1Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken. (3Mo 18,8; 3Mo 20,11; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1)2Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3Mo 21,17; Neh 13,1; Jes 56,3)3Es soll auch kein Bastard[1] in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. (Ri 11,1)4Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen auf ewig, (Neh 13,1; Kla 1,10)5weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche. (4Mo 22,5; Jos 24,9; Mt 10,42; Mt 25,45; Jak 4,17)6Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb. (5Mo 7,7; Jos 24,10; Mi 6,5; Joh 11,3)7Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich. (Esr 9,12)8Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen. (2Mo 22,21; 2Mo 23,9; 3Mo 19,34; 4Mo 20,14; 5Mo 10,19; Ob 1,10; Ob 1,12)9Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des HERRN kommen. (3Mo 11,43; Jes 19,18)
Reinhaltung des Heerlagers
10Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen. (Jos 6,18; Hebr 12,1)11Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; (3Mo 15,16; 4Mo 5,2)12aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen. (3Mo 15,5)13Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst.14Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist.15Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet. (3Mo 26,12; 5Mo 20,4; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,5; Zef 3,17; 2Kor 6,16)
Verschiedene Verordnungen
16Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern. (1Sam 30,13; Phlm 1,11)17Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken. (2Mo 22,21)18Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (1Mo 19,4; 3Mo 19,29; 5Mo 22,21; 1Kön 14,24; Röm 1,26)19Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld[2] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. (Spr 26,11; Jes 66,3; Hes 16,33; Mt 7,6; Phil 3,2)20Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann. (2Mo 22,25; Ps 15,5; Hes 18,8; Hes 18,17; Hes 22,12; Lk 6,34)21Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (5Mo 15,3; 5Mo 15,10; Spr 19,17)22Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein. (4Mo 30,3; 5Mo 12,6; 5Mo 12,26; Pred 5,3)23Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich. (Pred 5,3; Mt 5,33; Apg 5,4)24Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast. (Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 12,36)25Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun. (Röm 12,13; Hebr 13,5)26Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen! (Mt 12,1; Mk 2,23)
5.Mose 23
Elberfelder Bibel
von SCM Verlag1Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters nehmen und darf die Decke[1] seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 5Mo 27,20)
Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN
2Einer, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen. (3Mo 21,20; Jes 56,3)3Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des HERRN kommen. –4Ein Ammoniter oder Moabiter darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihnen darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen, für ewig; (Esr 9,1; Kla 1,10; Hes 44,9)5deshalb, weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt, und weil er[2] Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor in Mesopotamien, gegen dich angeheuert hat, dich zu verfluchen. (4Mo 22,5; 5Mo 2,29)6Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der HERR, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen um; denn der HERR, dein Gott, hatte dich lieb. (4Mo 24,10; 5Mo 7,8; 2Sam 16,12; Mi 6,5)7Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, für ewig. (Esr 9,12; Mt 5,43)8Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen[3], denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen. (1Mo 25,25; 2Mo 22,20; 3Mo 19,34; 5Mo 10,19; 1Sam 30,11; Esr 9,1; Ob 1,10)9Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen von ihnen in der dritten Generation[4] in die Versammlung des HERRN kommen. (Jes 56,3)
Reinerhaltung des Kriegslagers
10Wenn du gegen deine Feinde ins Kriegslager ausziehst, dann sollst du dich vor allem Bösen hüten: (Jos 6,18)11Wenn ein Mann unter dir ist, der durch einen Zufall der Nacht nicht rein ist, dann soll er nach draußen vor das Lager hinausgehen. Er darf nicht ins Lager hineinkommen.12Und es soll geschehen, beim Anbruch des Abends soll er sich im Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er ⟨wieder⟩ ins Lager kommen. (3Mo 15,16)13Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dahin kannst du hinausgehen⟨, um auszutreten⟩.14Und du sollst eine Schaufel bei deinem Gerät haben. Und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du ⟨ein Loch⟩ damit graben und deine Ausscheidung wieder zudecken.15Denn der HERR, dein Gott, lebt[5] mitten in deinem Lager, um dich zu retten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Anstößiges[6] unter dir sieht und sich von dir abwendet. (3Mo 26,12; 4Mo 5,3; Ps 78,65; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,17)
Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum
16Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.17Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.18Eine Geweihte[7] soll es unter den Töchtern Israel nicht geben, und ⟨auch⟩ einen Geweihten[8] soll es nicht unter den Söhnen Israel geben. (3Mo 19,29; 1Kön 14,24)19Du sollst keinen Hurenlohn und ⟨kein⟩ Hundegeld[9] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott.20Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht. (2Mo 22,24; Ps 15,5; Hes 18,8)21Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2Mo 22,24; 5Mo 14,29; 5Mo 15,3; Ps 15,5; Hes 18,8)22Wenn du für den HERRN, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der HERR, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)23Wenn du es aber unterlässt, ⟨etwas⟩ zu geloben, wird keine Sünde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)24Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)25Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust[10], ⟨bis⟩ du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun.26Wenn du in das Getreide⟨feld⟩ deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen. (Mt 12,1)