1Alle sieben Jahre sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (Neh 5,10; Jer 34,14)2Und so soll man es mit dem Schuldenerlass halten: Jeder Gläubiger soll das Darlehen erlassen, das er seinem Nächsten gegeben hat. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen, denn man hat einen Schuldenerlass ausgerufen zu Ehren des HERRN.3Den Ausländer darfst du drängen. Was du aber deinem Bruder geliehen hast, das sollst du ihm erlassen. (5Mo 23,21)4Doch Arme wird es bei dir nicht geben, denn der HERR wird dich segnen in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbbesitz gibt,5wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, hältst und danach handelst. (5Mo 26,14)6Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er es dir verheissen hat, so dass du vielen Nationen leihen kannst, dir selbst aber nichts leihen musst, und so dass du über viele Nationen herrschst, sie aber nicht über dich herrschen werden. (5Mo 28,12)7Wenn einer arm ist bei dir, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschliessen vor deinem armen Bruder, (3Mo 25,35; Mt 5,42; 1Joh 3,17)8sondern deine Hand für ihn auftun und ihm leihen, so viel er braucht.9Achte darauf, dass in deinem Herzen nicht der nichtswürdige Gedanke aufsteigt: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe!, und du deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst und er dann gegen dich den HERRN anruft und dich so Strafe trifft. (2Mo 22,22; 5Mo 24,15)10Du sollst ihm willig geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst, denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was deine Hand unternimmt. (2Kor 9,7)11Denn es wird immer Arme geben im Land, darum gebiete ich dir: Du sollst deine Hand willig auftun für deinen bedürftigen und armen Bruder in deinem Land. (Mt 26,11)
Über die Freilassung von Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebten Jahr aber sollst du ihn freilassen. (3Mo 25,40)13Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.14Von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter sollst du ihm etwas mitgeben. Von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, davon sollst du ihm etwas geben,15und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5Mo 5,15)16Sagt er aber zu dir: Ich will nicht weggehen von dir!, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm gut geht bei dir,17dann nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Tür, so wird er für immer dein Sklave sein. Mit deiner Sklavin sollst du es ebenso halten.18Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst, denn in den sechs Jahren, die er dein Sklave war, hat er dich nur halb so viel gekostet wie ein Tagelöhner, und der HERR, dein Gott, wird dich segnen bei allem, was du tust. (5Mo 15,10)
Über die Weihung der Erstgeburt
19Jede männliche Erstgeburt, die bei deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Du sollst die Erstgeburt deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen, und die Erstgeburt deiner Schafe sollst du nicht scheren. (2Mo 12,6; 2Mo 13,2)20Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie verzehren Jahr für Jahr, du und dein Haus, an der Stätte, die der HERR erwählen wird.21Wenn aber das Tier einen Makel hat, wenn es lahm ist oder blind, wenn es irgendeinen schlimmen Makel hat, sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,20; 5Mo 17,1)22In deinem Ort sollst du es essen, ob du unrein bist oder rein, wie das Fleisch von der Gazelle und vom Hirsch. (5Mo 12,15)23Nur sein Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es giessen wie Wasser. (5Mo 12,16)
1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schulderlass halten. (5Mo 31,10; Jer 34,14)2Das aber ist die Sache mit dem Schulderlass: Jeder Gläubiger[1] soll das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat, erlassen. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat für den HERRN einen Schulderlass ausgerufen. (Neh 5,10)3Den Ausländer magst du drängen. Was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen, (5Mo 23,21)4damit nur ja kein Armer unter dir ist. Denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, (5Mo 3,18; 5Mo 4,21; Jes 58,10)5wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, genau gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle. (5Mo 6,2; 5Mo 26,14)6Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er zu dir geredet hat. Und du wirst vielen Nationen ausleihen, du aber wirst dir nichts leihen. Und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5Mo 28,12; 1Chr 17,27)7Wenn es einen Armen bei dir geben wird, irgendeinen deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen. (3Mo 25,35; Est 9,22; Lk 6,30; 1Joh 3,17)8Sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig ausleihen, was für den Mangel ausreicht, den er hat. (3Mo 25,35; Mt 5,42)9Nimm dich in Acht, dass in deinem Herzen nicht der boshafte Gedanke entsteht: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe! – und dass dein Auge ⟨dann⟩ böse auf deinen Bruder, den Armen, ⟨sieht⟩ und du ihm nichts gibst. Er aber würde über dich zum HERRN schreien, und Sünde wäre an dir! (2Mo 22,22; 5Mo 24,15; 5Mo 31,10; Spr 14,21; Jer 34,14)10Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht böse sein, wenn du ihm gibst. Denn wegen dieser Sache wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Geschäft deiner Hand. (5Mo 14,29; 5Mo 15,18; Spr 11,24; 2Kor 8,2; 2Kor 9,7)11Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden[2]. Darum befehle ich dir: Deinem Bruder, deinem Elenden und deinem Armen in deinem Land sollst du deine Hand weit öffnen. (2Mo 23,11; Spr 19,17; Mt 26,11; 1Tim 6,18; Jak 2,15)
Freilassung gekaufter Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[3], dann soll er dir sechs Jahre dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen. (2Mo 21,1; 3Mo 25,40)13Und wenn du ihn als Freien von dir entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen;14du sollst ihm reichlich aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelterkufe⟨. Von allem⟩, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. (Ps 112,9)15Und du sollst daran denken, dass ⟨auch⟩ du im Land Ägypten Sklave warst und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum befehle ich dir heute diese Sache. (5Mo 5,15)16Und es soll geschehen, wenn er zu dir sagt: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht[4] –,17dann sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird für immer dein Sklave sein; und auch deine Sklavin sollst du so behandeln.18Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn als Freien von dir entlässt. Denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet. Und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. (5Mo 15,10)
Heiligung der Erstgeburt vom Vieh
19Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; (2Mo 13,2; 4Mo 18,15)20vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du es essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an der Stätte, die der HERR erwählen wird. (5Mo 12,5)21Wenn aber ein Makel an ihm ist, ⟨dass es⟩ lahm oder blind ⟨ist⟩, irgendein schlimmer Makel, darfst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,20)22In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleichermaßen, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5Mo 12,15)23Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (5Mo 12,15)