37und die Erstgeburt unserer Söhne und unseres Viehs, wie es im Gesetz geschrieben steht. Und die Erstgeburt unserer Rinder und unserer Schafe wollen wir zum Hause unseres Gottes bringen zu den Priestern, die im Hause unseres Gottes dienen. (2Mo 13,2)
37⟨Wir verpflichten uns,⟩ die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehbestandes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstgeborenen unserer Rinder und unserer Schafe zum Haus unseres Gottes zu bringen, für die Priester, die im Haus unseres Gottes Dienst verrichten. (2Mo 13,2; 4Mo 18,15)
37Wie es im Gesetz steht, bringen wir unseren erstgeborenen Sohn zum Tempel und weihen ihn Gott. Die ersten Jungen unserer Kühe, Schafe und Ziegen geben wir den Priestern.
37ebenso die Erstgeburt unserer Söhne und unseres Viehs — wie es im Gesetz geschrieben steht — und die Erstlinge unserer Rinder und unserer Schafe; dass wir das alles zum Haus unseres Gottes bringen wollten, zu den Priestern, die im Haus unseres Gottes dienen. (2Mo 13,12; 3Mo 27,26; 4Mo 18,15)
37und dass wir unsere erstgeborenen Söhne und die Erstgeburten unseres Viehs, wie es in der Weisung geschrieben steht, und die Erstgeburten unserer Rinder und unserer Schafe zum Haus unseres Gottes bringen, zu den Priestern, die im Haus unseres Gottes Dienst tun, (2Mo 13,2)
37Wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, bringen wir unsere erstgeborenen Söhne und die Erstgeburten unserer Kühe, Schafe und Ziegen zu den diensttuenden Priestern im Tempel unseres Gottes. (2Mo 13,11)
37unsere erstgeborenen Söhne und die ersten Jungen unseres Viehs, wie es in der Weisung vorgeschrieben ist. Die ersten Jungen unserer Rinder und Schafe bringen wir zum Haus unseres Gottes für die Priester, die im Haus unseres Gottes Dienst tun. (2Mo 13,2)
37Wir werden unsere ältesten Söhne und die Erstgeborenen aller unserer Tiere aus den Schaf-, Ziegen- und Rinderherden, wie es das Gesetz vorschreibt, zu den Priestern bringen, die im Haus unseres Gottes Dienst tun. (3Mo 23,17; 3Mo 27,30; Neh 13,5)
37Wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, werden wir auch unsere erstgeborenen Söhne[1] sowie die Erstgeburten von unseren Rindern und Schafen zu den diensttuenden Priestern im Haus unseres Gottes bringen.
37auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.