QuerverweiseEntdecke ähnliche Bibelverse zu 3.Mose 27,13 – Schlachter 2000 "Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben." 3Mo 5,16 Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er erstatten und noch ein Fünftel davon dazufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.3Mo 22,14 Und wenn irgendjemand aus Versehen von dem Geheiligten isst, der soll den fünften Teil dazufügen und es dem Priester mit dem Geheiligten erstatten,3Mo 27,15 Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.3Mo 27,19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum.3Mo 27,27 Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.3Mo 27,31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben.