Gesetze über Versprechen, die man abgibt, und über -Geldgeschenke
1Gott redete mal wieder mit Mose:2„Sag den Leuten aus Israel Folgendes von mir:,Wenn mir jemand für den Dienst am Tempel versprochen wurde, der das dann aber nicht einhalten kann, dann soll der, der das versprochen hat, eine Ablösesumme abdrücken. Und zwar sollst du im Einzelnen etwa so viel nehmen, wie ich dir jetzt sagen werde.3Als Richtwert kann man sagen, dass für einen Mann im Alter von zwanzig bis sechzig Jahren ungefähr 6000 Euro zu zahlen sind.4Wenn es eine Frau ist, muss man ungefähr 3600 Euro abdrücken.5Für einen Jugendlichen zwischen fünf und zwanzig Jahren, wenn es ein Junge ist, zahlt man ungefähr 2400 Euro, für ein Mädchen zahlt man dafür nur ca. 1200 Euro.6Für einen Jungen zwischen einem Monat und fünf Jahren sollen ungefähr 600 Euro gezahlt werden und für ein Mädchen ca. 360 Euro.7Wenn es um einen älteren Mann geht, der schon über sechzig ist, zahlt man ungefähr 1800 und bei einer Frau in dem Alter 1200 Euro. Das sind jetzt alles Schätzwerte.8Wenn jetzt derjenige, der das besondere Versprechen abgegeben hat, nicht genug Kohle hat, um diesen Preis zu bezahlen, muss er mal mit der Person, um die es geht, beim Priester vorbeikommen. Der kann dann ein Sonderangebot verhandeln, was der Typ dann bezahlen kann.9Geht es jetzt um Tiere, die man Gott schenken will, dann wird jedes von den Tieren etwas ganz Besonderes, es wird heilig.10Man darf dieses Tier dann nicht mehr auswechseln oder vertauschen. Nach dem Motto: Nehmen wir mal doch ein schlechteres Exemplar oder Lass uns Gott vielleicht doch etwas Besseres schenken. Wenn man jetzt aber trotzdem das Tier auswechselt, dann sind beide etwas ganz Besonderes geworden, sie sind heilig.11Wenn das Tier jetzt irgendwie eine Macke hat und nicht okay ist, um es Gott zu schenken, dann soll man das mal dem Priester zeigen.12Der soll dann den Wert festlegen, den das Tier haben sollte. Was er sagt, gilt dann auch, dagegen kann man keinen Widerspruch einlegen.13Falls der Besitzer das Tier aber doch wiederhaben will, muss er zu dem geschätzten Wert noch einmal zwanzig Prozent draufschlagen.14In dem Fall, wenn jemand sein ganzes Haus Gott schenken will, soll der Priester das Teil mal schätzen. Was der sagt, gilt dann auch, man kann keinen Widerspruch dagegen einlegen.15Wenn derjenige sein Haus irgendwann zurückkaufen will, muss er auch hier zwanzig Prozent draufschlagen.‘16Falls jetzt jemand Gott ein Versprechen gemacht hat, dass er von dem Grundstück, das er mal erben wird, was schenken möchte, dann musst du, Mose, den Wert vorher festlegen. Berechne das nach der Größe des Grundstückes und den möglichen Ertrag. Also für ein Feld, auf dem man drei Zentner Weizen aussäen kann, bezahlt der 6000 Euro.17Wenn das Feld verkauft werden soll, kurz bevor dieses Jahr abgeht, wo alle Schulden erlassen und alles resettet wird, dann kostet das Teil den vollen Schätzwert.18Wenn es jetzt aber später passiert, macht der Priester ihm einen guten Deal, je nachdem, wie viele Jahre es noch dauert, bis das nächste Mal alle Schulden erlassen werden.19Wenn der jetzt sein Feld aber wieder zurückkaufen will, muss er zu dem geschätzten Wert auch noch mal zwanzig Prozent draufschlagen.20Wenn er das Feld, das er Gott mal versprochen hatte, doch einem anderen verkauft, ohne es von Gott vorher zurückgekauft zu haben, verliert er das Recht, das Stück Land wiederzubekommen, und zwar für immer.21Ist das Feld dann in diesem Jahr wieder zu haben, dann gehört es Gott. Die Priester können damit machen, was sie wollen.22Wenn jemand Gott in einem Versprechen ein Stück Land schenkt, das er selbst nur gekauft und nicht von seinem Vater vererbt bekommen hat,23muss der Priester berechnen, wie viel von dem Wert, den du mal festgelegt hast, abgezogen werden soll. Als Grundlage gilt auch hier die Zeit, bis das nächste Jahr kommt, wo alle Schulden erlassen werden. Das Geld, das dabei rumkommt, gehört Gott und muss noch am gleichen Tag auf das Konto der Priester überwiesen werden, die diese Kohle nur für Gottes Angelegenheiten verwenden dürfen.24In dem Jahr, wenn die Schulden erlassen werden, kriegt der ursprüngliche Besitzer das Stück Land von demjenigen wieder zurück, der es gekauft hatte.25Als Maßstab gelten der aktuelle Geldkurs, der in dem besonderen Zelt festgelegt wurde.“
Besondere Fälle
26„Das erste Jungtier, das eine Kuh oder ein Schaf oder eine Ziege bekommt, gehört ja sowieso schon Gott. Darum kann man das nicht nehmen, wenn man ihm ein besonderes Versprechen geben will.27Das gilt auch für die Jungtiere von Tieren, die nicht okay für Gott, also unrein sind. Man kann sie allerdings aus diesem Zustand freikaufen. Der Besitzer muss zum Schätzwert noch einmal zehn Prozent draufschlagen. Wenn das Tier jetzt nicht freigekauft wird, dann muss der Priester es für den Schätzwert kaufen.28Wenn jemand Gott etwas von seinen Sachen, seinen Tieren oder Feldern übergeben hat, dann kann er es nicht zurückkaufen. Es darf dann auch nicht an andere Leute verkauft werden. Es steht auf der,Don’t-Liste‘ und gilt ab dann als etwas ganz Besonderes, es ist heilig. Das Teil gehört einfach Gott.29Auch Menschen, die sich von Gott abgewandt haben und deswegen verflucht sind, kann man nicht so mal eben freikaufen. Man kann sie nur umbringen.30Zehn Prozent von allem, was an Getreide oder Obst geerntet wird, gehört Gott. Es ist ein besonderes Geschenk an ihn.31Wenn jemand etwas davon haben will, muss er zu dem Gegenwert noch einmal zwanzig Prozent dazuzahlen.32Das gilt auch für Schafe, Rinder und Ziegen. Jedes zehnte Tier gehört Gott.33Dabei sollte man nicht ein gutes Tier gegen ein behindertes austauschen. Wenn man das trotzdem macht, werden beide Tiere zu etwas ganz Besonderem, sie werden heilig. Man kann sie dann nicht mehr zurückkaufen, sie gehören Gott.“34Das waren jetzt alle Gesetze, die Gott an Mose für seine Leute gegeben hatte. Er tat das auf dem Berg Sinai, den man auch Berg Horeb nennt.
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den HERRN einlösen, das er nach dem Wert eines Menschen abgelegt hat,3so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, (Ri 11,31; 1Sam 1,11)4eine Frau auf dreißig Schekel Silber.5Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber.6Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Schekel Silber, ein Mädchen aber auf drei Schekel Silber.7Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber.8Ist er aber zu arm, diese Schätzung bei der Auslösung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.9Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig.10Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein.11Ist aber das Tier unrein, dass man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen12und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.13Will’s aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben. (3Mo 5,16)14Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, dass es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.15Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.16Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbteil dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fünfzig Schekel Silber gelten. (2Sam 24,24)17Gelobt er seinen Acker vom Erlassjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben. (3Mo 25,8)18Hat er ihn aber nach dem Erlassjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlassjahr und ihn danach geringer schätzen.19Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.20Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden,21sondern wenn dieser Acker im Erlassjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.22Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbteil ist,23so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlassjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, dass sie dem HERRN heilig sei.24Aber im Erlassjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbteil gehört.25Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Schekel aber hat zwanzig Gramm.26Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2; 2Mo 13,12; 4Mo 18,15)27Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.28Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4Mo 18,14; Jos 6,18; Hes 44,29)29Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. (Jos 6,17; 1Sam 15,3; 1Sam 15,9)30Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4Mo 18,21; 5Mo 14,22; Neh 13,12)31Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes Zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. (2Chr 31,6)33Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll’s auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.34Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai. (3Mo 7,38; 3Mo 25,1; 3Mo 26,46)