Vorschriften über den Scheidebrief – Kriegsdienst der Jungverheirateten
1Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet[1] und es geschieht, dass sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Anstößiges[2] an ihr gefunden hat und er ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat, (Jes 50,1; Jer 3,8; Mt 1,19; Mt 5,31; Mk 10,4)2und sie ist aus seinem Haus gezogen und ist hingegangen und ⟨die Frau⟩ eines anderen Mannes geworden,3⟨wenn dann⟩ auch der andere Mann sie gehasst und ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat,4⟨dann⟩ kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, seine Frau zu sein, nachdem sie unrein gemacht worden ist. Denn ein Gräuel ist das vor dem HERRN. Und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, nicht zur Sünde verführen. (5Mo 4,21; Jer 3,1)5Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist[3], soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und es soll ihm keinerlei Verpflichtung[4] auferlegt werden. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau, die er genommen hat, erfreuen. (5Mo 20,7)
Schutz der Schwachen
6Man soll nicht Handmühle und Mühlstein[5] pfänden, denn ⟨damit⟩ pfändet man das Leben.7Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, ⟨einen⟩ von den Söhnen Israel, geraubt hat und ihn als Sklaven[6] behandelt und verkauft hat, dann soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (2Mo 21,16; 5Mo 17,7; 1Tim 1,10)8Bei der Plage des Aussatzes hüte dich, dass du sehr darauf achtest und alles tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden. Ihr sollt darauf achten, zu tun, wie ich ihnen befohlen habe. (3Mo 13,1; 3Mo 14,1)9Denk daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt! (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, dann sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben.11Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir nach draußen hinausbringen.12Und wenn er ein bedürftiger Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen. (Hi 22,6)13Du sollst ihm das Pfand unbedingt beim Untergang der Sonne zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legt und dich segnet; und es wird für dich als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25; Hi 24,7; Hi 29,13)14Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter[7] nicht unterdrücken, ⟨sei er einer⟩ von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren ⟨wohnen⟩.15Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen – denn er ist bedürftig und verlangt sehnsüchtig danach[8] –, damit er nicht über dich zum HERRN schreit und Sünde an dir ist. (3Mo 19,13; 5Mo 15,9; Eph 4,26; Jak 5,4)16Nicht sollen Väter um der Söhne willen[9] getötet werden und Söhne sollen nicht um der Väter willen[10] getötet werden; sie sollen jeder für seine ⟨eigene⟩ Sünde getötet werden. (1Sam 22,16; 2Kön 14,6; Jer 31,29; Hes 18,4)17Du sollst das Recht eines Fremden ⟨und⟩ einer Waise nicht beugen, und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2Mo 22,20; 5Mo 27,19; Hi 24,3; Jer 22,3; Mal 3,5)18Und du sollst daran denken, dass du Sklave in Ägypten warst und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen. (5Mo 5,15)19Wenn du deine Ernte auf deinem Feld einbringst und hast eine Garbe auf dem Feld vergessen, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Tun deiner Hände. (3Mo 19,9; 5Mo 14,29)20Wenn du deine Oliven abschlägst, sollst du nicht hinterher[11] die Zweige absuchen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.21Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher[12] Nachlese halten: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein. (3Mo 19,9)22Und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen. (5Mo 5,15)
1Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet und findet dann etwas an der Frau, das ihm zuwider ist, stellt ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie weg. (Mt 5,31)2Wenn nun ein zweiter Mann die Frau heiratet3und sie ebenfalls mit einer Scheidungsurkunde wegschickt oder auch stirbt,4darf ihr erster Mann sie nicht wieder zur Frau nehmen; sie ist für ihn unberührbar geworden. Sonst tut er etwas, was der HERR verabscheut. Ihr dürft das Land, das der HERR, euer Gott, euch geben wird, nicht durch solch ein Vergehen entweihen.
Verschiedene Schutzbestimmungen
5Wenn ein Mann heiratet, wird er ein Jahr lang vom Kriegsdienst und von allen Arbeitsleistungen für öffentliche Belange befreit. Er soll sich ungestört seiner Frau widmen können. (5Mo 20,7)6Wenn ihr ein Pfand nehmt, dürfen es nicht die Mühlsteine sein, mit denen das Korn zum Brotbacken gemahlen wird. Denn dann würdet ihr das Lebensnotwendige, ja das Leben selbst zum Pfand nehmen.7Wenn jemand einen anderen Israeliten, einen von seinen Brüdern, raubt und ihn als Sklaven hält oder verkauft, muss er getötet werden. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. (2Mo 20,15)8Wenn jemand unter euch von Aussatz befallen wird, müsst ihr genau die Anweisungen der Priester aus dem Stamm Levi befolgen. Der HERR selbst hat ihnen diese Anweisungen gegeben. (3Mo 13,1; 3Mo 14,1; 5Mo 31,9)9Denkt daran, wie es Mirjam erging, die der HERR, euer Gott, nach eurem Auszug aus Ägypten für ihren Ungehorsam mit Aussatz bestrafte. (4Mo 12,1)
Schutz der Schwachen
10Wenn du einem anderen Israeliten ein Darlehen gibst, sollst du nicht in sein Haus gehen, um dir selbst ein Pfand auszusuchen.11Du musst draußen warten, bis er dir das Pfand herausbringt.12Wenn der andere so arm ist, dass er sein Obergewand verpfänden muss, darfst du das Pfand nicht über Nacht behalten, (2Mo 22,25)13sondern musst es bei Sonnenuntergang zurückbringen, damit er darin schlafen kann. Wenn du so handelst, wird er dir Gutes wünschen und du wirst vor dem HERRN, deinem Gott, als gerecht dastehen.14Wenn ein armer, völlig mittelloser Mann um Tageslohn für dich arbeitet, darfst du ihn nicht ausbeuten, gleichgültig, ob er einer von deinen Brüdern ist oder ein Fremder, der bei euch lebt. (3Mo 19,13)15Gib ihm seinen Lohn, bevor die Sonne untergeht; denn er braucht ihn dringend. Sonst beklagt er sich beim HERRN über dich und du wirst vor dem HERRN als schuldig dastehen.16Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, auf das die Todesstrafe steht, darf nur er selbst dafür bestraft werden, nicht seine ganze Familie. Die Eltern sollen nicht für die Schuld ihrer Kinder sterben und die Kinder nicht für die Schuld ihrer Eltern. Jeder soll nur für seine eigene Schuld bestraft werden. (2Kön 14,6; Jer 31,30; Hes 18,4; Hes 18,20)17Verweigert Fremden und Waisen[1] nicht ihr Recht und nehmt nicht das Oberkleid einer Witwe zum Pfand. (5Mo 10,18)18Denkt daran, dass auch ihr in Ägypten Sklaven gewesen seid und der HERR, euer Gott, euch von dort freigekauft hat. Deshalb sollt ihr euch um die Schwachen kümmern. (5Mo 5,15)19Wenn ihr bei der Ernte eine Garbe auf dem Feld vergessen habt, dann geht nicht zurück, um sie zu holen. Sie soll den Fremden, den Waisen und Witwen gehören. Dafür wird der HERR euch segnen bei allem, was ihr tut. (3Mo 19,9)20Wenn ihr die Oliven von euren Ölbäumen schüttelt, dann sucht nicht hinterher noch die Zweige ab. Lasst den Rest für die Fremden, die Waisen und Witwen.21Wenn ihr in eurem Weinberg die Trauben erntet, dann haltet keine Nachlese. Lasst den Rest für die Fremden, die Waisen und Witwen.22Denkt daran, dass ihr in Ägypten Sklaven gewesen seid, und handelt danach!
1Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt, (5Mo 19,7; Jes 50,1; Jer 3,8; Mt 5,31)2und sie verlässt dann sein Haus und geht hin und wird [die Ehefrau ] eines anderen Mannes, (3Mo 21,7; 3Mo 21,14; Hes 44,22; 1Kor 7,15)3aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr [auch] einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt. (Jer 3,1)
Verordnungen für das Leben des Volkes
5Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat. (5Mo 20,7; Spr 5,18; Lk 14,20; Eph 5,25)6Man soll niemals die Handmühle[1] oder [auch nur] den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfand. (5Mo 24,17)7Wird jemand ertappt, dass er einen von seinen Brüdern unter den Söhnen Israels stiehlt und ihn zum Sklaven macht und ihn verkauft, so soll jener Dieb sterben, und du sollst das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (2Mo 21,16; 5Mo 13,6; 1Tim 1,10; Offb 18,11)8Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, indem du eifrig alles befolgst und tust, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich es ihnen geboten habe, so sollt ihr es befolgen und tun! (3Mo 13,1)9Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid! (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. (2Mo 22,26; 3Mo 19,13; 5Mo 15,7)11Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand[2] nicht schlafen legen; (Hi 22,6; Am 2,8)13sondern du sollst ihm sein Pfand unbedingt wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Gewand schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (1Mo 15,6; 2Mo 22,26; 5Mo 6,25; Hi 24,7; Hi 29,13; Hi 31,19; Ps 106,31; Ps 112,9; Jak 2,21)14Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind. (3Mo 25,40; Hi 24,9; Hi 31,13; Am 4,1; Lk 10,7)15Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich danach; damit er nicht deinetwegen den HERRN anruft und es dir zur Sünde wird. (3Mo 19,13; Spr 3,27; Jer 22,13; Mal 3,5; Jak 5,4)16Die Väter sollen nicht für die Kinder getötet werden und die Kinder sollen nicht für die Väter getötet werden, sondern jeder soll für seine Sünde getötet werden. (2Kön 14,6; Jer 31,29; Hes 18,20)17Du sollst das Recht eines Fremdlings [und] einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen. (2Mo 22,21; 2Mo 22,26; 5Mo 27,19; Hi 24,3; Hi 24,9; Spr 22,22; Jer 22,3; Hes 22,29; Sach 7,10; Mal 3,5)18Und du sollst bedenken, dass du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du dies tust. (5Mo 15,15)
Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen
19Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der HERR, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände. (3Mo 19,9; 3Mo 23,22; 5Mo 15,10; Rut 2,15)20Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. (3Mo 19,9)21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du danach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. (5Mo 24,19)22Und du sollst bedenken, dass du [selbst] ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten; darum gebiete ich dir, dies zu tun. (5Mo 24,18; 5Mo 26,6)