4.Mose 35

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Mose in den Steppen[1] von Moab am Jordan von Jericho und sprach: (4Mo 22,1; Jos 21,1)2 Befiehl den Söhnen Israel, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben! Und zu den Städten sollt ihr Weideland rings um sie her den Leviten geben. (3Mo 25,32; Jos 14,4; 1Chr 13,2; Neh 13,10; Hes 45,5)3 Und die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und deren Weidegebiete sollen für ihr Vieh und für ihren Besitz und für alle ihre Tiere sein.4 Und die Weidegebiete der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen; die Stadt selbst aber soll in der Mitte sein; das sollen die Weidegebiete ihrer Städte sein. (5Mo 18,6)6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: Sechs Zufluchtsstädte sollen es sein, die ihr ⟨ihnen⟩ geben sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat. Und zu diesen hinzu sollt ihr ⟨noch⟩ 42 Städte geben. (2Mo 21,13; Jos 20,2)7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Weidegebiete, ⟨sollen⟩ 48 Städte ⟨sein⟩. (Jos 21,41)8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Söhne Israel hergeben sollt: von dem ⟨Stamm⟩, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen[2]; jeder ⟨Stamm⟩ soll entsprechend dem Erbteil, das er erben wird, ⟨einige⟩ von seinen Städten den Leviten geben. (1Mo 49,7; 4Mo 26,54; 5Mo 19,1; Jos 20,1; 2Chr 11,14)9 Und der HERR redete zu Mose und sprach:10 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,11 sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass dorthin ein Totschläger flieht, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (2Mo 21,13; Jos 20,2)12 Und die Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Rächer[3] dienen, damit der Totschläger nicht stirbt, bis er angesichts der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13 Und die Städte, die ihr hergeben sollt, sollen sechs Zufluchtsstädte für euch sein.14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordan geben, und drei Städte sollt ihr im Land Kanaan geben; Zufluchtsstädte sollen sie sein. (5Mo 4,41)15 Für die Söhne Israel und den Fremden und den Beisassen[4] in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit dorthin jeder fliehen kann, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. (2Mo 12,49)16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Gerät geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder[5]; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)17 Und wenn er ihn mit einem Stein ⟨in⟩ der Hand, durch den man sterben kann, geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Gerät ⟨in⟩ der Hand, durch das man sterben kann, geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn trifft, soll er ihn töten. (Ri 8,19; 2Sam 3,27; 2Sam 14,11)20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder in böser Absicht[6] ⟨etwas⟩ gegen ihn geworfen hat, sodass er gestorben ist,21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, sodass er gestorben ist, dann soll der Schläger unbedingt getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn trifft. (1Mo 9,5; Hes 16,38)22 Wenn er ihn aber unversehens, nicht aus Feindschaft gestoßen oder ohne böse Absicht[7] irgendein Gerät auf ihn geworfen hat23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, durch den man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, sodass er gestorben ist – er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht –,24 dann soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen richten:25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen ist; und er soll in ihr bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (2Mo 29,7)26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, jemals hinausgeht,27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, dann hat er keine Blutschuld.28 Denn der ⟨Totschläger⟩ soll in seiner Zufluchtsstadt bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters; und nach dem Tod des Hohen Priesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.29 Und das soll euch zu einer Rechtsordnung sein bei euren Generationen in allen euren Wohnsitzen. (2Mo 27,21)30 Für jeden, der einen Menschen erschlägt⟨, gilt⟩: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen[8], dass er sterben muss. (2Mo 21,12; 5Mo 17,6; Mt 18,16; Mt 26,60)31 Und ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben[9] eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll unbedingt getötet werden. (1Mo 9,5; Hes 16,38)32 Auch sollt ihr kein Sühnegeld annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflohenen, sodass er vor[10] dem Tod des Priesters zurückkehren könnte, um im Land zu wohnen.33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und dem Land kann für das Blut, das in ihm vergossen worden ist, keine Sühnung erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (5Mo 19,13; 2Sam 3,29; 2Sam 21,9; 2Kön 24,4; 2Chr 23,15; Ps 106,38; Jer 26,15)34 Und du sollst das Land nicht unrein machen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Söhne Israel. (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 4Mo 16,3; 5Mo 6,15; 5Mo 21,23; Hes 35,10)

4.Mose 35

English Standard Version

von Crossway
1 The Lord spoke to Moses in the plains of Moab by the Jordan at Jericho, saying, (4Mo 22,1)2 “Command the people of Israel to give to the Levites some of the inheritance of their possession as cities for them to dwell in. And you shall give to the Levites pasturelands around the cities. (Jos 14,3; Jos 21,2; Hes 45,1; Hes 48,8)3 The cities shall be theirs to dwell in, and their pasturelands shall be for their cattle and for their livestock and for all their beasts.4 The pasturelands of the cities, which you shall give to the Levites, shall reach from the wall of the city outward a thousand cubits[1] all around.5 And you shall measure, outside the city, on the east side two thousand cubits, and on the south side two thousand cubits, and on the west side two thousand cubits, and on the north side two thousand cubits, the city being in the middle. This shall belong to them as pastureland for their cities.6 “The cities that you give to the Levites shall be the six cities of refuge, where you shall permit the manslayer to flee, and in addition to them you shall give forty-two cities. (4Mo 35,13; 5Mo 4,41; Jos 20,2; Jos 20,7; Jos 21,3; Jos 21,13; Jos 21,21; Jos 21,27; Jos 21,32; Jos 21,36; Jos 21,38)7 All the cities that you give to the Levites shall be forty-eight, with their pasturelands. (Jos 21,41)8 And as for the cities that you shall give from the possession of the people of Israel, from the larger tribes you shall take many, and from the smaller tribes you shall take few; each, in proportion to the inheritance that it inherits, shall give of its cities to the Levites.” (4Mo 26,54; 4Mo 33,54; Jos 21,3)9 And the Lord spoke to Moses, saying,10 “Speak to the people of Israel and say to them, When you cross the Jordan into the land of Canaan, (5Mo 19,2; Jos 20,2)11 then you shall select cities to be cities of refuge for you, that the manslayer who kills any person without intent may flee there. (2Mo 21,13)12 The cities shall be for you a refuge from the avenger, that the manslayer may not die until he stands before the congregation for judgment.13 And the cities that you give shall be your six cities of refuge. (4Mo 35,6)14 You shall give three cities beyond the Jordan, and three cities in the land of Canaan, to be cities of refuge. (5Mo 4,41; Jos 20,8)15 These six cities shall be for refuge for the people of Israel, and for the stranger and for the sojourner among them, that anyone who kills any person without intent may flee there. (4Mo 15,16)16 “But if he struck him down with an iron object, so that he died, he is a murderer. The murderer shall be put to death. (2Mo 21,12; 2Mo 21,14; 3Mo 24,17; 5Mo 19,11)17 And if he struck him down with a stone tool that could cause death, and he died, he is a murderer. The murderer shall be put to death.18 Or if he struck him down with a wooden tool that could cause death, and he died, he is a murderer. The murderer shall be put to death.19 The avenger of blood shall himself put the murderer to death; when he meets him, he shall put him to death. (5Mo 19,6; 5Mo 19,12; Jos 20,3; Jos 20,5)20 And if he pushed him out of hatred or hurled something at him, lying in wait, so that he died, (2Mo 21,14; 5Mo 19,11)21 or in enmity struck him down with his hand, so that he died, then he who struck the blow shall be put to death. He is a murderer. The avenger of blood shall put the murderer to death when he meets him. (4Mo 35,19)22 “But if he pushed him suddenly without enmity, or hurled anything on him without lying in wait (2Mo 21,13)23 or used a stone that could cause death, and without seeing him dropped it on him, so that he died, though he was not his enemy and did not seek his harm,24 then the congregation shall judge between the manslayer and the avenger of blood, in accordance with these rules. (4Mo 35,12; 4Mo 35,19; Jos 20,6)25 And the congregation shall rescue the manslayer from the hand of the avenger of blood, and the congregation shall restore him to his city of refuge to which he had fled, and he shall live in it until the death of the high priest who was anointed with the holy oil. (2Mo 29,7; 3Mo 4,3; 3Mo 21,10; Jos 20,6)26 But if the manslayer shall at any time go beyond the boundaries of his city of refuge to which he fled,27 and the avenger of blood finds him outside the boundaries of his city of refuge, and the avenger of blood kills the manslayer, he shall not be guilty of blood. (4Mo 35,19)28 For he must remain in his city of refuge until the death of the high priest, but after the death of the high priest the manslayer may return to the land of his possession. (4Mo 35,25)29 And these things shall be for a statute and rule for you throughout your generations in all your dwelling places. (4Mo 27,11)30 “If anyone kills a person, the murderer shall be put to death on the evidence of witnesses. But no person shall be put to death on the testimony of one witness. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15; Mt 18,16; Joh 8,17; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28)31 Moreover, you shall accept no ransom for the life of a murderer, who is guilty of death, but he shall be put to death.32 And you shall accept no ransom for him who has fled to his city of refuge, that he may return to dwell in the land before the death of the high priest.33 You shall not pollute the land in which you live, for blood pollutes the land, and no atonement can be made for the land for the blood that is shed in it, except by the blood of the one who shed it. (1Mo 9,6; Ps 106,38; Jer 3,1; Jer 3,9; Mi 4,11)34 You shall not defile the land in which you live, in the midst of which I dwell, for I the Lord dwell in the midst of the people of Israel.” (2Mo 29,45; 3Mo 18,25; 5Mo 21,23)

4.Mose 35

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose:2 „Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein.3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein.4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter[1] hinaus reichen.5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter[2] ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche[3] vor den Städten dienen.6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen.8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben.“9 Jahwe befahl Mose,10 den Israeliten zu sagen: „Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht,11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat.12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat.13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben,14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan.15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist der Schläger ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.19 Der Bluträcher[4] soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt,21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat,23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte,24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte.26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist,27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich.28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren.29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben.31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden.32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des ‹Hohen› Priesters nach Hause zurückkehren kann.33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat.34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch.“