1Du sollst nicht zusehen, wie das Rind oder Schaf deines Bruders irregeht, und du sollst dich ihnen nicht entziehen; sondern du sollst sie deinem Bruder unbedingt wieder zurückbringen. (2Mo 23,4; Spr 24,12)2Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. (Mt 7,12)3Ebenso sollst du es auch mit seinem Esel machen, und so sollst du es mit seinem Gewand machen, und so sollst du es mit allem Verlorenen machen, das dein Bruder verliert und das du findest; du kannst dich [ihm] nicht entziehen.4Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen unbedingt aufhelfen. (2Mo 23,5; 3Mo 19,18)
Gebote gegen ungöttliche Vermischung
5Eine Frau soll keine Männersachen auf sich haben, und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen; denn jeder, der dies tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. (5Mo 18,12; 1Kor 11,3; 1Kor 14,33; 1Kor 14,40; 1Petr 3,3)6Wenn du zufällig auf dem Weg ein Vogelnest antriffst, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht samt den Jungen nehmen; (1Mo 8,17; 1Mo 32,11; Spr 12,10; Hos 10,14)7sondern du sollst die Mutter auf jeden Fall fliegen lassen, und die Jungen kannst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst. (3Mo 22,28; 5Mo 6,3; 5Mo 6,18; 5Mo 6,24; 5Mo 10,13; 5Mo 12,25)8Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, falls jemand von ihm herunterfällt. (1Sam 9,25; 2Sam 11,2; Neh 8,16; Jer 19,13; Mt 10,27; Apg 10,9)9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt, der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs. (3Mo 19,19)10Du sollst nicht zugleich mit einem Rind und einem Esel pflügen. (2Kor 6,14)11Du sollst keine Kleidung aus verschiedenartigen Garnen anziehen, die aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3Mo 19,19)12Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, mit dem du dich bedeckst. (4Mo 15,38; Mt 23,5)
Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13Wenn jemand eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, danach aber verschmäht er sie, (Eph 5,25)14und er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, und bringt sie in einen schlechten Ruf, indem er spricht: Ich habe diese Frau genommen; als ich ihr aber nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden!, (2Mo 20,16; 2Mo 23,1; 5Mo 22,19; Spr 18,8; Spr 18,21; 1Tim 5,14)15so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau sie nehmen und die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau zu den Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. (1Mo 23,10; Rut 4,1)16Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er verschmäht sie,17und siehe, er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, indem er spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden — aber dies sind doch die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter! Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn bestrafen; (2Mo 18,21; 5Mo 1,15)19und sie sollen ihm eine Strafe von 100 Schekel Silber auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie als Frau behalten, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5Mo 22,29; Spr 22,1; Mt 19,8)20Wenn aber diese Sache wahr ist und die Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau nicht gefunden worden sind, (5Mo 17,4)21so soll man die junge Frau vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie Unzucht trieb im Haus ihres Vaters. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (1Mo 34,7; 3Mo 21,9; 5Mo 21,21; 5Mo 23,18)22Wenn jemand ertappt wird, dass er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide zusammen sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. (3Mo 20,10; Hes 23,45; Hes 23,47; Joh 8,4; Hebr 13,4)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, mit einem Mann verlobt ist, und ein anderer Mann trifft sie in der Stadt an und liegt bei ihr, (Mt 1,18)24so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat; den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (5Mo 13,6; 5Mo 13,11; 5Mo 21,21; 5Mo 22,22; 5Mo 24,7; Gal 3,13)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld antrifft und sie ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. (2Sam 13,14)26Dem Mädchen aber sollst du nichts tun, weil das Mädchen keine Sünde getan hat, die den Tod verdient. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; so verhält es sich auch damit.27Denn er fand sie auf dem Feld, das verlobte Mädchen schrie; es gab aber niemand, der sie retten konnte. (5Mo 22,24)28Wenn jemand ein Mädchen, eine Jungfrau, antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, (2Mo 22,16)29so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 [Schekel] Silber geben, und er soll sie zur Frau haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (1Mo 34,12; 5Mo 22,19)
5.Mose 22
Elberfelder Bibel
Achtung des Eigentums anderer
1Nicht darfst du zusehen, wie das Rind deines Bruders oder sein Schaf umherirrt und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2Mo 23,4)2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ⟨wohnt⟩ oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück!3Und ebenso sollst du es mit seinem Esel machen, ebenso sollst du es mit seinem Gewand machen, und ebenso sollst du es mit allem Verlorenen deines Bruders machen, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.4Du darfst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und dich ihnen entziehen; du sollst ⟨sie⟩ unbedingt mit ihm aufrichten.
Verschiedene Vorschriften
5Männerzeug darf nicht auf einer Frau sein, und ein Mann darf nicht das Gewand einer Frau anziehen. Denn jeder, der dieses tut, ist ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott. (5Mo 18,12)6Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg[1] findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du die Mutter auf den Jungen nicht nehmen.7Du sollst die Mutter unbedingt fliegen lassen, die Jungen aber magst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du deine Tage verlängerst. (3Mo 22,28; 5Mo 4,40)8Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgendjemand von ihm herabfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei ⟨Samen⟩ besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt: der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)10Du sollst nicht mit einem Rind und einem Esel zusammen pflügen. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)11Du sollst nicht Gewebe von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)12Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich kleidest. (4Mo 15,38; Mt 23,5; Lk 8,44)
Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung
13Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie[2]14und legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[3], und bringt sie in schlechten Ruf[4] und sagt: Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe ⟨die Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden!,15dann sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt ins Tor hinausbringen.16Dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie.17Und siehe, er legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[5], indem er sagt: Ich habe an deiner Tochter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht gefunden! Dies ⟨hier⟩ sind nun die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.19Und sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert ⟨Schekel⟩ Silber auferlegen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine Jungfrau in Israel in schlechten Ruf gebracht hat[6]. Und sie soll ⟨weiterhin⟩ seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. – (Mt 19,6)20Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,21dann sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie stirbt, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (1Mo 34,7; 1Mo 38,24; 3Mo 20,2; 5Mo 17,7)22Wenn ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen wird, die einem Mann[7] gehört, dann sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen. (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,24dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben; das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er der Frau seines Nächsten Gewalt angetan hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. – (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.26Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde ⟨begangen zum⟩ Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt. (1Joh 5,16)27Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber es hatte keinen Retter.28Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden ⟨dabei⟩ angetroffen,29dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig ⟨Schekel⟩ Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage. (2Mo 22,15; Mt 19,6)
5.Mose 22
Neues Leben. Die Bibel
1Wenn ihr seht, dass ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege von einem eurer Landsleute entlaufen ist, dann überlasst es nicht seinem Schicksal, sondern bringt das Tier zurück. (2Mo 23,4)2Falls der Besitzer nicht in eurer Nähe wohnt oder ihr nicht wisst, wem das Tier gehört, behaltet es bei euch, bis der Besitzer nach ihm sucht. Dann sollt ihr es ihm zurückgeben.3Genauso sollt ihr vorgehen, wenn einer eurer Landsleute einen Esel, ein Kleidungsstück oder sonst etwas verloren hat und ihr es findet. Verweigert keinem eure Hilfe.4Wenn ihr seht, wie ein Esel oder ein Rind von einem eurer Landsleute auf der Straße stürzt, dann geht nicht einfach weiter, sondern helft dem Tier mit ihm zusammen wieder auf die Beine.5Eine Frau darf keine Männerkleidung tragen und ein Mann soll keine Frauenkleidung anziehen. Der HERR, euer Gott, verabscheut Menschen, die das tun.6Wenn ihr unterwegs auf dem Boden oder in einem Baum ein Vogelnest findet, in dem junge Vögel oder Eier mit der Vogelmutter sind, dann sollt ihr nicht die Mutter zusammen mit den Jungen nehmen. (3Mo 22,28)7Die Jungen dürft ihr nehmen, die Mutter sollt ihr aber fliegen lassen. Dann wird es euch gut gehen und ihr werdet lange leben.8Wenn ihr ein Haus baut, sollt ihr das Flachdach mit einem Geländer sichern. Sonst würdet ihr euch schuldig machen, falls jemand von eurem Dach stürzt.9Pflanzt in eurem Weinberg außer den Weinstöcken nichts anderes. Sonst fällt der ganze Ertrag, sowohl die Trauben als auch die anderen Früchte, die ihr gepflanzt habt, dem Heiligtum zu. (3Mo 19,19)10Spannt nicht ein Rind und einen Esel zusammen vor den Pflug. (2Kor 6,14)11Tragt keine Kleidung, in der Wolle und Leinen zusammengewebt sind.12Bringt an den vier Zipfeln eurer Obergewänder Quasten an. (4Mo 15,37; Mt 23,5)
Schutz vor übler Nachrede und Vergewaltigung
13Angenommen, ein Mann heiratet eine Frau und schläft mit ihr. Nach einiger Zeit gefällt sie ihm aber nicht mehr (5Mo 24,1)14und er verbreitet ein böses Gerücht über sie, indem er behauptet: ›Ich habe diese Frau geheiratet. Als ich aber mit ihr geschlafen habe, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war.‹15Dann sollen die Eltern der Frau zu den Ältesten der Stadt gehen und ihnen den Beweis ihrer Jungfräulichkeit zeigen.16Ihr Vater soll zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben und jetzt gefällt sie ihm nicht mehr.17Deshalb verleumdet er sie und behauptet: Deine Tochter war bei unserer Hochzeit keine Jungfrau mehr. Doch hier ist der Beweis für die Jungfräulichkeit meiner Tochter.‹ Sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Daraufhin sollen die Richter den Mann ergreifen und ihn bestrafen.19Er muss dem Vater der Frau eine Strafe von 100 Schekel Silber[1] zahlen, die ihm die Ältesten auferlegen sollen. Danach bleibt sie seine Frau und er darf sich nie von ihr scheiden lassen.20Angenommen jedoch, die Anschuldigungen des Mannes sind wahr und die Frau war tatsächlich keine Jungfrau mehr.21In diesem Fall sollen die Ältesten die Frau vor die Tür ihres Elternhauses bringen und die Männer der Stadt sollen sie zu Tode steinigen. Sie hat etwas Schändliches in Israel getan, weil sie sich im Haus ihres Vaters wie eine Hure verhalten hat. Auf diese Weise sollt ihr das Böse aus eurer Mitte entfernen. (5Mo 23,18)22Wenn herauskommt, dass ein Mann mit der Frau eines anderen schläft, sollen sowohl der Mann als auch die Frau mit dem Tod bestraft werden. Auf diese Weise sollt ihr das Böse aus Israel beseitigen. (3Mo 20,10; Hes 16,38; Joh 8,5)23Wenn ein Mann in einer Stadt ein verlobtes Mädchen trifft, das noch Jungfrau ist, und mit ihr schläft, (3Mo 19,20)24sollt ihr die beiden vor das Stadttor bringen und zu Tode steinigen. Das Mädchen ist schuldig, weil sie nicht um Hilfe gerufen hat. Der Mann muss sterben, weil er mit einer Frau geschlafen hat, die einem anderen Mann versprochen war. Auf diese Weise sollt ihr das Böse bei euch beseitigen.25Hat der Mann das verlobte Mädchen jedoch auf dem Feld vergewaltigt, soll nur der Mann mit dem Tod bestraft werden.26Der jungen Frau sollt ihr nichts tun; sie hat kein Verbrechen begangen, auf das die Todesstrafe steht. Dieser Fall ähnelt dem, bei dem jemand einen anderen angreift und umbringt.27Der Mann hat sie draußen auf dem Feld vergewaltigt und als sie um Hilfe gerufen hat, war niemand da, der ihr hätte helfen können.28Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft und sie dabei ertappt werden, (2Mo 22,15)29soll er ihrem Vater 50 Schekel Silber[2] bezahlen. Dann soll er das Mädchen heiraten, weil er mit ihr geschlafen hat, und darf sich nie von ihr scheiden lassen.
5.Mose 22
Menge Bibel
Einige Liebespflichten in Notlagen des Nächsten; Rückgabe von Fundgegenständen
1»Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.2Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.3Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –4Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
Verschiedene Vorschriften, besonders bezüglich Vermeidung von Naturwidrigkeiten
5»Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –6Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;7laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –9Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. – (3Mo 19,19)10Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –11Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –12An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.« (4.Mose 15,37-38)
Wie eine von ihrem Mann des Verlusts der Jungfräulichkeit vor der Ehe beschuldigte Frau zu behandeln sei
13»Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird14und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,15so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;16dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden17und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.18Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;19auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.20Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,21so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
Vorschriften gegen Ehebruch, Schändung eines verlobten Mädchens und Vergewaltigung einer unverlobten Jungfrau
22»Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen! (3Mo 20,10)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,24so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;26dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.27Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –28Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt[1],29so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –