3.Mose 14

Elberfelder Bibel

1 Und der HERR redete zu Mose:2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung[1]: Er soll zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,44)3 und der Priester soll nach draußen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt,4 dann soll der Priester gebieten, für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel zu nehmen und Zedernholz, Karmesin und Ysop. (4Mo 19,6; Hebr 9,19)5 Und der Priester soll gebieten, den einen Vogel über lebendigem Wasser[2] in ein Tongefäß hinein zu schlachten. (3Mo 14,50)6 Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser[3] geschlachtet worden ist. (3Mo 14,50)7 Und er soll ⟨davon etwas⟩ auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären[4]. Und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,22; 4Mo 19,19)8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (3Mo 13,6)9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: Dann ist er rein. (4Mo 8,7)10 Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler, drei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[5], zum Speisopfer, und ein Log Öl. (3Mo 1,3; 3Mo 2,1)11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN stellen.12 Und der Priester nehme das eine Lamm[6] und bringe es als Schuldopfer dar mit dem Log Öl und schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13 Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es. (3Mo 2,3; 3Mo 7,2; 3Mo 21,22)14 Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15 Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Log Öl und gieße es in seine[7] linke Hand.16 Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge ⟨etwas⟩ von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3Mo 8,11)17 Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester ⟨etwas⟩ auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut[8] des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)18 Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN. (3Mo 4,20)19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten.20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein.21 Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen[9] kann, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen für das Schwingopfer, um Sühnung für ihn zu erwirken, und für das Speisopfer ein Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[10], und ein Log Öl (3Mo 5,7)22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen[11] kann: eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN. (3Mo 15,14)24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)26 Und der Priester gieße ⟨etwas⟩ von dem Öl in seine[12] linke Hand;27 und der Priester sprenge vor dem HERRN siebenmal mit seinem rechten Finger ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner linken Hand ist.28 Und der Priester tue ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)29 Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem HERRN.30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen[13] kann –31 das, was seine Hand aufbringen[14] kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. So erwirke der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen[15] kann⟨, was vorgeschrieben ist⟩.33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze, (1Mo 17,8; 3Mo 20,24; 5Mo 32,49)35 dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus.36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37 Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,38 dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus ⟨für⟩ sieben Tage verschließen. (3Mo 13,4)39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,40 dann soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Mal ist, herausreißt und sie hinauswirft nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.41 Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ⟨herausgerissenen⟩ Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus ⟨damit⟩ verputzen[16].43 Wenn aber nach dem Ausreißen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen[17] das Mal zurückkehrt und am Haus ausbricht,44 dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es ein bösartiger Aussatz am Haus: Unrein ist es. (3Mo 13,51)45 Man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46 Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24)47 Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen.48 Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen[18] des Hauses nicht um sich gegriffen am Haus, dann soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Mal ist geheilt.49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop;50 und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser[19] in ein Tongefäß hinein. (3Mo 14,4)51 Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge ⟨damit⟩ das Haus siebenmal.52 Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin.53 Den lebenden Vogel aber soll er nach draußen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: Dann wird es rein sein.54 Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze (3Mo 13,3)55 und für den Aussatz des Kleides und des Hauses (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)56 und für die Erhöhung und für den Schorf und für den Fleck, (3Mo 13,3)57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das Gesetz des Aussatzes. (3Mo 10,10; 3Mo 13,59)

3.Mose 14

Einheitsübersetzung 2016

1 Der HERR sprach zu Mose: (Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14; Lk 17,14)2 Das ist die Weisung für den Aussätzigen, wenn er für rein erklärt wird: Man soll ihn zum Priester führen3 und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussätzige von seinem Aussatz geheilt ist,4 soll er anordnen, dass man für den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt. (4Mo 19,6; Ps 51,9)5 Dann soll er anordnen, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten.6 Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen.7 Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und ihn für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er ins freie Feld schicken. (3Mo 16,22)8 Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.9 Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Körper in Wasser gebadet hat, ist er rein.10 Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjähriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt als Speiseopfer und ein Log Öl nehmen.11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem HERRN aufstellen.12 Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beide als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.13 Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Sünd- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort; denn das Schuldopfer gehört wie das Sündopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges.14 Der Priester soll etwas Blut vom Schuldopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.15 Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen.16 Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Öl vor dem HERRN verspritzen.17 Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übrig gebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.18 Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll der Priester für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.19 Nun soll der Priester das Sündopfer durchführen und für den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit Versöhnung erwirken. Danach soll er das Brandopfer schlachten.20 Der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen und für den betreffenden Menschen Versöhnung erwirken. So ist er rein.21 Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll er einen Widder als Schuldopfer für das Erhebungsopfer nehmen, um für ihn Versöhnung zu erwirken. Er soll nur ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl mit Öl vermengt und ein Log Öl als Speiseopfer nehmen,22 und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben bringen, von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll.23 Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den HERRN bringen.24 Der Priester soll den Widder des Schuldopfers und das Log Öl nehmen und als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben.25 Hat er diesen Widder des Schuldopfers geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.26 Der Priester soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen27 und etwas von diesem Öl, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem HERRN verspritzen.28 Dann soll der Priester etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.29 Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken.30 Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder Felsentauben31 als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit für den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem HERRN Versöhnung erwirken.32 Das ist die Weisung für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen.33 Der HERR sprach zu Mose und Aaron:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, ein Anzeichen von Aussatz auftreten,35 so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen.36 Der Priester soll anordnen, dass man das Haus räumt, bevor er kommt, um das Anzeichen zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu untersuchen.37 Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses grünlich-gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden,38 so soll der Priester aus dem Haus zum Eingang des Hauses hinausgehen und das Haus für sieben Tage abschließen.39 Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Untersuchung fest, dass sich das Anzeichen an den Hausmauern ausgebreitet hat,40 so ordne er an, die Steine, die von dem Anzeichen befallen sind, herauszureißen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen.41 Dann soll er die Innenwände des Hauses abkratzen lassen und man soll den so entfernten Mörtel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schütten.42 Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Mörtel verputzen.43 Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Anzeichen bricht wieder aus,44 soll der Priester kommen, um es zu untersuchen. Stellt er fest, dass sich das Anzeichen an dem Haus ausgebreitet hat, so ist bösartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein.45 Man soll es niederreißen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Mörtelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort.46 Jeder, der das Haus während der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend.47 Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen.48 Kommt aber der Priester, um das Anzeichen zu untersuchen, und stellt fest, dass sich das Anzeichen, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus für rein erklären, denn das Anzeichen ist abgeheilt.49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.50 Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß mit Quellwasser schlachten.51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und,52 nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigt hat,53 den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld schicken. So erwirkt er Sühne für das Haus und es ist wieder rein.54 Das ist die Weisung für jedes Anzeichen von Aussatz und Flechte,55 von Aussatz an Kleidern und Häusern,56 von Geschwülsten, Ausschlag und hellen Flecken,57 zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist die Weisung über den Aussatz.