von SCM Verlag1Das Jahr, in dem sich die Natur erholt Gott sagte auf dem Berg Sinai noch Folgendes zu Mose:2„Richte den Israeliten von mir noch was aus: „Sobald ihr in dem Land seid, das ich euch versprochen habe, sollt ihr dafür sorgen, dass die Natur sich auch mal eine Zeit lang erholen kann, so ähnlich wie ihr euch sonntags entspannt.3Sechs Jahre lang könnt ihr auf euren Feldern arbeiten und Sachen aussäen. Sechs Jahre lang könnt ihr Wein anbauen und die Ernte einfahren.4Aber im siebten Jahr soll sich die Natur mal entspannen, da gehört sie radikal mir, eurem Gott. In der Zeit möchte ich nicht, dass ihr Sachen anbaut und erntet. Ihr sollt auch den Weinberg in der Zeit in Ruhe lassen und da nicht dran arbeiten.5Wenn sich Pflanzen von selbst vermehrt haben, dürfen die Früchte davon nicht im großen Stil abgeerntet werden, und wenn irgendwo Weintrauben von selbst wachsen, dann sollt ihr keine große Ernte veranstalten, weder um Vorräte zu horten noch um sie zu verkaufen. Die ganze Natur soll auch mal Pause machen in der Zeit.6Ihr könnt aber das einsammeln, was ihr grad zum Leben braucht. Auch für die Angestellten und Ausländer bei euch wird es locker reichen. Generell werden alle, die bei euch leben, immer genug zu essen haben.7Das reicht auch für die Tiere, egal ob die im Zoo, im Stall oder frei leben. Was auf den Bäumen oder auf dem Feld wächst, könnt ihr pflücken und gleich essen, wenn ihr wollt – so viel, wie ihr gerade zum Leben braucht.
Das „Schuldenerlassjahr“
8-9Wenn ihr dieses Jahr zum siebten Mal gefeiert habt, also nach 49 Jahren, soll man am 10. Oktober des 50. Jahres, am Alleswiedergut-Tag, überall Feuerwehrsirenen losheulen lassen.10Dieses 50. Jahr soll für euch etwas ganz Besonderes sein, es soll heilig sein. Es ist das Jahr, wo Schulden erlassen werden, hier wird ein Resetknopf gedrückt, alles geht wieder auf null. Wenn ein Israelit seine Gitarre in einem Pfandhaus oder sein Haus oder sein Land verpfändet hat, dann bekommt er es an dem Tag wieder zurück. Wenn jemand einen Vertrag mit einer Firma bei euch eingegangen ist, aus dem er so einfach nicht mehr rauskommen würde, also so einen Knebelvertrag, der ist dann wieder frei, der Vertrag ist erloschen.11In diesem Jahr sollt ihr keine Samen auf die Felder aussäen, und was gerade wächst, auch wenn man es nicht ausgesät hat, darf nicht im großen Stil abgeerntet werden.12Auch wildwachsende Weintrauben oder Äpfel dürft ihr nicht ernten. Das ganze Jahr soll anders sein, es ist ein ganz besonderes Jahr. Es gehört mir, eurem Gott, es ist etwas ganz Besonderes, es ist heilig. Dinge, die einfach so von alleine auf den Feldern wachsen, dürft ihr dabei schon essen, zum Sattwerden. Nur was man gerade braucht, darf man einsammeln.13In diesem Jahr, in dem alle Schulden erlassen werden, soll jeder seine Felder und sein Stück Land zurückbekommen, wenn er es irgendwie verkauft oder verpachtet hat.14Das muss euch von vorneherein klar sein, wenn ihr von einem eurer Leute ein Stück Land kauft oder es ihm verkauft.15Ihr müsst dabei im Preis berücksichtigen, wie viele Jahre der Käufer das Land behalten kann bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘, wo er es wieder zurückgeben muss.16Umso länger es bis zum nächsten „,Schuldenerlassjahr‘ dauert, desto höher wird der Kaufpreis. Umso weniger Jahre dazwischenliegen, desto weniger wird das Teil kosten. Davon hängt ja ab, wie oft er von dem Stück Land etwas ernten kann.17Ich möchte nicht, dass ihr euch gegenseitig bescheißt. Ihr sollt Respekt vor mir, eurem Gott, haben. Ich bin der Chef, und ich bin der einzige Gott weit und breit.18Tut, was ich euch sage, lebt nach den Gesetzen. Wenn ihr das tut, werdet ihr immer entspannt und in Sicherheit leben können.19Es wird euch in dem Land gut gehen und ihr werdet immer genug zu essen haben.20Jetzt fragt ihr euch bestimmt: Aber wovon sollen wir uns denn in diesem siebten Jahr ernähren, wenn wir da nichts aussäen und auch nichts ernten dürfen?21Passt mal auf, ich werde euch im sechsten Jahr so fett beschenken, dass die Sachen sogar für drei Jahre reichen.22Selbst wenn ihr im achten Jahr dann wieder ausgesät habt, könnt ihr von der letzten fetten Ernte noch so lange leben, bis die neuen Sachen fertig gewachsen und am Start sind.“
Das Land gehört Gott
23„Land darf nie für immer verkauft werden. Das gehört nämlich nicht wirklich euch, sondern mir. Ihr lebt bei mir, als ob ihr nur zu Gast wärt bzw. als Leute, denen ich das Land nur geliehen habe.24Wenn ein Typ ein Stück Land verkauft, muss immer auch ein Rückkaufsrecht mit im Vertrag stehen.25Wenn jemand von euch bankrottgeht und sein Grundstück verkaufen muss, dann soll der nächste Verwandte mit seinem Besitz dafür haften. Er soll das Teil zurückkaufen, wenn er die Kohle dafür hat.26Angenommen, es gibt jetzt niemanden, der so viel Geld dafür aufbringt, aber der Typ selber kriegt die Kohle doch noch zusammen,27dann muss er für den Rückkauf nur das Geld zurückbezahlen, das das Teil dann noch wert ist. Das hängt davon ab, wie viele Jahre es noch bis zu dem Jahr sind, wo alle Schulden erlassen werden, denn dann gehört das Grundstück ja sowieso wieder ihm.28Wenn er die Kohle nicht zusammenkratzen kann, um alles zurückzukaufen, dann bleibt das Grundstück im Besitz vom Käufer. Wenn dann dieses Jahr kommt, wo alle Schulden erlassen werden, geht es aber wieder zurück an den ursprünglichen Besitzer.29Falls jetzt jemand mal ein Haus verkaufen will, das irgendwo in der Stadt liegt, dann gilt das Rückkaufsrecht nur für ein Jahr.30Wenn es in der Frist nicht zurückgekauft wird, geht es für immer in den Besitz vom Käufer und von seinen Erben über. Auch in diesem Jahr, wo Schulden erlassen werden, muss er es nicht zurückgeben.31Ein anderer Fall ist, wenn das Haus in einem Dorf liegt. Es wird dann genauso verhackstückt wie ein Stück Land. Man kann es immer zurückkaufen, und in dem,Schuldenerlassjahr‘ geht es sowieso an den ursprünglichen Besitzer zurück.32-33Die Levi-Leute können jederzeit die Häuser in den Städten, die ihnen zugeteilt werden, zurückkaufen, und sie gehen auch automatisch in ihren Besitz zurück, wenn das,Schuldenerlassjahr‘ abgeht. Diese Städte werden dem Familienstamm Levi extra zugeteilt, die werden kein eigenes Gebiet bekommen von dem Kanaan-Land, das ich euch geben werde.34Die Wiesen bei diesen Städten, auf denen die Kühe grasen können, dürfen generell nicht verkauft werden. Sie werden nämlich immer den Levi-Leuten gehören.“
Keine Knebelverträge mit den eigenen Leuten
35„Wenn ein Kollege von dir, dein Bruder oder dein Nachbar keine Kohle mehr hat und alles, was mal seins war, jetzt der Bank gehört, dann greif ihm unter die Arme! Sorg dafür, dass er wenigstens wie ein Ausländer oder ein Sozialhilfeempfänger bei euch leben kann.36Wenn er Schulden bei dir hat, fordere keine Zinsen von ihm. Du sollst Respekt vor Gott haben, und dein Kollege hat genauso das Recht zu leben wie du.37Und wenn du dem mit Lebensmitteln aushilfst, erwarte nicht, dass er dir das Geld dafür mit einem Aufschlag zurückbezahlt.38Ich bin der Chef, ich bin euer Gott. Ich habe euch aus Ägypten rausgeholt, weil ich euch das Land Kanaan schenken will. Ich möchte, dass ihr schnallt, dass ich Gott bin.39Wenn ein Kollege von dir wirklich total pleite ist, dass er dir seine Arbeitskraft verkaufen muss, dann mach keinen Knebelvertrag mit ihm.40Er soll für dich wie ein normaler Angestellter arbeiten, mit einem ordentlichen Vertrag. Bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘ soll er für dich arbeiten.41Ab dann sind er und seine ganze Familie wieder frei. Er kann zu seiner Familie zurückgehen und die Sachen, die er von seinem Vater geerbt hat, kriegt er auch zurück.42Das ist nämlich so, dass im Grunde alle Israeliten sowieso mir gehören. Ich habe sie aus Ägypten rausgeholt. Darum dürfen sie auch keine Knebelverträge haben.43Ich möchte, dass ihr meine Ansagen mit Respekt behandelt. Zwingt keinen von euren Leuten dazu mit Knebelverträgen, für euch zu arbeiten.44-45Wenn ihr mal Leute braucht, die auch Drecksarbeit machen, dann könnt ihr ja Gastarbeiter von außerhalb anmieten. Das gilt auch für die Kinder von denen, die bei euch geboren wurden. Ihr könnt sie immer für euch arbeiten lassen.46Das Arbeitsverhältnis können eure Kinder dann übernehmen, wenn ihr mal sterbt. Aber die anderen Israeliten sind alle eure Brüder, mit denen dürft ihr keine Knebelverträge abschließen, okay?“
Wie sich jemand aus einem Knebelvertrag freikaufen kann
47„Jetzt kann es passieren, dass ein Ausländer bei euch mal echt Kohle macht und reich wird, ein Israelit aus seiner Nachbarschaft aber pleitegeht und dann mit ihm ein Arbeitsverhältnis eingeht.48-49Wenn das so ist, kann sich der Israelit aber immer wieder davon freikaufen. Einer seiner Brüder oder sein Onkel oder auch sein Vetter oder ein anderer Verwandter kann die Kohle für ihn abdrücken und ihm die Freiheit zurückkaufen. Falls er so viel gespart hat, kann er das natürlich irgendwann auch selber tun.50Der Preis wird so ermittelt, indem er die Jahre zusammenrechnet, die er für den Chef gearbeitet hat. Dann berechnet er noch, wie viel der Typ bis zum nächsten,Schuldenerlassjahr‘ arbeiten müsste.51Die Summe, die der aufbringen muss, entspricht dann der Zahl der Jahre, die dann noch kommen würden, bis die Zeit da ist, wo alles wieder resettet wird.52Wenn es nur noch ein paar Jahre sind, bis diese Zeit kommt, dann soll das in die Berechnung einfließen. Je mehr Jahre, desto höher der Preis.53Sein Chef soll mit ihm anständig umgehen. Er soll mit ihm so verfahren, wie mit einem normalen Angestellten, der seit Jahren seine Bezahlung bekommt.54Wenn er sich nicht freikaufen kann, dann muss er aber auf jeden Fall in dem nächsten,Schuldenerlassjahr‘ freikommen.55Warum? Weil mir alle Menschen gehören, und die Israeliten sind eigentlich meine Angestellten, sie gehören nur mir. Ich habe sie aus Ägypten rausgeholt. Ich bin der Chef, ich bin Gott!“
1Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai:2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und die Früchte einsammeln, (2Mo 23,10)4aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden.5Was von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein Sabbatjahr des Landes soll es sein.6Was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse, die bei dir weilen,7dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur Nahrung dienen.8Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, dass die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache.9Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag. (3Mo 23,27)10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll ein Erlassjahr[1] für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seinem Besitz und zu seiner Sippe kommen.11Als Erlassjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst, im Weinberg nicht lesen;12denn das Erlassjahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dürft ihr essen, was es trägt.13Das ist das Erlassjahr, da jedermann wieder zu seinem Besitz kommen soll.14Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1Thess 4,6)15sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlassjahr an sollst du es von ihm kaufen; danach, wie viel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir’s verkaufen.16Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der Ernten verkauft er dir.17So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.18Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, dass ihr danach tut, auf dass ihr im Lande sicher wohnen könnt. (1Kön 5,5)19Denn das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.20Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn wir nicht säen, so sammeln wir auch keinen Ertrag ein!21Da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, dass er Ertrag schaffen soll für drei Jahre,22dass ihr sät im achten Jahr und von dem alten Ertrag esst bis in das neunte Jahr, sodass ihr vom alten esst, bis wieder neuer Ertrag kommt.23Darum soll das Land nicht für immer verkauft werden; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir. (Ps 39,13)24Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr für das Land die Einlösung[2] gewähren.
Einlösung von Grundbesitz
25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4,3)26Wenn aber jemand keinen Löser hat und selbst so viel aufbringen kann, um es einzulösen,27so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seinem Besitz kommen.28Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Erlassjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seinem Besitz kommen.29Wer ein Wohnhaus verkauft in einer ummauerten Stadt, der hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Das soll die Zeit sein, darin er es einlösen kann.30Wenn er’s aber nicht einlöst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll der Käufer das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Erlassjahr.31Ist’s aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll man es dem Feld des Landes gleichrechnen, und es soll immer eingelöst werden können und im Erlassjahr frei werden.32Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können. (4Mo 35,2)33Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen gehört, im Erlassjahr frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Israeliten.34Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum für immer.
Verbot des Zinsnehmens
35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr halten kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, dass er neben dir leben könne;36und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. (2Mo 22,24; 5Mo 23,20)37Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.38Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.
Einlösung von Schuldsklaven
39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht als Sklaven dienen lassen; (2Mo 21,2)40sondern wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein und bis an das Erlassjahr bei dir dienen.41Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zum Besitz seiner Väter kommen.42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie einen Sklaven verkaufen.43Du sollst nicht mit Gewalt über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (2Mo 21,20)44Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Völkern, die um euch her sind,45und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu eigen haben46und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum; für immer könnt ihr sie als Sklaven arbeiten lassen. Aber von euren Brüdern, den Israeliten, soll keiner über den andern mit Gewalt herrschen.47Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft,48so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen (Neh 5,8)49oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst ein Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen.50Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Erlassjahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.51Sind noch viele Jahre bis zum Erlassjahr, so soll er entsprechend mehr zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er gekauft wurde.52Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlassjahr, so soll er sie berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten.53Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er nicht mit Gewalt über ihn herrschen vor deinen Augen.54Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im Erlassjahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.55Denn mir gehören die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.