4.Mose 30

Elberfelder Bibel

1 Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. (2Mo 4,28)2 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat:3 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)4 Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7 Und wenn sie etwa ⟨die Frau⟩ eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11)8 und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)9 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.11 Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,12 und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)13 Wenn aber ihr Mann diese ⟨Gelübde⟩ ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1] und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14 Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2] zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.17 Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.

4.Mose 30

Lutherbibel 2017

1 Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.2 Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist’s, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)4 Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,5 und wenn ihr Vater hört von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.6 Wenn aber ihr Vater ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so gilt keines ihrer Gelübde noch die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.7 Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie sich unbedacht etwas auferlegt8 und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.9 Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr liegt, oder ihre unbedachte Enthaltung, die sie sich auferlegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.10 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.11 Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,19; Jer 44,25)12 und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie sich auferlegt hat.13 Hebt aber ihr Mann ihr Gelübde auf an dem Tage, da er’s hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder was sie sich auferlegt hat; denn ihr Mann hat ihr Gelübde aufgehoben, und der HERR wird ihr gnädig sein.14 Jedes Gelübde und jeden Eid, durch den sie sich Enthaltung auferlegt hat, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben.15 Wenn ihr Mann dazu schweigt bis zum nächsten Tag, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Enthaltungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er’s hörte;16 hat er’s aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

4.Mose 30

Neue Genfer Übersetzung

1 Mose richtete den Israeliten alles aus, was der HERR ihm aufgetragen hatte.2 Zu den Oberhäuptern der Stämme Israels sagte Mose: »Folgendes hat der HERR befohlen:3 Wenn ein Mann dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich mit einem Schwur verpflichtet, auf bestimmte Dinge zu verzichten, dann darf er sein Wort auf keinen Fall brechen. Alles, was er versprochen hat, muss er halten!4 Wenn eine junge Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich zu einem Verzicht verpflichtet5 und ihr Vater erfährt davon und schweigt dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat[1].6 Verbietet ihr Vater aber am selben Tag, an dem er davon erfährt, die Erfüllung ihres Gelübdes oder ihrer Verpflichtung zum Verzicht, so sind diese ungültig. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7 Hat eine Frau vor ihrer Heirat in einem Gelübde etwas versprochen oder sich unbedacht zu einem Verzicht verpflichtet8 und ihr Mann erfährt davon und schweigt bis zum nächsten Tag dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.9 Wenn ihr Mann aber an dem Tag widerspricht, an dem er davon erfährt, dann hebt er damit ihr Gelübde oder ihre unbedachte Verpflichtung auf. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält.10 Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11 Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab oder verpflichtet sich zu einem Verzicht12 und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu und erhebt keinen Einspruch, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.13 Hebt ihr Mann jedoch an dem Tag, an dem er davon erfährt, ihre Gelübde oder Verpflichtungen zum Verzicht auf, dann muss sie diese nicht einhalten. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14 Ihr Mann kann also jedes ihrer Gelübde und jeden Schwur, auf bestimmte Dinge zu verzichten, bestätigen oder außer Kraft setzen.15 Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, dann bestätigt er damit alles, was sie sich auferlegt hat[2]. Durch sein Schweigen wird es rechtsgültig.16 Falls er aber den Tag, an dem er davon gehört hat, verstreichen lässt und später die Gelübde seiner Frau aufhebt[3], dann trifft ihn allein die Schuld – nicht die Frau.«17 Dies sind die Ordnungen, die Mose vom HERRN empfing. Sie regeln die Gültigkeit von Gelübden bei verheirateten und unverheirateten Frauen und den Einfluss, den der Ehemann oder Vater darauf nehmen kann.[4]