier28und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.29Am sechsten Tag opfert ihr acht Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,30dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier31und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.32Am siebten Tag opfert ihr sieben Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,33dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier34und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.35Kommt am achten Tag des Festes zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach.36Bringt dem HERRN an diesem Tag einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen;37dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier38sowie einen Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.39All diese Gaben sollt ihr dem HERRN an euren Festtagen opfern und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- und Gemeinschaftsopfern, die ihr dem HERRN zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Gabe aus freien Stücken darbringt.‹«