20Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die eine leibeigne Magd ist und einem Mann zur Ehe bestimmt, doch nicht losgekauft oder freigelassen ist, so soll Ersatz geleistet werden. Aber sie sollen nicht sterben, denn sie war noch nicht freigelassen.
20Und wenn ein Mann bei einer Frau zur Begattung liegt, und sie ist eine Sklavin, einem Mann verlobt[1], und sie ist keineswegs losgekauft, noch ist ihr die Freiheit geschenkt, dann besteht Schadenersatzpflicht. Sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen.
20Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die mit einem anderen Mann verlobt ist, aber noch nicht freigekauft oder freigelassen wurde, dann muss der Mann Schadensersatz leisten. Die beiden müssen aber nicht getötet werden, denn die Frau war nicht frei.
20Wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihr beiwohnt, und sie ist eine Dienstmagd und einem Mann verlobt, doch nicht losgekauft, und die Freiheit ist ihr nicht geschenkt, so soll eine Bestrafung stattfinden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen.
20Und wenn ein Mann mit einer Frau schläft, und sie ist eine Sklavin, die für einen andern Mann bestimmt, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen ist, so muss es geahndet werden. Sie sollen aber nicht getötet werden, denn sie war noch nicht freigelassen.
20Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die einem anderen Mann zur Ehe zugesagt, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen worden ist, dann muss er mir eine Wiedergutmachung leisten. Die beiden werden nicht mit dem Tod bestraft, weil die Frau noch nicht frei war.
20Wohnt ein Mann einer Frau bei, die einem andern Mann als Sklavin zur Nebenfrau bestimmt ist und die weder losgekauft noch freigelassen ist, dann sollen die Ansprüche untersucht werden; sterben sollen sie nicht, da sie nicht freigelassen war. (2Mo 21,7)
20Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die mit einem anderen verlobt ist, jedoch nicht freigelassen oder losgekauft wurde, muss der Mann Schadenersatz leisten. Die beiden werden aber nicht mit dem Tod bestraft, denn die Frau war nicht frei. (5Mo 22,23)
20Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die für einen anderen Mann bestimmt ist, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen wurde, muss er Schadenersatz leisten. Die beiden müssen nicht getötet werden, denn die Frau ist nicht frei gewesen.
20Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und ihr beiwohnt, die eine Sklavin ist, die als Nebenweib einem andern Manne angehört, aber weder losgekauft noch freigelassen ist, so soll eine Bestrafung stattfinden; doch sie sollen nicht den Tod erleiden, weil sie keine Freie gewesen ist.