3.Mose 27

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:2 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelübde tut, so sollst du ihre Seelen folgendermaßen schätzen für den HERRN: (4Mo 6,2; 4Mo 30,3; Ri 11,30; 1Sam 1,11; 1Sam 1,27; Spr 20,25; Pred 5,3)3 Einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr sollst du auf 50 Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums. (2Mo 30,13; 3Mo 27,25)4 Ist es aber eine Frau, so sollst du sie auf 30 Schekel schätzen. (1Sam 1,11)5 Wenn [die Person] zwischen fünf und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie weiblich ist. (4Mo 18,16)7 Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.8 Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; 2Kor 8,12)9 Ist es aber ein Tier, von dem man dem HERRN ein Opfer darbringt, so soll alles, was man von diesem [Tier] dem HERRN gibt, heilig sein. (3Mo 1,2)10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier [dem HERRN] heilig sein. (3Mo 27,28; 3Mo 27,33)11 Ist es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem HERRN kein Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen; (5Mo 23,18; Mal 1,14)12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. (3Mo 27,14; 3Mo 27,17)13 Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. (3Mo 5,16; 3Mo 22,14; 3Mo 27,15; 3Mo 27,19; 3Mo 27,27; 3Mo 27,31)14 Wenn jemand sein Haus als dem HERRN heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. (2Mo 29,1; 2Mo 30,30; 3Mo 27,12; 3Mo 27,22)15 Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm. (3Mo 27,13)16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten. (Apg 4,34; Apg 5,1)17 Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach deiner Schätzung gelten.18 Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden. (3Mo 25,15)19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum. (3Mo 25,25; 3Mo 27,13)20 Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden;21 sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu. (3Mo 27,28; 4Mo 18,14; Esr 10,8; Hes 44,29)22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört, (3Mo 25,23)23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den HERRN.24 Aber im Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte. (3Mo 25,28)25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen. Ein Schekel macht 20 Gera. (2Mo 30,13; 4Mo 3,47; Hes 45,12)26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein Schaf: Es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2; 2Mo 13,12; 2Mo 22,29; 4Mo 18,17; 5Mo 15,19)27 Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. (2Mo 13,13; 3Mo 27,13; 3Mo 27,15)28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem HERRN gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. (3Mo 27,21; Jos 6,17; Esr 10,8)29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden. (4Mo 21,2; 1Sam 15,3; 1Sam 15,18; 1Sam 15,23; 1Kön 20,42)30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN; sie sind dem HERRN heilig. (4Mo 18,21; 2Chr 31,5; 2Chr 31,12; Neh 13,11; Mal 3,8)31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben. (3Mo 27,13)32 Und was den ganzen Zehnten von Rindern und Schafen betrifft — von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jeweils das zehnte Tier dem HERRN heilig sein. (1Mo 14,20; 1Mo 28,22; 5Mo 14,22)33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, man soll es auch nicht vertauschen; wenn es aber jemand irgendwie vertauscht, so soll es samt dem Vertauschten heilig sein und darf nicht ausgelöst werden. (3Mo 27,10)34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose aufgetragen hat an die Kinder Israels, auf dem Berg Sinai. (3Mo 26,46; 5Mo 4,45)

3.Mose 27

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den HERRN einlösen, das er nach dem Wert eines Menschen abgelegt hat,3 so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, (Ri 11,31; 1Sam 1,11)4 eine Frau auf dreißig Schekel Silber.5 Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber.6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Schekel Silber, ein Mädchen aber auf drei Schekel Silber.7 Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber.8 Ist er aber zu arm, diese Schätzung bei der Auslösung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.9 Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig.10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein.11 Ist aber das Tier unrein, dass man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.13 Will’s aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben. (3Mo 5,16)14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, dass es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.15 Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbteil dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fünfzig Schekel Silber gelten. (2Sam 24,24)17 Gelobt er seinen Acker vom Erlassjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben. (3Mo 25,8)18 Hat er ihn aber nach dem Erlassjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlassjahr und ihn danach geringer schätzen.19 Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden.20 Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden,21 sondern wenn dieser Acker im Erlassjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbteil ist,23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlassjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, dass sie dem HERRN heilig sei.24 Aber im Erlassjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbteil gehört.25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Schekel aber hat zwanzig Gramm.26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2; 2Mo 13,12; 4Mo 18,15)27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.28 Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4Mo 18,14; Jos 6,18; Hes 44,29)29 Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. (Jos 6,17; 1Sam 15,3; 1Sam 15,9)30 Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4Mo 18,21; 5Mo 14,22; Neh 13,12)31 Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes Zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. (2Chr 31,6)33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll’s auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai. (3Mo 7,38; 3Mo 25,1; 3Mo 26,46)

3.Mose 27

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Mose:2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn jemand ein ⟨besonderes⟩ Gelübde leistet[1], dann sollen die Personen[2] für den HERRN[3] nach ⟨folgender⟩ Schätzung ⟨berechnet werden⟩: (4Mo 30,3; 5Mo 23,22; 1Sam 1,11; Pred 5,3)3 Wenn deine Schätzung einen Mann[4] von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren betrifft, dann sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. (2Mo 30,13; 2Mo 38,24; 3Mo 5,15; 3Mo 27,25)4 Und wenn es eine Frau[5] ist, dann sei die Schätzung dreißig Schekel.5 Und wenn es von fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren ist, dann sei deine Schätzung einer männlichen ⟨Person⟩ zwanzig Schekel und einer weiblichen zehn Schekel. (1Mo 37,28)6 Und wenn es von einem Monat bis zu fünf Jahren ist, dann sei die Schätzung einer männlichen ⟨Person⟩ fünf Schekel Silber und die Schätzung einer weiblichen drei Schekel Silber.7 Und wenn es von sechzig Jahren und darüber ist, dann sei die Schätzung, wenn es eine männliche ⟨Person⟩ ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel.8 Und[6] wenn der, der das Gelübde getan hat[7], zu arm ist für die Schätzung, dann soll man ihn[8] vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. (3Mo 5,7)9 Und wenn es Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt[9], dann soll alles, was man dem HERRN davon gibt, heilig sein.10 Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, dann soll es selbst ⟨heilig⟩ bleiben, das eingetauschte aber wird heilig werden. (3Mo 27,33)11 Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, dann soll man das Vieh vor den Priester stellen,12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; nach der Schätzung des Priesters, so soll es sein.13 Wenn man es aber unbedingt ⟨wieder⟩ einlösen will, dann soll man zu der Schätzung ein Fünftel hinzufügen. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)14 Und wenn jemand sein Haus als etwas Heiliges für den HERRN heiligt, dann soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schätzt, so soll es feststehen.15 Und wenn der Heiligende sein Haus einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm gehören. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)16 Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN ⟨etwas⟩ heiligt, dann soll die Schätzung nach dem Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat für fünfzig Schekel Silber.17 Wenn er vom Jobeljahr[10] an sein Feld heiligt, soll es gemäß der Schätzung feststehen. (3Mo 25,10)18 Wenn er aber nach dem Jobel⟨jahr⟩[11] sein Feld heiligt, dann soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jobeljahr[12] übrig sind; das soll ⟨dann⟩ von der Schätzung abgezogen werden. (3Mo 25,15)19 Wenn aber der Heiligende das Feld unbedingt ⟨wieder⟩ einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.20 Wenn er aber das Feld ⟨bis zum Jobeljahr[13]⟩ nicht einlöst oder wenn er das Feld an einen andern Mann verkauft, kann es nicht wieder eingelöst werden.21 Und das Feld soll, wenn es im Jobel⟨jahr⟩[14] frei ausgeht, für den HERRN heilig sein wie ein gebanntes[15] Feld. Es soll dem Priester als Eigentum gehören. (4Mo 18,14; Jos 6,17; Hes 44,29)22 Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,23 dann soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung berechnen bis zum Jobeljahr[16]. Er soll die Schätzung am gleichen Tag als etwas für den HERRN Heiliges entrichten.24 Im Jobeljahr[17] soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als sein Eigentum gehörte. (3Mo 25,28)25 Und alle Schätzung soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein.26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört[18], das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Rind oder ein Schaf[19], es gehört dem HERRN. (2Mo 13,2)27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, dann soll man es auslösen nach der Schätzung und sein Fünftel darüber hinzufügen. Und wenn es nicht ausgelöst wird, dann soll es verkauft werden nach der Schätzung. – (3Mo 5,16)28 Jedoch alles Gebannte, das jemand für den HERRN mit dem Bann belegt[20], von allem, was ihm gehört, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, ⟨das⟩ darf nicht verkauft und nicht eingelöst werden. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. (3Mo 21,22; 4Mo 18,14; Jos 6,17; Hes 44,29)29 Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt wird, darf nicht ausgelöst werden: Es muss getötet werden. (4Mo 21,2; 1Sam 15,3; 1Kön 20,42)30 Und der ganze Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig. (1Mo 47,24; 2Chr 31,6; Neh 10,38; Mt 23,23)31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten ⟨irgendetwas⟩ einlösen will, dann soll er sein Fünftel hinzufügen. (3Mo 5,16; 3Mo 27,27)32 Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Stab[21] vorüberzieht, das Zehnte soll für den HERRN heilig sein. (1Mo 28,22; 4Mo 18,21; Jer 33,13)33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht vertauschen. Wenn man es dennoch irgend vertauscht, wird es selbst ⟨heilig⟩ bleiben, das Eingetauschte aber wird heilig werden; es darf nicht eingelöst werden. (3Mo 27,10)34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai an die Söhne Israel aufgetragen hat. (3Mo 26,46; 4Mo 3,1; 4Mo 28,6; 4Mo 36,13; 5Mo 1,3)

3.Mose 27

Menge Bibel

1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,3 so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;4 ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.5 Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.6 Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.7 Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.8 Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.9 Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt[1] gelten:10 man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.11 Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;12 dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.13 Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.14 Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.15 Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.16 Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.17 Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;18 wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so daß also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.19 Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.20 Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,21 sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.22 Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,23 so soll ihm der Priester den Betrag[2] des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.24 Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.25 Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.«26 »Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.27 Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muß der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.«28 »Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.29 Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.«30 »Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.31 Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.32 Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.33 Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.«34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen[3] hat.

3.Mose 27

King James Version

1 And the LORD spake unto Moses, saying,2 Speak unto the children of Israel, and say unto them, When a man shall make a singular vow, the persons shall be for the LORD by thy estimation.3 And thy estimation shall be of the male from twenty years old even unto sixty years old, even thy estimation shall be fifty shekels of silver, after the shekel of the sanctuary.4 And if it be a female, then thy estimation shall be thirty shekels.5 And if it be from five years old even unto twenty years old, then thy estimation shall be of the male twenty shekels, and for the female ten shekels.6 And if it be from a month old even unto five years old, then thy estimation shall be of the male five shekels of silver, and for the female thy estimation shall be three shekels of silver.7 And if it be from sixty years old and above; if it be a male, then thy estimation shall be fifteen shekels, and for the female ten shekels.8 But if he be poorer than thy estimation, then he shall present himself before the priest, and the priest shall value him; according to his ability that vowed shall the priest value him.9 And if it be a beast, whereof men bring an offering unto the LORD, all that any man giveth of such unto the LORD shall be holy.10 He shall not alter it, nor change it, a good for a bad, or a bad for a good: and if he shall at all change beast for beast, then it and the exchange thereof shall be holy.11 And if it be any unclean beast, of which they do not offer a sacrifice unto the LORD, then he shall present the beast before the priest:12 And the priest shall value it, whether it be good or bad: as thou valuest it, who art the priest, so shall it be.13 But if he will at all redeem it, then he shall add a fifth part thereof unto thy estimation.14 And when a man shall sanctify his house to be holy unto the LORD, then the priest shall estimate it, whether it be good or bad: as the priest shall estimate it, so shall it stand.15 And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.16 And if a man shall sanctify unto the LORD some part of a field of his possession, then thy estimation shall be according to the seed thereof: an homer of barley seed shall be valued at fifty shekels of silver.17 If he sanctify his field from the year of jubile, according to thy estimation it shall stand.18 But if he sanctify his field after the jubile, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain, even unto the year of the jubile, and it shall be abated from thy estimation.19 And if he that sanctified the field will in any wise redeem it, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.20 And if he will not redeem the field, or if he have sold the field to another man, it shall not be redeemed any more.21 But the field, when it goeth out in the jubile, shall be holy unto the LORD, as a field devoted; the possession thereof shall be the priest'.22 And if a man sanctify unto the LORD a field which he hath bought, which is not of the fields of his possession;23 Then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation, even unto the year of the jubile: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto the LORD.24 In the year of the jubile the field shall return unto him of whom it was bought, even to him to whom the possession of the land did belong .25 And all thy estimations shall be according to the shekel of the sanctuary: twenty gerahs shall be the shekel.26 Only the firstling of the beasts, which should be the LORD' firstling, no man shall sanctify it; whether it be ox, or sheep: it is the LORD'.27 And if it be of an unclean beast, then he shall redeem it according to thine estimation, and shall add a fifth part of it thereto: or if it be not redeemed, then it shall be sold according to thy estimation.28 Notwithstanding no devoted thing, that a man shall devote unto the LORD of all that he hath, both of man and beast, and of the field of his possession, shall be sold or redeemed: every devoted thing is most holy unto the LORD.29 None devoted, which shall be devoted of men, shall be redeemed; but shall surely be put to death.30 And all the tithe of the land, whether of the seed of the land, or of the fruit of the tree, is the LORD': it is holy unto the LORD.31 And if a man will at all redeem ought of his tithes, he shall add thereto the fifth part thereof.32 And concerning the tithe of the herd, or of the flock, even of whatsoever passeth under the rod, the tenth shall be holy unto the LORD.33 He shall not search whether it be good or bad, neither shall he change it: and if he change it at all, then both it and the change thereof shall be holy; it shall not be redeemed.34 These are the commandments, which the LORD commanded Moses for the children of Israel in mount Sinai.