Hesekiel 46

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 So spricht GOTT, der Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattag und am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden. (Ps 81,4; Jes 66,23; Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,6)2 Und der Fürst soll dann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Friedensopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis zum Abend. (2Mo 34,8; 2Sam 12,20; 2Chr 23,13; Hes 44,3; Hes 46,12)3 Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. (Neh 8,6; Neh 9,3; Ps 96,8; Lk 1,10; Joh 4,20)4 Und dies ist das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN am Sabbattag darbringen soll: sechs makellose Lämmer und einen makellosen Widder. (Hes 45,17; Hes 45,22; Hes 45,25)5 Und als Speisopfer ein Epha [Feinmehl] zu jedem Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha. (3Mo 14,21; 5Mo 16,17; Hes 45,24; Hes 46,7; Hes 46,11)6 Und am Tag des Neumonds soll er einen jungen, makellosen Stier und sechs Lämmer und einen Widder geben, die makellos sein sollen. (4Mo 28,11)7 Und zu jedem Stier soll er ein Epha [Feinmehl] und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und je ein Hin Öl auf ein Epha. (Hes 45,11; Hes 45,24)8 Und wenn der Fürst hineingeht, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Weg wieder hinausgehen. (Hes 44,1; Hes 46,2)9 Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen[1] vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. (2Mo 23,14; 5Mo 16,16)10 Und der Fürst soll in ihrer Mitte hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie [zusammen] hinausgehen. (Ps 42,5; Joh 10,4; Hebr 2,11)11 Und an den Festen und an den hohen Feiertagen soll das Speisopfer in einem Epha [Feinmehl] zu jedem Stier bestehen und einem Epha zu jedem Widder, zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und in einem Hin Öl zu jedem Epha. (3Mo 23,1; 4Mo 15,1; 4Mo 18,1; 4Mo 29,1; 5Mo 16,1; Hes 46,5; Hes 46,9)12 Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer darbringen will, so soll man ihm das Tor auftun, das gegen Osten sieht, und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer darbringen, wie er es am Sabbattag zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. (Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,1; Hes 46,8)13 Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges makelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3; Dan 8,11)14 Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha [Feinmehl] geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Feinmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Ordnungen! (2Mo 29,38; Ps 92,3; Jes 50,4)15 So sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl jeden Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen. (Hes 46,13)16 So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz. (Röm 8,15; Gal 4,7)17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Jahr der Freilassung gehören und dann wieder an den Fürsten zurückfallen. Es ist ja sein Besitztum. Seinen Söhnen soll es verbleiben. (3Mo 25,10)18 Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, sodass er sie mit Gewalt von ihrem Besitz verstoßen würde. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Besitz verdrängt werde. (Hes 34,20; Hes 45,8; Mi 2,1)19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, die den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, dort war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu. (Hes 40,44; Hes 42,9)20 Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden. (1Sam 2,13; 2Chr 35,13; Hes 42,13; Hes 44,19; Hes 46,24)21 Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war noch ein [kleiner] Hof. (Hes 41,1; Hes 42,1; Hes 43,1; Hes 44,1; Hes 47,1)22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, 40 Ellen lang und 30 Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten ein und dasselbe Maß.23 Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter der [Mauer]reihe hatte man ringsum Kochherde aufgestellt. (Hes 40,5)24 Da sagte er zu mir: Das ist die Kochstätte, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen. (Hes 44,11; Hes 44,14; Hes 46,20)

Hesekiel 46

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 So spricht Jahwe, der Herr: „Das Osttor des inneren Vorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben, nur am Sabbat und am Neumondtag soll es geöffnet werden.2 Der Fürst soll von außen her eintreten und an der Schwelle der Vorhalle zum Innenhof stehen bleiben. Von dort sieht er, wie die Priester sein Brand- und Freudenopfer darbringen. Dann soll er sich auf der Schwelle zur Anbetung niederwerfen und anschließend wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend geschlossen werden.3 Die Israeliten sollen an den Sabbaten und Neumondtagen Jahwe am äußeren Eingang dieses Tores anbeten.4 Das Brandopfer, das der Fürst Jahwe bringen lässt, soll am Sabbat aus sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren.5 Das Speisopfer beträgt einen Beutel[1] ‹Mehl› pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, und drei Liter Öl für jeden Beutel Mehl dazu.6 Am Neumondtag soll das Opfer aus einem jungen Stier, sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren.7 Das Speisopfer beträgt einen Beutel ‹Mehl› pro Stier und Schafbock, bei den Lämmern, so viel er geben kann, und drei Liter Öl für jeden Beutel dazu.8 Der Fürst soll durch das Osttor bis zu seinem Platz in der Vorhalle gehen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen.9 Und wenn die Israeliten an den Festtagen kommen, um Jahwe anzubeten, sollen die, die durch das Nordtor kommen, wieder zum Südtor hinausgehen, und die durch das Südtor kommen, durch das Nordtor. Sie sollen den Vorhof immer durch das gegenüberliegende Tor wieder verlassen.10 Der Fürst soll mitten unter ihnen sein, wenn sie hineingehen und wenn sie herauskommen.11 An den Festtagen und während der großen Feste soll das Speisopfer einen Beutel ‹Mehl› pro Stier und Schafbock betragen, bei den Lämmern, so viel er geben kann, und drei Liter Öl für jeden Beutel dazu.12 Will der Fürst eine freiwillige Gabe für Jahwe bringen, ein Brand- oder Freudenopfer, dann soll man ihm das Osttor öffnen, und das Opfer soll so wie am Sabbat dargebracht werden. Wenn er wieder hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.13 Jeden Morgen muss Jahwe ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer dargebracht werden.14 Dazu jeden Morgen ein Speisopfer, das aus anderthalb Liter Feinmehl und einem Liter Olivenöl besteht, das darüber gegossen wird. Das ist eine für immer geltende Ordnung.15 Jeden Morgen soll das Lamm, das Mehl und das Öl Jahwe als regelmäßiges Brandopfer dargebracht werden.“16 So spricht Jahwe, der Herr: „Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas aus seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in dessen Besitz über.17 Schenkt er es aber einem seiner Beamten, dann gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr und kommt dann an den Fürsten zurück. Nur bei seinen Söhnen verbleibt es als Erbbesitz.18 Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird.“19 Dann brachte er mich durch den Eingang des Nordtors zu den dort gelegenen geheiligten Priesterzimmern. Ganz hinten, in westlicher Richtung, war ein besonderer Raum.20 Er sagte zu mir: „Das ist der Ort, wo die Priester das Fleisch vom Schuld- und Sündopfer kochen, das ihnen zusteht. Hier backen sie auch ihr Brot aus dem Speisopfer, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss und das Volk mit dem Heiligen in Berührung kommt.“21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleiner Hof.22 Jeder dieser Höfe war 20 Meter lang und 15 Meter breit.23 Und um jeden war eine Steinreihe mit Feuerstellen auf der Innenseite.24 Er sagte: „Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen.“