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3.Mose 17

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft

Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Das ist es, was der HERR geboten hat, indem er sprach: (3Mo 10,6; 3Mo 10,12) 3 Jedermann aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Lamm oder eine Ziege im Lager schächtet oder außerhalb des Lagers schächtet (3Mo 17,8; 3Mo 17,15; 5Mo 12,5; 5Mo 12,26) 4 und es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes. (3Mo 7,25; 3Mo 17,10; 3Mo 18,29; 3Mo 20,3; 5Mo 12,11; 5Mo 21,8; Apg 7,60; Röm 4,8; Röm 5,13) 5 Darum sollen die Kinder Israels von nun an ihre Schlachtopfer, die sie [jetzt noch] auf freiem Feld opfern, vor den HERRN bringen, an den Eingang der Stiftshütte zu dem Priester, um sie dort dem HERRN als Friedensopfer darzubringen. (1Mo 31,54; 3Mo 3,1; 2Kön 14,4; 2Kön 16,3; Hes 20,27) 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. (2Mo 29,13; 2Mo 29,18; 3Mo 3,2; 3Mo 3,8; 3Mo 3,13; 3Mo 4,31; 4Mo 18,17) 7 Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachhuren. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren [künftigen] Geschlechtern. (2Mo 34,15; 3Mo 20,5; 5Mo 32,17; 2Chr 11,15; Hes 23,3; 1Kor 10,20) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jeder Mensch aus dem Haus Israel oder jeder Fremdling, der unter ihnen wohnt, der ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer opfern will, (3Mo 1,2; 3Mo 17,4; Ri 6,26; 1Sam 7,9; 2Sam 24,25; Mal 1,11) 9 aber es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit er es dem HERRN opfere, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (3Mo 1,3; 3Mo 17,4) 

Verbot des Genusses von Blut

10 Und wenn ein Mensch aus dem Haus Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgendwelches Blut isst — gegen die Seele, die Blut isst, will ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 20,3; 5Mo 12,16; 5Mo 12,23; 5Mo 15,23; Jer 44,11; Hes 14,8; Am 9,4; Apg 15,20; Apg 15,29) 11 Denn das Leben des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühnung erwirkt für die Seele. (3Mo 4,25; 5Mo 12,23; Mt 26,28; Röm 3,25; Röm 5,9; Kol 1,14; Kol 1,20; Hebr 9,22; Hebr 13,12; Hebr 13,20; 1Joh 1,7; Offb 1,6; Offb 5,9; Offb 7,14) 12 Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der unter euch wohnt, soll kein Blut essen. (2Mo 12,49) 13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israels oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Wild oder einen Vogel erjagt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde bedecken; (Hes 24,7) 14 denn [es ist] das Leben alles Fleisches; sein Blut gilt für sein Leben. Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Ihr sollt nicht das Blut irgendeines Fleisches essen; denn das Leben alles Fleisches ist sein Blut. Wer es aber isst, der soll ausgerottet werden. (1Mo 9,4; 3Mo 17,11; 5Mo 12,23) 15 Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isst, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend, dann wird er rein. (2Mo 22,30; 3Mo 11,25; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14) 16 Wenn er aber [seine Kleider] nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so muss er seine Schuld tragen. (3Mo 22,9; 4Mo 19,20) 

Bibeltext der Schlachter
Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

3.Mose 17

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk

Allgemeine Opferbestimmungen mit Sank­tionen

1 Der HERR sprach zu Mose: (5Mo 12,13) 2 Rede zu Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten und sag zu ihnen: Das ist es, worauf der HERR euch verpflichtet hat: 3 Jeder Mann aus dem Haus Israel, der innerhalb oder außerhalb des Lagers ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet 4 und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN vor seiner Wohnung zu opfern, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und wird aus der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden. 5 Daher sollen die Israeliten die Opfer herbeibringen, die sie auf freiem Feld zu opfern pflegten, um sie für den HERRN beim Eingang des Offenbarungszeltes dem Priester zu überbringen, und sie als Heilsopfer für den HERRN opfern. (3Mo 3,1) 6 Der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN am Eingang des Offenbarungszeltes sprengen und das Fett zum beruhigenden Duft für den HERRN in Rauch aufgehen lassen. 7 Sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer für Bocksdämonen schlachten, mit denen sie huren. Das gelte ihnen und ihren kommenden Generationen als ewige Satzung. 8 Du sollst ihnen weiter sagen: Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der ein Brand- oder Schlachtopfer aufsteigen lässt, 9 ohne es zum Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, um es für den HERRN zu vollziehen, wird aus seiner Geschlechterfolge ausgemerzt werden. 10 Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der irgendwie Blut genießt, gegen diese Person werde ich mein Angesicht wenden und ihn aus der Mitte seines Volkes ausmerzen. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 4,5; 3Mo 7,26; 3Mo 19,26; 5Mo 12,23; Hebr 9,22) 11 Denn das Leben des Fleisches ist im Blut. Und ich selbst habe es für euch auf den Altar gegeben, um für euer Leben Versöhnung zu erwirken; denn das Blut ist es, das durch Leben Versöhnung erwirkt. 12 Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand unter euch darf Blut genießen, auch der Fremde, der in eurer Mitte lebt, darf kein Blut genießen. 13 Jeder unter den Israeliten oder der Fremde in eurer Mitte, der Wild oder für den Genuss erlaubte Vögel erlegt, muss das Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken. 14 Denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist das Blut im Lebewesen. Ich habe zu den Israeliten gesagt: Das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch dürft ihr nicht genießen; denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist ihr Blut. Jeder, der es genießt, wird ausgemerzt werden. 15 Jeder, sei er einheimisch oder fremd, der ein verendetes oder zerrissenes Tier isst, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend; dann ist er rein. (2Mo 22,30; 3Mo 11,39; 3Mo 22,8; Hes 4,14) 16 Wer seine Kleider nicht wäscht und seinen Körper nicht in Wasser badet, muss die Folgen seiner Schuld tragen. 

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift
© 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart
Alle Rechte vorbehalten.
Die Herausgeber sind: (Erz-)Bischöfe Deutschlands, Österreichs, der Schweiz u.a.
Herausgebender Verlag: Katholische Bibelanstalt GmbH

www.bibelwerk.de

3.Mose 17

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag

Ort zum Opfern – Verbot des Essens von Blut und Aas

1 Und der HERR redete zu Mose: 2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israel und sage zu ihnen: Dies ist die Sache, die[1] der HERR geboten hat: 3 Jedermann aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Schaf oder eine Ziege im Lager schlachtet oder der außerhalb des Lagers schlachtet (5Mo 12,13) 4 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Begegnung gebracht hat, um ⟨es⟩ dem HERRN als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung des HERRN, diesem Mann soll ⟨es⟩ als Blut[2] zugerechnet werden: Blut hat er vergossen; und dieser Mann soll aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 3,2; 5Mo 12,5; 5Mo 21,8) 5 ⟨Dies wird angeordnet,⟩ damit die Söhne Israel ihre Schlachtopfer hineinbringen, die sie jetzt auf freiem Feld schlachten[3], und zwar sie hineinbringen für den HERRN an den Eingang des Zeltes der Begegnung zum Priester und sie als Heilsopfer[4] dem HERRN schlachten. (3Mo 3,1; 1Kön 3,2; Hes 20,28) 6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN vor dem Eingang des Zeltes der Begegnung sprengen und das Fett in Rauch aufgehen lassen als wohlgefälligen Geruch[5] für den HERRN. (Hes 44,15) 7 Und sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer den Bocksdämonen[6] schlachten, denen sie nachhuren. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein für ihre Generationen. (2Mo 22,19; 2Mo 27,21; 3Mo 20,5; 5Mo 32,17; 2Chr 11,15; Ps 106,37; 1Kor 10,20) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jedermann aus dem Haus Israel und von den Fremden, die in ihrer Mitte als Fremde wohnen, der ein Brandopfer oder Schlachtopfer opfert 9 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Begegnung bringt, um es dem HERRN zu opfern, dieser Mann soll aus seinen Völkern[7] ausgerottet werden. (2Mo 30,33) 10 Und jedermann aus dem Haus Israel und von den Fremden, die in ihrer Mitte als Fremde wohnen, der irgendwelches Blut isst – gegen die Seele[8], die das Blut isst, werde ich mein Angesicht richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten. (2Mo 30,33; 3Mo 3,17; 3Mo 26,17) 11 Denn die Seele[9] des Fleisches ist im Blut, und ich selbst habe es euch auf den Altar gegeben[10], Sühnung für eure Seelen zu erwirken. Denn das Blut ist es, das Sühnung tut durch die Seele[11] ⟨in ihm⟩. (3Mo 4,25; 5Mo 12,23; Hebr 9,22) 12 Darum habe ich zu den Söhnen Israel gesagt: Keine Seele[12] von euch soll Blut essen; auch der Fremde, der in eurer Mitte als Fremder wohnt, soll nicht Blut essen. 13 Und jedermann von den Söhnen Israel und von den Fremden, die in eurer Mitte als Fremde wohnen, der ein Wild oder einen Vogel erjagt[13], die gegessen werden dürfen, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken. (Hes 24,7) 14 Denn ⟨was⟩ die Seele[14] alles Fleisches ⟨betrifft⟩; sein Blut, das ist seine Seele[15] – und ich habe zu den Söhnen Israel gesagt: Das Blut irgendwelches Fleisches sollt ihr nicht essen, denn die Seele[16] alles Fleisches ist sein Blut; jeder, der es isst, soll ausgerottet werden. – (2Mo 30,33; 3Mo 3,17) 15 Jeder, der ein Aas[17] oder Zerrissenes isst, er sei Einheimischer oder Fremder, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein; dann wird er rein sein. (2Mo 22,30; 3Mo 11,25) 16 Und wenn er sie nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so wird er seine Schuld tragen. (4Mo 19,20) 

Elberfelder Bibel 2006, © 2006 by SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Witten/Holzgerlingen

3.Mose 17

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag

Verbot, Blut zu essen

1 Dann sprach der HERR zu Mose: 2 »Richte Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten aus: ›Folgendes hat der HERR befohlen: 3 Jeder Israelit, der irgendwo innerhalb oder außerhalb des Lagers ein Rind, ein Lamm oder eine Ziege schlachtet 4 und das Tier nicht zum Eingang des Zeltes Gottes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor dessen Wohnung darzubringen, lädt schwere Schuld[1] auf sich. Denn er hat Blut vergossen und soll aus seinem Volk ausgestoßen und getötet werden. (5Mo 12,5) 5 Die Israeliten sollen ihre Opfertiere, die sie bisher auf freiem Feld schlachteten, zum Priester an den Eingang des Zeltes Gottes bringen und sie dort als Friedensopfer für den HERRN schlachten. (3Mo 3,1; 5Mo 12,4) 6 Dann kann der Priester das Blut an den Altar des HERRN am Eingang des Zeltes Gottes sprengen und das Fett verbrennen. Dieses Opfer wird dem HERRN gefallen. (2Mo 29,18; 4Mo 18,17) 7 Die Israeliten dürfen ihre Opfer nicht mehr den bösen Geistern[2] bringen und mir dadurch die Treue brechen. Diese Vorschrift sollt ihr und eure Nachkommen immer einhalten.‹ (2Mo 22,1; 5Mo 32,17; 2Chr 11,15; 1Kor 10,20) 8 Teile ihnen zudem Folgendes mit: ›Wenn jemand von den Israeliten oder von den Ausländern, die bei euch leben, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer bringen will, 9 es aber nicht zum Eingang des Zeltes Gottes bringt, um es dem HERRN zu opfern, soll er aus seinem Volk ausgestoßen und getötet werden. (3Mo 17,4) 10 Ich werde gegen jeden vorgehen, der Blut isst, ob er nun zu den Israeliten oder zu den Ausländern gehört, die bei euch leben. Einen solchen Menschen werde ich aus seinem Volk ausstoßen und töten, (3Mo 3,17; 5Mo 12,16) 11 denn das Leben eines jeden Geschöpfes ist in seinem Blut. Ich habe euch das Blut gegeben, damit ihr dadurch Wiedergutmachung für eure Sünden bewirken könnt. Das Blut bringt euch Wiedergutmachung, weil das Leben in ihm ist. (1Mo 9,4; 3Mo 17,14; Hebr 9,22) 12 Deshalb habe ich den Israeliten befohlen: Keiner von euch darf Blut essen. Und auch die Ausländer, die bei euch leben, dürfen niemals Blut verzehren. 13 Wenn jemand von den Israeliten oder von den Ausländern, die bei euch leben, auf die Jagd geht und ein Tier oder einen Vogel erlegt, der gegessen werden darf, soll er das Tier ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken. (5Mo 12,16; Hes 24,7) 14 Das Leben eines jeden Geschöpfes ist in seinem Blut. Deshalb habe ich den Israeliten befohlen, niemals Blut zu verzehren, denn das Leben eines jeden Lebewesens ist in seinem Blut. Daher sollen alle, die Blut verzehren, ausgestoßen und getötet werden. (1Mo 9,4; 3Mo 17,11) 15 Jeder Einheimische oder Ausländer, der das Fleisch eines verendeten oder gerissenen Tieres isst, soll seine Kleider waschen und sich baden. Er bleibt bis zum Abend unrein; danach ist er wieder rein. (2Mo 22,30; 3Mo 7,24; 5Mo 14,21) 16 Wenn er jedoch seine Kleider nicht wäscht und sich nicht badet, lädt er Schuld auf sich.‹« 

Neues Leben. Die Bibel © der deutschen Ausgabe 2002 / 2006 / 2024 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Max-Eyth-Str. 41, 71088 Holzgerlingen

www.scm-brockhaus.de, E-Mail: [email protected]