21Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN; denn er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die Speise seines Gottes zu opfern.
21Jedermann von den Nachkommen des Priesters Aaron, der einen Makel hat, soll nicht herantreten, die Feueropfer des HERRN darzubringen. Ein Makel ist an ihm, er soll nicht herzutreten, das Brot seines Gottes darzubringen.
21Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters, ein Gebrechen an sich hat, der soll nicht herzunahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; er hat ein Gebrechen; darum soll er nicht herzutreten, um das Brot seines Gottes darzubringen. (3Mo 21,17; 1Tim 3,2; Tit 1,7)
21Von den Nachkommen Aarons, des Priesters, darf keiner, der ein Gebrechen hat, herzutreten, um die Feueropfer des HERRN darzubringen. Er hat ein Gebrechen, er darf nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
21Niemand von den Nachkommen des Priesters Aaron, der irgendein Gebrechen hat, darf jemals eine Opfergabe als Speise für mich, seinen Gott, auf dem Altar verbrennen.
21Keiner der Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Gebrechen hat, darf herantreten, um die Feueropfer des HERRN darzubringen. Er hat ein Gebrechen, er darf nicht herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
21Kein Nachkomme des Priesters Aaron, der irgendeine Behinderung hat, darf dem HERRN Opfer darbringen. Weil er einen körperlichen Makel hat, darf er seinem Gott keine Opfer bringen. (3Mo 21,17)
21Von den Nachkommen des Priesters Aaron darf keiner, der ein Gebrechen hat, herantreten, um die Feueropfer Jahwes darzubringen. Er hat ein Gebrechen und soll nicht herantreten, um die Opferspeise seines Gottes darzubringen.
21Keiner von den Nachkommen des Priesters Aaron, der ein Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; hat er ein Gebrechen an sich, so darf er mir nicht nahen, um die Speise seines Gottes darzubringen.