5.Mose 14

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Ihr sollt euch eines Toten wegen keine Einschnitte machen und euch nicht kahl scheren über der Stirn, (3Mo 19,28; 5Mo 32,6; Hes 7,18)2 denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, geweiht ist, und dich hat der HERR aus allen Völkern auf der Erde für sich erwählt als sein eigenes Volk. (3Mo 7,6; 3Mo 11,1; 3Mo 11,21; 3Mo 20,26)3 Du sollst nichts Abscheuliches essen. (Jes 65,4)4 Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,5 Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Wildziege und alle Arten von Antilopen, (5Mo 12,15)6 und jedes Tier, das gespaltene Klauen, und zwar zwei ganz gespaltene Klauen, hat und das wiederkäut, dürft ihr essen.7 Doch von denen, die wiederkäuen, und von denen mit ganz gespaltenen Klauen, dürft ihr diese nicht essen: das Kamel, den Hasen, den Klippschliefer - denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine ganz gespaltenen Klauen; sie sind für euch unrein -8 und das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ganz gespaltene Klauen, es ist aber kein Wiederkäuer. Es ist für euch unrein. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.9 Von allen Tieren im Wasser dürft ihr diese essen: alles, was Flossen und Schuppen hat.10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es ist für euch unrein.11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.12 Diese aber sind es, die ihr nicht essen dürft: den Gänsegeier, den Lämmergeier, den Mönchsgeier,13 den Milan, den Habicht und alle Arten von Raubvögeln,14 alle Arten von Raben,15 den Strauss, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken,16 das Käuzchen, den Uhu und die Schleiereule,17 die Ohreule, den Aasgeier und die Fischeule,18 den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus.19 Und alles geflügelte Kleingetier ist für euch unrein; es darf nicht gegessen werden!20 Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen.21 Vom Aas irgendeines Tieres dürft ihr nichts essen, du magst es dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen, denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, geweiht ist. Ein Böcklein sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2Mo 22,2; 2Mo 22,30; 2Mo 23,19)22 Vom ganzen Ertrag deiner Saat sollst du den Zehnten geben, von dem, was auf dem Feld wächst, Jahr für Jahr, (3Mo 27,30)23 und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Korns, deines Weins und deines Öls verzehren und die Erstgeburten deiner Rinder und deiner Schafe, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, allezeit zu fürchten. (5Mo 4,10; 5Mo 12,6)24 Ist aber der Weg für dich zu lang, dass du es nicht hintragen kannst, weil die Stätte zu weit entfernt ist von dir, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu legen, wenn der HERR, dein Gott, dich segnet,25 dann verkaufe es für Geld, und nimm das Geld in deine Hand, und geh zu der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird,26 und kaufe für das Geld, worauf du Lust hast: Rinder, Schafe, Wein, Bier und was sonst dein Herz begehrt, und iss dort vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus. (5Mo 12,7)27 Den Leviten aber, der an deinem Ort wohnt, sollst du nicht vergessen, denn er hat keinen Anteil und Erbbesitz neben dir. (5Mo 12,19)28 Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den ganzen Zehnten von deinem Ertrag jenes Jahres abgeben und niederlegen in deinem Ort. (5Mo 26,12)29 Dann soll der Levit kommen, der keinen Anteil und Erbbesitz neben dir hat, der Fremde, die Waise und die Witwe, die an deinem Ort wohnen, und sie sollen sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet bei aller Arbeit deiner Hände, die du tust. (5Mo 28,8)

5.Mose 14

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Ihr seid Kinder[1] für den HERRN, euren Gott. Ihr dürft euch nicht wegen eines Toten Schnittwunden beibringen[2] und euch nicht zwischen euren Augen kahl scheren[3]. (3Mo 19,28; 3Mo 21,5; 5Mo 32,6; Jes 63,16; Jer 3,19; Jer 31,9; Röm 9,4)2 Denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. Und dich hat der HERR erwählt, dass du ihm zum Volk ⟨seines⟩ Eigentums wirst aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind. (3Mo 20,24; 5Mo 7,6; 5Mo 14,21; 5Mo 26,18)3 Du sollst keinerlei Gräuel essen. (3Mo 11,1; Jes 65,4; Hes 4,14; Apg 10,14)4 Das sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,5 Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf. (5Mo 12,15; 1Kön 5,3)6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar wirklich aufgespaltene Hufe, ⟨und⟩ das wiederkäut[4] unter den Tieren, das dürft ihr essen.7 Nur diese dürft ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die mit gespaltenen ⟨und zwar⟩ aufgespaltenen Hufen versehen sind: das Kamel und den Hasen und den Klippdachs; denn sie käuen wieder, aber sie haben keine gespaltenen Hufe: unrein sollen sie für euch sein;8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es käut nicht wieder: unrein soll es für euch sein. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.9 Dieses dürft ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen;10 aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen: unrein soll es für euch sein.11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.12 Aber diese ⟨sind es⟩, von denen ihr nicht essen dürft: der Adler[5] und der Lämmergeier und der Mönchsgeier13 und die Gabelweihe[6] und die Königsweihe und der Geier nach seiner Art14 und alle Raben nach ihrer Art15 und die Straußenhenne und der Falke und die Seemöwe und der Habicht nach seiner Art,16 der Steinkauz und der Ibis und die Schleiereule17 und der Wüstenkauz und der Aasgeier und die Fischeule18 und der Storch und der Fischreiher nach seiner Art und der Wiedehopf und die Fledermaus.19 Und alles geflügelte Kleingetier[7] soll für euch unrein sein; es darf nicht gegessen werden.20 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.21 Ihr dürft keinerlei Aas essen. Dem Fremden, der in deinen Toren ⟨wohnt⟩, magst du es geben, dass er es isst, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2Mo 22,30; 2Mo 23,19; 5Mo 14,2)22 Du sollst gewissenhaft allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was auf dem Feld wächst, Jahr für Jahr, (1Mo 47,24; Neh 10,38; Mt 23,23)23 und sollst essen vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, ⟨nämlich⟩ den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öles und die Erstgeborenen deiner Rinder und deiner Schafe, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, alle Tage zu fürchten. (5Mo 4,10; 5Mo 12,5; 5Mo 12,6)24 Wenn aber der Weg zu weit für dich ist, dass du es nicht hinbringen kannst, weil die Stätte für dich zu fern ist, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort hinzulegen, wenn der HERR, dein Gott, dich segnet,25 dann sollst du es für Geld geben[8]. Und dann binde das Geld in deine Hand zusammen und geh an die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird!26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und Schafe, für Wein und Rauschtrank und für alles, was deine Seele wünscht! Und iss dort vor dem HERRN, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus! (5Mo 12,7; Mt 21,12; Joh 2,14)27 Und den Leviten, der in deinen Toren ⟨wohnt⟩, den sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Anteil noch Erbe mit dir. (5Mo 10,9; 5Mo 12,12)28 Am Ende von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen[9]. (5Mo 26,12)29 Und der Levit – denn er hat keinen Anteil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren ⟨wohnen⟩, sollen kommen und essen und sich sättigen, damit der HERR, dein Gott, dich in allem Werk deiner Hand, das du tust, segnet. (5Mo 10,9; 5Mo 12,12; 5Mo 15,10; 5Mo 16,11; 5Mo 23,21; 5Mo 24,19; 5Mo 28,8; Ps 41,2; Spr 3,9; Lk 14,13; 2Kor 9,6)