von SCM Verlag1Wo die Levi-Leute wohnen Als die Leute gerade im Gebiet am Jordanfluss waren, welches gleich gegenüber der Stadt Jericho liegt, redete Gott mit Mose.2-3„Mir ist wichtig, dass die Israeliten den Levi-Leuten auf ihrem zukünftigen Land Städte zur Verfügung stellen, in denen sie wohnen können. Dazu brauchen sie auch Wiesen, damit ihre Kühe und Schafe Auslauf und was zu fressen haben.4-5Diese Wiesen sollen von der Stadtgrenze zu allen Seiten über 500 Meter ins Land gehen. Es wird sich so ein 1.000 mal 1.000 Meter großes Viereck ergeben, wo die Stadt genau in der Mitte liegt.6-7Ich möchte, dass ihr den Levi-Leuten insgesamt 48 Städte zur Verfügung stellt, inklusive der Wiesen, die dazugehören. Sechs von den Städten sollen dafür da sein, dass Leute, die aus Versehen jemanden getötet haben, dort hinfliehen können. Diese sechs Städte heißen ab jetzt auch ‚Asylstädte‘.8Wie viele von diesen 48 Städten jeder Familienstamm stellen muss, kann man aus der Größe des Gebietes ausrechnen, das sie haben.“
Asylstädte für Leute, die versehentlich jemanden getötet haben
9-10Gott hatte noch ein paar mehr Ansagen für die Israeliten: „Wenn ihr über den Jordanfluss rüber seid und in das Kanaan-Land kommt,11dann müsst ihr euch gleich ein paar Asylstädte organisieren, wo die Leute hinfliehen können, die aus Versehen jemanden gekillt haben.12Wenn die sich dort aufhalten, darf man sich nicht an ihnen rächen. Kein Verwandter von jemandem, der zum Beispiel bei einem Autounfall ums Leben kam, darf dem, der den Unfall verursacht hat, dort ans Leder. Nur wenn er von einem ordentlichen Gericht verdonnert worden ist, geht das in Ordnung.13Sucht dann mal sechs Städte dafür aus!14Drei davon sollen östlich vom Jordanfluss liegen und drei direkt im Kanaan-Land.15Jeder von euch kann dort hinfliehen. Auch jeder Ausländer, der bei euch lebt, auch die Gastarbeiter dürfen sich da verstecken, wenn sie aus Versehen einen Menschen getötet haben.16-18Wenn aber jemand absichtlich mit einem Eisenrohr oder einem Baseballschläger oder einem Stein einen anderen Menschen tötet, ist er auf jeden Fall ein Mörder. Dafür bekommt er die Todesstrafe.19Der Typ, der am engsten mit dem Ermordeten verwandt war, muss diese Strafe durchziehen. Er muss denjenigen suchen und töten, egal wo der gerade ist.20-21Auch wenn man einen anderen Menschen durch einen Kickboxtritt, einen Karateschlag oder Fausthieb umnietet und der dann stirbt, ist das ein Mord. Allerdings nur, wenn er das getan hat, weil er einfach link drauf war oder die Sache extra geplant hat. Wer so was tut, muss sterben.22-23Nun kann es passieren, dass einer mal einen anderen Menschen tötet, gegen den er eigentlich gar nichts hatte, ganz ohne Absicht. Vielleicht bei einem Unfall oder so.24-25Wenn so was passiert, soll es in der Gemeinde, wo der herkommt, eine ordentliche Gerichtsverhandlung geben, wo der Fall untersucht wird. So kann er vor der Rache der Verwandten erst mal geschützt werden. Wenn die Verhandlung vorbei ist, soll er wieder in diese Asylstadt gebracht werden, in die er schon vorher geflüchtet war. Da muss er dann erst mal so lange bleiben, bis der ordentlich eingesetzte Oberpriester, der zu der Zeit gerade das Sagen hat, nicht mehr lebt.26-27Das Ganze zieht aber nur, solange der Typ in der Asylstadt ist. Wenn er die verlässt, hat der nächste Verwandte von demjenigen, der getötet worden ist, das Recht, ihn auch zu töten.28Aber wenn der Oberpriester gestorben ist, kann er ab dann, ohne was zu befürchten, wieder nach Hause gehen, er ist frei.29Dieses Gesetz gilt ab jetzt für immer. Egal, wo ihr wohnt oder wo ihr euch sonst wie gerade aufhaltet.30Todesstrafe für einen Mord darf es nur geben, wenn die Tat mindestens von zwei Leuten gesehen worden ist. Wenn es nur einen -Zeugen gibt, darf kein Richter eine Todesstrafe verhängen.31Ein ordentlich verurteilter Mörder darf auch nicht wieder freigelassen werden, auch wenn irgendein Reicho noch so viel Kohle dafür bezahlen würde. Er muss für seine Tat sterben.32Man kann sich auch nicht, wenn man jemanden versehentlich getötet hat, aus einer Asylstadt freikaufen, bevor der Oberpriester abgekratzt ist, sodass man dann wieder frei wäre und nach Hause könnte, ohne bestraft worden zu sein.33Ein Stück Land, auf dem jemand ermordet worden ist, ist nicht mehr okay, es ist ‚unrein‘. Darum macht nicht das Land ‚unrein‘, in dem ihr lebt. Wenn es doch passiert, kann es nur wieder sauber werden, indem derjenige, der den Mord begangen hat, auch stirbt.34Passt gut auf euer Land auf, es darf nicht ‚unrein‘ werden. Warum? Weil ich, euer Gott, direkt bei euch wohne!“
1Und der HERR redete mit Mose in den Steppen Moabs gegenüber Jericho und sprach: (Jos 21,1)2Gebiete den Israeliten, dass sie von ihren Erbteilen den Leviten Städte zur Wohnung geben. Auch Weideland um die Städte her sollt ihr den Leviten geben, (3Mo 25,32; 4Mo 18,20)3dass sie in den Städten wohnen und auf den Weiden ihr Vieh und ihre Herden und alle ihre Tiere haben.4Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken.5So sollt ihr nun abmessen außerhalb der Stadt auf der Seite nach Osten zweitausend Ellen und auf der Seite nach Süden zweitausend Ellen und auf der Seite nach Westen zweitausend Ellen und auf der Seite nach Norden zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das soll ihnen als Weide bei den Städten gehören.6Und von den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs zu Freistädten bestimmen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat. Dazu aber sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2Mo 21,13)7dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihrem Weideland.8Ihr sollt mehr geben an Städten vom Besitz derer, die viel besitzen unter den Israeliten, und weniger vom Besitz derer, die wenig besitzen; ein jeder Stamm soll nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, den Leviten Städte geben. (4Mo 26,54)9Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)10Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,11sollt ihr Städte auswählen, dass sie für euch Freistädte seien, wohin fliehen soll, wer einen Totschlag aus Versehen tut.12Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und die Städte, die ihr zu Freistädten bestimmt, sollen sechs sein.14Drei sollt ihr bestimmen diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan.15Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben. (5Mo 19,4)17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand getötet werden kann, dass er daran stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.18Schlägt er ihn mit einem Holz, mit dem jemand totgeschlagen werden kann, dass er stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.19Der Bluträcher soll den Mörder zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.20Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.22Wenn er ihn aber aus Versehen stößt ohne Feindschaft oder wirft irgendetwas auf ihn ohne Absicht23oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, woran man sterben kann, aber er hat’s nicht gesehen, sodass jener stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichts Böses antun wollen,24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen.25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3Mo 21,10)26Geht aber der Totschläger über die Grenze seiner Freistadt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters und nach dem Tod des Hohenpriesters in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren.29Das soll euch Gesetz und Recht für immer sein, überall, wo ihr wohnt.30Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15)31Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. (Ps 49,8)32Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt.33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,6)34Macht das Land nicht unrein, darin ihr wohnt, darin auch ich wohne; denn ich bin der HERR, der mitten unter den Israeliten wohnt. (2Mo 29,45; 3Mo 18,24)