1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:2Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches ein Hautmal oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt, und es entsteht an der Haut des Fleisches eine Aussatz-Plage[1], so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen. (5Mo 17,8; 5Mo 24,8; Mal 2,7; Mt 8,1; Lk 17,12)3Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht [und findet], dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 10,10; Spr 30,12)4Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen, (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,26; 3Mo 13,31; 3Mo 13,33; 3Mo 13,50; 3Mo 13,54; 3Mo 14,38; 4Mo 12,15)5und am siebten Tag soll der Priester es besichtigen: Ist das Mal in seinen Augen gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen in der Haut, so soll ihn der Priester nochmals sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,7; 3Mo 13,21; 3Mo 13,27; 3Mo 13,31; 3Mo 13,33; 3Mo 13,54; 3Mo 14,9; Ps 38,4; Jes 1,5)6Und wenn ihn der Priester am siebten Tag nochmals besieht und findet, dass das Mal blasser ist und nicht in der Haut weitergefressen hat, so soll der Priester ihn für rein erklären, denn es ist Schorf; und er soll seine Kleider waschen, und dann ist er rein. (3Mo 13,17; 3Mo 13,23; 3Mo 13,28; 3Mo 13,34; 3Mo 13,40; 3Mo 14,8)7Wenn aber der Schorf weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. (3Mo 13,5)8Wenn dann der Priester sieht, dass der Schorf an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist Aussatz. (3Mo 13,3)9Zeigt sich die Aussatz-Plage an einem Menschen, so soll man ihn vor den Priester bringen;10sieht der Priester an der Haut ein weißes Hautmal und dass die Haare weiß geworden sind und dass rohes Fleisch in dem Mal ist, (3Mo 13,3; 2Kön 5,27)11so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. (4Mo 12,10; 2Chr 26,19)12Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und der Aussatz bedeckt die ganze Haut des von der Aussatz-Plage Befallenen vom Kopf bis zu den Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,13und der Priester sieht, dass der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. (3Mo 13,6)14An dem Tag aber, da sich rohes Fleisch an ihm zeigt, ist er unrein. (3Mo 13,10)15Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz. (3Mo 13,3)16Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen. (3Mo 13,2)17Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, denn er ist rein. (3Mo 13,6)18Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, (2Mo 9,9; 2Mo 15,26)19es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. (3Mo 13,24; 3Mo 13,42; 3Mo 14,37)20Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegend erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen. (3Mo 13,3)21Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,31; 3Mo 13,50)22Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die [Aussatz-]Plage. (3Mo 13,3; 3Mo 13,8; 3Mo 13,11; 3Mo 13,15; 3Mo 13,20; 3Mo 13,25; 3Mo 13,27; 3Mo 13,30; 3Mo 13,36; 3Mo 13,44)23Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3Mo 13,6; 3Mo 13,17)24Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck; (Jes 3,24)25und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage. (3Mo 13,4; 3Mo 13,19)26Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,4)27Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage. (3Mo 13,22)28Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde. (3Mo 13,24)29Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, (3Mo 13,3; 3Mo 13,10; 3Mo 13,19; 3Mo 13,42; 3Mo 13,53; 3Mo 13,57)30und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorf, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. (3Mo 13,33)31Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,21)32Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut, (3Mo 13,30)33so soll er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,30; 3Mo 13,34; 3Mo 13,37; 3Mo 14,54)34Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein. (3Mo 13,6)35Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut, (3Mo 13,33)36und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein. (3Mo 13,22)37Und wenn in seinen Augen der Schorf gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. (3Mo 13,33)38Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, (3Mo 13,25)39und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. (3Mo 13,6)40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein. (3Mo 21,5; 2Kön 2,23; Jes 3,24; Am 8,10; Mi 1,16)41Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. (3Mo 13,6)42Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen.43Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,44so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. (3Mo 13,22)45Der Aussätzige, an dem die Plage ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! (3Mo 21,10; 4Mo 12,10; 4Mo 14,6; 2Sam 13,19; 2Kön 5,1; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Esr 9,3; Hi 1,20; Hes 24,17; Hes 24,22; Mi 3,7; Mt 8,2; Mt 10,8; Mt 11,5; Lk 17,12)46Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4Mo 5,2; 4Mo 12,14)
Über den Aussatz von Kleidern
47Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz -Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen, (3Mo 13,29; 3Mo 14,33)48es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird;49und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen. (3Mo 13,2; 3Mo 13,9)50Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,31)51Und wenn er das Mal am siebten Tag sieht, und das Mal hat weitergefressen an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten oder an dem Gewirkten, an dem Fell oder an irgendetwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein bösartiges Aussatzmal, und [der Gegenstand] ist unrein; (3Mo 14,44)52und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. (3Mo 14,45; 5Mo 7,25; Apg 19,19)53Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat an dem Kleidungsstück oder an dem Gewebten oder an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk,54so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand wasche, an dem das Mal ist, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. (2Kön 5,10; Ps 51,4)55Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal seine Farbe nicht verändert und sich auch nicht weiter ausgebreitet hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an seiner hinteren oder vorderen Seite. (3Mo 13,52)56Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten.57Zeigt es sich aber noch an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten, an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; du sollst den Gegenstand, an dem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. (3Mo 13,52)58Das Kleidungsstück aber oder das Gewebte oder das Gewirkte oder irgendwelches Fellwerk, das gewaschen wurde, und das Mal ist daraus gewichen, das soll man nochmals waschen, so ist es rein. (3Mo 14,53; 2Kön 5,10; Ps 51,3; 2Kor 7,1; Hebr 9,10; Offb 1,6; Offb 7,14)59Das ist das Gesetz über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind. (3Mo 6,2; 3Mo 7,37)
1Dann sprach der HERR zu Mose und Aaron:2»Wer eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck an seiner Haut hat, der sich zu einer ansteckenden Hautkrankheit[1] entwickeln könnte, soll zum Priester Aaron oder zu einem seiner Nachkommen gebracht werden. (3Mo 14,56; 5Mo 24,8)3Der Priester soll sich die befallene Stelle ansehen. Wenn die Haare an dieser Stelle hell geworden sind und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, handelt es sich um eine ansteckende Hautkrankheit. Falls der Priester dies entdeckt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.4Wenn die befallene Stelle jedoch hell aussieht, die Hautveränderung aber oberflächlich zu sein scheint und das Haar darauf nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.5Am siebten Tag soll der Priester ihn dann erneut untersuchen. Kann er keine Veränderung der befallenen Stelle erkennen und hat sich die Hautveränderung nicht ausgebreitet, soll der Priester den Betreffenden für sieben weitere Tage unter Quarantäne stellen.6Am siebten Tag soll er ihn dann erneut untersuchen. Wenn die Verfärbung der befallenen Stelle zurückgegangen ist und die Hautveränderung sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es handelte sich lediglich um einen vorübergehenden Ausschlag. Nachdem der Betreffende seine Kleider gewaschen hat, ist er rein. (3Mo 11,25)7Wenn der Ausschlag sich jedoch weiter ausbreitet, nachdem der Betreffende vom Priester untersucht und als rein erklärt worden war, soll der Betreffende sich dem Priester ein weiteres Mal zeigen.8Sieht der Priester nun, dass sich der Ausschlag ausgebreitet hat, soll er die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.9Jeder Mensch, der möglicherweise an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.10Wenn der Priester dann eine helle Schwellung entdeckt, auf der die Haare weiß geworden sind und auf der wildes Fleisch wuchert, (4Mo 12,10; 2Kön 5,27)11handelt es sich um eine schon länger bestehende ansteckende Hautkrankheit, und der Priester soll den Betreffenden für unrein erklären. In solchen Fällen braucht er ihn nicht zur weiteren Beobachtung unter Quarantäne zu stellen, weil der Betreffende eindeutig unrein ist.12Wenn sich die Hautkrankheit nun so weit ausgebreitet hat, dass sie den ganzen Körper des Betreffenden vom Kopf bis zu den Füßen überzieht,13soll der Priester den Kranken genauer untersuchen. Ist tatsächlich der ganze Körper von der Hautkrankheit bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären, denn seine ganze Haut ist hell geworden und deshalb ist er rein.14Sobald sich jedoch wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.15Wenn der Priester wildes Fleisch entdeckt, soll er ihn für unrein erklären. Wildes Fleisch ist unrein, da es sich in diesem Fall stets um eine ansteckende Hautkrankheit handelt.16Verschwindet das wilde Fleisch jedoch und wird wieder hell wie die übrige Haut, soll die Person zum Priester gehen. (Lk 5,12)17Stellt sich dann bei der Untersuchung heraus, dass die befallene Stelle tatsächlich hell geworden ist, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären.18Wenn jemand ein Geschwür auf der Haut hat, das zwar abheilt, (2Mo 9,9)19bei dem aber eine helle Schwellung oder ein rötlich-weißer Fleck zurückbleibt, soll er sich vom Priester untersuchen lassen.20Wenn der Priester feststellt, dass die Beschädigung der Haut tiefer geht und dass das Haar an der befallenen Stelle weiß geworden ist, soll er die Person für unrein erklären. Es handelt sich hierbei um eine ansteckende Hautkrankheit, die in dem Geschwür ausgebrochen ist.21Wenn der Priester jedoch feststellt, dass auf der befallenen Stelle kein weißes Haar zu sehen ist, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er die Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.22Breitet sich der Fleck während dieser Zeit weiter aus, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.23Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat, handelt es sich in diesem Fall lediglich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll die Person für rein erklären.24Wenn jemand eine Hautverbrennung erlitten hat und bei der Heilung der Brandwunde ein rötlich-weißer oder weißer Fleck entsteht,25soll der Priester den Fleck untersuchen. Stellt er dabei fest, dass das Haar an der betroffenen Stelle weiß geworden ist und die Hautveränderung tiefer zu gehen scheint, ist im Bereich der Verbrennung eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen. In diesem Fall soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit.26Stellt der Priester jedoch fest, dass sich kein weißes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, die Hautveränderung nicht tiefer zu gehen scheint und die Verfärbung zurückgegangen ist, soll er den Betreffenden für sieben Tage unter Quarantäne stellen.27Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Fleck ausgebreitet, soll der Priester die Person für unrein erklären, denn es handelt sich um eine ansteckende Hautkrankheit. (3Mo 13,5)28Wenn der Fleck jedoch nicht größer wird und sich nicht ausgebreitet hat und auch die Hautverfärbung zurückgegangen ist, handelt es sich lediglich um eine Schwellung der Verbrennung. In diesem Fall soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich nur um eine Narbe der Brandwunde.29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Kinn hat,30soll der Priester den Ausschlag untersuchen. Wenn er tiefer zu gehen scheint und sich feines gelbes Haar auf der befallenen Stelle zeigt, soll der Priester die betroffene Person für unrein erklären. Es handelt sich bei dem Ausschlag um eine Flechte, um eine ansteckende Hautkrankheit des Kopfs oder Kinns.31Wenn der Priester bei seiner Untersuchung jedoch feststellt, dass der Ausschlag nur die Haut in Mitleidenschaft gezogen hat, sich jedoch keine schwarzen Haare auf der Stelle zeigen, soll er die betroffene Person für sieben Tage unter Quarantäne stellen.32Am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag erneut untersuchen. Wenn die Hautkrankheit sich nicht ausgebreitet hat, sich keine gelben Haare zeigen und der Ausschlag nur oberflächlich zu sein scheint,33soll sich die kranke Person das ganze Haar scheren lassen; lediglich das Haar auf der befallenen Stelle soll nicht geschoren werden. Danach soll der Priester die Person für weitere sieben Tage unter Quarantäne stellen (3Mo 14,9)34und den Ausschlag am siebten Tag erneut untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut nicht ausgebreitet hat und oberflächlich zu sein scheint, soll der Priester die Person für rein erklären. Nachdem sie ihre Kleider gewaschen hat, ist die Person rein. (3Mo 14,8)35Falls der Ausschlag sich jedoch auszubreiten beginnt, nachdem die Person für rein erklärt wurde,36soll der Priester eine weitere Untersuchung vornehmen. Hat sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet, muss der Priester nicht erst nach gelben Haaren suchen, denn die betroffene Person ist unrein.37Hat er jedoch den Eindruck, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausbreitet, und sind auf der befallenen Stelle auch schwarze Haare gewachsen, ist der Ausschlag abgeheilt und die Person rein. Der Priester soll sie für rein erklären.38Wenn ein Mann oder eine Frau helle, weiße Flecken auf der Haut bekommen hat,39soll der Priester die befallene Stelle untersuchen. Sind die Flecken auf der Haut nur blass-weiß, handelt es sich um einen harmlosen Hautausschlag und die Person ist rein.40Wenn einem Mann die Haare auf dem Hinterkopf ausfallen, hat er zwar eine Glatze, aber er ist dennoch rein. (2Kön 2,23; Jes 15,2; Hes 29,18; Am 8,10)41Fallen ihm die Haare auf dem Vorderkopf aus, hat er zwar eine kahle Stirn, aber er ist dennoch rein.42Tritt aber auf der kahlen Stelle an der Stirn oder am Hinterkopf ein rötlich-weißer Ausschlag auf, ist dort möglicherweise eine ansteckende Hautkrankheit ausgebrochen.43Wenn der Priester ihn untersucht und dabei feststellt, dass die befallene Haut angeschwollen ist und rötlich-weiß aussieht, genauso wie auch bei einer anderen ansteckenden Hautkrankheit,44hat der Mann eine ansteckende Hautkrankheit und ist unrein. Der Priester soll ihn wegen des Ausschlags am Kopf für unrein erklären.45Wer an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet, soll seine Kleider zerreißen und sein Haar offen hängen lassen[2]. Er soll seinen Bart bedecken und ›Unrein! Unrein!‹ rufen. (Kla 4,15; Hes 24,17; Mi 3,7)46Solange die Krankheit anhält, ist er unrein. Als Unreiner muss er abgesondert leben und außerhalb des Lagers wohnen. (4Mo 5,1; 4Mo 12,14; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Von Schimmel befallene Kleidung
47Angenommen, ein Schimmelpilz[3] befällt ein wollenes oder leinenes Kleidungsstück48oder einen wollenen oder leinenen Stoff, eine Tierhaut oder irgendeinen Gegenstand aus Leder.49Wird die befallene Stelle an der Kleidung, der Tierhaut, dem Stoff oder den Ledergegenständen grünlich oder rötlich, ist sie von Schimmel befallen und soll zur Untersuchung zum Priester gebracht werden.50Der Priester soll sich den Fleck ansehen und den Gegenstand für sieben Tage wegschließen.51Am siebten Tag soll er ihn erneut untersuchen. Hat sich der Befall ausgebreitet, handelt es sich bei dem Fleck um bösartigen Schimmel und das Material ist unrein. (3Mo 14,44)52Der Priester soll die Kleidung oder den Stoff aus Leinen oder Wolle oder den befallenen ledernen Gegenstand im Feuer verbrennen.53Stellt der Priester jedoch bei der erneuten Untersuchung fest, dass sich der Schimmel nicht ausgebreitet hat,54soll er anordnen, dass der befallene Gegenstand gewaschen und dann weitere sieben Tage weggeschlossen wird.55Danach soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Stellt er dabei fest, dass die befallene Stelle ihr Aussehen nach dem Waschen nicht verändert hat, ist der Gegenstand, auch wenn der Schimmel sich nicht ausgebreitet hat, unrein und muss vollständig verbrannt werden, ganz gleich, ob er innen oder außen befallen ist.56Sieht der Priester jedoch, dass die befallene Stelle nach dem Waschen verblasst ist, soll er den Fleck aus dem Kleidungsstück, dem Stoff oder dem Leder herausschneiden.57Tritt der Schimmel jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, breitet sich der Schimmelpilz eindeutig aus und der befallene Gegenstand muss verbrannt werden.58Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, soll das Kleidungsstück, der Stoff oder der lederne Gegenstand noch einmal gewaschen werden und ist danach rein.59Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit Schimmel an wollener oder leinener Kleidung, an Stoff oder an irgendeinem Gegenstand aus Leder. So kann der Priester entscheiden, ob diese Dinge rein oder unrein sind.«
1Der HERR sagte zu Mose und Aaron:2»Wenn jemand auf seiner Haut eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck entdeckt und darum Verdacht auf Aussatz besteht, dann soll er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne.3Der Priester untersucht die erkrankte Stelle: Ist das Haar dort weiß geworden und erscheint die Haut tiefer als ringsum, dann ist es Aussatz, und der Priester muss den Kranken für unrein erklären.4Wenn der Fleck zwar weiß ist, aber nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und sich das Haar auch nicht weiß verfärbt hat, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.5Am Ende dieser Woche untersucht ihn der Priester erneut. Sieht er, dass der weiße Fleck sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, soll er den Betreffenden ein weiteres Mal für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.6Danach begutachtet ihn der Priester noch einmal. Sieht er, dass die Verfärbung der Haut nachgelassen und die Krankheit sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll er ihn für rein erklären; denn der Fleck ist nur ein Hautausschlag. Der Kranke muss lediglich seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein.7Wenn sich aber der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet, nachdem der Priester den Kranken untersucht und für rein erklärt hat, soll er sich erneut dem Priester zeigen.8Stellt dieser dann fest, dass der Ausschlag doch weiter um sich greift, muss er den Kranken für unrein erklären, weil es Aussatz ist.9Immer wenn bei einem Menschen Verdacht auf Aussatz besteht, soll er zum Priester gebracht werden.10Sieht dieser eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren und wild wucherndem Fleisch,11dann ist es weit fortgeschrittener Aussatz. Der Priester muss den Kranken sofort für unrein erklären, ohne ihn vorher noch zur Beobachtung an einen abgesonderten Ort zu schicken.12Wenn sich aber der Aussatz rasch auf der Haut ausbreitet und den Kranken von Kopf bis Fuß bedeckt,13wenn also der Priester sieht, dass der Aussatz die Haut ganz erfasst hat, erklärt er den Betreffenden für rein. Weil die Haut dann ganz weiß ist, gilt er als rein.14Zeigt sich aber wucherndes Fleisch, ist er unrein.15Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Wild wucherndes Fleisch ist in jedem Fall unrein, denn es handelt sich um Aussatz.16Bildet sich aber das wuchernde Fleisch zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende den Priester aufsuchen.17Sieht dieser, dass die Haut dort tatsächlich wieder weiß geworden ist, erklärt er ihn für rein.18Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür bildet und wieder abheilt,19dann aber an dieser Stelle eine weiße Schwellung oder ein weißlich-roter Fleck entsteht, soll der Kranke sich dem Priester zeigen.20Stellt dieser eine Vertiefung der Haut und weiß gewordenes Haar fest, erklärt er den Kranken für unrein. Denn dann hat sich an der Stelle, wo vorher das Geschwür war, Aussatz gebildet.21Sieht der Priester aber, dass sich das Haar nicht weiß verfärbt hat, die Stelle nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und auch die Verfärbung schon nachlässt, dann schickt er den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort.22Breitet sich der Hautausschlag in dieser Zeit weiter aus, erklärt der Priester den Kranken für unrein, denn es handelt sich um Aussatz.23Wird aber der Fleck nicht größer, dann ist es die Narbe des abgeheilten Geschwürs. Der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.24Wenn jemand eine Brandwunde hat und sich dort ein weiß-roter oder weißer Fleck bildet,25muss er den Priester aufsuchen. Stellt dieser fest, dass sich das Haar dort weiß verfärbt hat und die Stelle tiefer liegt als die Haut ringsum, dann handelt es sich um Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester erklärt den Kranken für unrein, weil er aussätzig ist.26Bemerkt der Priester aber keine weißen Haare im Bereich des Flecks und auch keine Vertiefung oder starke Verfärbung der Haut, dann soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.27Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Fleck ausgebreitet hat, muss er den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz.28Wenn aber der Fleck nicht größer wird und die Haut wieder annähernd normal aussieht, ist es nur die Narbe der Brandwunde. Darum erklärt der Priester ihn für rein.29Bekommt jemand, egal ob Mann oder Frau, auf der Kopfhaut oder auf der Haut unter dem Bart einen Ausschlag,30soll der Priester die Stelle untersuchen. Sieht er eine Vertiefung der Haut mit schütterem, gelblichem Haar, erklärt er den Betreffenden für unrein. Es handelt sich um Aussatz an Kopf oder Kinn.31Stellt der Priester fest, dass die befallene Stelle nicht tiefer liegt als die umliegende Haut, die Haare sich aber trotzdem verfärbt haben, soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.32Sieht der Priester am siebten Tag, dass der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat, kein gelbliches Haar dort zu finden ist und die Stelle auch nicht tiefer liegt,33dann soll der Kranke sich rasieren, aber die befallene Stelle aussparen. Der Priester schickt ihn für weitere sieben Tage an einen abgesonderten Ort.34Stellt er danach fest, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet hat und die Haut dort auch nicht tiefer liegt als ringsum, soll er den Betreffenden für rein erklären. Dieser wäscht seine Kleider und gilt dann als rein.35Wenn sich der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet,36soll der Priester den Kranken erneut untersuchen und ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Er braucht gar nicht erst nach gelblichen Haaren zu suchen.37Sieht er aber, dass der Ausschlag zum Stillstand gekommen und schwarzes Haar nachgewachsen ist, dann ist der Betreffende wieder gesund, und der Priester erklärt ihn für rein.38Bilden sich auf der Haut eines Mannes oder einer Frau weiße Flecken,39soll der Priester sie untersuchen. Sind die Flecken nur weißlich-blass, dann handelt es sich um einen gutartigen Ausschlag, und der Betreffende ist rein.40-41Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, sei es am Hinterkopf oder an der Stirnseite, bleibt er trotzdem rein.42-43Wenn aber an der kahlen Stelle ein weiß-rötlicher Ausschlag entsteht, muss der Priester den Mann gründlich untersuchen. Stellt er fest, dass sich dort auch eine Schwellung gebildet hat, die genau wie Aussatz am Körper aussieht,44dann hat der Mann Aussatz, und der Priester muss ihn für unrein erklären.«
Das Verhalten von Aussätzigen
45»Ein Aussätziger soll zerrissene Kleider tragen, das Haar ungeschnitten und ungekämmt lassen, den Bart verhüllen und immer wieder rufen: ›Unrein, unrein!‹46Solange er vom Aussatz befallen ist, gilt er als unrein. Er soll außerhalb des Lagers wohnen, abgesondert von allen anderen.«
Schimmelpilzbefall an Gebrauchsgegenständen
47-49»Wenn an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist, ein grünlicher oder rötlicher Fleck auftritt, dann ist es von Schimmel befallen, und man soll es dem Priester zeigen.50Dieser begutachtet die Stelle und schließt den betreffenden Gegenstand sieben Tage lang ein.51Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann ist es fressender Schimmel. Der Gegenstand ist dadurch unrein52und muss verbrannt werden. Weil der Schimmel sich immer weiter ausbreiten würde, muss das befallene Stück restlos beseitigt werden, ganz gleich ob es aus Wolle, Leinen oder Leder gemacht ist.53Stellt der Priester aber fest, dass der Schimmelfleck nicht größer geworden ist,54ordnet er an, dass man das Stück wäscht und weitere sieben Tage einschließt.55Sieht der Priester nach dieser Zeit, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, ist der betreffende Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Außenseite oder die Innenseite befallen ist.56Bemerkt der Priester aber, dass die Stelle durch das Waschen blass geworden ist, soll er sie aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.57Falls nun wiederum Schimmel an einer anderen Stelle auftritt, muss das Stück verbrannt werden, denn der Schimmel hat es bereits ganz befallen.58Ist der Schimmel jedoch nach dem Waschen verschwunden, wäscht man das Stück noch einmal. Danach ist es rein.59Dies sind die Vorschriften über Schimmelpilzbefall an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist. Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.«
1Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:2Wenn sich bei jemandem auf der Haut eine Schwellung oder ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet, und es wird daraus ein Aussatzmal auf der Haut, soll er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden. (5Mo 24,8; Mt 8,4)3Und der Priester soll das Mal auf der Haut untersuchen. Wenn die Haare auf der erkrankten Stelle weiss geworden sind und das Mal tiefer erscheint als die übrige Haut, ist es ein Aussatzmal. Und wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 14,37)4Ist es aber ein weisser Fleck auf der Haut und erscheint er nicht tiefer als die übrige Haut und sind die Haare darauf nicht weiss geworden, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern. (3Mo 13,50; 3Mo 14,38; 4Mo 12,14)5Und am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn das Mal in seinen Augen unverändert ist, sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für weitere sieben Tage absondern.6Und am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Wenn das Mal verblasst ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Er soll aber seine Kleider waschen, dann wird er rein. (3Mo 14,8)7Breitet sich aber der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat, um wieder rein zu werden, soll er sich dem Priester noch einmal zeigen.8Und der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist Aussatz.9Wenn sich bei jemandem ein Aussatzmal bildet, soll er zum Priester gebracht werden.10Und der Priester soll es untersuchen. Wenn sich auf der Haut eine weisse Schwellung findet und die Haare darauf weiss geworden sind und wildes Fleisch auf der Schwellung wuchert,11so ist es alter Aussatz auf seiner Haut. Und der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12Bricht aber der Aussatz auf der Haut aus, so dass der Aussatz die ganze Haut des Kranken von Kopf bis Fuss bedeckt, wohin der Priester auch schaut,13soll der Priester es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Er ist ganz weiss geworden, er ist rein. (4Mo 12,10)14Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.15Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist unrein, es ist Aussatz.16Wenn aber das wilde Fleisch zurückgeht und weiss wird, soll er zum Priester gehen.17Und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das Mal weiss geworden ist, soll der Priester den Kranken für rein erklären. Er ist rein.18Und wenn sich bei jemandem auf der Haut ein Geschwür bildet und es verheilt,19und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weisse Schwellung oder ein weissrötlicher Fleck, soll er sich dem Priester zeigen.20Und der Priester soll es untersuchen. Wenn die Stelle tiefer erscheint als die übrige Haut und die Haare darauf weiss geworden sind, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist ein Mal von Aussatz, der im Geschwür ausgebrochen ist.21Untersucht aber der Priester die Stelle, und es sind keine weissen Haare darauf, und sie ist nicht tiefer als die übrige Haut, und sie ist blass, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern.22Breitet sich das Mal aber aus auf der Haut, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.23Bleibt der helle Fleck an seiner Stelle aber unverändert, ohne sich auszubreiten, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.24Oder wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich in der Wunde eine Wucherung bildet als weissrötlicher oder weisser Fleck,25soll der Priester ihn untersuchen. Wenn die Haare auf dem hellen Fleck weiss geworden sind und er tiefer erscheint als die übrige Haut, ist es Aussatz, der in der Wunde ausgebrochen ist. Und der Priester soll ihn für unrein erklären, es ist ein Aussatzmal.26Untersucht der Priester aber den Fleck, und es sind keine weissen Haare auf dem hellen Fleck, und er ist nicht tiefer als die übrige Haut, und er ist blass, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern.27Und am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.28Bleibt der helle Fleck an seiner Stelle aber unverändert, ohne sich auf der Haut auszubreiten, und ist er blass, so ist es die Schwellung der Wunde, und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist nur die Wundnarbe.29Und wenn sich bei einem Mann oder einer Frau auf dem Kopf oder unter dem Bart ein Mal bildet,30soll der Priester das Mal untersuchen. Wenn es tiefer erscheint als die übrige Haut und rot glänzende, dünne Haare darauf wachsen, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, es ist Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Wenn aber der Priester die von der Flechte befallene Stelle untersucht, und sie erscheint nicht tiefer als die übrige Haut, und es wachsen keine schwarzen Haare darauf, soll der Priester den von der Flechte Befallenen für sieben Tage absondern.32Und am siebten Tag soll der Priester das Mal untersuchen. Wenn sich die Flechte dann nicht ausgebreitet hat und keine rot glänzenden Haare darauf gewachsen sind und die Flechte nicht tiefer erscheint als die übrige Haut,33so soll er sich scheren, doch die Flechte darf er nicht scheren. Der Priester aber soll den von der Flechte Befallenen für weitere sieben Tage absondern.34Und am siebten Tag soll der Priester die Flechte untersuchen. Wenn sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und nicht tiefer erscheint als die übrige Haut, soll ihn der Priester für rein erklären. Und er soll seine Kleider waschen, dann wird er rein.35Breitet sich aber die Flechte auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,36soll der Priester ihn untersuchen. Wenn sich dann die Flechte auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester nicht nach den rot glänzenden Haaren suchen. Er ist unrein.37Ist aber die Flechte in seinen Augen unverändert geblieben und sind schwarze Haare darauf gewachsen, ist die Flechte geheilt. Er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.38Und wenn sich bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut helle Flecken bilden, weisse Flecken,39soll der Priester sie untersuchen. Wenn auf ihrer Haut nur weisse Flecken sind, ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Sie sind rein.40Und wenn ein Mann auf dem Kopf kahl wird, hat er eine Glatze am Hinterkopf. Er ist rein.41Und wird sein Kopf auf der Vorderseite kahl, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein.42Wenn aber auf der hinteren oder auf der vorderen Glatze ein weissrötliches Mal entsteht, ist es Aussatz, der auf seiner hinteren oder auf seiner vorderen Glatze ausgebrochen ist.43Und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder auf seiner vorderen Glatze weissrötlich aussieht, wie Aussatz auf der Haut,44ist er ein Aussätziger. Er ist unrein. Der Priester soll ihn für unrein erklären, er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal.45Der Aussätzige aber, der ein Aussatzmal hat, soll zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar frei wachsen lassen und den Schnurrbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein! (Kla 4,15)46Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, ausserhalb des Lagers soll seine Wohnstätte sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Aussatz an Kleidern
47Und wenn sich an einem Kleid ein Aussatzmal bildet, sei es an einem Wollkleid oder an einem Leinenkleid48oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder an etwas, was aus Leder gefertigt ist,49und das Mal am Kleid oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, so ist es ein Aussatzmal und soll dem Priester gezeigt werden.50Und der Priester soll das Mal untersuchen und den befallenen Gegenstand für sieben Tage absondern. (3Mo 13,4)51Und am siebten Tag soll er das Mal untersuchen. Wenn sich das Mal ausgebreitet hat an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder, wozu auch immer das Leder verarbeitet ist, so handelt es sich bei dem Mal um bösartigen Aussatz. Es ist unrein. (3Mo 14,44)52Und man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem sich das Mal zeigt, verbrennen, denn es ist bösartiger Aussatz. Er soll im Feuer verbrannt werden.53Untersucht es aber der Priester und hat sich das Mal an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an dem ledernen Gegenstand nicht ausgebreitet,54so soll der Priester anordnen, dass man das Stück mit dem Mal wasche, und er soll es für weitere sieben Tage absondern.55Und der Priester soll es untersuchen, nachdem das Mal abgewaschen worden ist. Und hat das Mal sein Aussehen nicht verändert, ist das Stück unrein, auch wenn sich das Mal nicht ausgebreitet hat. Du sollst es im Feuer verbrennen. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Rückseite oder seiner Vorderseite.56Untersucht es aber der Priester und ist das Mal verblasst, nachdem es abgewaschen worden ist, soll er es aus dem Kleid oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreissen.57Zeigt es sich aber wieder an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an dem ledernen Gegenstand, so ist es neu ausbrechender Aussatz. Du sollst das Stück mit dem Mal im Feuer verbrennen.58Das Kleid aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder der lederne Gegenstand, von denen das Mal beim Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und wird dann rein.59Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an gewebtem oder gewirktem Stoff oder an einem ledernen Gegenstand, nach der man diese für rein oder für unrein erklären soll. (3Mo 10,10)