14Und von der Zeit an, da mir befohlen wurde, Statthalter zu sein im Lande Juda, nämlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreißigste Jahr des Königs Artaxerxes, das sind zwölf Jahre, verzichtete ich für mich und meine Brüder auf meine Einkünfte als Statthalter.
14Auch habe ich von dem Tag an, an dem der König[1] mich beauftragt hatte, im Land Juda ihr Statthalter zu sein, mit meinen Brüdern nicht das Brot des Statthalters gegessen[2], ⟨und zwar⟩ vom 20. Jahr bis zum 32. Jahr des Königs Artahsasta, zwölf Jahre lang. (Neh 13,6; 1Kor 9,4)
14Zwölf Jahre war ich Statthalter der Provinz Juda, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes; in dieser Zeit verzichteten meine Verwandten und ich auf die zusätzlichen Abgaben, die uns zustanden.
14Auch habe ich von der Zeit an, da mir befohlen wurde, im Land Juda ihr Statthalter zu sein, nämlich vom zwanzigsten Jahr bis zum zweiunddreißigsten Jahr des Königs Artasasta, das sind zwölf Jahre, für mich und meine Brüder nicht den Unterhalt eines Statthalters beansprucht. (Neh 2,1; Neh 13,6; Jer 52,32; 1Kor 9,14)
14Auch habe ich von dem Tag an, an dem er mich beauftragte, ihr Statthalter im Land Juda zu sein, mit meinen Brüdern nicht das Brot des Statthalters gegessen - vom zwanzigsten Jahr bis zum zweiunddreissigsten Jahr von Artaxerxes, dem König, zwölf Jahre lang. (Neh 8,9; Neh 13,6)
14Ich selbst verzichtete für mich und meine Verwandtschaft von Anfang an auf die Unterhaltskosten, die mir als Statthalter der Provinz Juda zustanden, die ganzen zwölf Jahre lang, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes.
14Außerdem verzichtete ich mit meinen Brüdern auf den Unterhalt, den ich als Statthalter hätte beanspruchen können, und zwar von dem Tag an, an dem mich der König zum Statthalter in Juda bestellt hatte, vom zwanzigsten bis zum zweiunddreißigsten Jahr des Artaxerxes, also zwölf Jahre lang.
14Auch verzichtete ich von dem Tag an, als der König mich beauftragte, Statthalter in Juda zu werden, für mich und meine Familie auf die mir zustehenden Abgaben eines Statthalters, und zwar für die ganzen zwölf Jahre – vom 20. bis zum 32. Jahr der Herrschaft von König Artaxerxes[1]. (Neh 1,1; Neh 13,6)
14Ich selbst habe vom Anfang meiner Statthalterschaft in Juda an zwölf Jahre lang, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr[1] des Königs Artaxerxes, für mich und meine Brüder auf alle mir zustehenden Unterhaltskosten verzichtet.
14Außerdem habe ich und meine Brüder von dem Tage an, wo (der König) mich zu ihrem Statthalter im Lande Juda bestellt hatte, d.h. vom zwanzigsten bis zum zweiunddreißigsten Jahre der Regierung des Königs Arthasastha, also zwölf Jahre lang, keinen Anspruch auf den Unterhalt[1] des Statthalters gemacht, (Neh 1,1)