1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden. (Lk 5,14; Lk 17,14)3Und der Priester soll [dafür] hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, dass das Mal des Aussatzes an dem Aussätzigen heil geworden ist, (3Mo 13,13)4so soll der Priester gebieten, dass man für den, der gereinigt werden soll, zwei lebendige Vögel bringt, die rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; (2Mo 12,22; 4Mo 19,6; Hebr 9,19)5und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schächtet in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser. (Jer 17,13; Joh 4,10; Joh 4,14)6Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschächtet worden ist; (Joh 14,19; Röm 4,25; Hebr 1,3; Offb 1,18)7und er soll denjenigen siebenmal besprengen, der vom Aussatz gereinigt werden soll, und ihn so reinigen; und den lebendigen Vogel soll er in das freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,19; 4Mo 19,18; 2Kön 5,10; Ps 51,9; Hes 36,25; Hebr 9,13)8Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich im Wasser baden; so ist er rein. Danach darf er in das Lager gehen; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seines Zeltes bleiben. (3Mo 11,25; 3Mo 13,6; 4Mo 8,7; 4Mo 12,15; Eph 5,26; Hebr 10,22)9Und am siebten Tag soll er dann alle seine Haare abschneiden auf dem Haupt, am Bart und an den Augenbrauen, alle seine Haare soll er abschneiden; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.10Und am achten Tag soll er zwei makellose Lämmer nehmen und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl angerührt, und ein Log Öl. (3Mo 2,1; 3Mo 15,14; 3Mo 15,29; 4Mo 15,4; 4Mo 15,6; 4Mo 28,13)11Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der gereinigt werden soll, und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor den Eingang der Stiftshütte; (3Mo 8,3)12und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es als Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl und soll es als Webopfer vor dem HERRN hin und her weben. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13Danach soll er das Lamm schächten an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig. (3Mo 7,2; 3Mo 7,6)14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3Mo 8,23)15Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und [es] in seine eigene linke Hand gießen, (3Mo 14,26)16und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3Mo 8,11; 3Mo 14,27)17Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,28)18Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN. (3Mo 14,29)19Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten. (3Mo 4,31; 3Mo 4,35; 3Mo 14,20)20Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein.21Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, (3Mo 5,7; 3Mo 5,11; 3Mo 12,8; 3Mo 14,19)22und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.23Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den HERRN.24Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem HERRN weben als ein Webopfer.25Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;26und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen, (3Mo 14,15)27und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN. (3Mo 14,16)28Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. (3Mo 14,17)29Den Rest des Öls in seiner Hand aber soll der Priester dem zu Reinigenden auf das Haupt gießen, um für ihn Sühnung zu erwirken vor dem HERRN. (3Mo 14,18)30Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was seine Hand aufbringen kann — (3Mo 12,8; 3Mo 14,22; Lk 2,24)31eben das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer; und so soll der Priester Sühnung erwirken vor dem HERRN für den, der gereinigt werden soll. (3Mo 5,7; 3Mo 14,22; 3Mo 15,15; 3Mo 15,30)32Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört. (Ps 72,13; Ps 113,7; Mt 11,5)
Die Reinigung eines aussätzigen Hauses
33Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege, (1Mo 17,8; 3Mo 20,24; 2Kön 5,27; Ps 127,1; Kla 3,37)35so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus. (2Kön 20,15; Ps 91,9; Spr 3,33; Sach 5,4)36Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen. (Hag 2,13)37Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand, (3Mo 13,3; 3Mo 13,20; 3Mo 13,43; 3Mo 13,50)38so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen. (3Mo 13,4; 3Mo 13,50)39Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und wenn er nachsieht und findet, dass die Plage an der Wand des Hauses weitergefressen hat, (3Mo 13,5)40so soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausbricht, an denen das Mal ist, und dass man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort wirft; (Mt 5,29; 1Kor 5,6; 1Kor 5,13)41das Haus aber soll man inwendig ringsum abschaben, und den Verputz, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten. (3Mo 14,40; 3Mo 14,45; Jes 65,3; Offb 22,15)42Und man nehme andere Steine und setze sie an die Stelle jener Steine und nehme anderen Mörtel und verputze das Haus.43Wenn dann die Plage wiederkommt und am Haus ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,44so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, dass die Plage am Haus weitergefressen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Haus, und es ist unrein. (3Mo 13,51)45Dann soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Haus, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort bringen. (3Mo 14,41; 5Mo 13,12; 2Kön 10,16)46Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 17,15; 3Mo 22,6; 1Kor 15,33)47Und wer in dem Haus schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen. (3Mo 14,8)48Wenn aber der Priester beim Betreten [des Hauses] sieht, dass sich die Plage am Haus nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus [neu] verputzt wurde, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn die Plage ist heil geworden. (3Mo 13,6; Hi 5,18; 1Kor 6,11)49Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (3Mo 14,4)50und er soll den einen Vogel schächten in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser, (3Mo 14,5)51und er soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und sie in das Blut des geschächteten Vogels tauchen und in das lebendige Wasser, und er soll das Haus siebenmal besprengen. (3Mo 14,6; Ps 51,9)52Und so soll er das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin;53und er lasse den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen und erwirke Sühnung für das Haus; so ist es rein. (3Mo 13,58; 3Mo 14,7; 3Mo 14,19)54Dies ist das Gesetz über alle Arten der Aussatz-Plage und über den Schorf, (3Mo 6,2; 3Mo 7,37; 3Mo 13,2; 3Mo 13,30; 3Mo 13,59; 3Mo 14,34)55auch über den Aussatz der Kleidungsstücke und der Häuser (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)56und über das Hautmal, den Ausschlag und die hellen Flecken, (3Mo 13,2)57um Belehrung zu geben, wann sie für rein und wann für unrein zu erklären sind. Es ist das Gesetz vom Aussatz. (3Mo 10,10; 3Mo 14,54; 5Mo 24,8; Hes 44,23)
1Der HERR sagte zu Mose:2»Die folgenden Anweisungen gelten für einen Menschen, der an Aussatz[1] gelitten hat und nun wieder für rein erklärt werden soll. Man soll ihn dem Priester vorstellen, (3Mo 13,2)3der dazu vor das Lager hinausgeht. Stellt der Priester fest, dass der Aussatz abgeheilt ist,4dann lässt er für den, der gereinigt werden soll, Folgendes bringen: zwei wildlebende, reine Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinrote Wolle[2] und Ysop.5Der Priester lässt einen der Vögel über einem Tongefäß mit frischem Wasser[3] schlachten.6Dann nimmt er den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels.7´Mit dem blutvermischten Wasser` besprengt er siebenmal die Person, die vom Aussatz genesen ist[4], und reinigt sie so. Den lebenden Vogel lässt er fliegen.8Der Geheilte muss seine Kleidung waschen, seine Haare vollständig abrasieren und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er wieder rein und darf ins Lager zurückkommen, soll aber noch sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten.9Am siebten Tag soll er ´erneut` alle Haare abrasieren: Kopfhaare, Barthaare, Augenbrauen und die gesamte Körperbehaarung. Anschließend wäscht er seine Kleidung und spült seinen Körper mit Wasser ab. Dann ist er rein, ´muss aber dem HERRN noch ein Reinigungsopfer bringen`.10Am achten Tag sucht er zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm aus. Zusätzlich bringt er drei Kilogramm[5] mit Öl vermischtes Weizenmehl für das Speiseopfer sowie einen Becher[6] Öl.11Der Priester, der die Reinigung vollzieht, führt die Person mitsamt den Opfergaben zum Eingang des Begegnungszeltes ´und stellt ihn` vor den HERRN.12Eins der männlichen Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester bietet beides zunächst dem HERRN als Schwingopfer dar13und schlachtet dann das Lamm vor dem Heiligtum an der Stelle, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Genau wie das Sündopfer fällt das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig.14Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.15Aus dem Becher mit Öl gießt er sich etwas in die linke Hand,16taucht seinen rechten Zeigefinger hinein und sprengt es siebenmal in Richtung des Altars[7].17Anschließend streicht er etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.18Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen, um für ihn Sühne beim HERRN zu erwirken.19Anschließend bringt der Priester das ´weibliche Lamm als` Sündopfer dar, um Sühne für den Genesenen zu erwirken ´und ihn` von seiner Unreinheit ´zu befreien`. Danach schlachtet er das ´zweite männliche Lamm für` das Brandopfer20und verbrennt es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. ´Durch all dies` erwirkt der Priester Sühne für den Genesenen. Er ist dann ´endgültig` rein.21Wenn jemand zu arm ist und ´diese Gaben` nicht aufbringen kann, ´dann fallen seine Opfergaben geringer aus`: Für das Schuldopfer bringt er ein männliches Lamm, das ´dem HERRN zunächst` als Schwingopfer dargeboten wird. ´Dann wird es geschlachtet`, um Sühne für den Genesenen zu erwirken. Als Speiseopfer genügt ein Kilogramm[8] mit Öl vermischtes Weizenmehl. Dazu kommt ein Becher[9] Öl.22Außerdem ´soll er` entsprechend seinen Möglichkeiten zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben ´bringen`. Eine ist für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer bestimmt.23Am achten Tag, an dem er gereinigt werden soll, bringt er alle seine Gaben zum Priester an den Eingang des Begegnungszeltes ´und tritt damit` vor den HERRN.24Der Priester nimmt das männliche Lamm, das für das Schuldopfer bestimmt ist, und den Becher[10] mit Öl und bietet beides dem HERRN als Schwingopfer dar.25Dann schlachtet er das Lamm und streicht ´etwas` von dem Blut an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll.26Anschließend gießt sich der Priester Öl in die linke Hand27und sprengt mit dem rechten Zeigefinger etwas davon siebenmal in Richtung des Altars.28Von dem Öl in seiner Hand streicht er ´außerdem ein wenig` an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe dessen, der gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Schuldopfertieres getan hat.29Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen. So erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für ihn.30Entsprechend seinen Möglichkeiten opfert der Genesene entweder zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben,31die eine für das Sündopfer und die andere für das Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. ´Durch all dies` erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für die Person, die gereinigt werden soll.32Nach diesen Anweisungen ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um die für seine Reinigung vorgeschriebenen Opfer zu bezahlen.«
Gesetz über Schimmel an Häusern
33Der HERR sagte zu Mose und Aaron:34»Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz geben werde, und ich lasse dort an einem Haus Schimmel entstehen[11],35dann soll der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: ›Wahrscheinlich ist mein Haus von Schimmel befallen.‹36Bevor der Priester sich den Befall anschaut, lässt er das Haus ausräumen. Denn sonst müsste, wenn sich der Verdacht bestätigt, alles im Haus für unrein erklärt werden. Erst wenn alles ausgeräumt ist, betritt der Priester das Haus, um es zu untersuchen.37Entdeckt er an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken, die tiefer zu gehen scheinen als der Putz[12],38dann soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen.39Am siebten Tag soll er wiederkommen und das Haus erneut begutachten. Hat der Befall sich weiter ausgebreitet,40dann lässt er die befallenen Steine herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort werfen.41Die Innenwände des Hauses werden vollständig abgekratzt und der abgekratzte Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort geschüttet.42Dann werden neue Steine geholt und anstelle der alten eingesetzt. Anschließend verputzt man das Haus mit neuem Lehm.43Kommen erneut Flecken zum Vorschein, nachdem man die befallenen Steine herausgerissen, die Wände abgekratzt und alles neu verputzt hat,44dann soll der Priester wieder kommen und das Haus begutachten. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen fressenden Schimmel und das Haus ist unrein.45Man muss es abreißen und die Steine, die Balken und den Lehmputz an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.46Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend.47Wer darin schläft oder isst, ´wird unrein und` muss seine Kleidung waschen.48Wenn der Priester zur Besichtigung kommt, nachdem das Haus neu verputzt wurde, und feststellt, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, soll er das Haus für rein erklären. Denn der Schimmel ist beseitigt.49Um die Reinigung des Hauses ´endgültig` zu vollziehen, besorgt der Priester zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und Ysop.50Er schlachtet den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser.51Dann nimmt der Priester den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zederholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels. ´Mit dem blutvermischten Wasser` besprengt er siebenmal das Haus.52So[13] befreit er es von der Unreinheit, die auf ihm lastet.53Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. ´Durch all dies` erwirkt der Priester Sühne für das Haus, und es ist wieder rein.«
Abschließende Bemerkungen
54Dies sind die Anweisungen über ´den Umgang mit` Aussatz und Hautflechten[14], (3Mo 13,30)55über Schimmelbefall an Kleidung und an Häusern,56über Schwellungen, Ausschlag und helle Flecken ´auf der Haut`.57´Mit Hilfe dieser Anweisungen` kann man beurteilen, wann ein Mensch oder ein Gegenstand rein oder unrein ist. Es ist das Gesetz über Aussatz und Schimmelbefall.[15] (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)