1Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung[1] vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt; (2Mo 22,9; 3Mo 5,4; 4Mo 5,21; Ri 17,2; Spr 28,13; Spr 29,24)2oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig; (3Mo 5,17; 3Mo 7,20; 3Mo 11,24; 3Mo 11,31; 3Mo 11,39; Hag 2,13)3oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig; (3Mo 12,2; 3Mo 13,2; 3Mo 15,2; 4Mo 19,11)4oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen schuldig gemacht — (1Sam 14,24; 1Sam 14,27; 1Sam 14,45; 2Kön 6,31; Pred 5,3; Mk 6,23; Apg 23,12)5wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat, (3Mo 16,21; 3Mo 26,40; 4Mo 5,5; Jos 7,19; Esr 10,11; Ps 32,5; Spr 28,13; 1Joh 1,8)6und bringe dem HERRN sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde. (3Mo 5,15; 3Mo 5,25)7Kann er aber nicht so viel aufbringen, dass es für ein Lamm reicht, so bringe er dem HERRN für das, worin er gesündigt hat, als sein Schuldopfer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar; eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3Mo 4,32; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21)8Und er soll sie zu dem Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen. (3Mo 1,15)9Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden; es ist ein Sündopfer. (3Mo 4,7; 3Mo 4,18; 3Mo 4,25; 3Mo 4,30; 3Mo 4,34)10Die andere aber soll er als Brandopfer opfern, wie es verordnet ist. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 1,14; 3Mo 4,20; 3Mo 4,26; 3Mo 4,31; 3Mo 4,35)11Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist. (3Mo 5,7; 4Mo 5,15)12Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. (3Mo 2,2; 4Mo 5,26)13Und so soll der Priester Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, und es wird ihm vergeben werden. [Das Opfer] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3Mo 2,10; 3Mo 5,10)14Und der HERR redete zu Mose und sprach:15Wenn eine Seele eine Veruntreuung begeht und sich aus Versehen versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen makellosen Widder von der Herde, im Wert von so vielen Silberschekeln, wie du schätzt, nach dem Schekel des Heiligtums, als Schuldopfer. (3Mo 4,2; 3Mo 4,27; 3Mo 5,18; 3Mo 5,25; 3Mo 22,14; 3Mo 27,25; 4Mo 5,8)16Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er erstatten und noch ein Fünftel davon dazufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20; 3Mo 5,24; 3Mo 22,14; 3Mo 27,13; 3Mo 27,15; 3Mo 27,27; 1Joh 2,2)17Und wenn eine Seele sündigt und irgendetwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, auch wenn sie es nicht gewusst hat, so ist sie [dennoch] schuldig und trägt ihre Schuld. (3Mo 4,2; 3Mo 4,13; 3Mo 4,23; 3Mo 5,1; Ps 19,13; Lk 12,47)18Und sie soll dem Priester einen makellosen Widder von der Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken wegen ihres Versehens, das sie unwissentlich begangen hat; und es wird ihr vergeben werden. (3Mo 5,13; 3Mo 5,16; 3Mo 5,26; Ps 103,3; Lk 7,47; 1Joh 1,9)19Es ist ein Schuldopfer; gewisslich ist sie an dem HERRN schuldig geworden. (3Mo 5,21; 2Sam 12,13)20Und der HERR redete zu Mose und sprach:21Wenn sich jemand versündigt und Untreue begeht gegen den HERRN, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder etwas Hinterlegtes oder etwas Geraubtes ableugnet, oder wenn er seinen Nächsten übervorteilt, (Ps 32,3; Ps 51,4)22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendetwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen kann; (2Mo 22,7; 3Mo 19,11; 5Mo 22,1; Jer 5,1; Sach 5,3; Apg 5,4; Kol 3,9)23wenn er nun sündigt und Schuld auf sich bringt, so soll er den Raub, den er verübt hat, oder das erpresste Gut, das er erpresst hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückerstatten; (1Mo 21,25; Hi 20,19; Jes 59,6; Hes 18,12; Hes 18,18; Am 3,10; Mi 2,2; Zef 1,9)24auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tag, da er sein Schuldopfer darbringt. (3Mo 5,16; 4Mo 5,7; 1Sam 12,3; 2Sam 12,6; Hes 33,15; Lk 19,8)25Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, zum Priester, einen makellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. (3Mo 5,15; 3Mo 5,18)26Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich schuldig machen kann. (2Mo 34,6; 3Mo 4,20; 3Mo 4,26; 3Mo 4,31; Spr 28,13; Jes 1,18; Hes 18,21; Hes 33,14; Mt 12,31; 1Kor 6,9; 1Joh 1,7)
1Wenn jemand sündigt, indem er den öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage hört und keine Aussage macht, obwohl er die Tat gesehen oder davon gehört hat, dann lädt er Schuld auf sich. (Spr 29,24)2Oder wenn jemand – ohne es zu bemerken – etwas Unreines berührt, beispielsweise den Kadaver eines unreinen wilden Tieres, eines unreinen Haustieres oder eines unreinen Kriechtieres, so ist er doch unrein und lädt Schuld auf sich. (3Mo 11,4; 4Mo 19,11; 5Mo 14,3)3Oder wenn jemand – ohne es zu bemerken – einen unreinen Menschen berührt oder einen Gegenstand, der durch die Berührung eines unreinen Menschen unrein geworden ist, es aber später merkt, dann lädt er Schuld auf sich.4Oder wenn jemand – ohne sich im Klaren darüber zu sein – leichtfertig schwört etwas Gutes oder Böses zu tun, und es später erkennt, so lädt er Schuld auf sich. (4Mo 30,7)5Hat sich nun jemand auf die eine oder andere Art schuldig gemacht, soll er seine Schuld bekennen (3Mo 16,21; 4Mo 5,7; Jos 7,19)6und dem HERRN als Wiedergutmachung seiner Sünde ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer bringen. Und der Priester wird Wiedergutmachung seiner Sünde für ihn schaffen. (3Mo 4,28)7Wer sich kein Schaf oder keine Ziege leisten kann, soll dem HERRN zwei junge Turteltauben oder zwei andere junge Tauben als Wiedergutmachung seiner Sünde bringen; eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer. (3Mo 12,8; Lk 2,24)8Er soll sie zum Priester bringen, der die eine Taube als Sündopfer darbringen soll. Der Priester soll dem Tier das Genick brechen, ohne jedoch den Kopf ganz abzutrennen. (3Mo 1,15)9Danach soll er etwas von dem Blut der Taube an die Seiten des Altars sprengen, das restliche Blut aber soll er am Fuß des Altars ausdrücken. Das ist ein Sündopfer. (3Mo 4,7; 3Mo 7,2)10Die andere Taube soll der Priester als Brandopfer gemäß den Gesetzen darbringen. Auf diese Weise wird der Priester Wiedergutmachung für die Schuld dieses Menschen schaffen und ihm wird vergeben werden. (3Mo 1,14)11Wer sich keine zwei Turteltauben oder zwei andere junge Tauben leisten kann, soll einen Krug[1] feines Mehl als Opfergabe für seine Sünde bringen. Da es jedoch ein Sündopfer ist, darf das Mehl nicht mit Öl vermischt und nicht mit Weihrauch bestreut werden. (3Mo 14,21; Lk 2,24)12Er soll das Mehl zum Priester bringen, der eine Handvoll davon als für den Altar bestimmten Teil nehmen soll. Dieses Mehl soll der Priester dann über den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar dargebracht werden, verbrennen. Dann ist es ein Sündopfer.13So schafft der Priester Wiedergutmachung für einen Menschen, der durch eines dieser Dinge schuldig geworden ist, und ihm wird vergeben werden. Wie beim Speiseopfer steht das restliche Mehl dem Priester zu.‹«
Die Schuldopfer
14Dann sprach der HERR zu Mose:15»Wenn jemand unabsichtlich etwas veruntreut, das dem HERRN geweiht ist, soll er dem HERRN einen fehlerlosen Widder aus seiner Herde als Schuldopfer bringen. Das Tier muss mindestens zwei Schekel des Heiligtums[2] wert sein. (2Mo 30,13; 3Mo 5,25; 3Mo 7,1; 3Mo 22,14)16Dann soll er die geweihten Dinge, die er veruntreut hat, zuzüglich 20 Prozent ersetzen und dem Priester übergeben. Der Priester wird ihm durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Wiedergutmachung schaffen und ihm wird vergeben werden. (3Mo 5,24; 3Mo 22,14)17Wenn jemand sündigt, indem er unabsichtlich gegen eines der Gebote des HERRN verstößt, wird er schuldig und soll die Verantwortung dafür tragen. (3Mo 5,15)18Er soll dem Priester einen fehlerlosen Widder aus seiner Herde als Schuldopfer bringen. Das Tier muss den festgesetzten Wert haben. Auf diese Weise soll der Priester Wiedergutmachung für den Schuldigen schaffen, der unbeabsichtigt gesündigt hat, und ihm wird vergeben werden.19Es ist ein Schuldopfer, denn er wurde an dem HERRN schuldig.«20Und der HERR sprach zu Mose:21»Wenn jemand gegen den HERRN sündigt und ihm die Treue bricht, indem er einen Gegenstand, den ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, als sein Eigentum ausgibt oder ihm etwas stiehlt oder ihn erpresst, (2Mo 22,6; 4Mo 5,6; Kol 3,9)22oder wenn jemand einen verlorenen Gegenstand findet, dies aber abstreitet oder deswegen sogar einen Meineid leistet, (5Mo 22,1)23wenn also jemand eine dieser Sünden begangen hat und dadurch schuldig geworden ist, soll er das Gestohlene, Erpresste oder ihm Anvertraute oder das Verlorene, welches er fand und für sich behielt,24oder das, was er durch das Ablegen eines Meineids unrechtmäßig erhielt, zurückgeben. Am Tag seines Schuldopfers soll er der Person, der Schaden zugefügt wurde, in voller Höhe Ersatz leisten zuzüglich 20 Prozent des Werts. (3Mo 5,15; 4Mo 5,8)25Danach soll er dem Priester einen fehlerlosen Widder im festgesetzten Wert als Schuldopfer bringen.26Dann wird der Priester für ihn Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen und ihm wird seine Schuld vergeben werden.«
1»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt: Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;2jemand berührt, ohne es zu merken, den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und macht sich dadurch unrein;3jemand erkennt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist;4jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus – so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt –, ganz gleich ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte.5In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen.6Dann soll er zur Wiedergutmachung ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn dadurch mit mir versöhnen.7Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.8Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne jedoch dabei den Kopf abzutrennen.9Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest lässt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer.10Die zweite Taube bringt er mir als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben.11Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer.12Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Handvoll und verbrennt es zu meinem Gedenken auf dem Altar, wo er zuvor die anderen Opfer in Rauch aufgehen ließ. Auch dies ist ein Sündopfer.13So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«
Das Schuldopfer
14Der HERR sprach zu Mose:15»Wenn jemand mir untreu wird und – wenn auch ohne Absicht – es versäumt, die Abgaben für das Heiligtum zu entrichten, dann soll er einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer darbringen. Das Opfertier muss einen angemessenen Wert haben. Als Maßstab gelten Silberstücke, gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt.16Der Schuldige muss erstatten, was er dem Heiligtum vorenthalten hat. Außerdem soll er ein Fünftel des Wertes zusätzlich bezahlen und alles dem Priester geben. Dieser bringt den Schafbock als Schuldopfer dar und versöhnt so den Schuldigen mit mir; dann werde ich ihm vergeben.17Wenn jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, so ist er doch schuldig und muss sich dafür verantworten.18Er soll einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer zum Priester bringen. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll. Dann soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben, was er unabsichtlich getan hat.19Dies ist ein Schuldopfer für jemanden, der an mir, dem HERRN, schuldig geworden ist.«20Der HERR sprach zu Mose:21»Jeder, der einen anderen Israeliten betrügt, wird zugleich mir untreu und sündigt gegen mich, den HERRN. Wer etwas als seinen Besitz beansprucht, was ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, wer einen anderen beraubt oder ihn durch Erpressung zwingt, ihm sein Eigentum zu überlassen,22wer etwas findet und es unrechtmäßig behält oder wer einen Meineid schwört, um irgendein Verbrechen zu vertuschen, der lädt Schuld auf sich.23Wenn einer auf solche Weise sündigt, muss er alles zurückgeben: was er geraubt oder durch Erpressung gewonnen hat, was ihm anvertraut wurde, was er gefunden hat24oder was er durch einen Meineid an sich gebracht hat. Alles muss er vollständig erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. An dem Tag, an dem er sein Schuldopfer darbringt, soll er alles dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben.25Als Schuldopfer für mich, den HERRN, bringt er dem Priester einen fehlerlosen Schafbock. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll.26Der Priester versöhnt den Schuldigen mit mir, dem HERRN, und ihm wird alles vergeben, was er getan hat.«
3.Mose 5
Zürcher Bibel
von Theologischer Verlag Zürich1Und wenn jemand sündigt, weil er hört, wie Zeugen aufgerufen werden[1], und er ist ein Zeuge, der etwas gesehen oder erfahren hat, aber er sagt nicht aus, dann lädt er Schuld auf sich. (3Mo 5,17)2Oder wenn jemand etwas Unreines berührt, Aas von unreinen Wildtieren oder Aas von unreinem Vieh oder Aas von unreinem Kleingetier, ohne es wahrzunehmen, dann ist er unrein und schuldig. (3Mo 11,24)3Oder wenn jemand mit etwas Unreinem an einem Menschen in Berührung kommt, ohne es wahrzunehmen, mit irgendetwas, wodurch man unrein werden kann, und er erkennt es, dann ist er schuldig. (3Mo 7,21; 3Mo 12,2; 3Mo 13,3; 3Mo 15,2; 4Mo 19,13)4Oder wenn jemand unbedacht schwört, zum Schaden oder zum Nutzen, ohne es wahrzunehmen, wie dem Menschen unbedacht ein Schwur über die Lippen kommen kann, und er erkennt es, dann ist er schuldig in allen diesen Fällen.5Wenn jemand in einem solchen Fall schuldig ist, soll er bekennen, worin er gesündigt hat. (3Mo 16,21; 4Mo 5,7)6Und er bringe dem HERRN als Sühne für die Sünde, die er begangen hat, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer, und der Priester soll ihm Sühne erwirken für seine Sünde. (3Mo 7,1)7Reichen aber seine Mittel dafür nicht aus, soll er dem HERRN als Sühne für seine Sünde zwei Turteltauben oder zwei Tauben bringen, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. (3Mo 1,14; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8)8Und er bringe sie zum Priester, und dieser soll die für das Sündopfer bestimmte als erste darbringen und ihr dicht am Genick den Kopf abkneifen, ihn aber nicht ganz abtrennen.9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars, und was an Blut übrig bleibt, soll am Sockel des Altars ausgepresst werden. Es ist ein Sündopfer.10Die zweite Taube aber bringe er als Brandopfer dar nach der Vorschrift. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20)11Kann er aber keine zwei Turteltauben oder zwei Tauben aufbringen, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Zehntel Efa Feinmehl als Sündopfer bringen. Er soll kein Öl darauf giessen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.12Und er bringe es zum Priester, und der Priester soll davon eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Sündopfer. (3Mo 2,2)13So soll der Priester für ihn Sühne erwirken für die Sünde, die er in einem dieser Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester aber soll das Gleiche gehören wie beim Speiseopfer. (3Mo 2,3)
Das Schuldopfer
14Und der HERR sprach zu Mose:15Wenn jemand etwas veruntreut und sich ohne Absicht an den heiligen Gaben für den HERRN versündigt, soll er als Sühnegabe für den HERRN vom Kleinvieh einen makellosen Widder als Schuldopfer bringen, im Wert von einigen Silberschekeln nach dem Schekel des Heiligtums. (3Mo 14,12; 3Mo 22,14; 3Mo 27,3)16Und was er vom Heiligen veruntreut hat, soll er ersetzen und noch ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester geben. Und der Priester soll Sühne für ihn erwirken mit dem Opferwidder, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 27,13)17Und wenn jemand sündigt und, ohne es zu erkennen, etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, dann wird er schuldig und muss seine Schuld tragen. (3Mo 4,2; 3Mo 5,1)18Und er soll von seinem Kleinvieh einen makellosen Widder im üblichen Wert als Schuldopfer dem Priester bringen, und der Priester soll für ihn Sühne erwirken für das Vergehen, das er ohne Absicht begangen hat, ohne es zu erkennen, und es wird ihm vergeben werden.19Es ist ein Schuldopfer, er hat sich vor dem HERRN schuldig gemacht.20Und der HERR sprach zu Mose:21Wenn jemand sündigt und eine Veruntreuung gegen den HERRN begeht und seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes vorenthält oder seinen Nächsten erpresst (1Sam 12,3; Hes 33,15)22oder etwas Verlorenes findet, und er leugnet es und schwört falsch in irgendeiner Angelegenheit, durch die der Mensch sündigen kann - (3Mo 19,12)23wenn er so sündigt und schuldig wird, dann soll er zurückgeben, was er geraubt hat oder was er erpresst hat oder was ihm anvertraut war, oder das Verlorene, das er gefunden hat,24oder das, um dessentwillen er falsch geschworen hat. Er soll es aber vollständig zurückerstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Er gebe es dem Eigentümer, wenn er sein Schuldopfer bringt. (4Mo 5,7)25Als Sühne aber soll er für den HERRN von seinem Kleinvieh einen makellosen Widder im üblichen Wert als Schuldopfer dem Priester bringen. (Esr 10,19)26Und der Priester soll für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm die Tat vergeben werden, durch die er schuldig geworden ist.