Hesekiel 46
Elberfelder Bibel
von SCM VerlagVision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen
1 So spricht der Herr, HERR: Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten weist, soll die sechs Werktage ⟨hindurch⟩ geschlossen sein; aber am Sabbattag soll es geöffnet werden, und am Tag des Neumondes soll es geöffnet werden. (Jes 66,23; Hes 44,1) 2 Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Tores von außen her hineingehen und an den Pfosten des Tores stehen bleiben; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Heilsopfer[1] darbringen, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten[2] und hinausgehen; das Tor soll aber bis zum Abend nicht geschlossen werden. (2Chr 23,13; Hes 44,3) 3 Und das Volk des Landes soll vor dem HERRN anbeten[3] am Eingang dieses Tores, an den Sabbaten und an den Neumonden. – (Ps 96,8) 4 Und das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringt, soll am Sabbattag sechs fehlerlose Lämmer und einen fehlerlosen Widder ⟨betragen⟩. (4Mo 28,10; Hes 45,17) 5 Und das Speisopfer: ein Efa für den Widder; für die Lämmer aber ⟨beträgt⟩ das Speisopfer eine Gabe seiner Hand[4]; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24) 6 Und am Tag des Neumondes ⟨soll das Brandopfer⟩ einen fehlerlosen Jungstier ⟨betragen⟩ und sechs Lämmer und einen Widder; ohne Fehler sollen sie sein. (4Mo 28,11) 7 Und ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder soll er als Speisopfer opfern; und für die Lämmer: so viel seine Hand aufbringen kann; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24) 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores[5] hineingehen; und auf demselben Weg soll er hinausgehen. (Hes 44,3) 9 Und wenn das Volk des Landes zu den Festzeiten vor den HERRN kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus[6] soll er hinausgehen. (2Mo 23,14; Hes 36,38; Hes 44,24) 10 Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, soll ⟨auch⟩ er hinausgehen[7]. – 11 Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer ein Efa für den Stier betragen und ein Efa für den Widder; und für die Lämmer: eine Gabe seiner Hand[8]; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24) 12 Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder ein Heilsopfer[9], als freiwillige Gabe für den HERRN, dann soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten weist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer[10] darbringen, ebenso wie er ⟨es⟩ am Sabbattag darbringt. Dann soll er hinausgehen, und man soll das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. – (Hes 44,1) 13 Und du sollst täglich ein einjähriges fehlerloses Lamm dem HERRN als Brandopfer zubereiten, Morgen für Morgen sollst du es zubereiten. (2Mo 29,38) 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu zubereiten, Morgen für Morgen: ein sechstel Efa und Öl, ein drittel Hin, um den Weizengrieß zu befeuchten, ein Speisopfer für den HERRN – ewige Ordnungen⟨, die⟩ beständig ⟨gelten sollen⟩. 15 Und man soll das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein regelmäßiges Brandopfer darbringen. (2Mo 29,38) 16 So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk aus seinem Erbbesitz gibt, so gehört es[11] seinen Söhnen, es ist ihr Grundeigentum als Erbbesitz. 17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz[12] ⟨für immer⟩ gehören. (3Mo 25,10) 18 Und der Fürst soll nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, sodass er sie gewaltsam aus ihrem Grundbesitz verdrängt; von seinem ⟨eigenen⟩ Grundbesitz soll er an seine Söhne vererben, damit sich mein Volk nicht zerstreut, jeder aus seinem Grundbesitz. (1Kön 21,3; Hes 45,8) 19 Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seite[13] des Tores war, zu den heiligen Priesterzellen[14], die nach Norden gerichtet sind, und siehe, dort war ein Ort am äußersten Ende nach Westen zu. (Hes 42,9) 20 Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss ⟨und dabei⟩ das Volk heilig macht. (2Mo 29,31; 3Mo 2,1; 1Sam 2,13; 2Chr 35,13; Hes 44,19) 21 Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war je ein Hof. (Hes 40,17) 22 In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine[15] Höfe, vierzig ⟨Ellen⟩ lang und dreißig breit. Ein ⟨und dasselbe⟩ Maß hatten alle vier[16]. 23 Und in ihnen war eine Steinlage ringsherum bei allen vieren; und Kochstellen waren unten an den Steinlagen angebracht ringsum. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen[17], wo die, die den Dienst am Haus versehen, das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen. (Hes 44,11)Hesekiel 46
Menge Bibel
Vorschriften für die Sabbat- und Neumondfeier
1 So hat Gott der HERR gesprochen: »Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden. 2 Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten[1] des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben; 3 und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. – 4 Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen; 5 dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha. 6 Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere; 7 dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.«Vorschriften über das Aus- und Eingehen des Fürsten und des Volkes in den Tempelbezirk
8 »Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen. 9 Wenn dagegen das Volk des Landes (V.3) an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen; 10 der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.«Vereinzelte Opfervorschriften
11 »An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. – 12 Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. – 13 Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten, 14 und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung[2] des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft. 15 So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«Nachträgliche Verordnung über den Grundbesitz des Fürsten
16 So hat Gott der HERR gesprochen: »Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören. 17 Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr[3] gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben. 18 Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.«Die Opferküchen der Priester und des Volkes im Tempelbezirk
19 Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu. 20 Da sagte er zu mir: »Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müßten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.« 21 Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs. 22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte[4] Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe; 23 und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht. 24 Da sagte er zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.« (Hes 44,10)Hesekiel 46
Einheitsübersetzung 2016
von Katholisches BibelwerkOpfer
1 So spricht GOTT, der Herr: Das Osttor des inneren Vorhofs soll an den sechs Werktagen geschlossen bleiben, nur am Sabbat soll es geöffnet werden und am Neumondtag soll es geöffnet werden. 2 Der Fürst soll von außen her durch die Vorhalle den Torbau betreten und sich an den Torpfosten stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen, er aber soll sich an der Schwelle des Tors niederwerfen und wieder hinausgehen. Das Tor soll bis zum Abend nicht geschlossen werden. (Hes 44,3) 3 Die Bürger des Landes sollen sich an den Sabbat-Tagen und an den Neumond-Tagen am Eingang dieses Tors ebenfalls vor dem HERRN niederwerfen. 4 Das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringen lässt, soll am Sabbat-Tag aus sechs fehlerlosen Lämmern und aus einem fehlerlosen Widder bestehen. (4Mo 28,9) 5 Zu dem Widder gehört ein Speiseopfer von einem Efa Mehl, zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl. 6 Am Neumond-Tag sollen es ein junger fehlerloser Stier aus der Rinderherde, sechs Lämmer und ein Widder sein, die ohne Fehler sind. 7 Zu dem Stier und zu dem Widder soll er je ein Efa Mehl als Speiseopfer besorgen, außerdem zu den Lämmern so viel, wie er gerade zur Verfügung hat, und dazu je Efa Mehl ein Hin Öl. 8 Wenn der Fürst den Torbau betritt, soll er ihn durch die Vorhalle betreten und auf dem gleichen Weg muss er wieder hinausgehen. 9 Wenn aber das Volk des Landes an den Festen vor den HERRN tritt, dann soll der, der durch das Nordtor gekommen ist, um sich niederzuwerfen, durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor gekommen ist, soll durch das Nordtor hinausgehen. Niemand soll durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist, sondern jeder soll durch das gegenüberliegende Tor hinausgehen. (2Mo 23,14) 10 Der Fürst soll mitten unter ihnen sein; wenn sie hineingehen, soll auch er hineingehen, und wenn sie hinausgehen, soll auch er hinausgehen. 11 An den Festtagen und an den Feiertagen gehört zu dem Stier und zu dem Widder das Speiseopfer von je einem Efa Mehl und zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl. 12 Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder ein freiwilliges Heilsopfer darbringen lassen will, soll man für ihn das Osttor öffnen. Dann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer genauso darbringen, wie er es am Sabbat darbringen lässt. Daraufhin soll er hinausgehen, und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen. 13 Täglich sollst du dem HERRN ein einjähriges Lamm, das ohne Fehler ist, als Brandopfer darbringen, Morgen für Morgen sollst du es tun. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3) 14 Dazu sollst du als Speiseopfer jeden Morgen ein Sechstel Efa Mehl und ein Drittel Hin Öl herrichten, um das Mehl zu besprengen. Das soll ein Speiseopfer für den HERRN sein. Eine ewige Satzung sei dies immerdar. 15 Bringt also jeden Morgen das Lamm, das Speiseopfer und das Öl als das tägliche Brandopfer dar!Besitz des Fürsten
16 So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas von seinem Erbbesitz schenkt, gehört es seinen Söhnen; es ist ihr Eigentum und sie können es weitervererben.[1] 17 Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur seine Söhne dürfen behalten, was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat. 18 Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen. Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will, muss er es von seinem Eigentum nehmen, damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden.Opferküchen des Tempels
19 Dann brachte er mich durch den Eingang auf der Torseite zu den heiligen Priesterräumen im Norden und siehe, da war ein Ort am äußersten Ende im Westen.[2] 20 Und er sagte zu mir: Das ist der Ort, an dem die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und wo sie das Speiseopfer backen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinausbringen müssen und dadurch das Volk heiligen. 21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und er ließ mich hinübergehen zu den vier Ecken des Vorhofs. Und siehe, an jeder Ecke des Vorhofs war noch ein Hof. 22 An allen vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Dasselbe Maß für die vier. 23 Und rings um sie lief eine Steinmauer, rings um alle vier, und unten an den Steinmauern waren ringsum Kochstellen angelegt. 24 Da sagte er zu mir: Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volkes kochen.Hesekiel 46
Neue Genfer Übersetzung
von Genfer BibelgesellschaftDas Kapitel ist in dieser Übersetzung nicht verfügbar.