1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an denen sie abgesondert ist wegen ihres Unwohlseins. (3Mo 15,19; Hi 14,4; Hi 15,14; Hi 25,4; Ps 51,7; 1Tim 2,15)3Und am achten Tag soll man das Fleisch der Vorhaut [des Knaben] beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 1,59; Lk 2,21; Joh 7,22; Röm 2,28; Gal 5,3; Phil 3,5; Kol 2,11)4Und sie soll 33 Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheimbleiben; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (3Mo 15,25; Lk 2,22)5Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein wie bei ihrer Absonderung [wegen der Monatsblutung], und sie soll 66 Tage lang daheimbleiben im Blut ihrer Reinigung. (3Mo 12,2)6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie zu dem Priester am Eingang der Stiftshütte ein einjähriges Lamm als Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer. (3Mo 1,10; 3Mo 5,7; Lk 2,22)7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühnung erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Kann sie aber den Preis eines Schafes nicht aufbringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, damit sie rein wird. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; Lk 2,24)
1Der HERR sprach zu Mose:2»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Eine Frau ist nach der Geburt eines Jungen sieben Tage lang unrein, genauso wie bei ihrer Monatsblutung. (3Mo 15,19; 3Mo 18,19)3Am achten Tag soll der Junge beschnitten[1] werden. (1Mo 17,12)4Danach muss die Frau noch 33 Tage während der Zeit ihrer Reinigung vom Blut der Geburt zu Hause bleiben. Bis die Zeit ihrer Reinigung abgelaufen ist, darf sie nichts Heiliges berühren und auch nicht das Heiligtum betreten.5Nach der Geburt einer Tochter ist eine Frau zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer Monatsblutung. Danach muss sie weitere 66 Tage wegen ihrer Reinigung vom Blut der Geburt zu Hause bleiben.6Wenn die Zeit ihrer Reinigung nach der Geburt eines Kindes verstrichen ist, soll die Frau ein einjähriges Lamm für ein Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube für ein Sündopfer zum Priester am Eingang des Zeltes Gottes bringen. (Lk 2,22)7Der Priester soll diese dann dem HERRN opfern und Wiedergutmachung für die Frau schaffen. Danach wird sie wieder von ihrer Blutung rein sein. Dies sind die Anweisungen für eine Frau, die einen Sohn oder eine Tochter zur Welt bringt.8Wenn eine Frau sich das erforderliche Lamm jedoch nicht leisten kann, soll sie stattdessen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen[2]; die eine für das Brandopfer, die andere für das Sündopfer. Wenn der Priester auf diese Weise Wiedergutmachung für die Frau geschaffen hat, wird sie wieder rein sein.‹« (3Mo 5,7; Lk 2,24)
1Der HERR befahl Mose,2den Israeliten diese Weisungen weiterzugeben: »Wenn eine Frau einen Jungen zur Welt bringt, gilt sie sieben Tage lang als unrein, genauso wie bei ihrer monatlichen Blutung.3Am achten Tag soll der Junge beschnitten werden.4Die Mutter muss wegen ihrer Blutungen noch weitere 33 Tage zu Hause bleiben, bis sie wieder rein ist. In dieser Zeit darf sie nichts Heiliges anfassen und das Heiligtum nicht betreten.5Hat sie ein Mädchen geboren, ist sie zwei Wochen unrein wie bei ihrer monatlichen Regel. Danach soll sie wegen ihrer Blutungen weitere 66 Tage zu Hause bleiben und als unrein gelten.6Wenn die Zeit vorüber ist – ganz gleich ob sie einen Jungen oder ein Mädchen bekommen hat –, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Turteltaube oder andere Taube als Sündopfer zum Eingang des heiligen Zeltes bringen.7Der Priester bringt ihr Opfer mir, dem HERRN, dar, damit die Unreinheit der Blutung von ihr genommen wird und sie wieder rein ist. Diese Weisung gilt für jede Frau, die einen Jungen oder ein Mädchen geboren hat.8Wenn sie sich aber kein Lamm als Opfertier leisten kann, darf sie stattdessen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sündopfer. Damit soll der Priester sie von ihrer Unreinheit befreien, damit sie von nun an wieder als rein gilt.«
1Und der HERR sprach zu Mose:2Sprich zu den Israeliten: Wenn eine Frau Mutter wird und einen Knaben gebärt, ist sie sieben Tage lang unrein. Wie in den Tagen ihrer monatlichen Blutung ist sie unrein. (3Mo 5,3)3Und am achten Tag soll seine Vorhaut beschnitten werden. (1Mo 17,12; Lk 2,21)4Und sie soll dreiunddreissig Tage warten während der Blutung der Reinigung: Sie darf nichts Heiliges berühren, und sie darf nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vollendet sind. (Lk 2,22)5Gebärt sie aber ein Mädchen, ist sie zwei Wochen lang unrein wie bei ihrer monatlichen Regel, und sie soll sechsundsechzig Tage warten während der Blutung der Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung vollendet sind, bei einem Sohn oder einer Tochter, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer an den Eingang des Zelts der Begegnung bringen.7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühne erwirken, dann wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist die Weisung für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebärt.8Reichen ihre Mittel für ein Schaf aber nicht aus, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei Tauben nehmen, die eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer. Und der Priester soll für sie Sühne erwirken, dann wird sie rein. (3Mo 1,14; 3Mo 5,7; Lk 2,24; Lk 15,15)