5Solange sein Gelübde währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren. Bis die Zeit um ist, für die er sich dem HERRN geweiht hat, ist er heilig und soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. (Ri 13,5)
5Alle Tage des Gelübdes seiner Weihe soll kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Tage erfüllt sind, die er sich für den HERRN geweiht hat, soll er heilig sein; er soll das Haar seines Hauptes frei wachsen lassen. (Ri 16,17)
5Während der ganzen Zeit, in der er sich mir geweiht hat, dient er allein mir. Als Zeichen dafür soll er sein Haar in dieser Zeit nicht schneiden, sondern frei wachsen lassen.
5Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis die Zeit, die er dem HERRN geweiht hat, erfüllt ist, soll er heilig sein; er soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. (Ri 16,17; Ri 16,19; 1Sam 1,11)
5Während der ganzen Zeit seines Weihegelübdes darf kein Schermesser an sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich dem HERRN weiht, soll er heilig sein, er soll sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Ri 13,5; Ri 16,17)
5Solange das Gelübde gilt, darf ein Gottgeweihter sich Haare und Bart nicht schneiden. Zum Zeichen, dass er dem HERRN geweiht ist, muss er das Haar ungehindert wachsen lassen. (Ri 13,5; 1Sam 1,11)
5Solange das Nasiräergelübde in Kraft ist, soll auch kein Schermesser ihr Haupt berühren, bis die Zeit abgelaufen ist, für die sie sich dem HERRN als Nasiräer geweiht haben. Sie sind heilig, sie müssen ihr Haar ganz frei wachsen lassen. (3Mo 21,5; Hes 44,21)
5Er soll sich während der Zeit seines Gelübdes das Haar nicht schneiden. Bis die Zeit abgelaufen ist, für die er sich dem HERRN geweiht hat, ist er heilig und soll deshalb sein Haar wachsen lassen. (1Sam 1,11)
5Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen.
5Während der ganzen Dauer seines Weihegelübdes darf kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er als geheiligt gelten: er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.