3.Mose 5

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung[1] vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt; (2Mo 22,9; 3Mo 5,4; 4Mo 5,21; Ri 17,2; Spr 28,13; Spr 29,24)2 oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig; (3Mo 5,17; 3Mo 7,20; 3Mo 11,24; 3Mo 11,31; 3Mo 11,39; Hag 2,13)3 oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig; (3Mo 12,2; 3Mo 13,2; 3Mo 15,2; 4Mo 19,11)4 oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen schuldig gemacht — (1Sam 14,24; 1Sam 14,27; 1Sam 14,45; 2Kön 6,31; Pred 5,3; Mk 6,23; Apg 23,12)5 wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat, (3Mo 16,21; 3Mo 26,40; 4Mo 5,5; Jos 7,19; Esr 10,11; Ps 32,5; Spr 28,13; 1Joh 1,8)6 und bringe dem HERRN sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde. (3Mo 5,15; 3Mo 5,25)7 Kann er aber nicht so viel aufbringen, dass es für ein Lamm reicht, so bringe er dem HERRN für das, worin er gesündigt hat, als sein Schuldopfer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar; eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3Mo 4,32; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21)8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen. (3Mo 1,15)9 Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden; es ist ein Sündopfer. (3Mo 4,7; 3Mo 4,18; 3Mo 4,25; 3Mo 4,30; 3Mo 4,34)10 Die andere aber soll er als Brandopfer opfern, wie es verordnet ist. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 1,14; 3Mo 4,20; 3Mo 4,26; 3Mo 4,31; 3Mo 4,35)11 Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist. (3Mo 5,7; 4Mo 5,15)12 Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. (3Mo 2,2; 4Mo 5,26)13 Und so soll der Priester Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, und es wird ihm vergeben werden. [Das Opfer] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3Mo 2,10; 3Mo 5,10)14 Und der HERR redete zu Mose und sprach:15 Wenn eine Seele eine Veruntreuung begeht und sich aus Versehen versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen makellosen Widder von der Herde, im Wert von so vielen Silberschekeln, wie du schätzt, nach dem Schekel des Heiligtums, als Schuldopfer. (3Mo 4,2; 3Mo 4,27; 3Mo 5,18; 3Mo 5,25; 3Mo 22,14; 3Mo 27,25; 4Mo 5,8)16 Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er erstatten und noch ein Fünftel davon dazufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20; 3Mo 5,24; 3Mo 22,14; 3Mo 27,13; 3Mo 27,15; 3Mo 27,27; 1Joh 2,2)17 Und wenn eine Seele sündigt und irgendetwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, auch wenn sie es nicht gewusst hat, so ist sie [dennoch] schuldig und trägt ihre Schuld. (3Mo 4,2; 3Mo 4,13; 3Mo 4,23; 3Mo 5,1; Ps 19,13; Lk 12,47)18 Und sie soll dem Priester einen makellosen Widder von der Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken wegen ihres Versehens, das sie unwissentlich begangen hat; und es wird ihr vergeben werden. (3Mo 5,13; 3Mo 5,16; 3Mo 5,26; Ps 103,3; Lk 7,47; 1Joh 1,9)19 Es ist ein Schuldopfer; gewisslich ist sie an dem HERRN schuldig geworden. (3Mo 5,21; 2Sam 12,13)20 Und der HERR redete zu Mose und sprach:21 Wenn sich jemand versündigt und Untreue begeht gegen den HERRN, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder etwas Hinterlegtes oder etwas Geraubtes ableugnet, oder wenn er seinen Nächsten übervorteilt, (Ps 32,3; Ps 51,4)22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendetwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen kann; (2Mo 22,7; 3Mo 19,11; 5Mo 22,1; Jer 5,1; Sach 5,3; Apg 5,4; Kol 3,9)23 wenn er nun sündigt und Schuld auf sich bringt, so soll er den Raub, den er verübt hat, oder das erpresste Gut, das er erpresst hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückerstatten; (1Mo 21,25; Hi 20,19; Jes 59,6; Hes 18,12; Hes 18,18; Am 3,10; Mi 2,2; Zef 1,9)24 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tag, da er sein Schuldopfer darbringt. (3Mo 5,16; 4Mo 5,7; 1Sam 12,3; 2Sam 12,6; Hes 33,15; Lk 19,8)25 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, zum Priester, einen makellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. (3Mo 5,15; 3Mo 5,18)26 Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich schuldig machen kann. (2Mo 34,6; 3Mo 4,20; 3Mo 4,26; 3Mo 4,31; Spr 28,13; Jes 1,18; Hes 18,21; Hes 33,14; Mt 12,31; 1Kor 6,9; 1Joh 1,7)

3.Mose 5

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft
1 21 ´Ein Sündopfer wird auch in folgenden Fällen erforderlich:` Wenn jemand einer öffentlichen Aufforderung, als Zeuge auszusagen, nicht nachkommt[1], obwohl er etwas gesehen oder anderweitig mitbekommen hat, und dadurch Schuld auf sich lädt;2 wenn jemand versehentlich etwas Unreines berührt, sei es den Kadaver eines wilden Tieres, eines Nutztieres oder eines Kriechtieres[2], und sich dadurch verunreinigt und schuldig macht;3 wenn jemand unwissentlich einen Menschen berührt, der auf irgendeine Art unrein geworden ist, und davon erfährt und ´daher weiß, dass er` sich schuldig gemacht hat;4 wenn jemand vorschnell schwört, etwas Gutes oder etwas Böses zu tun[3] – wie man manchmal eben etwas Unbedachtes sagt – und er seinen Fehler später erkennt und merkt, dass er sich schuldig gemacht hat[4]:5 in allen diesen Fällen muss der Betreffende bekennen, worin seine Schuld besteht.6 Zur Wiedergutmachung soll er dem HERRN ein weibliches Schaf oder eine weibliche Ziege als Sündopfer darbringen. ´Mit diesem Opfer` erwirkt der Priester Sühne für die Sünde ´dieses Menschen`.7 Falls der Betreffende sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er dem HERRN als Wiedergutmachung für seine Sünde ein anderes Opfer darbringen[5]: zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer.8 Er gibt sie dem Priester, der als Erstes die Taube für das Sündopfer darbringt. Der Priester bricht ihr das Genick, ohne den Kopf abzutrennen.9 Dann sprengt er ´etwas` von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So ist es ein Sündopfer.10 Die zweite Taube bringt der Priester als Brandopfer dar, wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für die Sünde ´dieses Menschen`, und der HERR wird ihm vergeben.11 Falls der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Kilogramm[6] Weizenmehl darbringen. Er darf aber kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch dazugeben, denn es handelt sich ´nicht um ein Speiseopfer, sondern` um ein Sündopfer.12 Das Mehl bringt er dem Priester. Der nimmt eine Handvoll davon und verbrennt es zusammen mit den anderen Opfern[7] auf dem Altar zum Zeichen, dass die gesamte Gabe dem HERRN geweiht ist[8]. So ist es ein Sündopfer.13 Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für den Menschen, der eine dieser Sünden begangen hat, und der HERR wird ihm vergeben. Das übrige Mehl[9] soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.‹«14 Weiter sagte der HERR zu Mose:15 »Wenn sich jemand ohne böse Absicht an den heiligen Dingen vergreift, die dem HERRN geweiht sind[10], dann soll er dem HERRN als Schuldopfer einen fehlerlosen Schafbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie es angesichts der Schuld angemessen erscheint. Als Maßeinheit für die Silberstücke gilt das Gewicht, das im Heiligtum verwendet wird[11].16 Den Schaden, den der Betreffende dem Heiligtum zugefügt hat, muss er ersetzen und ihn mit einem Aufschlag von einem Fünftel beim Priester abliefern. Der Priester erwirkt mithilfe des ´geopferten` Schafbocks Sühne für den Schuldigen, und der HERR wird ihm vergeben.17 Wenn jemand unwissentlich sündigt und gegen ein Gebot des HERRN verstößt und später merkt, dass er Schuld auf sich geladen hat,18 dann soll er einen fehlerlosen Schafbock[12] als Schuldopfer zum Priester bringen. Das Tier muss so viel wert sein, wie es angesichts der Schuld angemessen erscheint[13]. Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für das Vergehen, das der Betreffende unwissentlich begangen hat, und der HERR wird ihm vergeben.19 Der Schafbock gilt als Schuldopfer. Denn der Betreffende ist ´trotz seiner Unwissenheit` am HERRN schuldig geworden.«20 Weiter sagte der HERR zu Mose:21 » ´In folgenden Fällen` sündigt jemand gegen den HERRN und bricht ihm die Treue: Jemand streitet ab, dass ein anderer ihm ´einen Wertgegenstand` zur Aufbewahrung gegeben hat, oder gibt ein Pfand nicht zurück. Jemand beraubt oder erpresst einen anderen.22 Oder jemand leugnet, dass er etwas Verlorenes gefunden hat. Dazu bekräftigt er seine Lüge in diesen oder weiteren Fällen auch noch mit einem Meineid.23 Wenn jemand in einem dieser Fälle schuldig geworden ist, muss er zurückerstatten, was er geraubt, erpresst, nicht zurückgegeben oder gefunden hat24 und was er dann mithilfe des Meineids in seinem Besitz behalten hat. Er muss den Schaden in vollem Umfang wiedergutmachen und noch ein Fünftel ´des Wertes` dazugeben. Er muss es dem ´rechtmäßigen` Besitzer an dem Tag erstatten, an dem er sein Schuldopfer darbringt.25 Für dieses Opfer wählt er einen fehlerlosen Schafbock, der so viel wert ist, wie es ´angesichts der Schuld` angemessen erscheint, und bringt ihn zum Priester.26 Dieser erwirkt Sühne für ihn, und der HERR wird ihm alles vergeben, was er getan hat.«