3.Mose 25

VOLXBIBEL

von SCM Verlag
1 Das Jahr, in dem sich die Natur erholt Gott sagte auf dem Berg Sinai noch Folgendes zu Mose:2 „Richte den Israeliten von mir noch was aus: „Sobald ihr in dem Land seid, das ich euch versprochen habe, sollt ihr dafür sorgen, dass die Natur sich auch mal eine Zeit lang erholen kann, so ähnlich wie ihr euch sonntags entspannt.3 Sechs Jahre lang könnt ihr auf euren Feldern arbeiten und Sachen aussäen. Sechs Jahre lang könnt ihr Wein anbauen und die Ernte einfahren.4 Aber im siebten Jahr soll sich die Natur mal entspannen, da gehört sie radikal mir, eurem Gott. In der Zeit möchte ich nicht, dass ihr Sachen anbaut und erntet. Ihr sollt auch den Weinberg in der Zeit in Ruhe lassen und da nicht dran arbeiten.5 Wenn sich Pflanzen von selbst vermehrt haben, dürfen die Früchte davon nicht im großen Stil abgeerntet werden, und wenn irgendwo Weintrauben von selbst wachsen, dann sollt ihr keine große Ernte veranstalten, weder um Vorräte zu horten noch um sie zu verkaufen. Die ganze Natur soll auch mal Pause machen in der Zeit.6 Ihr könnt aber das einsammeln, was ihr grad zum Leben braucht. Auch für die Angestellten und Ausländer bei euch wird es locker reichen. Generell werden alle, die bei euch leben, immer genug zu essen haben.7 Das reicht auch für die Tiere, egal ob die im Zoo, im Stall oder frei leben. Was auf den Bäumen oder auf dem Feld wächst, könnt ihr pflücken und gleich essen, wenn ihr wollt – so viel, wie ihr gerade zum Leben braucht.8-9 Wenn ihr dieses Jahr zum siebten Mal gefeiert habt, also nach 49 Jahren, soll man am 10. Oktober des 50. Jahres, am Alleswiedergut-Tag, überall Feuerwehrsirenen losheulen lassen.10 Dieses 50. Jahr soll für euch etwas ganz Besonderes sein, es soll heilig sein. Es ist das Jahr, wo Schulden erlassen werden, hier wird ein Resetknopf gedrückt, alles geht wieder auf null. Wenn ein Israelit seine Gitarre in einem Pfandhaus oder sein Haus oder sein Land verpfändet hat, dann bekommt er es an dem Tag wieder zurück. Wenn jemand einen Vertrag mit einer Firma bei euch eingegangen ist, aus dem er so einfach nicht mehr rauskommen würde, also so einen Knebelvertrag, der ist dann wieder frei, der Vertrag ist erloschen.11 In diesem Jahr sollt ihr keine Samen auf die Felder aussäen, und was gerade wächst, auch wenn man es nicht ausgesät hat, darf nicht im großen Stil abgeerntet werden.12 Auch wildwachsende Weintrauben oder Äpfel dürft ihr nicht ernten. Das ganze Jahr soll anders sein, es ist ein ganz besonderes Jahr. Es gehört mir, eurem Gott, es ist etwas ganz Besonderes, es ist heilig. Dinge, die einfach so von alleine auf den Feldern wachsen, dürft ihr dabei schon essen, zum Sattwerden. Nur was man gerade braucht, darf man einsammeln.13 In diesem Jahr, in dem alle Schulden erlassen werden, soll jeder seine Felder und sein Stück Land zurückbekommen, wenn er es irgendwie verkauft oder verpachtet hat.14 Das muss euch von vorneherein klar sein, wenn ihr von einem eurer Leute ein Stück Land kauft oder es ihm verkauft.15 Ihr müsst dabei im Preis berücksichtigen, wie viele Jahre der Käufer das Land behalten kann bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘, wo er es wieder zurückgeben muss.16 Umso länger es bis zum nächsten „,Schuldenerlassjahr‘ dauert, desto höher wird der Kaufpreis. Umso weniger Jahre dazwischenliegen, desto weniger wird das Teil kosten. Davon hängt ja ab, wie oft er von dem Stück Land etwas ernten kann.17 Ich möchte nicht, dass ihr euch gegenseitig bescheißt. Ihr sollt Respekt vor mir, eurem Gott, haben. Ich bin der Chef, und ich bin der einzige Gott weit und breit.18 Tut, was ich euch sage, lebt nach den Gesetzen. Wenn ihr das tut, werdet ihr immer entspannt und in Sicherheit leben können.19 Es wird euch in dem Land gut gehen und ihr werdet immer genug zu essen haben.20 Jetzt fragt ihr euch bestimmt: Aber wovon sollen wir uns denn in diesem siebten Jahr ernähren, wenn wir da nichts aussäen und auch nichts ernten dürfen?21 Passt mal auf, ich werde euch im sechsten Jahr so fett beschenken, dass die Sachen sogar für drei Jahre reichen.22 Selbst wenn ihr im achten Jahr dann wieder ausgesät habt, könnt ihr von der letzten fetten Ernte noch so lange leben, bis die neuen Sachen fertig gewachsen und am Start sind.“23 „Land darf nie für immer verkauft werden. Das gehört nämlich nicht wirklich euch, sondern mir. Ihr lebt bei mir, als ob ihr nur zu Gast wärt bzw. als Leute, denen ich das Land nur geliehen habe.24 Wenn ein Typ ein Stück Land verkauft, muss immer auch ein Rückkaufsrecht mit im Vertrag stehen.25 Wenn jemand von euch bankrottgeht und sein Grundstück verkaufen muss, dann soll der nächste Verwandte mit seinem Besitz dafür haften. Er soll das Teil zurückkaufen, wenn er die Kohle dafür hat.26 Angenommen, es gibt jetzt niemanden, der so viel Geld dafür aufbringt, aber der Typ selber kriegt die Kohle doch noch zusammen,27 dann muss er für den Rückkauf nur das Geld zurückbezahlen, das das Teil dann noch wert ist. Das hängt davon ab, wie viele Jahre es noch bis zu dem Jahr sind, wo alle Schulden erlassen werden, denn dann gehört das Grundstück ja sowieso wieder ihm.28 Wenn er die Kohle nicht zusammenkratzen kann, um alles zurückzukaufen, dann bleibt das Grundstück im Besitz vom Käufer. Wenn dann dieses Jahr kommt, wo alle Schulden erlassen werden, geht es aber wieder zurück an den ursprünglichen Besitzer.29 Falls jetzt jemand mal ein Haus verkaufen will, das irgendwo in der Stadt liegt, dann gilt das Rückkaufsrecht nur für ein Jahr.30 Wenn es in der Frist nicht zurückgekauft wird, geht es für immer in den Besitz vom Käufer und von seinen Erben über. Auch in diesem Jahr, wo Schulden erlassen werden, muss er es nicht zurückgeben.31 Ein anderer Fall ist, wenn das Haus in einem Dorf liegt. Es wird dann genauso verhackstückt wie ein Stück Land. Man kann es immer zurückkaufen, und in dem,Schuldenerlassjahr‘ geht es sowieso an den ursprünglichen Besitzer zurück.32-33 Die Levi-Leute können jederzeit die Häuser in den Städten, die ihnen zugeteilt werden, zurückkaufen, und sie gehen auch automatisch in ihren Besitz zurück, wenn das,Schuldenerlassjahr‘ abgeht. Diese Städte werden dem Familienstamm Levi extra zugeteilt, die werden kein eigenes Gebiet bekommen von dem Kanaan-Land, das ich euch geben werde.34 Die Wiesen bei diesen Städten, auf denen die Kühe grasen können, dürfen generell nicht verkauft werden. Sie werden nämlich immer den Levi-Leuten gehören.“35 „Wenn ein Kollege von dir, dein Bruder oder dein Nachbar keine Kohle mehr hat und alles, was mal seins war, jetzt der Bank gehört, dann greif ihm unter die Arme! Sorg dafür, dass er wenigstens wie ein Ausländer oder ein Sozialhilfeempfänger bei euch leben kann.36 Wenn er Schulden bei dir hat, fordere keine Zinsen von ihm. Du sollst Respekt vor Gott haben, und dein Kollege hat genauso das Recht zu leben wie du.37 Und wenn du dem mit Lebensmitteln aushilfst, erwarte nicht, dass er dir das Geld dafür mit einem Aufschlag zurückbezahlt.38 Ich bin der Chef, ich bin euer Gott. Ich habe euch aus Ägypten rausgeholt, weil ich euch das Land Kanaan schenken will. Ich möchte, dass ihr schnallt, dass ich Gott bin.39 Wenn ein Kollege von dir wirklich total pleite ist, dass er dir seine Arbeitskraft verkaufen muss, dann mach keinen Knebelvertrag mit ihm.40 Er soll für dich wie ein normaler Angestellter arbeiten, mit einem ordentlichen Vertrag. Bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘ soll er für dich arbeiten.41 Ab dann sind er und seine ganze Familie wieder frei. Er kann zu seiner Familie zurückgehen und die Sachen, die er von seinem Vater geerbt hat, kriegt er auch zurück.42 Das ist nämlich so, dass im Grunde alle Israeliten sowieso mir gehören. Ich habe sie aus Ägypten rausgeholt. Darum dürfen sie auch keine Knebelverträge haben.43 Ich möchte, dass ihr meine Ansagen mit Respekt behandelt. Zwingt keinen von euren Leuten dazu mit Knebelverträgen, für euch zu arbeiten.44-45 Wenn ihr mal Leute braucht, die auch Drecksarbeit machen, dann könnt ihr ja Gastarbeiter von außerhalb anmieten. Das gilt auch für die Kinder von denen, die bei euch geboren wurden. Ihr könnt sie immer für euch arbeiten lassen.46 Das Arbeitsverhältnis können eure Kinder dann übernehmen, wenn ihr mal sterbt. Aber die anderen Israeliten sind alle eure Brüder, mit denen dürft ihr keine Knebelverträge abschließen, okay?“47 „Jetzt kann es passieren, dass ein Ausländer bei euch mal echt Kohle macht und reich wird, ein Israelit aus seiner Nachbarschaft aber pleitegeht und dann mit ihm ein Arbeitsverhältnis eingeht.48-49 Wenn das so ist, kann sich der Israelit aber immer wieder davon freikaufen. Einer seiner Brüder oder sein Onkel oder auch sein Vetter oder ein anderer Verwandter kann die Kohle für ihn abdrücken und ihm die Freiheit zurückkaufen. Falls er so viel gespart hat, kann er das natürlich irgendwann auch selber tun.50 Der Preis wird so ermittelt, indem er die Jahre zusammenrechnet, die er für den Chef gearbeitet hat. Dann berechnet er noch, wie viel der Typ bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘ arbeiten müsste.51 Die Summe, die der aufbringen muss, entspricht dann der Zahl der Jahre, die dann noch kommen würden, bis die Zeit da ist, wo alles wieder resettet wird.52 Wenn es nur noch ein paar Jahre sind, bis diese Zeit kommt, dann soll das in die Berechnung einfließen. Je mehr Jahre, desto höher der Preis.53 Sein Chef soll mit ihm anständig umgehen. Er soll mit ihm so verfahren, wie mit einem normalen Angestellten, der seit Jahren seine Bezahlung bekommt.54 Wenn er sich nicht freikaufen kann, dann muss er aber auf jeden Fall in dem nächsten,Schuldenerlassjahr‘ freikommen.55 Warum? Weil mir alle Menschen gehören, und die Israeliten sind eigentlich meine Angestellten, sie gehören nur mir. Ich habe sie aus Ägypten rausgeholt. Ich bin der Chef, ich bin Gott!“

3.Mose 25

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und die Früchte einsammeln, (2Mo 23,10)4 aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden.5 Was von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein Sabbatjahr des Landes soll es sein.6 Was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse, die bei dir weilen,7 dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur Nahrung dienen.8 Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, dass die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache.9 Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag. (3Mo 23,27)10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll ein Erlassjahr[1] für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seinem Besitz und zu seiner Sippe kommen.11 Als Erlassjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst, im Weinberg nicht lesen;12 denn das Erlassjahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dürft ihr essen, was es trägt.13 Das ist das Erlassjahr, da jedermann wieder zu seinem Besitz kommen soll.14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1Thess 4,6)15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlassjahr an sollst du es von ihm kaufen; danach, wie viel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir’s verkaufen.16 Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der Ernten verkauft er dir.17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, dass ihr danach tut, auf dass ihr im Lande sicher wohnen könnt. (1Kön 5,5)19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn wir nicht säen, so sammeln wir auch keinen Ertrag ein!21 Da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, dass er Ertrag schaffen soll für drei Jahre,22 dass ihr sät im achten Jahr und von dem alten Ertrag esst bis in das neunte Jahr, sodass ihr vom alten esst, bis wieder neuer Ertrag kommt.23 Darum soll das Land nicht für immer verkauft werden; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir. (Ps 39,13)24 Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr für das Land die Einlösung[2] gewähren.25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4,3)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und selbst so viel aufbringen kann, um es einzulösen,27 so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seinem Besitz kommen.28 Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Erlassjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seinem Besitz kommen.29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer ummauerten Stadt, der hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Das soll die Zeit sein, darin er es einlösen kann.30 Wenn er’s aber nicht einlöst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll der Käufer das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Erlassjahr.31 Ist’s aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll man es dem Feld des Landes gleichrechnen, und es soll immer eingelöst werden können und im Erlassjahr frei werden.32 Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können. (4Mo 35,2)33 Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen gehört, im Erlassjahr frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Israeliten.34 Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum für immer.35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr halten kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, dass er neben dir leben könne;36 und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. (2Mo 22,24; 5Mo 23,20)37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht als Sklaven dienen lassen; (2Mo 21,2)40 sondern wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein und bis an das Erlassjahr bei dir dienen.41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zum Besitz seiner Väter kommen.42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie einen Sklaven verkaufen.43 Du sollst nicht mit Gewalt über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (2Mo 21,20)44 Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Völkern, die um euch her sind,45 und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu eigen haben46 und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum; für immer könnt ihr sie als Sklaven arbeiten lassen. Aber von euren Brüdern, den Israeliten, soll keiner über den andern mit Gewalt herrschen.47 Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft,48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen (Neh 5,8)49 oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst ein Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen.50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Erlassjahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.51 Sind noch viele Jahre bis zum Erlassjahr, so soll er entsprechend mehr zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er gekauft wurde.52 Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlassjahr, so soll er sie berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten.53 Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er nicht mit Gewalt über ihn herrschen vor deinen Augen.54 Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im Erlassjahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.